Haftungsausschluss und -begrenzung Musterklauseln

Haftungsausschluss und -begrenzung. 8.1 Unbeschadet der gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen, haftet ZEISS, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz und bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. eine Vertragspflicht, deren Verletzung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehba- ren vertragstypischen Schaden. 8.2 Die in Ziffer 8.1 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden ZEISS zu vertreten hat. 8.3 Die in den Ziffern 8.1 bis 8.2 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn ZEISS den Mangel arglistig verschwiegen, oder ZEISS eine schriftliche Beschaf- fenheitsgarantie im Sinne von § 444 BGB (Erklärung von ZEISS, dass der Kaufgegenstand bei Ge- fahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass ZEISS verschuldensunabhängig für alle Fol- gen ihres Fehlens einstehen will) übernommen hat, oder für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 8.4 Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet ZEISS nach Maßgabe von 8.1 und 8.2 nur, soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kun- den nicht vermeidbar gewesen wäre. 8.5 Im Übrigen ist die Haftung von ZEISS ausgeschlossen. Die gesetzlich vorgesehene Beweislast bleibt unberührt.
Haftungsausschluss und -begrenzung. 1. Werbliche Angaben werden nicht zugesichert und enthalten keine Beschaffenheitszusiche- rung unserer Leistungen. 2. Xxxxxxxxxxxxxxx.xx haftet in keinem Fall für Folgeschäden an anderen Sachen als der Kaufsache selbst oder am sonstigen Vermögen des Bestellers, es sei denn wir haben die Pflichtverletzung grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten. 3. Unsere Haftung ist jedenfalls auf den 10-fachen Jahresabonnementpreis beschränkt.
Haftungsausschluss und -begrenzung. 6.1.Nichts in diesen Bedingungen beschränkt oder schließt die Haftung einer der Parteien für Tod oder Körperverletzung aus, sofern dies auf Fahrlässigkeit oder Betrug zurückzuführen ist.
Haftungsausschluss und -begrenzung. 7.1. Wir haften vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis. 7.2. Vorstehender Haftungsausschluss gemäß Ziff. 7.1 gilt nicht: - für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen; - für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. - im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; - soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit unserer Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko nach § 276 BGB übernommen haben; - bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
Haftungsausschluss und -begrenzung. 8.1. Die in diesem Abschnitt geregelten Beschränkungen gelten für die Haftung von Kooi im Rahmen sämtlicher Verträge der Abschnitte B., C. und D. 8.2. Kooi haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Vertragspartners oder im Namen des Vertragspartners entstehen. 8.3. Die Funktion der Überwachungsanlage besteht darin, im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten Signale zu erzeugen und diese an die Alarmzentrale zu übermitteln; die Funktion der Alarmzentrale ist der Empfang und die Sendung von Signalen. Der Abschluss eines Vertrages mit Kooi über eine Dienstleistung gibt dem Vertragspartner keine Garantie dafür, dass Einbrüche, Brände, Vandalismus und/oder andere Schadensursachen verhindert oder von der Alarmzentrale tatsächlich erkannt werden. Kooi haftet daher grundsätzlich nicht für die persönliche Sicherheit des Vertragspartners und/oder Schutz der Standorte und/oder des Eigentums des Vertragspartners gegen Einbrüche, Brände, Vandalismus und/oder ähnliche Schadensursachen. 8.4. Die Haftung von Kooi ist ausgeschlossen, wenn Signale deswegen nicht oder zu spät oder fehlerhaft empfangen oder nicht an den Alarmzentrale weitergleitet werden, wenn dies auf Störungen, Mängeln oder anderen Fehlfunktionen des Telekommunikationsanschlusses und/oder der Energieversorgung beim Vertragspartner beruht. Dies gilt auch dann, wenn Kooi die Verträge mit den Mobilfunkgesellschaften geschlossen haben, wenn Kooi die Geräte mit Mobilfunkverträgen für zwei verschiedene Mobilfunkgesellschaften ausgestattet hat, um das Ausfallrisiko zu minimieren. 8.5. Signale, die nach dem Datum der Beendigung des Vertrags zwischen Kooi und dem Vertragspartner in der Alarmzentrale eingegangen sind, werden weder geprüft noch überwacht, da die Verpflichtung von Kooi dann erloschen ist. Kooi übernimmt in Bezug auf diese Signale keinerlei Haftung. 8.6. Kooi haftet nicht für Auskünfte, Empfehlungen oder Hilfestellungen, die zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen nicht erforderlich oder relevant sind. 8.7. Der Vertragspartner stellt Kooi von allen Ansprüchen Dritter frei, unabhängig von deren Bezeichnung, die im Zusammenhang mit der von Kooi für den Vertragspartner erbrachten Sache oder Dienstleistung stehen. 8.8. Kooi schließt die Haftung bei Verletzung von Vertragspflichten aus, insbesondere Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit nicht eine der unter Ziff. 8.10 geregelten Aus...