Haftung für Schäden. 1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§286 BGB). 2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. 3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte die Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahrs beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. 4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Haftung für Schäden. 1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gegenüber Unternehmern ist dabei zusätzlich die Haftung auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten Kardinal- pflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§§ 286 BGB).
2. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens, wobei gegenüber Unternehmern auch in diesem Fall, soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt ist. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte die Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahrs Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs Anspruches bzw. bei Schadenersatzansprüchen Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
4. Soweit die Schadensersatzhaftung Schadens- ersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Haftung für Schäden. 1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gegenüber Unternehmern ist dabei zusätzlich die Haftung auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden Verzugs schäden (§§ 286 BGB).
2. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens, wobei gegenüber Unternehmern auch in diesem Fall, soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultie ren, die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt ist. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen Pflicht verletzung unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte die Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ausgeschlos sen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahrs Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs Anspruches bzw. bei Schadenersatzansprüchen Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt einge schränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung für Schäden. (1. Unsere Haftung ) Wir haften für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf nur, wenn Vorsatz und oder grobe Fahrlässigkeit beschränktvorliegt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des KundenGesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten Kardinalpflichten, x. x. xxx Xxxxxxxxx, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei dem Ersatz von Verzugsschäden (§§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
(2. Der vorgenannte Haftungsausschluss ) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt ebenfalls dies auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen die Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(3. ) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhenKäufers beruht, für leichte die Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahrs Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadenersatzansprüchen Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen