Webseite Musterklauseln

Webseite xxx.xxxxxxx.xxx Informationen zur Portfoliozusammensetzung und Einzelheiten zum indikativen Nettoinventarwert sind auf der Webseite abrufbar. Mindestbetrag für Erstzeichnungen 5.000.000 USD, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindest- zeichnungsbetrag 5.000.000 USD, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindest- rücknahmebetrag 5.000.000 USD, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestanlage Nicht zutreffend. Erstausgabepreis Bezeichnet in Euro den offiziellen Schlussstand des Referenzindex am Geschäftstag vor dem Auflegungsdatum geteilt durch 13. Beispiel: Falls am 21. Oktober 2021 der offizielle Schlussstand des Referenzindex 516,808 wäre und vorausgesetzt, dass der Fonds am nächsten Geschäftstag aufgelegt wird (d. h. das Auflegungsdatum), wäre der Erstausgabepreis der Anteile der Klasse Dist des Fonds 39,7545. Anleger sollten beachten, dass der Erstausgabepreis der Anteile am Auflegungsdatum vom Administrator und auf der Webseite erhältlich ist: xxx.xxxxxxx.xxx Mindestbetrag für Erstzeichnungen 5.000.000 USD, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestzeichnungs- betrag 5.000.000 USD, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestrücknahme- betrag 5.000.000 USD, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestanlage Nicht zutreffend. Weitere Informationen zum Intraday-Portfoliowert enthält der Hauptteil des Prospekts im Abschnitt „Intraday-Portfoliowert“.
Webseite xxx.xxxxxxx.xxx Informationen zur Portfoliozusammensetzung und Einzelheiten zum indikativen Nettoinventarwert sind auf der Webseite abrufbar. Anteilsklasse „USD“ Anteilsklassenwährung USD Erstausgabepreis Bezeichnet in USD den offiziellen Schlussstand des Referenzindex am Geschäftstag vor dem Auflegungsdatum geteilt durch 17. Mindestbetrag für Erstzeichnungen 1.000.000 USD, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestzeichnungsbetrag 1.000.000 USD, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestrücknahmebetrag 1.000.000 USD, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestanlage Nicht zutreffend. Anteilsklasse „EUR Hdg“ Anteilsklassenwährung EUR Erstausgabepreis Bezeichnet in EUR den offiziellen Schlussstand des Referenzindex am Geschäftstag vor dem Auflegungsdatum geteilt durch 17. Mindestbetrag für Erstzeichnungen 1.000.000 EUR, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestzeichnungsbetrag 1.000.000 EUR, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestrücknahmebetrag 1.000.000 EUR, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestanlage Nicht zutreffend. Anteilsklasse „GBP Hdg“ Anteilsklassenwährung GBP Erstausgabepreis Bezeichnet in GBP den offiziellen Schlussstand des Referenzindex am Geschäftstag vor dem Auflegungsdatum geteilt durch 17. Mindestbetrag für Erstzeichnungen 1.000.000 GBP, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestzeichnungsbetrag 1.000.000 GBP, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestrücknahmebetrag 1.000.000 GBP, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestanlage Nicht zutreffend. Anteilsklasse „CHF Hdg“ Anteilsklassenwährung CHF Erstausgabepreis Bezeichnet in CHF den offiziellen Schlussstand des Referenzindex am Geschäftstag vor dem Auflegungsdatum geteilt durch 17. Mindestbetrag für Erstzeichnungen 1.000.000 CHF, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestzeichnungsbetrag 1.000.000 CHF, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestrücknahmebetrag 1.000.000 CHF, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestanlage Nicht zutreffend. Anteilsklasse „MXN Hdg“ Anteilsklassenwährung MXN Erstausgabepreis Bezeichnet in MXN den offiziellen Schlussstand des Referenzindex am Geschäftstag vor dem Auflegungsdatum multipliziert mit 23,25. Mindestbetrag für Erstzeichnungen 1.000.000 MXN, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgele...
Webseite. Die Webseite der OBA (xxx.xxx-xx.xx) bietet Ihnen spannende Möglichkeiten, um relevante Zielgruppen treffsicher und interaktiv zu erreichen. Bei Interesse an zusätzlichen Werbemöglichkeiten auf unserer Webseite wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage bitte an xxx@xxxx-xxxxxx.xx. Logo Kombipaket Logo im Ausstellerverzeichnis und Aussteller-Detaileintrag (Breite 250 Pixel, Formate: jpg, png, gif) CHF 280.00 Logo Link-Box Abbildung Logo und Firmenname mit Verlinkung auf Firmenwebseite (400 x 288 Pixel, Formate: jpg, png, gif) Ist in begrenzter Anzahl auf xxx.xxx-xx.xx möglich. CHF 480.00 Topbanner im Slider Anzeige auf 3 Home Seiten (1440 x 520 Pixel, Formate: jpg, png, gif) CHF 980.00 Ist in begrenzter Anzahl auf xxx.xxx-xx.xx möglich. Die Banner sind von Donnerstag, 1. Juni bis Xxxxxxx, 29. September 2023 aktiv. Die Abbildung eines Logos in ganzer Bannergrösse ist nicht erlaubt.
Webseite xxx.xxxxxxx.xxx Informationen zur Portfoliozusammensetzung und Einzelheiten zum indikativen Nettoinventarwert sind auf der Webseite abrufbar. Mindestbetrag für Erstzeichnungen 1.000.000 USD, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestzeichnungsbetrag 1.000.000 USD, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestrücknahmebetrag 1.000.000 USD, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestbetrag für Erstzeichnungen 1.000.000 USD, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestzeichnungsbetrag 1.000.000 USD, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestrücknahmebetrag 1.000.000 USD, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Weitere Informationen zum Intraday-Portfoliowert enthält der Hauptteil des Prospekts im Abschnitt „Intraday- Portfoliowert“.
Webseite. 1. Diese "Webseite" bietet die Infrastruktur zum Speichern, Teilen und Verarbeiten von "Inhalten”.
Webseite. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Webserver-Upgrades. • ABAKUS IT-SOLUTIONS behält sich das Recht vor, die Webseite vorübergehend zu schließen, wenn nichtdurchgeführte Updates zu Sicherheitslücken führen. • ABAKUS IT-SOLUTIONS ist auf keinen Fall für die Inhalte der Webseite verantwortlich. • Es gelten die anwendbaren Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes.
Webseite. Der Handelspartner darf keine Domain-Namen oder Beschreibungen verwenden, die für das Image der Vertragsprodukte nachteilig sein könnten; insbesondere keine Domain-Namen oder Beschreibungen, die bzgl. der Markeninhaberschaft oder der Herstellereigenschaft von Gigaset und/oder der hohen Qualität der Vertragsprodukte irreführen, die die Marke „Gigaset“ herabsetzen oder schlechtmachen, oder die Inhalte enthalten oder auf Inhalte verweisen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Um die vor- und nachstehend formulierten Qualitätskriterien hinsichtlich Präsentation und Service zu gewährleisten und um das Ansehen der Marke „Gigaset“ als hochwertige Premium Marke zu erhalten, dürfen die Vertragsprodukte nur auf einer eigenen Webseite des Handelspartners, die den Anforderungen dieser Autorisierungsvereinbarung entspricht und nicht über Auktionsportale (Ebay und ähnliche) vertrieben werden, da die Parteien davon ausgehen, dass die Einhaltung dieser Kriterien in diesem Fall nicht gewährleistet ist. Sollte im Einzelfall auch bei einem Vertrieb des Handelspartners über Auktionsportale die Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Qualitätskriterien gewährleistet sein, werden die Parteien eine gesonderte Vereinbarung über die Zulässigkeit dieses Vertriebswegs treffen.
Webseite. Existiert eine Webseite des Begünstigten (Webseite der unterstützten Einrichtung), so wird auf dieser eine kurze Beschreibung des Vorhabens eingestellt, die im Verhältnis zum Umfang der Unterstützung steht und auf der auf die Ziele und Ergebnisse eingegangen und die finanzielle Unterstützung durch die Union hervorgehoben wird. Ferner muss ein Hyperlink zur Webseite des INTERREG-Programms Großregion geschaffen werden. Positionierung des Logos auf der Webseite: Das INTERREG Großregion-Logo muss auf einer Webseite deutlich sichtbar und auffallend angebracht werden. Dies bedeutet, dass es auf der Seite so zu platzieren ist, dass es beim Öffnen des Auftritts ohne die Notwendigkeit zu Scrollen im Sichtfenster erscheint. Das Programm INTERREG V Großregion stellt den Projekten auf seiner Webseite (xxx.xxxxxxxx-xx.xx) eine Unterseite zur Verfügung, auf der sie sich und ihre Aktivitäten präsentieren können. Sollten sich die Projekte dennoch dazu entschließen, darüber hinaus eine eigene Webpräsenz zu schaffen, so muss auf dieser Seite ein Link zur Seite des INTERREG-Programms eingerichtet werden und es sind die oben genannten Regeln einzuhalten (Anbringung des INTERREG Logos auf der Startseite, Beschreibung des Projekts etc.). Wird ein Projekt ausgewählt, so erklären sich die Begünstigten mit Annahme der EFRE-Kofinanzierung einverstanden, in das Verzeichnis der geförderten Vorhaben aufgenommen zu werden, das auf der Programm- Webseite veröffentlicht wird. Um die darin enthaltenen grundlegenden Projektinformationen auf der Internetseite möglichst attraktiv und informativ darzustellen und den Besuchern ein weitergehendes Entdecken der Projektinhalte zu ermöglichen, wird jedem Projekt auf der Programmseite eine eigene Unterseite zu Verfügung gestellt. Hier können sie ihre Aktionen, Errungenschaften und Erfolgsgeschichten detaillierter beschreiben und auch Fotos, Videos oder sonstiges Anschauungsmaterial veröffentlichen. Die Projektübersicht wird durch das Gemeinsame Sekretariat erstellt werden, wobei dieses sich auf die von den federführenden Begünstigten übermittelten Informationen stützt. Die Aktualisierung und tägliche Verwaltung der Webseite kann von den federführenden Begünstigten vorgenommen werden. Auf diese Weise haben Projekte, die keine eigene Webseite haben, dennoch die Möglichkeit, sich auf einer virtuellen Plattform zu präsentieren. Besteht eine Projekt-Webseite, so kann ein Link zu dieser vorgesehen werden. Die Projekte erhalten nach ihrer Genehmigung alle...
Webseite xxx.xxxxxxx.xxx Informationen zur Portfoliozusammensetzung und Einzelheiten zum indikativen Nettoinventarwert sind auf der Webseite abrufbar. Anteilsklasse „USD“ Mindestbetrag für Erstzeichnungen 1.000.000 USD, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestzeichnungs- betrag 1.000.000 USD, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestrücknahme- betrag 1.000.000 USD, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Mindestanlage Nicht zutreffend. Weitere Informationen zum Intraday-Portfoliowert enthält der Hauptteil des Prospekts im Abschnitt „Intraday- Portfoliowert“.
Webseite. 4.1.B&B ist auf der Webseite beschrieben: xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx. Diese Website ist mit größter Sorgfalt zusammengestellt, dennoch können Unterschiede zwischen den auf der Webseite präsentierte Text und/oder Fotos und die aktuelle Lage im B&B zum Zeitpunkt des Besuchs unsere Gäste.