Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist. 2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Neuwagen Verkaufsbedingungen, KFZ Reparaturbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des KundenKäufers, die nicht in Abschnitt VII. V. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IVII. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. V. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Teileverkaufsbedingungen, KFZ Reparaturbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Neuer Und Gebrauchter Fahrzeugteile
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ Sachmängel geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „"Lieferung und Lieferverzug“ " abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Neufahrzeug Verkaufsbedingungen, Neufahrzeug Verkaufsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt Ab- schnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend ab- schließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche Schadenser- satzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen, Neuwagen Verkaufsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“ Sachmängel geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IVIII. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt.
3. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 2, 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. Ab- schnitt III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. IV „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des KundenKäufers, die nicht in Abschnitt VIIIII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen VerjährungsfristVerjährungs- frist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregeltrichtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIIII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. V. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen VerjährungsfristVerjährungs- frist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. Ab- schnitt III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend abschlie- ßend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche Schadensersatzan- sprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen Rege- lungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für SachmängelSachmän- gel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IVIII. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für SachmängelSach- mängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Sales Contracts
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IVIII. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.Abschnitt
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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige 1.Sonstige Ansprüche des KundenKäufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ Sachmängel geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die 2.Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für 3.Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 3, 4 und 4 5 entsprechend.
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Samples: Sales Contracts
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen regel- mäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung Liefe- rung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen regel- mäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 2 und 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Sales Contracts
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des KundenKäufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ Sachmängel geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ Lieferverzug abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer Ziffern 2, 3 und 4 entsprechend.
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Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend ab- schließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den der Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Neufahrzeug Verkaufsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. III „Lieferung Liefe- rung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ IV abschließend geregelt.
3. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Kaufvertrag
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“ Sachmängel geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IVIII. „Lieferung und Lieferverzug“ Lieferverzug abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten gehen die Regelungen in Abschnitt VII. „VI, Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche Schadensersatzan- sprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“ " geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. Ab- schnitt III „Lieferung und Lieferverzug“ " abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“", Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges Lieferverzugs ist in Abschnitt IVIII abschließend geregelt. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Kaufvertrag
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des KundenKäufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ Sachmän- gel geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen ordentlichen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „IV Lieferung und Lieferverzug“ abschließend Lieferverzug abschliessend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer Ver- käufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer Ziffern 2, 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verkauf Und Lieferung Von Nutzfahrzeugen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IVIII. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 3. und 4 4. entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des KundenKäufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ Sachmängel geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt.
3. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 1 letzter Satz, Ziffern 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Sales Contracts
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. Ab-schnitt III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. Ab-schnitt III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.Abschnitt
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Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige 1.Sonstige Ansprüche des KundenKäufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die 2.Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Sales Contracts
Haftung für sonstige Schäden. 1. 7.1 Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII4. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. 7.2 Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. 3 „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche Schadens- ersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII6. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 6.3 und 4 entsprechend6.4 ent- sprechend.
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Samples: Sales Contracts
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des KundenKäufers, die nicht in Abschnitt VII. „V. "Haftung für Sachmängel“ " geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IVII. „"Lieferung und Lieferverzug“ " abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „V. "Haftung für Sachmängel“", Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Neuer Und Gebrauchter Fahrzeugteile
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen VerjährungsfristVerjährungs- frist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IVVII. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche Schadenser- satzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.Abschnitt
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VIIVI. „"Haftung für Sachmängel“ " geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „III "Lieferung und Lieferverzug“ " abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „"Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Sales Contracts
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen regel- mäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. III „Lieferung Liefe- rung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für SachmängelSachmängel “ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IVIII. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für SachmängelSachmängel “, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IVIII. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: KFZ Reparaturbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VIIVI. „“Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIIVI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII. „"Haftung für Sachmängel“ " geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „"Lieferung und Lieferverzug“ " abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „"Haftung für Sachmängel“", Ziffer 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen
Haftung für sonstige Schäden. 1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 2 und 3 und 4 entsprechend.
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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen