Common use of Haftung und Verjährung Clause in Contracts

Haftung und Verjährung. 1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen mögliche Schaden gering zu halten. 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500,00 EUR und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800,00 EUR. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 3.500,00 EUR im Hotelsafe aufbewahrt werden. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit 4. Das Rauchen ist in allen geschlossenen Bereichen des Hotels strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes berechnet das Hotel eine Gebühr von 400.- EUR. Selbiges gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern. Das Hotel behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z.B. dem Hotel ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hat.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung und Verjährung. 1. Das Hotel Der Xxxx haftet für alle Schäden (Beschädigungen oder Verlust) am Gebäude oder Inventar, die durch ihn oder seine Verpflichtungen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden. Entstehen Schäden durch ein Fehlverhalten von Besuchern oder sonstigen Dritten aus dem VertragBereich des Gastes, ist der Xxxx verpflichtet, dem Hostel/Hotel den entstandenen Schaden im Rahmen eigener Ersatzansprüche zugunsten des Hostels/Hotels im eigenen Namen geltend zu machen. Ansprüche Das Hostel/Hotel kann wahlweise die Abtretung der Ersatzansprüche verlangen Bei Nichtfeststellung des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossenSchuldigen einer Gruppe haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus Das Hostel/Hotel behält sich das Recht vor, bei Anreise der Gruppe eine Kaution in Höhe von 10,00 Euro pro Person, jedoch maximal 500,00 Euro pro Gruppe einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern dem Hostel/Hotel kein durch die Gruppe verursachter Schaden entstanden ist. 2. Das Hostel haftet in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet das Hostel/Hotel wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung des Hostels/Hotels ist jedoch auf den vertragstypischen, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hatvorhersehbaren Schaden beschränkt, sonstige soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 und 2 gegeben ist. Im Übrigen ist eine Haftung von Seiten des Hostels/Hotels (z.B. für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn) wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Dieser Abschnitt für eine Haftung des Hostels/Hotels gilt sinngemäß für gesetzliche Vertreter und Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen (z.B. zugezogene Kollegen). 3. Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 2 gilt sowohl für vertragliche als Ansprüche. auch für deliktische 4. Ist ein schwerwiegendes, Schaden verursachendes Ereignis aufgetreten, das auf vom Hostel nicht zur vertretenden, technisch unvorhersehbaren Umständen beruht, oder das zurückzuführen ist, ist die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten Haftung des Hotels beruhenHostels grundsätzlich ausgeschlossen. 5. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels/Hotels auf höhere Gewalt auftreten, wird das Hostel/Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen mögliche möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt der Xxxx schuldhaft, einen Mangel dem Hostel/Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. 26. Für eingebrachte Sachen haftet das Hostel/Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach , das ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500,00 EUR und abweichend Euro sowie für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800,00 EUR. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert 800,00 Euro. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Xxxx die Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Die Haftansprüche erlöschen zudem, wenn der Xxxx nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis vom Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hostel/Hotel Anzeige macht. Vom Xxxx ist bei Verlust der Nachweis zu erbringen, dass von 3.500,00 EUR im Hotelsafe aufbewahrt werden. 3Seiten des Hostels/Hotels grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Soweit dem Kunden Xxxx ein Stellplatz in der Garage Hostelgarage oder auf einem HotelparkplatzHostelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hostels/Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück Hostelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger Kraftfahrzeuge und deren Inhalte Inhalte, haftet das Hostel/Hotel nicht, außer bei soweit das Hostel/Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitgrobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hostelgrundstücks gegenüber dem Hostel/Hotel geltend gemacht werden. 47. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Rauchen ist in allen geschlossenen Bereichen des Hotels strengstens untersagtHostel/Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Im Falle eines Verstoßes berechnet das Hotel eine Gebühr von 400.- EUR. Selbiges gilt für das Manipulieren von RauchwarnmeldernSchadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hostel/Hotel behält sich das Recht vorist berechtigt, einen höheren Schaden geltend nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu machen, wenn z.B. dem Hotel ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hatübergeben.

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Samples: Hotel/Hostel Accommodation Agreement

Haftung und Verjährung. 1. Das Hotel Der Xxxx haftet für alle Schäden (Beschädigungen oder Verlust) am Gebäude oder Inventar, die durch ihn oder seine Verpflichtungen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden. Entstehen Schäden durch ein Fehlverhalten von Besuchern oder sonstigen Dritten aus dem VertragBereich des Gastes, ist der Xxxx verpflichtet, dem Hostel/Hotel den entstandenen Schaden im Rahmen eigener Ersatzansprüche zugunsten des Hostel/Hotel im eigenen Namen geltend zu machen. Ansprüche Das Hostel/Hotel kann wahlweise die Abtretung der Ersatzansprüche verlangen Bei Nichtfeststellung des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossenSchuldigen einer Gruppe, haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus Das Hostel/Hotel behält sich das Recht vor, bei Anreise der Gruppe eine Kaution in Höhe von 10,00 Euro pro Person, jedoch maximal 500,00 Euro pro Gruppe einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern dem Hostel/Hotel kein durch die Gruppe verursachter Schaden entstanden ist. 2. Das Hostel haftet in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet das Hostel/Hotel wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung des Hostel/Hotel ist jedoch auf den vertragstypischen, wenn das vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 und 2 gegeben ist. Im Übrigen ist eine Haftung von Seiten des Hostel/Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige (z.B. für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn) wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Dieser Abschnitt für eine Haftung des Hostel/Hotel gilt sinngemäß für gesetzliche Vertreter und Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen (z.B. zugezogene Kollegen). 3. Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 2 gilt sowohl für vertragliche wie auch für deliktische Ansprüche. 4. Ist ein schwerwiegendes, Schaden verursachendes Ereignis aufgetreten, das auf vom Hostel nicht zur vertretenden, technisch unvorhersehbaren Umständen beruht, oder das auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, ist die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten Haftung des Hotels beruhenHostels grundsätzlich ausgeschlossen. 5. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels Hostel/Hotel auftreten, wird das Hostel/Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen mögliche möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt der Xxxx schuldhaft, einen Mangel dem Hostel/Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. 26. Für eingebrachte Sachen haftet das Hostel/Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach , das ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500,00 EUR und abweichend sowie für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800,00 EUR. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert € 800,00. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Xxxx die Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Die Haftansprüche erlöschen zudem, wenn der Xxxx nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis vom Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hostel/Hotel Anzeige macht. Vom Xxxx ist bei Verlust der Nachweis zu erbringen, dass von 3.500,00 EUR im Hotelsafe aufbewahrt werdenSeiten des Hostel/Hotel grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 37. Soweit Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. 8. Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Kunden ein Stellplatz Zeitpunkt, in welchem der Garage Xxxx Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einem Hotelparkplatzeiner vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostel/Hotel, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen eines gesetzlichen Vertreters oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Erfüllungsgehilfen des Hostel/Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit 4. Das Rauchen ist in allen geschlossenen Bereichen des Hotels strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes berechnet das Hotel eine Gebühr von 400.- EUR. Selbiges gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern. Das Hotel behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z.B. dem Hotel ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hatberuhen.

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Samples: Hotel/Hostel Accommodation Contract

Haftung und Verjährung. 1. Für schuldhaft verursachte Schäden, auch am Inventar, oder grobe Verunreinigungen haftet der Kunde. Das Hostel behält sich das Recht vor, bei Anreise oder während des Aufenthaltes eine Kaution einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern das Hostel bis dahin keine dem Kunden im Sinne des obigen Absatzes zurechenbaren Schäden oder grobe Verunreinigungen feststellen konnte. Schäden oder Kosten für die Beseitigung grober Verunreinigungen, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, sind von dem oder den Verursachern direkt vor Ort spätestens bei der Abreise zu begleichen. Sie können von dem Hostel auch nachträglich in Rechnung gestellt werden, insbesondere dann, wenn dem Hostel externe Kosten für z.B. Feuerwehr- oder andere Rettungseinsätze oder für Reparaturkosten, etc. von Dritten in Rechnung gestellt werden. Letzteres gilt auch für Schäden und grobe Verunreinigungen, welche erst nach Abreise des Kunden festgestellt werden. 2. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Hostels strengstens untersagt. Selbiges gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern oder das unbefugte Öffnen von Notfalltüren. Bei Zuwiderhandeln behält sich das Hostel das Recht vor, gemäß Ziffer V Abs.2 der AGB, vom Vertrag zurückzutreten und/oder einen Schaden geltend zu machen. 3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, . Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen Einer Pflichtverletzung des Hotels auftretensteht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen mögliche Schaden gering zu haltensoweit nachfolgend nichts Anderweitiges geregelt ist. 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500,00 EUR und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800,00 EUR. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 3.500,00 EUR im Hotelsafe aufbewahrt werden. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit 4. Das Rauchen ist Die Kunden sind angehalten, Gepäck sowie persönliche Gegenstände nicht unbeaufsichtigt in allen geschlossenen Bereichen öffentlich zugänglichen Räumen des Hotels strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes berechnet das Hotel eine Gebühr von 400.- EUR. Selbiges gilt für das Manipulieren von RauchwarnmeldernHostels zu lassen. Das Hotel behält sich Hostel haftet nicht für Sachen, die von Kunden oder Besuchern in allgemein zugänglichen Räumen des Hostels, im Gepäckraum oder unversperrt auf den Zimmern eingebracht werden. Für Gegenstände, die der Kunde ordnungsgemäß in die dafür vorgesehene, verschlossene Lockerbox einbringt, wird die Haftung auf das Recht vorgesetzlich zulässige Maß beschränkt. Insbesondere wird die Haftung des Hostels bei leichter und/oder grober Fahrlässigkeit des Kunden ausgeschlossen. Die Haftung wird ferner eingeschränkt auf persönliche Gegenstände des Kunden; ausgeschlossen von der Haftung werden Wertgegenstände wie etwa Schmuck, einen höheren Schaden geltend zu machenGeld, wenn z.B. dem Hotel ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hat.Handys, Notebooks, Tablets,etc..

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung und Verjährung. 1Für schuldhaft oder fahrlässig verursachte Inventarschäden oder grobe Verunreinigungen, haftet der Kunde. Bei Nichtfeststellung des Schuldigen einer Gruppe, haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Das Hotel haftet behält sich das Recht vor, bei Anreise oder während des Aufenthaltes eine Kaution in Höhe von bis zu 500,00 EUR pro Buchung einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern das Hotel bis dahin keine durch den Kunden bzw. die Gruppe verursachten Schäden oder grobe Verunreinigungen feststellen konnte. Schäden oder Kosten für seine Verpflichtungen aus die Beseitigung grober Verunreinigungen, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, sind direkt vor Ort zu begleichen oder werden nachträglich in Rechnung gestellt, wenn dem VertragHotel Kosten für z.B. Feuerwehr- oder andere Rettungseinsätze von Dritten in Rechnung gestellt werden. Ansprüche Letzteres gilt auch für Schäden und grobe Verunreinigungen, welche erst nach Abreise des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossenbzw. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen mögliche Schaden gering zu halten. 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500,00 EUR und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800,00 EUR. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 3.500,00 EUR im Hotelsafe aufbewahrt Gruppe festgestellt werden. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit 4. Das Rauchen ist in allen geschlossenen Innen Bereichen des Hotels strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes berechnet das Hotel eine Gebühr von 400.- 300,00 EUR. Selbiges gilt für das Manipulieren von RauchwarnmeldernRauchwarnmeldern oder das unbefugte Öffnen von Notfalltüren. Das Hotel behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z.B. dem Hotel ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird wird, oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hat. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Meldung des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts Anderweitiges geregelt ist. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,- Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung des Hotels für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen