Haftung/Schadensersatz. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit eine Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen, beruht. Des Weiteren haftet der Auftragnehmer für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen; die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
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Haftung/Schadensersatz. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit eine Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner ErfüllungsgehilfenEr- füllungshilfen, beruht. Des Weiteren haftet der Auftragnehmer für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen; die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
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Haftung/Schadensersatz. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit eine Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner ErfüllungsgehilfenEr- füllungshilfen, beruht. Des Weiteren haftet der Auftragnehmer für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen; die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.unberührt.
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Haftung/Schadensersatz. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit eine Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen, Erfüllungsgehilfen beruht. Des Weiteren haftet der Auftragnehmer für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen; die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
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