Haftung und Verjährung. Für schuldhaft oder fahrlässig verursachte Inventarschäden oder grobe Verunreinigungen, haftet der Kunde. Bei Nichtfeststellung des Schuldigen einer Gruppe, haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Anreise oder während des Aufenthaltes eine Kaution in Höhe von bis zu 500,00 EUR pro Buchung einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern das Hotel bis dahin keine durch den Kunden bzw. die Gruppe verursachten Schäden oder grobe Verunreinigungen feststellen konnte. Schäden oder Kosten für die Beseitigung grober Verunreinigungen, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, sind direkt vor Ort zu begleichen oder werden nachträglich in Rechnung gestellt, wenn dem Hotel Kosten für z.B. Feuerwehr- oder andere Rettungseinsätze von Dritten in Rechnung gestellt werden. Letzteres gilt auch für Schäden und grobe Verunreinigungen, welche erst nach Abreise des Kunden bzw. der Gruppe festgestellt werden. Das Rauchen ist in allen Innen Bereichen des Hotels strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes berechnet das Hotel eine Gebühr von 300,00 EUR. Selbiges gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern oder das unbefugte Öffnen von Notfalltüren. Das Hotel behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z.B. dem Hotel ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird, oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hat. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Meldung des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts Anderweitiges geregelt ist. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,- Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung des Hotels für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Verjährung. 1. Für schuldhaft oder fahrlässig verursachte Inventarschäden Schäden, auch am Inventar, oder grobe Verunreinigungen, Verunreinigungen haftet der Kunde. Bei Nichtfeststellung des Schuldigen einer Gruppe, haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Das Hotel Hostel behält sich das Recht vor, bei Anreise oder während des Aufenthaltes eine Kaution in Höhe von bis zu 500,00 EUR pro Buchung einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern das Hotel Hostel bis dahin keine durch den dem Kunden bzw. die Gruppe verursachten im Sinne des obigen Absatzes zurechenbaren Schäden oder grobe Verunreinigungen feststellen konnte. Schäden oder Kosten für die Beseitigung grober Verunreinigungen, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, sind von dem oder den Verursachern direkt vor Ort spätestens bei der Abreise zu begleichen oder werden begleichen. Sie können von dem Hostel auch nachträglich in Rechnung gestelltgestellt werden, insbesondere dann, wenn dem Hotel Hostel externe Kosten für z.B. Feuerwehr- oder andere Rettungseinsätze oder für Reparaturkosten, etc. von Dritten in Rechnung gestellt werden. Letzteres gilt auch für Schäden und grobe Verunreinigungen, welche erst nach Abreise des Kunden bzw. der Gruppe festgestellt werden.
2. Das Rauchen ist in allen Innen Bereichen des Hotels Hostels strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes berechnet das Hotel eine Gebühr von 300,00 EUR. Selbiges gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern oder das unbefugte Öffnen von Notfalltüren. Das Hotel Bei Zuwiderhandeln behält sich das Hostel das Recht vor, gemäß Ziffer V Abs.2 der AGB, vom Vertrag zurückzutreten und/oder einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z.B. dem Hotel ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird, oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hat. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Meldung des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
3. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts Anderweitiges geregelt ist.
4. Die Kunden sind angehalten, Gepäck sowie persönliche Gegenstände nicht unbeaufsichtigt in öffentlich zugänglichen Räumen des Hostels zu lassen. Das Hostel haftet nicht für Sachen, die von Kunden oder Besuchern in allgemein zugänglichen Räumen des Hostels, im Gepäckraum oder unversperrt auf den Zimmern eingebracht werden. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern Gegenstände, die der Kunde Geldordnungsgemäß in die dafür vorgesehene, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,- Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünschtverschlossene Lockerbox einbringt, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotelwird die Haftung auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für Insbesondere wird die Haftung des Hotels für Schäden aus Hostels bei leichter und/oder grober Fahrlässigkeit des Kunden ausgeschlossen. Die Haftung wird ferner eingeschränkt auf persönliche Gegenstände des Kunden; ausgeschlossen von der Verletzung des LebensHaftung werden Wertgegenstände wie etwa Schmuck, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige SchädenGeld, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des HotelsHandys, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.Notebooks, Tablets,etc..
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Verjährung. Für schuldhaft oder fahrlässig verursachte Inventarschäden oder grobe Verunreinigungen, haftet der Kunde. Bei Nichtfeststellung des Schuldigen einer Gruppe, haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch1. Das Hotel behält sich haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Recht vorHotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Anreise Kenntnis oder während auf unverzügliche Rüge des Aufenthaltes eine Kaution in Höhe von Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen mögliche Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500,00 EUR und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu 500,00 800,00 EUR. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 3.500,00 EUR pro Buchung einzufordernim Hotelsafe aufbewahrt werden.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, die bei Abreise zurückgezahlt auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, sofern kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel bis dahin keine durch den Kunden bzw. die Gruppe verursachten Schäden nicht, außer bei Vorsatz oder grobe Verunreinigungen feststellen konnte. Schäden oder Kosten für die Beseitigung grober Verunreinigungen, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, sind direkt vor Ort zu begleichen oder werden nachträglich in Rechnung gestellt, wenn dem Hotel Kosten für z.B. Feuerwehr- oder andere Rettungseinsätze von Dritten in Rechnung gestellt werden. Letzteres gilt auch für Schäden und grobe Verunreinigungen, welche erst nach Abreise des Kunden bzw. der Gruppe festgestellt werdenFahrlässigkeit
4. Das Rauchen ist in allen Innen geschlossenen Bereichen des Hotels strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes berechnet das Hotel eine Gebühr von 300,00 400.- EUR. Selbiges gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern oder das unbefugte Öffnen von NotfalltürenRauchwarnmeldern. Das Hotel behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z.B. dem Hotel ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird, wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hat. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Meldung des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts Anderweitiges geregelt ist. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,- Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung des Hotels für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Haftung und Verjährung. Für schuldhaft 1. Der Xxxx haftet für alle Schäden (Beschädigungen oder Verlust) am Gebäude oder Inventar, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Inventarschäden verursacht werden. Entstehen Schäden durch ein Fehlverhalten von Besuchern oder grobe Verunreinigungensonstigen Dritten aus dem Bereich des Gastes, haftet ist der KundeXxxx verpflichtet, dem Hostel/Hotel den entstandenen Schaden im Rahmen eigener Ersatzansprüche zugunsten des Hostels/Hotels im eigenen Namen geltend zu machen. Das Hostel/Hotel kann wahlweise die Abtretung der Ersatzansprüche verlangen Bei Nichtfeststellung des Schuldigen einer Gruppe, Gruppe haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Das Hostel/Hotel behält sich das Recht vor, bei Anreise oder während des Aufenthaltes der Gruppe eine Kaution in Höhe von bis zu 10,00 Euro pro Person, jedoch maximal 500,00 EUR Euro pro Buchung Gruppe einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern das dem Hostel/Hotel bis dahin keine kein durch den Kunden bzw. die Gruppe verursachten Schäden oder grobe Verunreinigungen feststellen konnte. Schäden oder Kosten für die Beseitigung grober Verunreinigungen, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, sind direkt vor Ort zu begleichen oder werden nachträglich in Rechnung gestellt, wenn dem Hotel Kosten für z.B. Feuerwehr- oder andere Rettungseinsätze von Dritten in Rechnung gestellt werden. Letzteres gilt auch für Schäden und grobe Verunreinigungen, welche erst nach Abreise des Kunden bzw. der Gruppe festgestellt werdenverursachter Schaden entstanden ist.
2. Das Rauchen ist Hostel haftet in allen Innen Bereichen den Fällen des Hotels strengstens untersagtVorsatzes und der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle eines Verstoßes berechnet Übrigen haftet das Hostel/Hotel wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung des Hostels/Hotels ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 und 2 gegeben ist. Im Übrigen ist eine Gebühr Haftung von 300,00 EURSeiten des Hostels/Hotels (z.B. für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn) wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Selbiges Dieser Abschnitt für eine Haftung des Hostels/Hotels gilt sinngemäß für gesetzliche Vertreter und Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen (z.B. zugezogene Kollegen).
3. Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 2 gilt sowohl für vertragliche als Ansprüche. auch für deliktische
4. Ist ein schwerwiegendes, Schaden verursachendes Ereignis aufgetreten, das Manipulieren von Rauchwarnmeldern auf vom Hostel nicht zur vertretenden, technisch unvorhersehbaren Umständen beruht, oder das unbefugte Öffnen von Notfalltüren. Das Hotel behält sich das Recht vorzurückzuführen ist, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z.B. dem Hotel ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird, oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hatist die Haftung des Hostels grundsätzlich ausgeschlossen.
5. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels/Hotels auf höhere Gewalt auftreten, wird sich das Hostel/Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Meldung Rüge des Kunden bemühenbemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt der Kunde Xxxx schuldhaft, einen Mangel dem Hostel/Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts Anderweitiges geregelt ist.
