Haftung und Haftungsausschluss. 12.1. Omnity haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für alle darauf zurückzuführenden Schäden. 12.2. Darüber hinaus haftet Omnity nicht für leichte Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von Omnity ist in diesen Fällen begrenzt auf diejenigen Schadensfolgen, die nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch sind. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. 12.3. Für den Verlust von Daten haftet Omnity nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. 12.4. Omnity schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Omnity ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann. 12.5. Omnity haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung wesentlicherschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist. 12.6. Im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes bleiben dessen Vorschriften unberührt. 13.1. Im Fall der Haftung von Omnity für leichte Fahrlässigkeit wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Omnity der Höhe nach begrenzt auf maximal 3.000 EUR.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Über Applikation Service Provider Leistungen (Asp)
Haftung und Haftungsausschluss. 12.111.1. Omnity Unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen haftet der Betreiber für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Fahrlässigkeit. Eine Haftung für alle darauf zurückzuführenden Schäden.
12.2. Darüber hinaus haftet Omnity nicht für leichte FahrlässigkeitFolgeschäden, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von Omnity ist in diesen Fällen begrenzt auf diejenigen Schadensfolgen, die nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch sind. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.. Zudem haftet der Betreiber nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung dieser AGB, der Verhaltensordnung für die Nutzung der Dienste, der Verletzung sonstiger Vereinbarungen mit dem Betreiber oder durch bestimmungswidrige Verwendung verursacht hat. Der Betreiber haftet insbesondere nicht für Schäden, die zurückzuführen sind auf:
12.3. Für 11.1.a) unvorhersehbare Ereignisse und höhere Gewalt;
11.1.b) technische Störungen
11.1.c) Ereignisse, welche sich außerhalb des Kontrollbereiches des Betreibers zutragen
11.1.d) Änderungen an Netzeinrichtungen und -geräten, welche vom Kunden selbst oder durch Dritte ohne Zustimmung des Betreibers durchgeführt werden, oder dadurch bedingter Störungen;
11.1.e) missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung der Dienste durch den Verlust von Daten haftet Omnity nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen Kunden;
11.1.f) mangelnde Vorkehrungen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wärein den Bereichen Sicherheit, Feuerschutzmaßnahmen und Unfallvermeidung;
11.1.g) Störungen des Direktanschlusses durch Handlungen oder Geräten von Dritten.
12.411.2. Omnity schuldet Es wird keine Haftung übernommen für Daten-/Kommunikationsverluste jeglicher Art, für Leistungen Dritter, gesendete/bezogene Daten oder Rechte. Eventuelle zukünftige Sicherungs- oder Speicherungsdienstleistungen sind gegebenenfalls Gegenstand einer eigenständigen und zusätzlichen Vereinbarung.
11.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die branchenübliche SorgfaltNutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (z.B. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN Systeme etc.). Bei vom Betreiber errichteten oder überprüften Sicherheitssystemen geht dieser mit gewöhnlicher Sorgfalt nach dem Stand der Feststellung, ob Omnity ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann.
12.5Technik vor. Omnity haftet nicht für Ereignisse höherer GewaltEs kann keine Systemsicherheit gewährleistet werden. Schäden und Aufwendungen, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung wesentlicherschweren oder zeitweilig behinderndadurch entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Als höhere Gewalt gelten alle UmständeDer Betreiber ist dem Kunden gegenüber in keiner Weise für indirekte Schäden haftbar, die vom Willen und Einfluss Kunden aufgrund der Vertragsparteien unabhängig sindNichtverfügbarkeit des Dienstes erlitten wurden, wie Krieg – nur beispielshalber – Verluste von Gelegenheiten und/oder Geschäften und andere militärische Konflikteentgangene Erträge. Werden Dienste ungerechtfertigt vom Betreiber verweigert, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen eingestellt oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.
12.6. Im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes bleiben dessen Vorschriften unberührt.
13.1. Im Fall der Haftung von Omnity für leichte Fahrlässigkeit wesentlicher Vertragspflichten ausgesetzt ist die Haftung von Omnity auf 50% der Höhe nach begrenzt auf maximal 3.000 EURmonatlichen Grundgebühr begrenzt.
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Samples: Telecommunications
Haftung und Haftungsausschluss. 12.1. Omnity 20.1 Die Ratiodata haftet unbeschränkt - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, - für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für alle darauf zurückzuführenden Schädendie Verletzung von Leben, Xxxx oder Gesund- heit, - im Umfang einer übernommenen Garantie.
12.2. Darüber hinaus haftet Omnity nicht für leichte Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die 20.2 Bei Verletzung einer wesentlichen VertragspflichtPflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße ord- nungsgemäße Durchführung des Vertrags über- haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von Omnity ist in diesen Fällen begrenzt auf diejenigen Schadensfolgendarf (Kardi- nalpflicht), haftet die Ratiodata im Falle leichter Fahrlässigkeit, soweit der Schaden nach der Art des fraglichen Geschäfts Geschäftes vorhersehbar und typisch ty- pisch ist, maximal aber begrenzt auf 100.000,00 € je Schadensfall und 500.000,00 € je Kalenderjahr.
20.3 Die Haftung der Ratiodata für fahrlässig verur- sachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, ist auf 00.000 € je geschädigtem Endnutzer be- schränkt. Sofern Ratiodata aufgrund einer einheitli- chen fahrlässigen Handlung oder eines einheitli- chen fahrlässig verursachten Ereignisses gegen- über mehreren Endnutzern haftet, so ist die Scha- densersatzpflicht in der Summe auf insgesamt höchstens zehn Millionen Euro begrenzt. Überstei- gen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen, die Höchst- grenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhält- nis gekürzt, in dem die Summe aller Schadener- satzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossengesetz- lichen Ansprüche auf den Ersatz eines Verzugs- schadens bleiben von diesen Beschränkungen un- berührt.
12.3. Für den 20.4 Bei Verlust von Daten haftet Omnity nach Maßgabe die Ratiodata stets nur für denjenigen Aufwand, der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des den Kunden nicht vermeidbar gewesen für die Wieder- herstellung der Daten erforderlich wäre.
12.4. Omnity schuldet 20.5 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die branchenübliche Sorgfalt. Bei persönliche Haftung der FeststellungMitarbeiter, ob Omnity ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kannVertre- ter und Organe der Ratiodata.
12.520.6 Eine weitergehende Haftung der Ratiodata besteht nicht. Omnity haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung wesentlicherschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er Die Haftung nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.
12.6. Im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes bleiben dessen Vorschriften zwingenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt hiervon unberührt.
13.1. Im Fall der Haftung von Omnity für leichte Fahrlässigkeit wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Omnity der Höhe nach begrenzt auf maximal 3.000 EUR.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienste
Haftung und Haftungsausschluss. 12.113.1. Omnity haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für und alle darauf zurückzuführenden Schäden.
12.213.2. Darüber hinaus haftet Omnity nicht für leichte Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von Omnity ist in diesen Fällen begrenzt auf diejenigen Schadensfolgen, die nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch sind. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
12.313.3. Für den Verlust von Daten haftet Omnity nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre.
12.413.4. Omnity schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Omnity ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kannwerdenkann.
12.513.5. Omnity haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, die ihr ihm die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung wesentlicherschweren wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten unter anderem alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.
12.6. Im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes bleiben dessen Vorschriften unberührt.
13.1. Im Fall der Haftung von Omnity für leichte Fahrlässigkeit wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Omnity der Höhe nach begrenzt auf maximal 3.000 EUR.
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Samples: Software Development Agreement
Haftung und Haftungsausschluss. 12.11. Omnity Die Gesamthaftung von Embloom aufgrund zurechenbarer Mängel bei der Erfüllung des Vertrags ist begrenzt auf die Erstattung direk- ter Schäden bis höchstens zum doppelten Be- trag des für diesen Vertrag verlangten Preises (ohne Mehrwertsteuer) pro Ereignis, wobei eine Folge von zusammenhängenden Ereignis- sen als ein einziges Ereignis gilt. Wenn es sich bei dem Vertrag in der Hauptsache um ein Dauerschuldverhältnis mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr handelt, wird der für den Vertrag verlangte Preis auf den Gesamtbetrag der für ein Jahr verlangten Vergütungen (zzgl. Mehrwertsteuer) festgesetzt.
2. Embloom haftet in keinem Fall für Vorsatz indirekte Schäden. Als indirekte Schäden gelten in den vorliegenden Geschäftsbedingungen auch Fol- geschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen und grobe Betriebsstillstand.
3. Embloom haftet in keinem Fall für klinische Di- agnosen oder Entscheidungen, denen die (Re- sultate und/oder Ergebnisse der) Dienste und/oder Anwendungen zugrunde liegen, und ebenso wenig für die Auswirkungen des Ein- satzes der Anwendungen (bzw. des darin be- reitgestellten Online-Materials).
4. Die in den vorangegangenen Absätzen dieses Artikels genannten Einschränkungen entfallen, wenn und sofern die Schäden Folge von Vor- satz oder grober Fahrlässigkeit seitens Embloom oder dessen gesetzlichen Vertretern oder den Erfüllungsgehilfen von Embloom sind sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
5. Der Auftraggeber haftet selbst für alle darauf zurückzuführenden Xxxxxxx, die zurückgehen auf Fehler oder Mängel in den von ihm an Embloom oder einen Dritten übermittelten Terminen, Daten, Anweisungen oder Empfehlungen oder bei den von ihm für Embloom oder einen Dritten ausgeführten Diensten und Handlungen.
6. Embloom ist bei einem zurechenbaren Mangel zunächst schriftlich zu mahnen, und zwar mit einer angemessenen Frist zur nachträglichen Erfüllung seiner Verpflichtungen bzw. zur Be- seitigung eventueller Fehler bzw. zur Begren- zung oder Beseitigung von Schäden.
12.27. Darüber hinaus haftet Omnity nicht Voraussetzung für leichte Fahrlässigkeitdie Begründung eines An- spruchs auf Schadenersatz ist in jedem Fall, es sei denndass der Auftraggeber den Schaden Embloom unverzüglich nach dessen Eintreten schriftlich meldet. Jedweder Anspruch auf Schadenersatz gegenüber Embloom erlischt nach Ablauf ei- nes Zeitraums von 24 Monaten nach Entste- hen des entsprechenden Anspruchs.
8. Embloom erklärt, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darfdass das Unternehmen eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung abge- schlossen hat. Die Haftung von Omnity Embloom ist in diesen Fällen regelmäßig begrenzt auf diejenigen Schadensfolgenden Betrag, der auf- grund einer solchen Versicherung von Embloom im betreffenden Fall ausgezahlt wird.
9. Wenn und sofern eine Beschränkung der Haf- tung im Sinne dieses Artikels von den Bestim- mungen abweicht, die nach in der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Datenver- arbeitungsvereinbarung enthalten sind, gelten die Bestimmungen in der Datenverarbeitungs- vereinbarung vorrangig, und typisch sind. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
12.3. Für den Verlust von Daten haftet Omnity nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
12.4. Omnity schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Omnity ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigenzwar so, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann.
12.5. Omnity haftet nicht für Ereignisse höherer Gewaltsich Embloom ausdrücklich das Recht vorbehält, die ihr in den vorliegenden Geschäftsbedingun- gen enthaltenen Haftungsbeschränkungen in Anspruch zu nehmen, sofern die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung wesentlicherschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten istDatenverar- beitungsvereinbarung diesbezüglich keine Bestimmungen enthält.
12.6. Im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes bleiben dessen Vorschriften unberührt.
13.1. Im Fall der Haftung von Omnity für leichte Fahrlässigkeit wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Omnity der Höhe nach begrenzt auf maximal 3.000 EUR.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Haftungsausschluss. 12.1Ansprüche Ihrerseits auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Omnity haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für alle darauf zurückzuführenden Davon ausgenommen sind:
x. Xxxxxxx aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung unsererseits oder einer Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen und
ii. sonstige Schäden.
12.2, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet Omnity nicht für leichte Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Bei einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflichtvon Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht ermöglichen und auf deren Einhaltung der Sie als Kunde regelmäßig vertrauen darfdürfen (sogenannte Kardinalpflichten), beschränkt sich unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens. Die Haftung von Omnity ist in diesen Fällen begrenzt auf diejenigen Schadensfolgen, die nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch sind. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
12.3. Für den Verlust von Daten haftet Omnity nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
12.4. Omnity schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Omnity ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann.
12.5. Omnity haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, die ihr die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung wesentlicherschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachungen, Blockaden, innere Unruhen, Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitsunruhen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt nur als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.
12.6. Im Anwendungsbereich Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben dessen Vorschriften unberührt. Vorbehaltlich des vorstehenden Abschnitts und wenn in diesen Bedingungen nicht anderweitig festgelegt, übernehmen wir imFalle von Verträgen mit Unternehmen i.S.d. § 14 BGB insbesondere keine Haftung für folgende Verluste:
i. Verdienst- oder Umsatzverluste
ii. Geschäftsverluste
iii. Gewinn- oder Vertragsverluste
iv. Verluste von erwarteten Einsparungen
v. Verluste der an uns übermittelten Daten und
vi. Verluste von Verwaltungs- oder Bürozeiten Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Das gleiche gilt, soweit wir mit Ihnen eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die in der Klausel enthaltenen Bestimmungen beeinträchtigen weder Ihre Rechte als Verbraucher und Kunde, noch Ihr Recht, vomVertrag zurückzutreten.
13.1. Im Fall der Haftung von Omnity für leichte Fahrlässigkeit wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Omnity der Höhe nach begrenzt auf maximal 3.000 EUR.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen