Haftung des Vermittlers Musterklauseln

Haftung des Vermittlers. 12.1. Der Vermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Verein- barung oder Zusicherung des Vermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
Haftung des Vermittlers. 11.1. Soweit der Vermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungserbringern.
Haftung des Vermittlers. 7.1 Für Mängel oder Fehler an der Plattform haftet der Vermittler nur, wenn dieser den Mangel oder Fehler arglistig verschwiegen hat.
Haftung des Vermittlers. 1. Jegliche Haftung des Vermittlers wegen der Verletzung seiner vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hat der Vermittler aufgrund von gesetzlichen Bestim- mungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Ver- mittler beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa sol- che, die der Vermittlungsauftrag dem Vermittler nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsauftrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Benutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Haftung des Vermittlers. 12.1. DER VERMITTLER HAFTET NICHT FÜR MÄNGEL UND SCHÄDEN, DIE DEM KUNDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERMITTELTEN REISELEISTUNG ENTSTEHEN. DIES GILT NICHT BEI EINER AUSDRÜXXXXXXXX DIESBEZÜGLICHEN VEREINBARUNG ODER ZUSICHERUNG DES VERMITTLERS, INSBESONDERE, WENN DIESE VON DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG DES LEISTUNGSERBRINGERS ERHEBLICH ABWEICHT.
Haftung des Vermittlers. Die Haftung der Meerfischland GmbH sowie ihrer Mitarbeiter ist grundsätzlich auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt und gilt im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Der Vermittler kann nicht haftbar gemacht werden für Straßen- bzw. Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat. Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler sind ausgeschlossen. (Der jeweilige Eigentümer (Vermieter) des vermittelten Ferienquartiers haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.)
Haftung des Vermittlers. Die Xxxxx Marine Servicegesellschaft mbH haftet als Vermittler nur für grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtenverstoß bei der Vermittlungsleistung, nicht jedoch für die Erbringung der von ihr vermittelten bzw. besorgten Leistung. Vermittlungszusagen etwaig beteiligter dritter Vermittlungsagenturen haben keine Gültigkeit zwischen den Parteien des Mietvertrages. Soweit schrift- lich nicht ausdrücklich zugestanden, sind Ansprüche aus Zusagen Drittbeteiligter für den Vermieter sowie die Xxxxx Marine Ser- vicegesellschaft mbH nicht bindend.
Haftung des Vermittlers. Der Vermittler haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer etwaig übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Vermittlers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung des Vermittlers besteht nicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Vermittlers.
Haftung des Vermittlers. 9.1 Für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungserbringern übernimmt die SMG keine Haftung, es sei denn, die SMG hat eine entsprechende vertragliche Pflicht im Rahmen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden übernommen.
Haftung des Vermittlers. 32. Schadensersatzansprüche gegen FAIRANDOO – Xxxxxx Xxxxxxx & Xxxxxxx Xxxxxx XxX - gleich aus welchem Grund – sind ausgeschlossen.