Haftung und Verjährung. 10.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 10.2 Dies gilt nicht, sofern zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz. Dies gilt ferner nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind, zum Beispiel die mangelfreie Lieferung des Kaufgegenstandes. Bei einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 10.3 Der Haftungsausschluss gilt im Übrigen nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von STRUKTURMETALL, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. 10.4 Ansprüche des Käufers gegen STRUKTURMETALL verjähren innerhalb eines Jahres seit ihrer Entstehung. Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn und soweit (i) Ansprüche des Käufers nach den in Ziffer 10.2 und 10.3 genannten Schadensersatzansprüche bestehen, (ii) der Anspruch des Käufers auf § 478 bzw. §§ 651, 478 BGB beruht, (iii) Mängelansprüche auf einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen die Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, beruhen oder (iv) Mängelansprüche in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, beruhen. 10.5 Der Käufer stellt STRUKTURMETALL von allen Ansprüchen aufgrund von Schäden frei und entschädigt STRUKTURMETALL für alle Schäden, die STRUKTURMETALL oder Dritten infolge eines schuldhaften Verstoßes gegen die vertraglichen Verpflichtungen, einer unerlaubten Handlung oder eines anderen Rechtsgrunds seitens des Käufers, seines Personals oder Dritter, die der Käufer zur Ausführung des Vertrags hinzugezogen hat, entstehen. 10.6 Der Käufer befreit STRUKTURMETALL von allen finanziellen Folgen von Ansprüchen Dritter in irgendeinem Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag. 10.7 Wenn ein Dritter Ansprüche behauptet, die der Ausübung der dem Käufer vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnis entgegenstehen, so hat der Käufer STRUKTURMETALL unverzüglich schriftlich und umfassend zu unterrichten. Er ermächtigt STRUKTURMETALL bereits jetzt, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht STRUKTURMETALL nach seinem Ermessen von dieser Ermächtigung Gebrauch, so darf der Käufer die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von STRUKTURMETALL anerkennen. STRUKTURMETALL ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Käufer von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Käufers beruhen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Haftung und Verjährung. 10.1 Schadens- (I) Das alexxanders haftet für von ihm zu vertretende Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(II) Zudem haftet das alexxanders für Xxxxxxx, die auf einer vorsätzlichen und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten aus dem Schuldverhältnis beruhen.1 Vertragstypische Pflichten sind solche, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und aus unerlaubter Handlungauf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen darf.2 In nicht vertragstypischen Bereichen ist die Haftung jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.3
(III) Einer Pflichtverletzung des alexxanders steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
(IV) Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, sind soweit in dieser Klausel oder Klausel 10 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
10.2 Dies (V) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des alexxanders auftreten, wird das alexxanders bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden hin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.1 Der Kunde ist dabei verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.2 Ferner ist der Kunde verpflichtet, das alexxanders rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.3
(VI) Nachrichten, Post und Warensendungen für Kunden werden sorgfältig behandelt.1 Das alexxanders übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und auf Wunsch, gegen Entgelt, die Nachsendung derselben.2 Für die diesbezügliche Haftung gilt nichtKlausel 3 Absätze II, sofern zwingend gehaftet wirdIII sinngemäß.3
(VII) Wird dem Kunde ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, zum Beispiel der Hoteltiefgarage oder dem Gelände des „pumpwerk eins“ zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag nach § 688 ff. BGB zu Stande.1 Eine Überwachungspflicht des alexxanders besteht insofern nicht.2 Die Haftung erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge, auf Sachen, die in einem Fahrzeug belassen worden sind, und auf lebende Tiere.3 Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf den Grundstücken des Verwenders abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das alexxanders nur sinngemäß nach Maßgabe der Klausel 3 Absätze II, III.4 Etwaige Schäden sind dem Produkthaftungsgesetz. Dies gilt ferner alexxanders unverzüglich anzuzeigen.5
(VIII) Alle Ansprüche gegen das alexxanders verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.1 Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.2 Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des alexxanders beruhen.3 Im Hinblick auf Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und für Schadensersatzansprüche aus oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solcheFreiheit beruhen, deren Erfüllung zur Erreichung wird die Vorschrift des Ziels des Vertrages notwendig sind, zum Beispiel die mangelfreie Lieferung des Kaufgegenstandes. Bei einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Der Haftungsausschluss gilt im Übrigen § 199 II BGB nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von STRUKTURMETALL, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.4 Ansprüche des Käufers gegen STRUKTURMETALL verjähren innerhalb eines Jahres seit ihrer Entstehung. Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn und soweit (i) Ansprüche des Käufers nach den in Ziffer 10.2 und 10.3 genannten Schadensersatzansprüche bestehen, (ii) der Anspruch des Käufers auf § 478 bzw. §§ 651, 478 BGB beruht, (iii) Mängelansprüche auf einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen die Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, beruhen oder (iv) Mängelansprüche in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, beruhen.
10.5 Der Käufer stellt STRUKTURMETALL von allen Ansprüchen aufgrund von Schäden frei und entschädigt STRUKTURMETALL für alle Schäden, die STRUKTURMETALL oder Dritten infolge eines schuldhaften Verstoßes gegen die vertraglichen Verpflichtungen, einer unerlaubten Handlung oder eines anderen Rechtsgrunds seitens des Käufers, seines Personals oder Dritter, die der Käufer zur Ausführung des Vertrags hinzugezogen hat, entstehen.
10.6 Der Käufer befreit STRUKTURMETALL von allen finanziellen Folgen von Ansprüchen Dritter in irgendeinem Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag.
10.7 Wenn ein Dritter Ansprüche behauptet, die der Ausübung der dem Käufer vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnis entgegenstehen, so hat der Käufer STRUKTURMETALL unverzüglich schriftlich und umfassend zu unterrichten. Er ermächtigt STRUKTURMETALL bereits jetzt, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht STRUKTURMETALL nach seinem Ermessen von dieser Ermächtigung Gebrauch, so darf der Käufer die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von STRUKTURMETALL anerkennen. STRUKTURMETALL ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Käufer von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Käufers beruhen.berührt.4
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Samples: Event & Venue Rental
Haftung und Verjährung. 10.1 Schadens- 11.1. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn - der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht; oder - eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist; oder - eine Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Be- schaffenheit der Sache übernommen wurde; oder - es sich um einen Personenschaden (Verletzung von Leben, Körper und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (Gesundheit) handelt.
11.2. Für die schuldhafte Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir im Folgenden: Schadensersatzansprüche)Übrigen nur für den vertragstypischen Schaden. Vertragswesent- liche Pflichten sind dabei Pflichten, gleich aus welchem Rechtsgrunddie vertragswesentliche Rechtsposi- tionen des Kunden schützen, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und aus unerlaubter Handlung, Zweck gerade zu gewähren hat; vertragswesentlich sind ausgeschlossen.
10.2 Dies gilt nicht, sofern zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz. Dies gilt ferner nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solchesolche Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung die ordnungsgemäße Durchführung des Ziels des Vertrages notwendig sind, zum Beispiel die mangelfreie Lieferung des Kaufgegenstandes. Bei einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung jedoch Ver- trages überhaupt erst ermöglicht und auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenztderen Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.
10.3 Der Haftungsausschluss 11.3. Weitergehende vertragliche oder deliktische Ansprüche sind ausge- schlossen.
11.4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt wird gilt im Übrigen nicht dies auch für Schadensersatzansprüchedie persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.5. Verjährung: Ansprüche des Kunden, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung be- ruhen, verjähren vorbehaltlich der §§ 479, 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB einheit- lich in einem Jahr ab Lieferung oder grob fahrlässigen Bereitstellung der Vertragsgegen- stände. Das gilt unabhängig davon, ob die Pflichtverletzung von STRUKTURMETALL, seines gesetzlichen Vertreters in einem Sachmangel oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.4 Ansprüche des Käufers gegen STRUKTURMETALL verjähren innerhalb in der Verletzung einer sonstigen Vertragspflicht be- steht. Dementsprechend ist auch das Recht auf Rücktritt und Minderung binnen eines Jahres seit ihrer Entstehungab Lieferung oder Bereitstellung ausgeschlossen. Abweichend hiervon gelten Für die gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn und soweit (i) Ansprüche des Käufers nach den in Ziffer 10.2 und 10.3 genannten Schadensersatzansprüche bestehen, (ii) der Anspruch des Käufers auf § 478 bzw. §§ 651, 478 BGB beruht, (iii) Mängelansprüche auf einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen die Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, beruhen oder (iv) Mängelansprüche in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, beruhen.
