Haftung / Schadenersatz. 9.1 Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen. 9.2 Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. 9.3 Der ANBIETER verpflichtet sich, für die Leistungserbringung aktuelle Firewalls, Virenschutz und Spywareprogramme zu verwenden. Über diese Verpflichtung zur Verwendung aktueller Schutzsoftware übernimmt der ANBIETER keine Haftung für das Auftreten von Viren, Würmern und/oder anderen Spyware- und Schadprogrammen. 9.4 Schadenersatzansprüche des KUNDEN, gleich aus welchem Titel, verjähren in Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger. 9.5 Allfällige Gewährleistungsfristen betragen 6 Monate ab Übergabe. 9.6 Nach Übergabe hat der KUNDE die Leistung unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel zu rügen. Die Rügefrist beträgt 8 Werktage ab Übergabe und hat schriftlich zu erfolgen. 9.7 Die Vermutung nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen. 9.8 Die Gewährleistung entfällt, wenn der KUNDE ohne Einwilligung des ANBIETERS des Leistungsgegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung / Schadenersatz. 9.1 Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, 8.1 xxxxxxxx.xxx GmbH haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
9.2 Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhengrobe Fahrlässigkeit). Daneben haftet der ANBIETER Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängelvon xxxxxxxx.xxx GmbH beigezogene Dritte zurückgehen.
9.3 Der ANBIETER verpflichtet sich, für die Leistungserbringung aktuelle Firewalls, Virenschutz und Spywareprogramme zu verwenden. Über diese Verpflichtung zur Verwendung aktueller Schutzsoftware 8.2 xxxxxxxx.xxx GmbH übernimmt der ANBIETER keine Haftung gegenüber dem Auftraggeber für das Auftreten von Vireneinen allfälligen Produktionsstillstand, Würmern und/entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, versäumte Vertragsabschlüsse oder anderen Spyware- und Schadprogrammenandere Folgeschäden bzw. indirekte Schäden welcher Art auch immer. Der Höhe nach ist die Haftung in jedem Fall mit dem Wert der bezahlten Honorare für den gegenständlichen Auftrag begrenzt.
9.4 8.3 Schadenersatzansprüche des KUNDEN, gleich aus welchem Titel, verjähren in Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx Schaden und SchädigerSchädiger gerichtlich geltend gemacht werden.
9.5 Allfällige Gewährleistungsfristen betragen 6 Monate ab Übergabe8.4 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von xxxxxxxx.xxx GmbH zurückzuführen ist.
9.6 Nach Übergabe hat der KUNDE die Leistung unverzüglich zu prüfen 8.5 Sofern xxxxxxxx.xxx GmbH das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und etwaige Mängel zu rügenin diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt xxxxxxxx.xxx GmbH diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Die Rügefrist beträgt 8 Werktage ab Übergabe und hat schriftlich zu erfolgenDer Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
9.7 Die Vermutung nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
9.8 Die Gewährleistung entfällt, wenn der KUNDE ohne Einwilligung des ANBIETERS des Leistungsgegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung / Schadenersatz. 9.1 10.1. Hat der AN in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten dem AG und/oder Dritten einen Schaden zugefügt, so haftet er unbeschränkt, sohin auch für entgan- genen Gewinn.
10.2. Der ANBIETER haftetAN haftet auch für Mängelfolgeschäden.
10.3. Stellt der AN Beschädigungen von Bauteilen unbeschadet, gleich aus welchem Rechtsgrundob es sich um eigene Leistungen oder Leistungen anderer handelt, fest, hat er diese der Projekt- leitung bekanntzugeben und entsprechende Eintragungen im Bautagebuch vorzu- nehmen bzw. zu veranlassen.
10.4. Alle am Bau beschäftigen Werkunternehmer haften bis zur Abnahme ihrer Leistung anteilsmäßig nach der Schlussrechnungssumme für die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
9.2 Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des LebensBauabwicklung festgestellten nicht zuordenbaren Beschädigungen, des Körpers oder der GesundheitVerunreini- gungen und sonstigen Beeinträchtigungen, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhenz.B. Entfernung, Diebstahl, Verlust etc. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
9.3 Der ANBIETER verpflichtet sich, für die Leistungserbringung aktuelle Firewalls, Virenschutz und Spywareprogramme zu verwenden. Über diese Verpflichtung zur Verwendung aktueller Schutzsoftware übernimmt der ANBIETER keine Haftung für das Auftreten von Viren, Würmern an bereits ausgeführten Leistungen und/oder anderen Spyware- und SchadprogrammenGegenständen, sofern der Verursa- cher nicht festgestellt werden kann. In diese Haftung sind auch Gegenstände wie sanitäre Einrichtungen, Klosett, Badewanne, Waschbecken, Glasbruch, Verstop- fungen, Treppenstufen, Einrichtungen usw. mit einzubeziehen.
9.4 Schadenersatzansprüche des KUNDEN10.5. Bei Auftragserteilung an mehrere AN (Arbeitsgemeinschaft, gleich aus welchem TitelKonsortium, verjähren in Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädigeretc.
9.5 Allfällige Gewährleistungsfristen betragen 6 Monate ab Übergabe) haften diese gegenüber dem AG zur ungeteilten Hand; mangels ausdrücklicher Vereinbarung bilden mehrere AN eine Gesamthandgläubigerschaft.
9.6 Nach Übergabe hat der KUNDE die Leistung unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel zu rügen. Die Rügefrist beträgt 8 Werktage ab Übergabe und hat schriftlich zu erfolgen.
9.7 Die Vermutung nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
9.8 Die Gewährleistung entfällt, wenn der KUNDE ohne Einwilligung des ANBIETERS des Leistungsgegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt.
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung / Schadenersatz. 9.1 10.1. Hat der AN in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten dem AG und/oder Dritten einen Schaden zugefügt, so haftet er unbeschränkt, sohin auch für entgangenen Gewinn.
10.2. Der ANBIETER haftetAN haftet auch für Mängelfolgeschäden.
10.3. Stellt der AN Beschädigungen von Bauteilen unbeschadet, gleich aus welchem Rechtsgrundob es sich um eigene Leistungen oder Leistungen anderer handelt, fest, hat er diese der Projektleitung bekanntzugeben und entsprechende Eintragungen im Bautagebuch vorzunehmen bzw. zu veranlassen.
10.4. Alle am Bau beschäftigen Werkunternehmer haften bis zur Abnahme ihrer Leistung anteilsmäßig nach der Schlussrechnungssumme für die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
9.2 Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des LebensBauabwicklung festgestellten nicht zuordenbaren Beschädigungen, des Körpers oder der GesundheitVerunreinigungen und sonstigen Beeinträchtigungen, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhenz.B. Entfernung, Diebstahl, Verlust etc. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
9.3 Der ANBIETER verpflichtet sich, für die Leistungserbringung aktuelle Firewalls, Virenschutz und Spywareprogramme zu verwenden. Über diese Verpflichtung zur Verwendung aktueller Schutzsoftware übernimmt der ANBIETER keine Haftung für das Auftreten von Viren, Würmern an bereits ausgeführten Leistungen und/oder anderen Spyware- und SchadprogrammenGegenständen, sofern der Verursacher nicht festgestellt werden kann. In diese Haftung sind auch Gegenstände wie sanitäre Einrichtungen, Klosett, Badewanne, Waschbecken, Glasbruch, Verstopfungen, Treppenstufen, Einrichtungen usw. mit einzubeziehen.
9.4 Schadenersatzansprüche des KUNDEN10.5. Bei Auftragserteilung an mehrere AN (Arbeitsgemeinschaft, gleich aus welchem TitelKonsortium, verjähren in Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädigeretc.
9.5 Allfällige Gewährleistungsfristen betragen 6 Monate ab Übergabe) haften diese gegenüber dem AG zur ungeteilten Hand; mangels ausdrücklicher Vereinbarung bilden mehrere AN eine Gesamthandgläubigerschaft.
9.6 Nach Übergabe hat der KUNDE die Leistung unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel zu rügen. Die Rügefrist beträgt 8 Werktage ab Übergabe und hat schriftlich zu erfolgen.
9.7 Die Vermutung nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
9.8 Die Gewährleistung entfällt, wenn der KUNDE ohne Einwilligung des ANBIETERS des Leistungsgegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt.
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Samples: General Terms and Conditions