Common use of Haftung / Schadenersatz Clause in Contracts

Haftung / Schadenersatz. 12.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht unver- züglich nach Ablieferung und Untersuchung der Ware dem Auftragneh- mer schriftlich anzeigt wird. 12.2 Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus wel- chem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Scha- den begrenzt. 12.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahr- lässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkt- haftungsgesetz. 12.4 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. 12.5 Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern der Auftragneh- mer fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt hat; seine Ersatzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorher- sehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparun- gen. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertre- tern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden. 12.6 Im Übrigen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auf- traggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Ver- letzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. 12.7 Bei Bestellung eines Datencheck überprüft der Auftragnehmer die Druck- daten des Auftraggebers bezüglich Auflösung, Beschnitt, Datenformat und Schrifteinbettung. Diese Zusatzoption kann der Auftraggeber für jedes Produkt ausdrücklich schriftlich bestellen. 12.8 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für Rechtschreib- und Satz- fehler, Farbwiedergabe oder Probleme, die durch die Überschreitung des maximalen Farbauftrags von 300% entstehen können. Grundsätz- lich nicht geprüft werden auch die Überdrucken-Einstellungen und die Position von Falz- und Perforationslinien, da hier gestalterische Erwägungen im Vordergrund stehen können. 12.9 Der Auftraggeber muss eindeutige Angaben zur Positionierung der in einer Datei enthaltenen Seiten machen (z.B. Definition von Umschlagsei- ten, von Vorder- und Rückseiten eines Druckproduktes, Paginierung). Wird dem Auftragnehmer nur eine Seite übermittelt, wird das Produkt auch nur einseitig gedruckt, es sei denn, es wurde im Auftrag schriftlich ausdrücklich anders vermerkt. Bei Foldern müssen Außen- und Innenseite klar definiert sein. Nur bei eindeutigen Angaben zur Datenverwendung können die Daten korrekt ausgeschossen werden. 12.10 Für Wasserzeichen unter 5% übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. 12.11 Um ein einwandfreies Druckprodukt erstellen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass der Auftraggeber die Daten entsprechend den Datei- vorgaben des Auftragnehmers zur Verfügung stellt. Sämtliche Datensät- ze, die in einem anderen Farbmodus als vorgegeben angeliefert wer- den, werden automatisch ohne Rückmeldung beim Auftraggeber in das geforderte Farbprofil gemäß aktueller FOGRA-Norm konvertiert. Für dadurch etwaig auftretende Farbverschiebungen kann der Auftragneh- mer keine Gewähr übernehmen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung / Schadenersatz. 12.1 Schadensersatzansprüche Ansprüche auf Ersatz von Xxxxxxx und Aufwendungen des Auftraggebers wegen Sachmängeln der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht unver- züglich nach Ablieferung und Untersuchung der Ware dem Auftragneh- mer schriftlich anzeigt wird. 12.2 Die Haftung des Auftragnehmers auf SchadensersatzAuftraggebers, gleich aus wel- chem Rechtsgrund (welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen Verletzung von Pflich- ten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung bestehen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen: 12.2 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für von ihm oder von seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft ver- ursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und bei Verzugvorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch ihn selbst, Mängeln seinen gesetzlichen Vertreter oder sonstigen Pflichtverletzungen)seine Erfüllungsgehilfen. Der Auftragnehmer haftet ferner nach den gesetz- lichen Bestimmungen im Falle der Arglist, ist auf auch durch seine gesetzlichen Vertre- ter und/oder Erfüllungsgehilfen und soweit der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefer- oder Leistungsgegenstandes übernommen hat. Gleiches gilt für Ansprüche gegen den vertragstypischen, vorhersehbaren Scha- den begrenztAuftragnehmer nach dem Produkthaf- tungsgesetz. 12.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Sofern kein Fall gemäß vorstehender Ziffer 12.2 vorliegt, ist die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahr- lässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkt- haftungsgesetz. 12.4 Ansprüche sämtliche Schäden und Aufwendungen des Auftraggebers auf Schadensersatz sind – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. 12.5 Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern der Auftragneh- mer fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt hat; seine Ersatzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorher- sehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparun- gen. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertre- tern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden. 12.6 Im Übrigen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auf- traggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Ver- letzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. 12.7 Bei Bestellung eines Datencheck überprüft der Auftragnehmer die Druck- daten des Auftraggebers bezüglich Auflösung, Beschnitt, Datenformat und Schrifteinbettung. Diese Zusatzoption kann der Auftraggeber für jedes Produkt ausdrücklich schriftlich bestellen. 12.8 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für Rechtschreib- und Satz- fehler, Farbwiedergabe oder Probleme, die durch die Überschreitung des maximalen Farbauftrags von 300% entstehen können. Grundsätz- lich nicht geprüft werden auch die Überdrucken-Einstellungen und die Position von Falz- und Perforationslinien, da hier gestalterische Erwägungen im Vordergrund stehen können. 12.9 Der Auftraggeber muss eindeutige Angaben zur Positionierung der in einer Datei enthaltenen Seiten machen (z.B. Definition von Umschlagsei- ten, von Vorder- und Rückseiten eines Druckproduktes, Paginierung). Wird dem Auftragnehmer nur eine Seite übermittelt, wird das Produkt auch nur einseitig gedrucktFalle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es wurde im Auftrag schriftlich ausdrücklich anders vermerkt. Bei Foldern müssen Außen- und Innenseite klar definiert sein. Nur bei eindeutigen Angaben zur Datenverwendung können die Daten korrekt ausgeschossen werden. 12.10 Für Wasserzeichen unter 5% übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. 12.11 Um ein einwandfreies Druckprodukt erstellen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass der Auftraggeber die Daten entsprechend den Datei- vorgaben des Auftragnehmers zur Verfügung stellt. Sämtliche Datensät- ze, die in einem anderen Farbmodus als vorgegeben angeliefert wer- den, werden automatisch ohne Rückmeldung beim Auftraggeber in das geforderte Farbprofil gemäß aktueller FOGRA-Norm konvertiert. Für dadurch etwaig auftretende Farbverschiebungen kann der Auftragneh- mer keine Gewähr übernehmenhat schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt. We- sentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfül- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermögli- chen und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertraut hat und auch vertrauen durfte, 12.4 Soweit der Auftragnehmer gemäß vorstehender Ziffer 12.3 wegen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet, ist die Haftung auf die Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt. 12.5 Soweit die Haftung des Auftragnehmers gemäß dieser Ziffer 12 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestell- ten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 12.6 Die Verjährung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen des Auftraggebers, die auf einem Mangel des Liefer- oder Leistungsgegenstandes beruhen, richtet sich nach den Bestimmungen gemäß Ziffern 11.13 bis 11.16. Im Übrigen gilt für Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüche des Auftrag- gebers gemäß dieser Ziffer 12 die gesetzliche Verjährung. 12.7 Der Auftraggeber hat durch geeignete und zumutbare Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere durch Überwachung, sicherzustellen, dass ein etwaig durch die Lieferungen oder Leistungen des Auftragnehmers eintretender Schaden so ge- ring wie möglich gehalten wird. 12.8 Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast ist mit den vorstehenden Regelun- gen in dieser Ziffer 12 nicht verbunden.

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Samples: Liefer Und Leistungsbedingungen

Haftung / Schadenersatz. 12.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht unver- züglich nach Ablieferung und Untersuchung der Ware dem Auftragneh- mer schriftlich anzeigt wird. 12.2 Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus wel- chem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln Wegen Verletzung vertraglicher oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Scha- den begrenzt. 12.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahr- lässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkt- haftungsgesetz. 12.4 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. 12.5 Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern der Auftragneh- mer fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt hat; seine Ersatzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorher- sehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparun- gen. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertre- tern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden. 12.6 Im Übrigen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auf- traggebers, gleich aus welchem Rechtsgrundvorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Ver- letzung Unmöglichkeit, Verzug, etc. haftet HWK-R bei Vermögensschäden nur in Fällen von Pflichten aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber unternehmerischen Auftraggebern ist die Haftung beschränkt mit dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter HandlungHaftungshöchstbetrag einer allenfalls durch HWK-R abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Des Weiteren wird die Haftung für Folgeschäden, insbesondere Produktionsausfall, ausgeschlossen. 12.7 Bei Bestellung eines Datencheck überprüft der Auftragnehmer die Druck- daten des Auftraggebers bezüglich Auflösung, Beschnitt, Datenformat und Schrifteinbettung. Diese Zusatzoption kann Beschränkungen gelten auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die HWK-R zur Bearbeitung übernommen hat. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Auftraggeber sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen. Die Haftung von HWK-R ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, fehlerhafter Verarbeitung oder Instandhaltung durch den Auftraggeber oder nicht von HWK-R autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern diese Ereignisse kausal für den Schaden waren. Wenn und soweit der Auftraggeber für jedes Produkt ausdrücklich schriftlich bestellen. 12.8 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie Schäden, für Rechtschreib- und Satz- fehlerdie HWK-R haftet, Farbwiedergabe Versicherungsleistungen durch eine eigene oder Probleme, die durch die Überschreitung des maximalen Farbauftrags von 300% entstehen können. Grundsätz- lich nicht geprüft werden auch die Überdrucken-Einstellungen und die Position von Falz- und Perforationslinien, da hier gestalterische Erwägungen im Vordergrund stehen können. 12.9 Der Auftraggeber muss eindeutige Angaben zur Positionierung der in einer Datei enthaltenen Seiten machen zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Definition Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung, etc.) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich die Haftung von Umschlagsei- tenHWK- R insoweit auf die Nachteile, von Vorder- und Rückseiten eines Druckproduktes, Paginierungdie dem Auftraggeber durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. Selbstbehalt). Wird dem Auftragnehmer nur eine Seite übermitteltJene Produkteigenschaften werden geschuldet, wird das Produkt auch nur einseitig gedruckt, es sei denn, es wurde die im Auftrag schriftlich ausdrücklich anders vermerktHinblick auf die Zulassungsvorschriften und sonstigen produktbezogenen Hinweise von HWK-R, dritten Herstellern oder Importeuren vom Auftraggebern unter Berücksichtigung seiner Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Bei Foldern müssen Außen- Der Auftraggeber als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und Innenseite klar definiert seinHWK-R hinsichtlich Regressansprüche schad- und klaglos zu halten. Nur bei eindeutigen Angaben Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag kann HWK-R einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25 % des Auftragswertes zzgl. USt. ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Auftraggeber verlangen. Die Verpflichtung zur Datenverwendung können die Daten korrekt ausgeschossen werdenZahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Auftraggeber ist vom Verschulden unabhängig. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird. 12.10 Für Wasserzeichen unter 5% übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. 12.11 Um ein einwandfreies Druckprodukt erstellen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass der Auftraggeber die Daten entsprechend den Datei- vorgaben des Auftragnehmers zur Verfügung stellt. Sämtliche Datensät- ze, die in einem anderen Farbmodus als vorgegeben angeliefert wer- den, werden automatisch ohne Rückmeldung beim Auftraggeber in das geforderte Farbprofil gemäß aktueller FOGRA-Norm konvertiert. Für dadurch etwaig auftretende Farbverschiebungen kann der Auftragneh- mer keine Gewähr übernehmen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung / Schadenersatz. 12.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln der gelieferten Ware sind ausgeschlossen9.1 PKE haftet für Schäden, wenn der Mangel nicht unver- züglich nach Ablieferung und Untersuchung der Ware dem Auftragneh- mer schriftlich anzeigt wird. 12.2 Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus wel- chem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Scha- den begrenzt. 12.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahr- lässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkt- haftungsgesetz. 12.4 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen nachgewiesen werden, im Rahmen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmersgesetzlichen Vorschriften bis zu einem Betrag von € 400.000,00 je Schadensereignis. 12.5 9.2 Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nichtHaftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausge- schlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und mit- telbaren Vermögensschäden, nicht erzielten Er- sparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist in jedem Fall ausgeschlossen. 9.3 Bei Nichteinhaltung der Benutzerbedingungen laut Verwendungszweck oder behördlichen Zulas- sungsbewilligungen ist jeder Schadenersatz ausge- schlossen. Bei Verlust oder Beschädigung von Da- tenträgern umfasst eine allfällige Ersatzpflicht kei- nesfalls den Aufwand für die Wiederbeschaffung der verlorenen Daten. 9.4 Die übernommene Verantwortung von PKE erlischt bei einem Eingriff durch Unbefugte; zur Fortsetzung bedarf es einer kostenpflichtigen Gesamtüberprü- fung der Anlage bzw. Geräte. Allfällige im Rahmen von Eigenleistungen des Kunden vorgesehene be- fugte Eingriffe sind in einem eigenen Verzeichnis festzulegen. 9.5 Für die von einer Vereinbarung betroffenen Anlage ist jedweder Kostenersatz durch PKE für Fehl-/Täu- schungsalarme oder vom Kunden im Störungsfall getroffene Ersatzmaßnahmen (z B. Sicherheits- dienst) ausgeschlossen. 9.6 Wird PKE an der rechtzeitigen Leistungserbringung durch höhere Gewalt, z. X. Xxxxx, innere Unruhen, Naturkatastrophen usw., gehindert, ist PKE berech- tigt, die Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus- zuschieben oder zweckentsprechend umzustellen. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und mit vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht vorhersehbare Ereignisse, insbesondere Streik und Aussperrung oder behördliche Anordnungen gleich, sofern diese PKE die Leistungserbringung unzu- mutbar erschweren oder vorübergehend unmöglich machen. PKE wird den Kunden über die voraus- sichtliche Dauer der Leistungsverzögerung unver- züglich informieren. 9.7 Treten vor oder während der Leistungserbringung gravierende Mängel in der Sphäre des Kunden her- vor (beispielsweise im Zusammenhang mit der Haussicherheit), die die Leistungserbringung der PKE beeinträchtigen, erheblich erschweren oder gar verunmöglichen, so trifft die PKE für die daraus resultierende Schlecht- oder Nichterfüllung keine Haftung, sofern der Auftragneh- mer fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt hat; seine Ersatzpflicht Kunde diese Mängel nicht rechtzeitig behebt oder entsprechende Zusatzauf- träge erteilt. PKE ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischensolchen Fällen vielmehr be- rechtigt, vorher- sehbaren Schaden begrenztdie eigenen Leistungen zu verweigern, ohne dass dies zu einem Wegfall oder einer Verrin- gerung des vereinbarten Entgelts führt. Insbesondere haftet Besteht Ge- fahr in Verzug oder droht der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn PKE ein Vermögens- schaden, so kann die PKE Sicherungs- bzw. entgangene Einsparun- genAb- wehrmaßnahmen auf Kosten des Kunden veranlas- sen. Dies gilt Eine diesbezügliche, wie auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertre- tern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werdenimmer geartete Verpflichtung der PKE resultiert daraus jedoch nicht. 12.6 Im Übrigen sind Schadens- 9.8 PKE weist darauf hin, dass periphere Anlagenteile und Aufwendungsersatzansprüche deren angrenzende Infrastruktur in Verantwor- tung des Auf- traggebers, gleich aus welchem RechtsgrundKunden mit ausreichenden Überspan- nungsschutzmaßnahmen It. den geltenden Normen und Vorschriften auszustatten sind. 9.9 Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertragli- cher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, höherer Gewalt, Verzug etc. haftet die PKE bei Ver- letzung mögensschäden nur in Fällen von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossenVorsatz oder gro- ber Fahrlässigkeit. 12.7 Bei Bestellung eines Datencheck überprüft der Auftragnehmer die Druck- daten 9.10 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bezüglich Auflösung, Beschnitt, Datenformat und Schrifteinbettung. Diese Zusatzoption kann der Auftraggeber für jedes Produkt ausdrücklich schriftlich bestellenKunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen. 12.8 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie 9.11 Wenn und soweit der Kunde für Rechtschreib- und Satz- fehlerSchäden, Farbwiedergabe für die PKE haftet, Versicherungsleistungen durch eine ei- gene oder Probleme, die durch die Überschreitung des maximalen Farbauftrags von 300% entstehen können. Grundsätz- lich nicht geprüft werden auch die Überdrucken-Einstellungen und die Position von Falz- und Perforationslinien, da hier gestalterische Erwägungen im Vordergrund stehen können. 12.9 Der Auftraggeber muss eindeutige Angaben zur Positionierung der in einer Datei enthaltenen Seiten machen zu seinen Gunsten abgeschlossenen Schadenversicherung (z.B. Definition von Umschlagsei- tenHaftpflichtversiche- rung, von Vorder- Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbre- chung und Rückseiten eines Druckproduktesandere) in Anspruch nehmen kann, Paginierung). Wird dem Auftragnehmer nur eine Seite übermittelt, wird das Produkt auch nur einseitig gedruckt, es sei denn, es wurde im Auftrag schriftlich ausdrücklich anders vermerkt. Bei Foldern müssen Außen- ver- pflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und Innenseite klar definiert sein. Nur bei eindeutigen Angaben zur Datenverwendung können beschränkt sich die Daten korrekt ausgeschossen werden. 12.10 Für Wasserzeichen unter 5% übernimmt Haf- tung der Auftragnehmer keine Haftung. 12.11 Um ein einwandfreies Druckprodukt erstellen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass der Auftraggeber PKE insoweit auf die Daten entsprechend den Datei- vorgaben des Auftragnehmers zur Verfügung stellt. Sämtliche Datensät- zeNachteile, die in einem anderen Farbmodus als vorgegeben angeliefert wer- den, werden automatisch ohne Rückmeldung beim Auftraggeber in das geforderte Farbprofil gemäß aktueller FOGRA-Norm konvertiert. Für dadurch etwaig auftretende Farbverschiebungen kann der Auftragneh- mer keine Gewähr übernehmendem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versi- cherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprä- mie).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung / Schadenersatz. 12.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht unver- züglich nach Ablieferung und Untersuchung der Ware dem Auftragneh- mer schriftlich anzeigt wird. 12.2 Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus wel- chem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln Wegen Verletzung vertraglicher oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Scha- den begrenzt. 12.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahr- lässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkt- haftungsgesetz. 12.4 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. 12.5 Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern der Auftragneh- mer fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt hat; seine Ersatzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorher- sehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparun- gen. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertre- tern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden. 12.6 Im Übrigen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auf- traggebers, gleich aus welchem Rechtsgrundvorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Ver- letzung Unmöglichkeit, Verzug, etc. haftet HWK bei Vermögensschäden nur in Fällen von Pflichten aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber unternehmerischen Auftraggebern ist die Haftung beschränkt mit dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter HandlungHaftungshöchstbetrag einer allenfalls durch HWK abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Des Weiteren wird die Haftung für Folgeschäden, insbesondere Produktionsausfall, ausgeschlossen. 12.7 Bei Bestellung eines Datencheck überprüft der Auftragnehmer die Druck- daten des Auftraggebers bezüglich Auflösung, Beschnitt, Datenformat und Schrifteinbettung. Diese Zusatzoption kann Beschränkungen gelten auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die HWK zur Bearbeitung übernommen hat. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Auftraggeber sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen. Die Haftung von HWK ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungsvorschriften, fehlerhafter Verarbeitung, Inbetriebnahme, Instandhaltung, falsches Betanken durch den Auftraggeber oder nicht von HWK autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern diese Ereignis kausal für den Schaden waren. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern HWK nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen hat. Wenn und soweit der Auftraggeber für jedes Produkt ausdrücklich schriftlich bestellen. 12.8 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie Schäden, für Rechtschreib- und Satz- fehlerdie HWK haftet, Farbwiedergabe Versicherungsleistungen durch eine eigene oder Probleme, die durch die Überschreitung des maximalen Farbauftrags von 300% entstehen können. Grundsätz- lich nicht geprüft werden auch die Überdrucken-Einstellungen und die Position von Falz- und Perforationslinien, da hier gestalterische Erwägungen im Vordergrund stehen können. 12.9 Der Auftraggeber muss eindeutige Angaben zur Positionierung der in einer Datei enthaltenen Seiten machen zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Definition Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung, etc.) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich die Haftung von Umschlagsei- tenHWK insoweit auf die Nachteile, von Vorder- und Rückseiten eines Druckproduktes, Paginierungdie dem Auftraggeber durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. Selbstbehalt). Wird dem Auftragnehmer nur eine Seite übermitteltJene Produkteigenschaften werden geschuldet, wird das Produkt auch nur einseitig gedruckt, es sei denn, es wurde die im Auftrag schriftlich ausdrücklich anders vermerktHinblick auf die Zulassungsvorschriften und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insbesondere auch Kontrolle und Wartung) von HWK, dritten Herstellern oder Importeuren vom Auftraggebern unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Bei Foldern müssen Außen- Der Auftraggeber als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und Innenseite klar definiert seinHWK hinsichtlich Regressansprüche schad- und klaglos zu halten. Nur bei eindeutigen Angaben Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag kann XXX einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25 % des Auftragswertes zzgl. USt. ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Auftraggeber verlangen. Die Verpflichtung zur Datenverwendung können die Daten korrekt ausgeschossen werdenZahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Auftraggeber ist vom Verschulden unabhängig. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird. 12.10 Für Wasserzeichen unter 5% übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. 12.11 Um ein einwandfreies Druckprodukt erstellen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass der Auftraggeber die Daten entsprechend den Datei- vorgaben des Auftragnehmers zur Verfügung stellt. Sämtliche Datensät- ze, die in einem anderen Farbmodus als vorgegeben angeliefert wer- den, werden automatisch ohne Rückmeldung beim Auftraggeber in das geforderte Farbprofil gemäß aktueller FOGRA-Norm konvertiert. Für dadurch etwaig auftretende Farbverschiebungen kann der Auftragneh- mer keine Gewähr übernehmen.

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Haftung / Schadenersatz. 12.1 14.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln der gelieferten Ware sind jedweder Art, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen (im Folgenden insgesamt „Schadensersatzansprüche“), ausgeschlossen, wenn der Mangel . Die Agentur haftet deshalb insbesondere nicht unver- züglich nach Ablieferung und Untersuchung der Ware dem Auftragneh- mer schriftlich anzeigt wirdfür entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. 12.2 14.2 Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus wel- chem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Scha- den begrenzt. 12.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten Haftungsfreizeichnung gemäß Abs. 1 gilt nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahr- lässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Schäden – aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen, von der Agentur zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, – für welche die Agentur nach dem Produkt- haftungsgesetzProdukthaftungsgesetz zwingend haften oder- die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Agentur oder deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 12.4 Ansprüche 14.3 Die Haftungsfreizeichnung gilt weiterhin nicht für Xxxxxxx, die auf einer mindestens fahrlässigen, von der Agentur zu vertretenden Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht beruhen, sofern durch die Verletzung die Erreichung des Auftraggebers auf Schadensersatz sind – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – ausgeschlossenVertragszwecks gefährdet wird. Eine solche Gefährdung liegt im Falle von Mängeln nur bei erheblichen Mängeln und frühestens dann vor, wenn die Agentur die Nacherfüllung verweigert, diese fehlschlägt oder unzumutbar ist. Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmersvorliegt. 12.5 Die vorstehende Haftungsfreizeichnung 14.4 Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt nicht, sofern der Auftragneh- mer fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt hat; seine Ersatzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorher- sehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparun- gen. Dies gilt dies auch für alle Schädendie persönliche Haftung der Angestellten, die von den ArbeitnehmernArbeitnehmer, Vertre- tern Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werdender Agentur. 12.6 Im Übrigen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auf- traggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Ver- letzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, 14.5 In allen Fällen ist ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ausgeschlossen. 12.7 Bei Bestellung eines Datencheck überprüft 14.6 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierung- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Auftragnehmer Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. Die Agentur ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Druck- daten des Auftraggebers bezüglich Auflösung, Beschnitt, Datenformat und Schrifteinbettung. Diese Zusatzoption kann der Auftraggeber für jedes Produkt ausdrücklich schriftlich bestellenLeistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird. 12.8 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für Rechtschreib- 14.7 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Satz- fehlerDaten haftet dieser allein, Farbwiedergabe oder Probleme, die wenn durch die Überschreitung des maximalen Farbauftrags von 300% entstehen könnenVerwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Grundsätz- lich nicht geprüft werden auch die Überdrucken-Einstellungen und die Position von Falz- und Perforationslinien, da hier gestalterische Erwägungen im Vordergrund stehen können. 12.9 Der Auftraggeber muss eindeutige Angaben zur Positionierung der in hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer Datei enthaltenen Seiten machen (z.B. Definition von Umschlagsei- ten, von Vorder- und Rückseiten eines Druckproduktes, Paginierung). Wird dem Auftragnehmer nur eine Seite übermittelt, wird das Produkt auch nur einseitig gedruckt, es sei denn, es wurde im Auftrag schriftlich ausdrücklich anders vermerkt. Bei Foldern müssen Außen- und Innenseite klar definiert sein. Nur bei eindeutigen Angaben zur Datenverwendung können die Daten korrekt ausgeschossen werdensolchen Rechtsverletzung freizustellen. 12.10 Für Wasserzeichen unter 5% übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. 