10.5 Der Käufer stellt STRUKTURMETALL Geltendmachung von allen Ansprüchen aufgrund von Schäden frei und entschädigt STRUKTURMETALL für alle Schäden, die STRUKTURMETALL auf Vorsatz oder Dritten infolge eines schuldhaften Verstoßes gegen die vertraglichen Verpflichtungengrober Fahr- lässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflichten (vgl. 11.2) beruhen, einer unerlaubten Handlung oder eines anderen Rechtsgrunds seitens des Käufersbleibt es bei der gesetzlichen Verjährung. Gleiches gilt für Personenschäden (Verletzung von Leben, seines Personals oder DritterKörper und Gesundheit), Schäden, die unter das Produkthaftungsgesetz fallen sowie Schäden bei Verschweigen eines arglistigen Mangels oder bei der Käufer zur Ausführung des Vertrags hinzugezogen hat, entstehenÜbernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache.
10.6 Der Käufer befreit STRUKTURMETALL von allen finanziellen Folgen von Ansprüchen Dritter in irgendeinem Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag.
10.7 Wenn ein Dritter Ansprüche behauptet, die der Ausübung der dem Käufer vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnis entgegenstehen, so hat der Käufer STRUKTURMETALL unverzüglich schriftlich und umfassend zu unterrichten. Er ermächtigt STRUKTURMETALL bereits jetzt, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht STRUKTURMETALL nach seinem Ermessen von dieser Ermächtigung Gebrauch, so darf der Käufer die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von STRUKTURMETALL anerkennen. STRUKTURMETALL ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Käufer von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Käufers beruhen.
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung und Verjährung. 10.1 1. Im Fall einer Pflichtverletzung haften wir auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz - vorbehaltlich der weiteren vertraglichen und gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht, sofern die Pflichtverletzung eine wesentliche Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen) oder Garantie betrifft oder zu einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt.
2. Bei einer Haftung wegen fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist die Haftung auf denjenigen Schaden beschränkt, der bei Vertragsschluss vertragstypisch vorhersehbar war.
3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten.
4. Für eingebrachte Wertsachen empfehlen wir die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungs- vereinbarung mit dem Hotel. Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung der Wertsachen eine Haftung nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen Ziffer 1 bis 3.
5. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Wir bewahren die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Eine diesbezügliche Haftung von uns erfolgt nur nach Maßgabe der Ziffern 1 bis 3.
6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von uns besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haften wir nur nach Maßgabe der Ziffern 1 bis 3. Etwaige Schäden sind uns unverzüglich anzuzeigen.
7. Weckaufträge werden von uns mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Wir übernehmen die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Wir haften hierfür nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen Ziffer 1 bis 3.
8. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch seine Gäste, seine Besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.
9. Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadens- und oder Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche)gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere beträgt 12 Monate, soweit wir nicht wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
10.2 Dies gilt nicht, sofern zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz. Dies gilt ferner nicht Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und für Schadensersatzansprüche Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solchevon Leben, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind, zum Beispiel die mangelfreie Lieferung des Kaufgegenstandes. Bei einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenztKörper oder der Gesundheit haften.
