Common use of Haftung für Schäden Clause in Contracts

Haftung für Schäden. 1. Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Werft als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Werft oder deren gesetzliche Vertretern oder den Erfüllungsgehilfen der Werft. Insbesondere erfasst sind Anspruche des Kunden wegen Schäden, die beim Auf- und/oder Abslippen des Bootes oder bei dessen Transport auf dem Werftgelände entstehen, sowie hinsichtlich Schäden, die infolge Diebstahls, Einbruchs, Xxxxx, Xxxxx usw. entstehen.

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Samples: marina-vulkan.de

Haftung für Schäden. 1. ) Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden verschulden bei Vertragsschluss Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Werft als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Werft oder deren gesetzliche Vertretern gesetzlicher Vertreter oder den Erfüllungsgehilfen der Werft– sowohl gegen die Werft als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Insbesondere erfasst sind Anspruche Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche des Kunden wegen Schäden, die beim Auf- und/oder Abslippen des Bootes oder bei dessen Transport auf dem Werftgelände entstehen, entstehen sowie hinsichtlich Schäden, die infolge Diebstahls, Einbruchs, Xxxxx, Xxxxx uswetc. entstehen.

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Samples: www.yachtwerft-klemens.de

Haftung für Schäden. 1. Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Werft als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Werft oder deren gesetzliche gesetzlichen Vertretern oder den Erfüllungsgehilfen der Werft. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wesentliche Pflichten (Kardinalspflichten) be- troffen sind. Insbesondere erfasst sind Anspruche Ansprüche des Kunden wegen Schäden, die beim Auf- und/und/ oder Abslippen des Bootes oder bei dessen Transport auf dem Werftgelände entstehen, sowie hinsichtlich hin- sichtlich Schäden, die infolge Diebstahls, Einbruchs, Xxxxx, Xxxxx usw. entstehen.

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Samples: aw-marine.com

Haftung für Schäden. 1. .) Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Werft als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz der Schaden wurde vorsätzlich oder grober durch grobe Fahrlässigkeit der verursacht oder es sind wesentliche Pflichten betroffen. Dies gilt auch für die Erfüllungs− und Verrichtungsgehilfen, derer sich die Werft oder deren gesetzliche Vertretern oder den Erfüllungsgehilfen der Werftbedient. Insbesondere erfasst erfaßt sind Anspruche Ansprüche des Kunden wegen Schäden, die beim Auf- Auf− und/oder Abslippen des Bootes oder bei dessen Transport auf dem Werftgelände entstehen, entstehen sowie hinsichtlich Schäden, die infolge Diebstahls, Einbruchs, Xxxxx, Xxxxx uswetc. entstehen.

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Samples: www.kyc.de