Haftung des Unternehmens Musterklauseln

Haftung des Unternehmens. (1) Das Unternehmen haftet für den rechtlichen Bestand der Vertragsforderungen und die Freiheit von Rechtsmängeln bis zu deren Erfüllung. Diese Haftung wird durch Kenntnis des Mangels auf Seiten von PAYONE nicht ausgeschlossen. Die Übernahme des Missbrauchsrisikos durch PAYONE gem. Ziffer 2.2 dieser AGB bleibt hiervon unberührt. (2) Das Unternehmen wird PAYONE von allen Aufwendungen und Kosten (insbesondere Gehältern und Abfindungen) freistellen, die daraus resultieren, dass Mitarbeiter des Unternehmens einen Betriebsübergang auf PAYONE gemäß § 613a BGB reklamieren.
Haftung des Unternehmens. 16.1 Das Unternehmen haftet für Tod, Verletzung oder Krankheit, wenn diese durch zumindest fahrläs- sige Handlungen oder Unterlassungen seitens des Unternehmens verursacht wurden oder diesem zure- chenbar sind. Die allfällige Haftung des Unternehmens wird durch die nachfolgend genannten Verein- barungen eingeschränkt. Die Haftung des Unternehmens gegenüber dem Reisenden unterliegt zudem den nachfolgend genannten internationalen Abkommen betreffend Haftungsbeschrä nkungen von Be- förderern. Das Unternehmen ist nicht haftbar für jede unsachgemäß oder nicht ausgeführte Leistung, die a) vollständig dem Verschulden des Reisenden zuzurechnen ist; b) eine unvorhersehbare oder unvermeidliche Handlung oder Unterlassung seitens einer dritten Partei ist, welche nicht mit der Lieferung eines gemäß Reisevertrag zu erbringenden Services verbunden ist; c) einem außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umstand zuzuordnen ist, der außerhalb der Kon- trolle des Unternehmens und/oder eines jeglichen anderen Dienstleisters, der Leistungen erbringt, die Bestandteil des Pauschalreiseangebotes sind, liegt und deren Konsequenzen trotz aller angewandter Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Ereignisse unver- meidbarer und außergewöhnlicher Umstände; oder d) ein Ereignis ist, welches das Unternehmen und/oder ein Dienstleister, der Leistungen erbringt, die Bestandteil der Pauschalreise sind, nicht vorhersehen oder verhindern konnte. 16.2 Für Forderungen, die nicht körperliche Verletzung, Tod oder Krankheit des Reisenden betreffen oder die nicht Gegenstand nachfolgender internationaler Abkommen, Vereinbarungen sowie Verordnun- gen sind, ist die Haftung des Unternehmens, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für eine unsachgemäße Erfüllung des Reisevertrags auf einen Höchstbetrag beschränkt, der dem Dreifachen des Preises entspricht, den der betroffene Reisende für die Pauschalreise bezahlt hat (ohne Aufschläge , Änderungsgebühren und/oder Versicherungsprämien). 16.3 Die gesamte Beförderung (auf dem Land-, Luft- und Seeweg) unterliegt den Beförderungsbedin- gungen des jeweiligen Beförderers. Diese können die Haftbarkeit beschränken oder ausschließen. Sie sind ausdrücklich Teil dieser AGB und müssen ausdrücklich zum Zeitpunkt der Buchung vom Reisenden akzeptiert werden. Kopien dieser Beförderungsbedingungen sind auf Anfrage beim Unternehmen er- hältlich. 16.4 Die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf dem Luftweg is...
Haftung des Unternehmens. 16.1 Gemäß 16.3 bis 16.8 haftet das Unternehmen für Tod, Verletzung oder Krankheit, wenn diese durch zumindest fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen seitens des Unternehmens verursacht wurden oder diesem zurechenbar sind. Die allfällige Haftung des Unternehmens wird durch die in Punkt 16.4 bis 16.8 genannten Vereinbarungen eingeschränkt. Die Haftung des Unternehmens gegenüber dem Reisenden unterliegt zudem den nachfolgend genannten internationalen Abkommen (siehe Punkt 16.4 bis 16.8) betreffend Haftungsbeschränkungen von Beförderern. Das Unternehmen ist nicht haftbar für jede unsachgemäß oder nicht ausgeführte Leistung, die a) vollständig dem Verschulden des Reisenden zuzurechnen ist; b) eine unvorhersehbare oder unvermeidliche Handlung oder Unterlassung seitens einer dritten Partei ist, welche nicht mit der Lieferung eines gemäß Reisevertrag zu erbringenden Services verbunden ist; c) einem außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umstand zuzuordnen ist, der außerhalb der Kontrolle des Unternehmens und/oder eines jeglichen anderen Dienstleisters, der Leistungen erbringt, die Bestandteil des Paketangebotes sind, liegt und deren Konsequenzen trotz aller angewandter Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, einschließlich (aber nicht beschränkt darauf) einem Ereignis höherer Gewalt; oder d) ein Ereignis ist, welches das Unternehmen und/oder ein Dienstleister, der Leistungen erbringt, die Bestandteil der Kreuzfahrt sind, nicht vorhersehen oder verhindern konnte. 16.2 Für Forderungen, die keine körperliche Verletzung, Tod oder Krankheit des Reisenden betreffen oder die nicht Gegenstand der Vereinbarungen gemäß 16.4 bis einschließlich 16.8 sind, ist die Haftung des Unternehmens für eine unsachgemäße Erfüllung des Reisevertrags auf einen Höchstbetrag beschränkt, der dem Doppelten des Preises entspricht, den der betroffene Reisende für die Kreuzfahrt bezahlt hat (ohne Aufschläge und Änderungsgebühren). 16.3 Die gesamte Beförderung (auf dem Land-, Luft- und Seeweg) unterliegt den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderers. Diese können die Haftbarkeit beschränken oder ausschließen. Sie sind ausdrücklich Teil des Reisevertrages und müssen ausdrücklich zum Zeitpunkt der Buchung vom Reisenden akzeptiert werden. Kopien dieser Beförderungsbedingungen sind auf Anfrage beim Unternehmen erhältlich. 16.4 Die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf dem Luftweg ist durch verschiedene internationale Abkommen geregelt („die Internationalen Vereinbarungen für d...
Haftung des Unternehmens. 41.1 Das Unternehmen haftet für Verluste des Kunden, die durch schuldhafte Handlungen des Unternehmens entstehen, welche zur Nichterfüllung oder unsachgemäßen Erfüllung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Verpflichtungen führen. 41.2 Das Unternehmen haftet nicht für Verluste, Verbindlichkeiten oder Kosten, die dem Kunden durch die Erbringung von Dienstleistungen entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten oder Betrug des Unternehmens bei der Ausführung von Kundenanweisungen zurückzuführen. 41.3 Das Unternehmen haftet nicht für Verluste, Verbindlichkeiten oder Kosten, die dem Kunden durch Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten oder Betrug Dritter entstehen, die das Unternehmen mit angemessener Sorgfalt beauftragt hat. Zu diesen Dritten zählen Broker, Banken, Agenten, Verwahrer, Börsen, Verwahrstellen, Clearingstellen oder elektronische Zahlungsanbieter. 41.4 Weder das Unternehmen noch beauftragte Dritte haften gegenüber dem Kunden für mittelbare, besondere, zufällige, Straf- oder Folgeschäden, die dem Kunden durch Handlungen oder Unterlassungen des Unternehmens im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen – unabhängig von Ursache und Vorhersehbarkeit des Schadens. Der Begriff “Folgeschäden, Verbindlichkeiten oder Kosten” umfasst Verluste oder Verbindlichkeiten, die dem Kunden entstehen, weil er Finanzinstrumente bei fallendem Preis nicht verkaufen oder bei steigendem Preis nicht kaufen kann oder weil er eine andere Transaktion nicht abschließen kann, für die er die Finanzinstrumente hätte veräußern oder erwerben müssen. Dies gilt auch für entgangene Gewinne, Geschäfte, Goodwill oder Daten sowie indirekte, besondere, zufällige, Folge-, Straf- oder exemplarische Verluste oder Kosten, unabhängig davon, ob sie durch Fahrlässigkeit, Vertragsbruch oder andere Ursachen entstehen und vorhersehbar waren oder nicht. 41.5 Das Unternehmen haftet nicht für Verluste, die auf Täuschung hinsichtlich der Fakten, Fehleinschätzungen oder Handlungen bzw. Unterlassungen des Unternehmens zurückzuführen sind, es sei denn, die Täuschung oder Handlung bzw. Unterlassung ist direkt auf vorsätzliche Unterlassung oder Betrug des Unternehmens zurückzuführen. 41.6 Das Unternehmen haftet nicht für Unterlassungen, Fahrlässigkeit, vorsätzliche Unterlassungen, Betrug oder Ausfall der Bank, bei der das Bankkonto des Kunden geführt wird. 41.7 Das Unternehmen ist Mitglied im Investor Compensation Fund für Kunden von Investment...
Haftung des Unternehmens. 16.1 Das Unternehmen haftet für Tod, Verletzung oder Krankheit, wenn diese durch zumindest fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen seitens des Unternehmens verursacht wurden oder diesem zurechenbar sind. Die allfällige Haftung des Unternehmens wird durch die nachfolgend genannten Vereinbarungen eingeschränkt. Die Haftung des Unternehmens gegenüber dem Reisenden unterliegt zudem den nachfolgend genannten internationalen Abkommen betreffend Haftungsbeschränkungen von Beförderern. Das Unternehmen ist nicht haftbar für jede unsachgemäß oder nicht ausgeführte Leistung, die a) vollständig dem Verschulden des Reisenden zuzurechnen ist;
Haftung des Unternehmens. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden / Aufwendungen, die durch falsche Kühlung oder Nichtkühlung von Kühlcontainern entstehen, soweit diese auf falschen, unvollständigen und/oder uneinheitlichen Temperaturangaben bzw., auf eine nicht gemäß § 29 Abs.2 dieser AUB erfolgte Anmeldung des Containers beim Unternehmen zurückzuführen sind.
Haftung des Unternehmens. PAYONE GmbH · Xxxxxx Xxxxxx 0 · 00000 Xxxxxxxxx/Xxxx · Xxxxxxxxxxx Aufsichtsratsvorsitzender: Xxxxxx Xxxxxxxx | Geschäftsführer: Xxxxxxx Xxxxxxxx, Xxxxx Xxxxxxxx, Xxxxx Xxxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxx Amtsgericht Frankfurt/Main · HRB 116860 | USt-IdNr. DE185996311 1 / 4 (1) Das Unternehmen haftet für den rechtlichen Bestand der Vertragsforderungen und die Freiheit von Rechtsmängeln bis zu deren Erfüllung. Diese Haftung wird durch Kenntnis des Mangels auf Seiten von PAYONE nicht ausgeschlossen. Die Übernahme des Missbrauchsrisikos durch PAYONE gem. Ziffer 2.2 dieser AGB bleibt hiervon unberührt. (2) Das Unternehmen wird PAYONE von allen Aufwendungen und Kosten (insbesondere Gehältern und Abfindungen) freistellen, die daraus resultieren, dass Mitarbeiter des Unternehmens einen Betriebsübergang auf PAYONE gemäß § 613a BGB reklamieren.