10.3 Der Haftungsausschluss gilt im Übrigen nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von STRUKTURMETALL, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.4 Ansprüche des Käufers gegen STRUKTURMETALL verjähren innerhalb eines Jahres seit ihrer Entstehung. Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn und soweit (i) Ansprüche des Käufers nach den in Ziffer 10.2 und 10.3 genannten Schadensersatzansprüche bestehen, (ii) der Anspruch des Käufers auf § 478 bzw. §§ 651, 478 BGB beruht, (iii) Mängelansprüche auf einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen die Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, beruhen oder (iv) Mängelansprüche in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, beruhen.
10.5 Der Käufer stellt STRUKTURMETALL von allen Ansprüchen aufgrund von Schäden frei und entschädigt STRUKTURMETALL für alle Schäden, die STRUKTURMETALL oder Dritten infolge eines schuldhaften Verstoßes gegen die vertraglichen Verpflichtungen, einer unerlaubten Handlung oder eines anderen Rechtsgrunds seitens des Käufers, seines Personals oder Dritter, die der Käufer zur Ausführung des Vertrags hinzugezogen hat, entstehen.
10.6 Der Käufer befreit STRUKTURMETALL von allen finanziellen Folgen von Ansprüchen Dritter in irgendeinem Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag.
10.7 Wenn ein Dritter Ansprüche behauptet, die der Ausübung der dem Käufer vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnis entgegenstehen, so hat der Käufer STRUKTURMETALL unverzüglich schriftlich und umfassend zu unterrichten. Er ermächtigt STRUKTURMETALL bereits jetzt, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht STRUKTURMETALL nach seinem Ermessen von dieser Ermächtigung Gebrauch, so darf der Käufer die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von STRUKTURMETALL anerkennen. STRUKTURMETALL ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Käufer von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Käufers beruhen.
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Samples: Hotel Accommodation Agreement
Haftung und Verjährung. 10.1 Schadens- 8.1 Mängelhaftungs- und Aufwendungsersatzansprüche sonstige Ansprüche des Käufers Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
8.2 Haftet AKASOL wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik oder sonstiger schuldhafter Verletzung seiner Vertragspflichten, so hat AKASOL Xxxxxxx nur zu ersetzen, soweit diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Die Haftung aufgrund leicht fahrlässig verursachter Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn es treten Schäden bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ein. In diesem Fall ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Der vertragstypische vorhersehbare Schaden ist beschränkt auf den einfachen Jahresumsatz zwischen den Parteien. Dieser ist im Zweifel anhand des herkömmlichen Fortgangs der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien oder anhand des Vorjahresumsatz zu ermitteln. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Weitere Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand entstanden sind, bestehen nur
(im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.) bei Vorsatz,
10.2 Dies gilt nicht, sofern zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz. Dies gilt ferner nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund einer (ii) bei grober Fahrlässigkeit durch leitende Angestellte oder den Vorstand,
(iii) bei der Verletzung des Lebens, des KörpersKörpers oder der Gesundheit
(iv) in den Fällen, der Gesundheit und in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand, für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird,
(v) bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden,
(vi) im Rahmen einer Garantiezusage Weitergehende Ansprüche sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind, zum Beispiel die mangelfreie Lieferung des Kaufgegenstandes. Bei einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenztausgeschlossen.
10.3 Der Haftungsausschluss gilt i8.3 Im Übrigen nicht für SchadensersatzansprücheFalle einer Inanspruchnahme kann AKASOL verlangen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von STRUKTURMETALL, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhenan der Beseitigung des Schadens beteiligt zu werden.
10.4 8.4 Die vorliegende Regelung gemäß Ziff. 8 lässt die gesetzliche Beweislast unberührt.
8.5 Alle Ansprüche des Käufers gegen STRUKTURMETALL Auftraggebers – gleich aus welchen Sach- und Rechtsgründen – verjähren innerhalb eines Jahres seit ihrer Entstehungin 12 Monaten. Abweichend hiervon Für Schadensersatzansprüche nach Ziff. 8.2 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn und soweit (i) Ansprüche des Käufers nach den in Ziffer 10.2 und 10.3 genannten Schadensersatzansprüche bestehen, (ii) der Anspruch des Käufers auf § 478 bzwFristen. §§ 651, 478 BGB beruht, (iii) Mängelansprüche auf einem dinglichen Recht Diese gelten auch für Mängel eines Dritten, auf Grund dessen die Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, beruhen Bauwerks oder (iv) Mängelansprüche in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, beruhen.
