Haftung des Vermittlers Musterklauseln

Haftung des Vermittlers. 12.1. Der Vermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Verein- barung oder Zusicherung des Vermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht. 12.2. Eine etwaige eigene Haftung des Vermittlers nach § 651w Abs. 4 BGB und § 651x BGB und aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unbe- rührt.
Haftung des Vermittlers. 11.1. Soweit der Vermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernom- men hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungserbringern. 11.2. Der Vermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung ent- stehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Ver- einbarung oder Zusicherung des Vermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheb- lich abweicht. 11.3. Eine etwaige eigene Haftung des Vermittlers aus der schuldhaf- ten Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
Haftung des Vermittlers. 7.1 Für Mängel oder Fehler an der Plattform haftet der Vermittler nur, wenn dieser den Mangel oder Fehler arglistig verschwiegen hat. 7.2 Im Übrigen haftet der Vermittler nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. 7.3 In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermittler zudem auch bei der Verletzung wesent- licher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst er- möglichen und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf). Der Vermittler haftet hierbei nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und daraus entstandene mittelbare Schäden. Die Haftung ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 7.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vermittlers und sonstige Dritte, deren sich der Vermittler zur Vertragserfüllung bedient. 7.5 Für Störungen, die nicht im Einflussbereich des Vermittlers liegen (z.B. Leitungsüberlastung, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, etc.), haftet der Vermittler nicht. 7.6 Der Vermittler haftet zudem nicht für die Wirksamkeit der geschlossenen Verträge zur Inves- tition in die Finanzanlagen, den Ausfall der Investition zur Gänze oder hinsichtlich eines Teil- betrages sowie für den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Emittenten, An- bieters, Treuhänders bzw. Zahlungsabwicklers. Auch für ein etwaiges strafrechtliches Ver- halten von Geschäftspartnern des Vermittlers, wie insbesondere des Emittenten, des Anbie- ters, Treuhänders bzw. Zahlungsabwicklers, haftet der Vermittler nicht. 7.7 Der Vermittler haftet weiter nicht für die ihm von dem Emittenten oder dem Anbieter zur Ver- fügung gestellten Informationen und Angaben bezugnehmend auf das jeweilige Anlagepro- jekt und die jeweilige Finanzanlage, die auf der Plattform für die Anleger durch den Vermittler bereit gestellt werden.
Haftung des Vermittlers. 1. Jegliche Haftung des Vermittlers wegen der Verletzung seiner vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hat der Vermittler aufgrund von gesetzlichen Bestim- mungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Ver- mittler beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa sol- che, die der Vermittlungsauftrag dem Vermittler nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsauftrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Benutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. 2. Für durch den Händler oder dessen Lieferanten verursachte Lieferverzögerungen haftet der Vermitt- ler nicht. 3. Ausgeschlossen ist ferner die Haftung des Vermittlers für etwaige Ansprüche des Auftraggebers wegen Sach mängeln an dem gekauften Fahrzeug. Anspruchsgegner für den Auftraggeber ist aus- schließlich der Händler. 4. Soweit die Haftung des Vermittlers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persön- liche Haf tung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Vermitt- lers. 5. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Vermittlers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garan- tierte Beschaffenheits merkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Haftung des Vermittlers. 12.1. DER VERMITTLER HAFTET NICHT FÜR MÄNGEL UND SCHÄDEN, DIE DEM KUNDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERMITTELTEN REISELEISTUNG ENTSTEHEN. DIES GILT NICHT BEI EINER AUSDRÜXXXXXXXX DIESBEZÜGLICHEN VEREINBARUNG ODER ZUSICHERUNG DES VERMITTLERS, INSBESONDERE, WENN DIESE VON DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG DES LEISTUNGSERBRINGERS ERHEBLICH ABWEICHT. 12.2. EINE ETWAIGE EIGENE HAFTUNG DES VERMITTLERS NACH § 651W ABS. 4 BGB UND § 651X BGB UND AUS DER SCHULDHAFTEN VERLETZUNG VON VERMITTLERPFLICHTEN BLEIBT VON DEN VORSTEHENDEN BESTIMMUNGEN UNBERÜHRT.
Haftung des Vermittlers. Die Haftung der Meerfischland GmbH sowie ihrer Mitarbeiter ist grundsätzlich auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt und gilt im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Der Vermittler kann nicht haftbar gemacht werden für Straßen- bzw. Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat. Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler sind ausgeschlossen. (Der jeweilige Eigentümer (Vermieter) des vermittelten Ferienquartiers haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.)
Haftung des Vermittlers. Die Xxxxx Marine Servicegesellschaft mbH haftet als Vermittler nur für grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtenverstoß bei der Vermittlungsleistung, nicht jedoch für die Erbringung der von ihr vermittelten bzw. besorgten Leistung. Vermittlungszusagen etwaig beteiligter dritter Vermittlungsagenturen haben keine Gültigkeit zwischen den Parteien des Mietvertrages. Soweit schrift- lich nicht ausdrücklich zugestanden, sind Ansprüche aus Zusagen Drittbeteiligter für den Vermieter sowie die Xxxxx Marine Ser- vicegesellschaft mbH nicht bindend.
Haftung des Vermittlers. 9.1 Für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungserbringern übernimmt die SMG keine Haftung, es sei denn, die SMG hat eine entsprechende vertragliche Pflicht im Rahmen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden übernommen. 9.2 Vorbehaltlich einer anderslautenden ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Kunden oder einer entsprechenden Zusicherung durch die SMG haftet die SMG nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Im Falle einer entsprechenden Vereinbarung oder Zusicherung der SMG im Sinne des vorstehenden Satzes haftet die SMG bei einer erheblichen Abweichung von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers. 9.3 Eine etwaige Haftung der SMG aus § 651x BGB, sowie aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den Bestimmungen dieses Absatzes unberührt.
Haftung des Vermittlers. Der Vermittler haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer etwaig übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Vermittlers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung des Vermittlers besteht nicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Vermittlers.
Haftung des Vermittlers. Schadensersatzansprüche gegen FAIRANDOO – Xxxxxx Xxxxxxx & Xxxxxxx Xxxxxx XxX - gleich aus welchem Grund – sind ausgeschlossen.