Common use of Haftungsumfang Clause in Contracts

Haftungsumfang. Die Schadenersatzansprüche richten sich, abgesehen von den nachfolgenden Einschränkungen, nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen; sie verjähren nach Ablauf von 6 Monaten von dem Zeitpunkt an, zu welchem der Geschädigte von dem Schaden Kenntnis erlangt. Der Stromlieferant haftet gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit der Erfüllung des Stromlieferungsvertrages nur für Schäden, die der Stromlieferant oder eine Person, für welche er einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung mit einem Höchstbetrag von € 2.500,- pro Schadensfall begrenzt. Für Schäden an Personen jedoch haftet der Stromlieferant auch bei leichter Fahrlässigkeit ohne Betragsbegrenzung. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsstillstand, sowie für alle mittelbaren Schäden ist ausgeschlossen; für Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt dieser Haftungsausschluss nur bei leichter Fahrlässigkeit, nicht aber bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Zur Sicherung der Beweislage wird der Kunde dem Stromlieferanten Schäden unter Darstellung des Schadensausmaßes und der Schadenshöhe unverzüglich schriftlich mitteilen.

Appears in 4 contracts

Samples: www.evu-schoeder.at, ranklleiten.at, www.vulkanlandstrom.at

Haftungsumfang. Die Schadenersatzansprüche richten sich, abgesehen von den nachfolgenden Einschränkungen, nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen; sie verjähren nach Ablauf von 6 Monaten von dem Zeitpunkt an, zu welchem der Geschädigte von dem Schaden Kenntnis erlangt. Der Stromlieferant haftet gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit der Erfüllung des Stromlieferungsvertrages nur für Schäden, die der Stromlieferant oder eine Person, für welche er einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung mit einem Höchstbetrag von € 2.500,- pro Schadensfall Schadens- fall begrenzt. Für Schäden an Personen jedoch haftet der Stromlieferant auch bei leichter Fahrlässigkeit ohne Betragsbegrenzung. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen GewinnGe- winn, Produktionsausfälle, Betriebsstillstand, sowie für alle mittelbaren Schäden ist ausgeschlossen; für aus- geschlossen. Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt dieser Haftungsausschluss gelten diese Haftungsausschlüsse nur bei leichter FahrlässigkeitFahr- lässigkeit, nicht aber bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Zur Sicherung der Beweislage wird der Kunde dem Stromlieferanten Schäden unter Darstellung Dar- stellung des Schadensausmaßes und der Schadenshöhe unverzüglich schriftlich mitteilen. Außer im Falle von Verbrauchern verjähren Schadenersatzansprüche spätestens nach Ab- lauf von 6 Monaten von dem Zeitpunkt an, zu welchem der Geschädigte von dem Schaden Kenntnis erlangt.

Appears in 2 contracts

Samples: felixenergie.at, felixenergie.at

Haftungsumfang. Die Schadenersatzansprüche richten sich, abgesehen von den nachfolgenden Einschränkungen, nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen; sie verjähren nach Ablauf von 6 Monaten von dem Zeitpunkt an, zu welchem der Geschädigte von dem Schaden Kenntnis erlangt. Der Stromlieferant StromEnergielieferant haftet gegenüber dem Kunden im Zusammenhang Zusammen- hang mit der Erfüllung des Stromlieferungsvertrages StromlieferungsvertragesEnergieliefer- vertrages nur für SchädenXxxxxxx, die der Stromlieferant StromEnergielieferant oder eine Person, für welche er einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig fahrläs- sig verschuldet hat. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung Haf- tung mit einem Höchstbetrag von € 2.500,- pro Schadensfall begrenztbe- grenzt. Für Schäden an Personen jedoch haftet der Stromlieferant StromEnergie- lieferant auch bei leichter Fahrlässigkeit ohne Betragsbegrenzung. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ProduktionsausfälleProduktions- ausfälle, Betriebsstillstand, sowie für alle mittelbaren Schäden ist ausgeschlossen; für . Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt dieser Haftungsausschluss gelten diese Haftungsaus- schlüsse nur bei leichter Fahrlässigkeit, nicht aber bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Zur Sicherung der Beweislage wird der Kunde dem Stromlieferanten StromEnergie- lieferanten Schäden unter Darstellung des Schadensausmaßes und der Schadenshöhe unverzüglich schriftlich mitteilen. Außer im Falle von Verbrauchern verjähren Schadenersatzansprü- che spätestens nach Ablauf von 6 Monaten von dem Zeitpunkt an, zu welchem der Geschädigte von dem Schaden Kenntnis erlangt.

Appears in 1 contract

Samples: www.stwk.at