10.5 Der Käufer stellt STRUKTURMETALL von allen Ansprüchen aufgrund von Schäden frei und entschädigt STRUKTURMETALL für alle SchädenGegenstände, die STRUKTURMETALL oder Dritten infolge eines schuldhaften Verstoßes gegen die vertraglichen Verpflichtungen, einer unerlaubten Handlung oder eines anderen Rechtsgrunds seitens des Käufers, seines Personals oder Dritter, die der Käufer zur Ausführung des Vertrags hinzugezogen hat, entstehen.
10.6 Der Käufer befreit STRUKTURMETALL von allen finanziellen Folgen von Ansprüchen Dritter in irgendeinem Zusammenhang entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Die Verjährung beginnt mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der letzten nach dem VertragVertrag zu erbringenden Leistung, spätestens jedoch bei Übergabe der Anlage.
10.7 Wenn ein Dritter Ansprüche behauptet, die der Ausübung der dem Käufer vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnis entgegenstehen, so hat der Käufer STRUKTURMETALL unverzüglich schriftlich und umfassend zu unterrichten. Er ermächtigt STRUKTURMETALL bereits jetzt, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht STRUKTURMETALL nach seinem Ermessen von dieser Ermächtigung Gebrauch, so darf der Käufer die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von STRUKTURMETALL anerkennen. STRUKTURMETALL ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Käufer von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Käufers beruhen.
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Samples: Allgemeine Engineeringbedingungen
Haftung und Verjährung. 10.1 Schadens- (1) Wir haften dir gegenüber, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und Aufwendungsersatzansprüche bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Im Übrigen ist die Haftung von uns auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des Käufers vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 3 - fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
(3) Farben werden von dir nach Vorlagen ausgewählt. Es ist unvermeidbar, dass es beim Druck-/Produktionsvorgang zu minimalen Farbabweichungen kommen kann. Wir sind uns daher einig, dass geringfügige Farbabweichungen keinen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB begründen.
(4) Die Prüfung von Rechtsfragen hinsichtlich der Leistungen von uns, insbesondere aber nicht beschränkt auf die Bereiche des Urheber-, Design-, Marken- oder Wettbewerbsrechts obliegen der alleinigen Verantwortung von dir und sind nicht Aufgabe von uns. Wir haften daher insbesondere nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder der Gestaltung der Leistungen sowie inhaltlichen Angaben zu Produkten, deiner Leistungen oder deines Geschäftsbetriebes.
(5) Werden wir von Dritten aufgrund der Gestaltung oder des Inhalts der Leistungen auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellst du uns von der Haftung frei und erstattest uns sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandene Aufwendungen. Unser Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
(6) Für Schäden an durch dich überlassenen Unterlagen, insbesondere Dokumente, Vorlagen, Filmen, Displays, Daten, Texte, Layouts etc., ist unsere Haftung von auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haften wir nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen deinerseits nicht vermeidbar gewesen wäre.
(7) Soweit nicht im Folgenden: Schadensersatzansprüche)Einzelfall eine nachträgliche Konkretisierung einzelner Leistungen vereinbart ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, besteht im Rahmen des Auftrags Deinerseits Gestaltungsfreiheit für uns. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung einzelner Leistungen sind ausgeschlossen.
10.2 Dies gilt nicht(8) Wir haften nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, sofern zwingend gehaftet wirdSoftware oder Übertragungswege des Internets, zum Beispiel die nicht im Verantwortungsbereich von uns liegen.
(9) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber uns verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
(10) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem Produkthaftungsgesetzderzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Dies gilt ferner Wir haften insoweit nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind, zum Beispiel die mangelfreie Lieferung des Kaufgegenstandes. Bei einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenztAngebots.
10.3 Der Haftungsausschluss gilt im Übrigen (11) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten für alle erbrachten Leistungen von uns. Zudem gelten die Haftungsbeschränkungen entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von uns sowie Dritten, die durch uns eingeschaltet wurden.
