Hauptgeschäftstätigkeit Musterklauseln

Hauptgeschäftstätigkeit. Die Envivas betreibt die Krankenversicherung.
Hauptgeschäftstätigkeit. Die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens ist der un- mittelbare und mittelbare Betrieb der Lebensversicherung in allen ihren Arten und damit verbundenen Zusatzversiche- rungen sowie Kapitalisierungsgeschäfte, Tontinengeschäfte und die Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrich- tungen im Inland. Der Versicherer ist außerdem berechtigt, sich an anderen Versicherungsunternehmen zu beteiligen.
Hauptgeschäftstätigkeit. Die Alte Leipziger Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach- und Rechtsschutzversicherung berechtigt.
Hauptgeschäftstätigkeit. Betrieb sämtlicher Sparten der Sach- und Personenversicherung (nicht aber Lebens-, substitutive Kranken- und Rechtsschutzversiche- rungen), Geschäft der Rückversicherung und Vertrieb von Versiche- rungen aller Art.
Hauptgeschäftstätigkeit. Die Hauptgeschäftstätigkeit der Concordia Versicherungs-Gesell- schaft a.G. besteht in dem Betrieb der Schaden- und Unfall- versicherung.
Hauptgeschäftstätigkeit. Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung. Der Versicherer ist außerdem berechtigt, sich an anderen Versicherungsunternehmen zu beteiligen.
Hauptgeschäftstätigkeit. Die Hauptgeschäftstätigkeit ist das Betreiben von Versicherungsgeschäft im Bereich Unfall- und Schadenversicherung. Ein Garantiefond ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Hauptgeschäftstätigkeit. Die Hauptgeschäftstätigkeit ist das Betreiben von Versicherungsgeschäft im Bereich Unfall- und Schadenversicherung.
Hauptgeschäftstätigkeit. Die Alte Leipziger Versicherungs-AG und Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft sind durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach- und Rechtsschutzversicherung berechtigt.
Hauptgeschäftstätigkeit. Gegenstand der Investmentgesellschaft ist die Anlage und Ver- waltung ihrer Mittel nach der durch den Gesellschaftsvertrag und die Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den §§ 261 bis 272 KAGB in die nach § 1 der Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft festgelegten Vermögensgegenstände zum Nutzen der Anleger unter Wahrung der gesetzlichen Vorga- ben des KAGB.