Haftung / Schadenersatz. 8.1. Der Unternehmensberater haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Unternehmensberater beigezogene Dritte zurückgehen. 8.2. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 8.3. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Unternehmensberaters zurückzuführen ist. 8.4. Sofern der Unternehmensberater das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Unternehmensberater diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung / Schadenersatz. 8.1. 1) Der Unternehmensberater Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Unternehmensberater Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2. 2) Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3. 3) Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Unternehmensberaters Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.4. 4) Sofern der Unternehmensberater Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Unternehmensberater Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Unternehmensberater
Haftung / Schadenersatz. 8.11. Der Unternehmensberater haftet dem Auftraggeber der Auftraggeberin für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Unternehmensberater beigezogene Dritte zurückgehen.
8.22. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers Aufraggeberin können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.33. Der Auftraggeber Die Auftraggeberin hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Unternehmensberaters zurückzuführen ist.
8.44. Sofern der Unternehmensberater das Werk Werk/die Dienstleistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Unternehmensberater diese Ansprüche an den Auftraggeber die Auftraggeberin ab. Der Auftraggeber Die Auftraggeberin wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
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Samples: Consulting Agreement
Haftung / Schadenersatz. 8.1. a) Der Unternehmensberater Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Unternehmensberater Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2. b) Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3. c) Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Unternehmensberaters Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.4. Sofern d) Xxxxxx der Unternehmensberater Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Unternehmensberater Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
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Samples: General Terms and Conditions