(12) Wir haften nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einen bestimmten Erfolg bei der Beratung und auch nicht bei der Verwaltung von STRUKTURMETALL, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhenSocial Media Profilen.
10.4 Ansprüche des Käufers gegen STRUKTURMETALL verjähren innerhalb eines Jahres seit ihrer Entstehung. Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn und soweit (i) Ansprüche des Käufers nach den in Ziffer 10.2 und 10.3 genannten Schadensersatzansprüche bestehen, (ii) der Anspruch des Käufers auf § 478 bzw. §§ 651, 478 BGB beruht, (iii) Mängelansprüche auf einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen die Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, beruhen oder (iv) Mängelansprüche in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, beruhen.
10.5 Der Käufer stellt STRUKTURMETALL von allen Ansprüchen aufgrund von Schäden frei und entschädigt STRUKTURMETALL für alle Schäden, die STRUKTURMETALL oder Dritten infolge eines schuldhaften Verstoßes gegen die vertraglichen Verpflichtungen, einer unerlaubten Handlung oder eines anderen Rechtsgrunds seitens des Käufers, seines Personals oder Dritter, die der Käufer zur Ausführung des Vertrags hinzugezogen hat, entstehen.
10.6 Der Käufer befreit STRUKTURMETALL von allen finanziellen Folgen von Ansprüchen Dritter in irgendeinem Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag.
10.7 Wenn ein Dritter Ansprüche behauptet, die der Ausübung der dem Käufer vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnis entgegenstehen, so hat der Käufer STRUKTURMETALL unverzüglich schriftlich und umfassend zu unterrichten. Er ermächtigt STRUKTURMETALL bereits jetzt, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht STRUKTURMETALL nach seinem Ermessen von dieser Ermächtigung Gebrauch, so darf der Käufer die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von STRUKTURMETALL anerkennen. STRUKTURMETALL ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Käufer von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Käufers beruhen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Verjährung. 10.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
. 10.2 Dies gilt nicht, sofern zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz. Dies gilt ferner nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind, zum Beispiel die mangelfreie Lieferung des Kaufgegenstandes. Bei einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Der Haftungsausschluss gilt im Übrigen nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von STRUKTURMETALLMCB, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
. 10.4 Ansprüche des Käufers gegen STRUKTURMETALL MCB verjähren innerhalb eines Jahres seit ihrer Entstehung. Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn und soweit (i) Ansprüche des Käufers nach den in Ziffer 10.2 und 10.3 genannten Schadensersatzansprüche bestehen, (ii) der Anspruch des Käufers auf § 478 bzw. §§ 651, 478 BGB beruht, (iii) Mängelansprüche auf einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen die Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, beruhen oder (iv) Mängelansprüche in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, beruhen.
10.5 Der Käufer stellt STRUKTURMETALL von allen Ansprüchen aufgrund von Schäden frei und entschädigt STRUKTURMETALL für alle Schäden, die STRUKTURMETALL oder Dritten infolge eines schuldhaften Verstoßes gegen die vertraglichen Verpflichtungen, einer unerlaubten Handlung oder eines anderen Rechtsgrunds seitens des Käufers, seines Personals oder Dritter, die der Käufer zur Ausführung des Vertrags hinzugezogen hat, entstehen.
10.6 Der Käufer befreit STRUKTURMETALL von allen finanziellen Folgen von Ansprüchen Dritter in irgendeinem Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag.
10.7 Wenn ein Dritter Ansprüche behauptet, die der Ausübung der dem Käufer vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnis entgegenstehen, so hat der Käufer STRUKTURMETALL unverzüglich schriftlich und umfassend zu unterrichten. Er ermächtigt STRUKTURMETALL bereits jetzt, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht STRUKTURMETALL nach seinem Ermessen von dieser Ermächtigung Gebrauch, so darf der Käufer die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von STRUKTURMETALL anerkennen. STRUKTURMETALL ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Käufer von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Käufers beruhen.
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