6. Für eingebrachte Sachen haftet das Hostel/Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde , das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 Euro sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert bis zu 800,00 Euro. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Xxxx die Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Die Haftansprüche erlöschen zudem, wenn der Xxxx nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis vom Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hostel/Hotel Anzeige macht. Vom Xxxx ist bei Verlust der Nachweis zu erbringen, dass von mehr als 800,- Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem HotelSeiten des Hostels/Hotels grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Soweit dem Kunden Xxxx ein Stellplatz in der Hostelgarage oder auf dem Hotelparkplatzeinem Hostelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hostels/Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück Hostelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hostel/Hotel nicht, soweit das Hostel/Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Schadenersatzansprüche In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Kunden verjähren Hostelgrundstücks gegenüber dem Hostel/Hotel geltend gemacht werden.
7. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hostel/Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hostel/Hotel ist berechtigt, nach spätestens nach zwei Jahren von einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung des Hotels für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhenlokalen Fundbüro zu übergeben.
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Samples: Hotel/Hostel Accommodation Agreement
Haftung und Verjährung. Für schuldhaft 1. Der Xxxx haftet für alle Schäden (Beschädigungen oder Verlust) am Gebäude oder Inventar, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Inventarschäden verursacht werden. Entstehen Schäden durch ein Fehlverhalten von Besuchern oder grobe Verunreinigungensonstigen Dritten aus dem Bereich des Gastes, haftet ist der KundeXxxx verpflichtet, dem Hostel/Hotel den entstandenen Schaden im Rahmen eigener Ersatzansprüche zugunsten des Hostel/Hotel im eigenen Namen geltend zu machen. Das Hostel/Hotel kann wahlweise die Abtretung der Ersatzansprüche verlangen Bei Nichtfeststellung des Schuldigen einer Gruppe, haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Das Hostel/Hotel behält sich das Recht vor, bei Anreise oder während des Aufenthaltes der Gruppe eine Kaution in Höhe von bis zu 10,00 Euro pro Person, jedoch maximal 500,00 EUR Euro pro Buchung Gruppe einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern das dem Hostel/Hotel bis dahin keine kein durch den Kunden bzw. die Gruppe verursachten Schäden oder grobe Verunreinigungen feststellen konnte. Schäden oder Kosten für die Beseitigung grober Verunreinigungen, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, sind direkt vor Ort zu begleichen oder werden nachträglich in Rechnung gestellt, wenn dem Hotel Kosten für z.B. Feuerwehr- oder andere Rettungseinsätze von Dritten in Rechnung gestellt werden. Letzteres gilt auch für Schäden und grobe Verunreinigungen, welche erst nach Abreise des Kunden bzw. der Gruppe festgestellt werdenverursachter Schaden entstanden ist.
2. Das Rauchen ist Hostel haftet in allen Innen Bereichen den Fällen des Hotels strengstens untersagtVorsatzes und der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle eines Verstoßes berechnet Übrigen haftet das Hostel/Hotel wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung des Hostel/Hotel ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 und 2 gegeben ist. Im Übrigen ist eine Gebühr Haftung von 300,00 EURSeiten des Hostel/Hotel (z.B. für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn) wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Selbiges Dieser Abschnitt für eine Haftung des Hostel/Hotel gilt sinngemäß für gesetzliche Vertreter und Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen (z.B. zugezogene Kollegen).
3. Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 2 gilt sowohl für vertragliche wie auch für deliktische Ansprüche.
4. Ist ein schwerwiegendes, Schaden verursachendes Ereignis aufgetreten, das Manipulieren von Rauchwarnmeldern auf vom Hostel nicht zur vertretenden, technisch unvorhersehbaren Umständen beruht, oder das unbefugte Öffnen von Notfalltüren. Das Hotel behält sich das Recht vorauf höhere Gewalt zurückzuführen ist, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z.B. dem Hotel ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird, oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hatist die Haftung des Hostels grundsätzlich ausgeschlossen.
5. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels Hostel/Hotel auftreten, wird sich das Hostel/Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Meldung Rüge des Kunden bemühenbemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt der Kunde Xxxx schuldhaft, einen Mangel dem Hostel/Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts Anderweitiges geregelt ist.
6. Für eingebrachte Sachen haftet das Hostel/Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde , das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00 sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,- Euro bis zu € 800,00. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünschtdie Behältnisse, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotelin denen der Xxxx die Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem HotelparkplatzDie Haftansprüche erlöschen zudem, auch gegen Entgeltwenn der Xxxx nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis vom Verlust, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen Zerstörung oder Beschädigung auf unverzüglich dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge Hostel/Hotel Anzeige macht. Vom Xxxx ist bei Verlust der Nachweis zu erbringen, dass von Seiten des Hostel/Hotel grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
7. Nachrichten, Post und deren Inhalte, haftet das Hotel nichtWarensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
8. Schadenersatzansprüche des Kunden Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Xxxx Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung des Hotels für Schäden von Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des HotelsHostel/Hotel, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels Hostel/Hotel beruhen.
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Samples: Hotel/Hostel Accommodation Contract