Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung. a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen die- selbe Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungs- summen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versi- cherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung vor. b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der Ver- sicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versi- cherer bestehen. c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversiche- rung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechts- widrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung. a) 23.3.1 Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen die- selbe dieselbe Gefahr versichert und übersteigen über- steigen die Versicherungs- summen Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versi- cherung Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung vor.
b) 23.3.2 Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der Ver- sicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versi- cherer bestehen.
c) 23.3.3 Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversiche- rung Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechts- widrigen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig.
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Samples: Produktbezogene Bedingungen
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung. a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen die- selbe dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungs- summen Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versi- cherung Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung vor.
b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versi- cherer Versicherer bestehen.
c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversiche- rung Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechts- widrigen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008)