Haftung im Übrigen Musterklauseln

Haftung im Übrigen. SIEVERS-SNC haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Endkunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, vereinbarten Garantien und soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. SIEVERS-SNC schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Die Haftung bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch leichte Fahrlässigkeit ist summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von SIEVERS-SNC ausgeschlossen. Sofern der Endkunde eine kostenlose Testversion der Lösung nutzt, ist die Haftung von SIEVERS-SNC auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet SIEVERS-SNC insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Endkunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der SIEVERS-SNC.
Haftung im Übrigen. SIEVERS-SNC haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Endkunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, vereinbarten Garantien und soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. SIEVERS-SNC schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob SIEVERS-SNC ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss; maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf EUR 20.000,- pro Schadensfall und insgesamt auf EUR 35.000,- pro Jahr der Nutzung. Sofern der Endkunde eine kostenlose Testversion der Lösung nutzt, ist die Haftung von SIEVERS-SNC auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet SIEVERS-SNC insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Endkunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der SIEVERS-SNC.
Haftung im Übrigen. 8.1 Die GBTEC AG haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Mieterin regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Haftung im Übrigen. 7.1 Das Michaelis haftet nur für Xxxxxxx, deren Schadensursache auf ei- ner grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf ei- ner zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht. Als Kardinalpflichten gelten solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher ver- traut und auch vertrauen darf und/oder Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Bei Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Scha- den begrenzt.
Haftung im Übrigen. Außerhalb des Anwendungsbereichs von § 70 TKG haftet die X.X.XXX Service OHG wie folgt:
Haftung im Übrigen. 1. Soweit sich aus diesen AVL einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Haftung im Übrigen. Die Haftung von wiko richtet sich nach Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von wiko.
Haftung im Übrigen. Die Haftung für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestimmt sich, gleich aus welchem Rechtsgrund, wie folgt:
Haftung im Übrigen. 11.2.1 Es gelten die Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GBTEC sowie folgende Ziff. 11.2.2.
Haftung im Übrigen. 10.1. GHH haftet außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht. Die Haftung ist begrenzt auf die jeweiligen Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung.