Haftung / Schadenersatz. 9.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht unverzüg- lich nach Ablieferung und Untersuchung der Ware dem Auftragnehmer schriftlich anzeigt wird. 9.2 Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus wel- chem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Scha- den begrenzt. 9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahr- lässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkt- haftungsgesetz. 9.4 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. 9.5 Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern der Auftragneh- mer fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt hat; seine Er- satzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorherseh- baren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparungen. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden. 9.6 Im Übrigen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auf- traggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. 9.7 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten, gleiches gilt für die Schutzfähigkeit. 9.8 Der Auftragnehmer verwendet überlassene Vorlagen (Logos, Illustrations- material, Texte, Fotos) unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. 9.9 Die volle Verantwortung für die Publikation der überlassenen Voralgen wie für das erstellte Endprodukt übernimmt mit Abnahme der Arbeit der Auftraggeber. 9.10 Die vom Auftragnehmer formulierten Texte werden mit größter Sorgfalt er- stellt und zusammengetragen. Der Auftragnehmer übernimmt aber keine Haftung für inhaltliche oder formelle Fehler: Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts kann jedoch nicht übernommen werden. Für Schäden, die aus der Benutzung eines Textbeitrages sowie der Nutzungsvereinbarung entstehen, kann der Auftragnehmer keine Haf- tung übernehmen.
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Haftung / Schadenersatz. 9.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht unverzüg- lich nach Ablieferung und Untersuchung der Ware dem Auftragnehmer schriftlich anzeigt wird.
9.2 Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus wel- chem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln Wegen Verletzung vertraglicher oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Scha- den begrenzt.
9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahr- lässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkt- haftungsgesetz.
9.4 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
9.5 Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern der Auftragneh- mer fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt hat; seine Er- satzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorherseh- baren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparungen. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.
9.6 Im Übrigen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auf- traggebers, gleich aus welchem Rechtsgrundvorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Verletzung Unmöglichkeit, Verzug, etc. haftet die Stahlbau Fritz GmbH bei Vermögensschäden nur in Fällen von Pflichten aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber unternehmerischen Auftraggebern ist die Haftung beschränkt mit dem Vertragsverhältnis Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch die Stahlbau Fritz GmbH abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die die Stahlbau Fritz GmbH zur Bearbeitung übernommen hat. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Auftraggeber sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen. Die Haftung der Stahlbau Fritz GmbH ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und aus unerlaubter HandlungInstallationsvorschriften, ausgeschlossen.
9.7 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Auftraggeber oder nicht von der Stahlbau Fritz GmbH autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern diese Ereignis kausal für den Schaden waren. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern die Stahlbau Fritz GmbH nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen hat. Wenn und soweit der Auftraggeber für Schäden, für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeitendie Stahlbau Fritz GmbH haftet, gleiches gilt für die SchutzfähigkeitVersicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung, etc.
9.8 Der Auftragnehmer verwendet überlassene Vorlagen (Logos) in Anspruch nehmen kann, Illustrations- material, Texte, Fotos) unter der Voraussetzung, dass verpflichtet sich der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
9.9 Die volle Verantwortung für Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich die Publikation Haftung der überlassenen Voralgen wie für das erstellte Endprodukt übernimmt mit Abnahme Stahlbau Fritz GmbH insoweit auf die Nachteile, die dem Auftraggeber durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. Selbstbehalt). Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insbesondere auch Kontrolle und Wartung) von der Arbeit der Auftraggeber.
9.10 Die Stahlbau Fritz GmbH, dritten Herstellern oder Importeuren vom Auftragnehmer formulierten Texte Auftraggebern unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden mit größter Sorgfalt er- stellt und zusammengetragenkönnen. Der Auftragnehmer übernimmt aber keine Haftung Auftraggeber als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für inhaltliche oder formelle Fehler: Eine Gewähr für RichtigkeitProdukthaftungsansprüche abzuschließen und die Stahlbau Fritz GmbH hinsichtlich Regressansprüche schad- und klaglos zu halten. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag darf die Stahlbau Fritz GmbH einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25 % des Auftragswertes zzgl. USt. ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Auftraggeber verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Auftraggeber ist vom Verschulden unabhängig. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts kann jedoch nicht übernommen werden. Für Schäden, die aus der Benutzung eines Textbeitrages sowie der Nutzungsvereinbarung entstehen, kann der Auftragnehmer keine Haf- tung übernehmenwenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
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Haftung / Schadenersatz. 9.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln der gelieferten Ware sind ausgeschlossen8.1. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, wenn der Mangel nicht unverzüg- lich nach Ablieferung und Untersuchung der Ware haf- tet osb nur für den Ersatz von Xxxxxxx, die sie im Zusam- menhang mit dem Auftragnehmer schriftlich anzeigt wird.
9.2 Beratungsvertrag dem AUFTRAGGE- BER grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus wel- chem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), für grobe Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischenpositiven Schaden (nicht jedoch entgangenen Gewinn) sowie be- traglich mit dem Honorar, vorhersehbaren Scha- das für den begrenzt.
9.3 jeweiligen Bera- tungsvertrag vereinbart wurde, höchstens jedoch mit EUR 100.000,00, beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, die ein von osb beigezogener Drit- ter dem AUFTRAGGEBER verursacht. Diese Haftungsbe- schränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahr- lässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkt- haftungsgesetzden Ersatz von Personen- schäden.
9.4 Ansprüche 8.2. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz AUFTRAGGEBERS sind – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – in- nerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Beratungsvertrages ge- richtlich geltend zu machen, andernfalls ist die Geltend- machung ausgeschlossen. Eine Verlängerung des Bera- tungsvertrages verlängert diese Fristen nicht, wenn sondern diese Fristen beginnen für die Beratungsleistungen, die aufgrund des verlängerten Beratungsvertrages erbracht werden, neu zu laufen.
8.3. Der AUFTRAGGEBER hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf ein Verschulden der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmersosb zurückzuführen ist.
9.5 Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht8.4. Sofern osb seine Leistungen unter Zuhilfenahme Drit- ter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleis- tungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, sofern der Auftragneh- mer fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt hat; seine Er- satzpflicht ist tritt osb diese Ansprüche an den AUF- TRAGGEBER ab. Der AUFTRAGGEBER hat in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorherseh- baren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparungen. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werdenseine Ansprüche vorrangig gegenüber diesen Dritten gel- tend zu machen.
9.6 Im Übrigen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auf- traggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.
9.7 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten, gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.
9.8 Der Auftragnehmer verwendet überlassene Vorlagen (Logos, Illustrations- material, Texte, Fotos) unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
9.9 Die volle Verantwortung für die Publikation der überlassenen Voralgen wie für das erstellte Endprodukt übernimmt mit Abnahme der Arbeit der Auftraggeber.
9.10 Die vom Auftragnehmer formulierten Texte werden mit größter Sorgfalt er- stellt und zusammengetragen. Der Auftragnehmer übernimmt aber keine Haftung für inhaltliche oder formelle Fehler: Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts kann jedoch nicht übernommen werden. Für Schäden, die aus der Benutzung eines Textbeitrages sowie der Nutzungsvereinbarung entstehen, kann der Auftragnehmer keine Haf- tung übernehmen.
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Samples: Consulting Agreement
Haftung / Schadenersatz. 9.1 Schadensersatzansprüche Wir haften für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 1293ff ABGB). Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leicht fahrlässig zugefügte Schäden ausgeschlossen. Im Übrigen ist unsere Haftung in jeder Hinsicht – vertraglich oder deliktisch – wegen Verletzung von Haupt-, Neben- oder sonstigen Sorgfaltspflichten und Lieferfristen und insbesondere für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Sämtliche Beratungsleistungen durch unsere Mitarbeiter, Vertreter und Fachberater erfolgen kostenlos und unverbindlich im Rahmen unseres Kundendienstes. Die Beratung befreit den Kunden nicht von der Prüfung auf Eignung für die beabsichtigte Verwendung sowie insbesondere der eigenen Ermittlung des Auftraggebers wegen Sachmängeln Materialverbrauches. Eine Haftung für jegliche Beratung ist – bis auf nachweisliches grobes Verschulden – ausgeschlossen.
9.2 Den Kunden trifft die Beweislast für das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; er hat Schadenersatzansprüche innerhalb eines Jahres ab Übergabe der gelieferten Ware geltend zu machen.
9.3 Regressforderungen gemäß § 12 PHG sind ausgeschlossen, wenn es sei denn der Mangel nicht unverzüg- lich nach Ablieferung Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und Untersuchung der Ware dem Auftragnehmer schriftlich anzeigt wird.
9.2 Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus wel- chem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Scha- den begrenzt.
9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahr- lässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkt- haftungsgesetzgrob fahrlässig verschuldet worden ist.
9.4 Ansprüche Im Gewährleistungsfall steht dem Kunden nur Verbesserung bzw. Nachtrag des Auftraggebers auf Schadensersatz sind Fehlenden zu. Nur wenn diese primären Gewährleistungsbehelfe nicht zum Ziel führen oder für uns unzumutbar sind, kommen nach unserer Xxxx Austausch oder Preisminderung in Betracht. Ein Wandlungsrecht des Kunden ist – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen soweit gesetzlich zulässig – generell ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmersaußer wir würden eine Wandlung unsererseits anstreben.
9.5 Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern der Auftragneh- mer fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt hat; seine Er- satzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorherseh- baren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparungen. Dies gilt auch für alle Schäden, die Angaben über Lagerungszeiten sind abhängig von den ArbeitnehmernUmständen der Lagerung und stellen daher keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar. Erfolgt die Verarbeitung nach Ablauf der Lagerzeit, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.
9.6 Im Übrigen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auf- traggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
9.7 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten, gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.
9.8 Der Auftragnehmer verwendet überlassene Vorlagen (Logos, Illustrations- material, Texte, Fotos) unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
9.9 Die volle Verantwortung für die Publikation der überlassenen Voralgen wie für das erstellte Endprodukt übernimmt mit Abnahme der Arbeit der Auftraggeber.
9.10 Die vom Auftragnehmer formulierten Texte werden mit größter Sorgfalt er- stellt und zusammengetragen. Der Auftragnehmer übernimmt aber keine Haftung für inhaltliche oder formelle Fehler: Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts kann jedoch nicht übernommen werden. Für Schäden, die aus der Benutzung eines Textbeitrages sowie der Nutzungsvereinbarung entstehen, kann der Auftragnehmer keine Haf- tung übernehmen.
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