12.11 Um ein einwandfreies Druckprodukt erstellen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass der Auftraggeber die Daten entsprechend den Datei- vorgaben des Auftragnehmers zur Verfügung stellt. Sämtliche Datensät- ze, die in einem anderen Farbmodus als vorgegeben angeliefert wer- den, werden automatisch ohne Rückmeldung beim Auftraggeber in das geforderte Farbprofil gemäß aktueller FOGRA-Norm konvertiert. Für dadurch etwaig auftretende Farbverschiebungen kann der Auftragneh- mer keine Gewähr übernehmen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung / Schadenersatz. 12.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln der gelieferten Ware sind ausgeschlossen8.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, wenn der Mangel nicht unver- züglich nach Ablieferung und Untersuchung der Ware dem Auftragneh- mer schriftlich anzeigt wirddie auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. 12.2 Die 8.2 Wir übernehmen daher keine Haftung für ein bestimmtes Ergebnis unserer Beratungs-, Trainings- oder Coachingleistungen, für einen bestimmten Erfolg (Fre- quenz – Umsatz- oder Ertragssteigerung) oder für erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse. 8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus wel- chem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Scha- den begrenztzurückzuführen ist. 12.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht 8.4 Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfe- nahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. Ansprüche an den Auf- tragnehmer (Unternehmensberater) können nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Ereignis bzw. nach Beendigung des Auftrages geltend gemacht werden. 8.5 Sollte dem Auftraggeber trotzdem aus der Arbeit vom Auftragnehmer (Unter- nehmensberater) ein Schaden mit Rechtsanspruch entstehen, so gilt für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahr- lässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkt- haftungsgesetz. 12.4 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. 12.5 Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern der Auftragneh- mer fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt hat; seine Ersatzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorher- sehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparun- gen. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertre- tern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden. 12.6 Im Übrigen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auf- traggebers(Unternehmensberater), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Ver- letzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. 12.7 Bei Bestellung eines Datencheck überprüft der Auftragnehmer die Druck- daten des Auftraggebers bezüglich Auflösung, Beschnitt, Datenformat und Schrifteinbettung. Diese Zusatzoption kann der Auftraggeber für jedes Produkt ausdrücklich schriftlich bestellen. 12.8 folgendes: Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie (Unternehmensberater) haftet bei Verletzung einer wesentli- chen Vertragspflicht nur bis zu dem Betrag des für Rechtschreib- und Satz- fehler, Farbwiedergabe oder Probleme, die durch die Überschreitung des maximalen Farbauftrags von 300% entstehen können. Grundsätz- lich nicht geprüft werden auch die Überdrucken-Einstellungen und die Position von Falz- und Perforationslinien, da hier gestalterische Erwägungen im Vordergrund stehen könnenden Auftrag vom Auftraggeber an den Auftragnehmer (Unternehmensberater) gezahlten Beratungshonorars. 12.9 Der Auftraggeber muss eindeutige Angaben zur Positionierung der in einer Datei enthaltenen Seiten machen (z.B. Definition von Umschlagsei- ten, von Vorder- und Rückseiten eines Druckproduktes, Paginierung). Wird dem Auftragnehmer nur eine Seite übermittelt, wird das Produkt auch nur einseitig gedruckt, es sei denn, es wurde im Auftrag schriftlich ausdrücklich anders vermerkt. Bei Foldern müssen Außen- und Innenseite klar definiert sein. Nur bei eindeutigen Angaben zur Datenverwendung können die Daten korrekt ausgeschossen werden. 12.10 Für Wasserzeichen unter 5% übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. 12.11 Um ein einwandfreies Druckprodukt erstellen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass der Auftraggeber die Daten entsprechend den Datei- vorgaben des Auftragnehmers zur Verfügung stellt. Sämtliche Datensät- ze, die in einem anderen Farbmodus als vorgegeben angeliefert wer- den, werden automatisch ohne Rückmeldung beim Auftraggeber in das geforderte Farbprofil gemäß aktueller FOGRA-Norm konvertiert. Für dadurch etwaig auftretende Farbverschiebungen kann der Auftragneh- mer keine Gewähr übernehmen.

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Haftung / Schadenersatz. 12.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln der gelieferten Ware sind 8.1. Das OCT haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihm und seinen Mitarbeitern verursachte Schäden. Handelt es sich um die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung für den Vertragszweck unverzichtbar ist, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder Personenschäden infolge unerlaubter Handlung, haftet das OCT für zurechenbares Verschulden. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, wenn soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Mangel nicht unver- züglich Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Ver- zuges oder der Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden auf den vertragstypischen Schaden und auf solche Schäden, die vorhersehbar waren, begrenzt. Unberührt bleiben Ansprüche nach Ablieferung und Untersuchung der Ware dem Auftragneh- mer schriftlich anzeigt wirdProdukthaf- tungsgesetz sowie aus Produzentenhaftung. 12.2 Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus wel- chem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist 8.2. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind in jedem Fall der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Scha- Auftragswert. Bei Nichteinhaltung von verbindlich vereinbarten Terminen und Abspra- chen durch den begrenzt. 12.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Auftraggeber ist die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens OCT in jedem Fall ausgeschlossen. 8.3. Das OCT haftet nicht für Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn. 8.4. Soweit der Auftraggeber eine zur Angebotserstellung und/oder grober Fahr- lässigkeitVertragserfüllung sachdienliche und/oder erforderliche Mitwirkung trotz Anforderung durch das OCT unterlässt, ist die Haftung des OCT für garantierte Beschaffenheitsmerkmaledaraus re- sultierende Nicht- oder Schlechtleistungen ausgeschlossen. 8.5. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem Produkt- haftungsgesetzanspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 12.4 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – ausgeschlossen8.6. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, wenn dass der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen auf ein Verschulden des AuftragnehmersOCT zu- rückzuführen ist. 12.5 Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht8.7. Sofern das OCT das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleis- tungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, sofern der Auftragneh- mer fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt hat; seine Ersatzpflicht ist tritt das OCT diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall jedoch auf vorrangig an diese Dritten halten. 8.8. Der Auftraggeber hält das OCT und alle mit ihm verbundenen Unternehmen frei von Verlusten, Schäden und Forderungen Dritter, die das OCT oder den vertragstypischen, vorher- sehbaren Schaden begrenztmit ihm verbundenen Unternehmen aufgrund oder im Zu- sammenhang mit einer Vertragsverletzung durch den Auftraggeber entstehen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparun- gen. Dies Diese gilt insbesondere auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertre- tern mittelbare und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werdenFolgeschäden sowie entgangenen Gewinn. 12.6 Im Übrigen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auf- traggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Ver- letzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. 12.7 Bei Bestellung eines Datencheck überprüft der Auftragnehmer die Druck- daten des Auftraggebers bezüglich Auflösung, Beschnitt, Datenformat und Schrifteinbettung. Diese Zusatzoption kann der Auftraggeber für jedes Produkt ausdrücklich schriftlich bestellen. 12.8 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für Rechtschreib- und Satz- fehler, Farbwiedergabe oder Probleme, die durch die Überschreitung des maximalen Farbauftrags von 300% entstehen können. Grundsätz- lich nicht geprüft werden auch die Überdrucken-Einstellungen und die Position von Falz- und Perforationslinien, da hier gestalterische Erwägungen im Vordergrund stehen können. 12.9 Der Auftraggeber muss eindeutige Angaben zur Positionierung der in einer Datei enthaltenen Seiten machen (z.B. Definition von Umschlagsei- ten, von Vorder- und Rückseiten eines Druckproduktes, Paginierung). Wird dem Auftragnehmer nur eine Seite übermittelt, wird das Produkt auch nur einseitig gedruckt, es sei denn, es wurde im Auftrag schriftlich ausdrücklich anders vermerkt. Bei Foldern müssen Außen- und Innenseite klar definiert sein. Nur bei eindeutigen Angaben zur Datenverwendung können die Daten korrekt ausgeschossen werden. 12.10 Für Wasserzeichen unter 5% übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. 12.11 Um ein einwandfreies Druckprodukt erstellen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass der Auftraggeber die Daten entsprechend den Datei- vorgaben des Auftragnehmers zur Verfügung stellt. Sämtliche Datensät- ze, die in einem anderen Farbmodus als vorgegeben angeliefert wer- den, werden automatisch ohne Rückmeldung beim Auftraggeber in das geforderte Farbprofil gemäß aktueller FOGRA-Norm konvertiert. Für dadurch etwaig auftretende Farbverschiebungen kann der Auftragneh- mer keine Gewähr übernehmen.

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