Common use of Haus und Wohnung Clause in Contracts

Haus und Wohnung. 1. Versichert ist im Umfang von Ziffer I. die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber 1.1 einer oder mehrerer in Europa und in den außereuropäischen Gebie- ten, die zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Union gehören, gelegenen Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sonderei- gentümer) – einschließlich Ferien-/Wochenendwohnungen –. Bei Son- dereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Woh- nungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichert. Die Ersatzpflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigen- tumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. 1.2 von Ein-/Zweifamilienhäusern, die in Europa und in den außer- europäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Union gehören, gelegen sind; 1.3 von Ferien-/Wochenendhäusern in Europa und in den außereuropäi- schen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europä- ische Union gehören, gelegen sind; sofern sie vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden, einschließlich der zugehörigen Garagen, Carports, Kraftfahrzeug-Stellplätze und Gärten sowie eines Schrebergartens. Zu Ziffer 1.2 und 1.3 gilt: Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Miteigentum an zu einem Einfamilienhaus sowie zu Wochenend-/Ferienhäusern ge- hörenden Gemeinschaftsanlagen – zum Beispiel Wege zur öffentlichen Straße, Wege zu einem gemeinschaftlichen Wäschetrockenplatz, dieser selbst, sonstige Wohnwege, Garagenhöfe und Stellplätze für Müllgefäße. Die Ersatzpflicht erstreckt sich bei Schäden an der Gemeinschaftsanlage nicht auf den Miteigentumsanteil des Versicherungsnehmers. 2. Hierbei ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht 2.1 aus der Vermietung von Wohnräumen innerhalb der selbstbewohn- ten Wohnung bzw. des selbstbewohnten Einfamilienhauses mit dazuge- hörigen Garagen, Carports und Kraftfahrzeug-Stellplätzen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 2 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, aus der Verletzung von Datenschutz- gesetzen durch Verwendung oder Weitergabe personenbezogener Da- ten. Eingeschlossen sind – abweichend von Ziffer 7.4 (1) AHB – gesetz- liche Haftpflichtansprüche von Versicherten untereinander. 2.2 falls besonders vereinbart – als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabear- beiten) bis zu einer im Versicherungsschein genannten veranschlagten Bausumme je Bauvorhaben. Wenn dieser Betrag überschritten wird, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung (Ziffer 4 AHB). Die zeitliche Befristung von Xxxxxx 4.3 (4) AHB findet keine Anwendung. 2.3 als früherer Besitzer aus § 836 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand; 2.4 der Zwangs- oder Insolvenzverwalter in dieser Eigenschaft. 2.5 als Inhaber und Betreiber von ausschließlich folgenden Anlagen für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien, die sich auf dem ver- sicherten Grundstück befinden. 2.5.1 Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 10 kWp

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Haus und Wohnung. 1. Versichert ist im Umfang von Ziffer I. Ziff. 1 die gesetzliche Haftpflicht als Haftpflicht 3.1. Inhaber 1.1 a) einer oder mehrerer in Europa und in den außereuropäischen Gebie- ten, die zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Union gehören, gelegenen im Inland gelegener Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sonderei- gentümerSondereigentümer) - einschließlich Ferien-/Wochenendwohnungen –einer Ferien-/Wochenendwohnung. Bei Son- dereigentümern Sondereigentümern sind versichert gesetzliche Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Woh- nungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichertGemeinschaftseigentums. Die Ersatzpflicht erstreckt sich jedoch je- doch nicht auf den Miteigen- tumsanteil Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum., 1.2 b) eines im Inland gelegenen Einfamilienwohnhauses, c) eines im Inland gelegenen selbstbewohnten Zweifamilienhauses, d) eines im Inland gelegenen Ferien-/Wochenendhauses, e) eines unbebauten Grundstücks bis 2.500 m². Für a) bis d) gilt: Sofern sie von Ein-/Zweifamilienhäusern, die in Europa und in den außer- europäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Union gehören, gelegen sind; 1.3 von Ferien-/Wochenendhäusern in Europa und in den außereuropäi- schen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europä- ische Union gehören, gelegen sind; sofern sie vom dem Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden, einschließlich der sind mitver- sichert die zugehörigen Garagen, Carports, KraftfahrzeugKfz-Stellplätze und Gärten sowie eines SchrebergartensGärten. Zu Ziffer 1.2 und 1.3 gilt: Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Miteigentum an zu einem Einfamilienhaus sowie zu Wochenend-/Ferienhäusern ge- hörenden Ein- und Zweifamilienwohn- haus (Ziff. 3.1. b) und Ziff. 3.1. c)) gehörenden Gemeinschaftsanlagen – zum Beispiel Wege (z. B. Zuwege zur öffentlichen Straße, Wege Zuwege zu einem gemeinschaftlichen WäschetrockenplatzWäschetrocknerplatz, dieser selbst, sonstige Wohnwege, Garagenhöfe und Stellplätze für Müllgefäße). Die Ersatzpflicht erstreckt sich bei Schäden an der Gemeinschaftsanlage nicht auf den Miteigentumsanteil des Versicherungsnehmers. 23.2. Hierbei ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht 2.1 aus der Vermietung a) Vermieter (1) als Vermieter einer Einliegerwohnung und/oder von Wohnräumen nicht mehr als drei Räumen innerhalb der selbstbewohn- ten selbst bewohnten Wohnung bzw. des selbstbewohnten Einfamilienhauses mit dazuge- hörigen selbst bewohnten Ein-/Zweifamilienhauses, (2) als Vermieter von Eigentumswohnungen im Inland einschließlich der dazugehörigen Garagen, Carports und KraftfahrzeugKfz-Stellplätzen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 2 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, aus der Verletzung von Datenschutz- gesetzen durch Verwendung oder Weitergabe personenbezogener Da- ten. Eingeschlossen sind – abweichend von Ziffer 7.4 (1) AHB – gesetz- liche Haftpflichtansprüche von Versicherten untereinanderStellplätze und Gärten sowie eines Schre- bergartens. 2.2 falls besonders vereinbart – b) Bauherr als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabear- beiten) bis zu einer im Versicherungsschein genannten veranschlagten Bausumme von 100.000 Euro je BauvorhabenBauvorha- ben. Wenn dieser Betrag überschritten wird, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen Bestimmun- gen über die Vorsorge-Versicherung Vorsorgeversicherung (Ziffer Ziff. 4 AHB-Privat 20/SD 10.2020). Die zeitliche Befristung von Xxxxxx 4.3 (4) AHB findet keine AnwendungBegrenzung in Ziff. 2.3 als früherer Besitzer aus § 836 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand; 2.4 der Zwangs- oder Insolvenzverwalter in dieser Eigenschaft. 2.5 als Inhaber und Betreiber von ausschließlich folgenden Anlagen für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien, die sich auf dem ver- sicherten Grundstück befinden. 2.5.1 Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 10 kWp

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Haus und Wohnung. 1. 4.1 Wohnungen, Immobilien, Räume, Bauherr, Photovoltaikanlagen 4.1.1 Versichert ist im Umfang von Ziffer I. 1 die gesetzliche Haftpflicht als InhaberInhaber (z. B. Eigentümer oder Mieter) 1.1 (1) einer oder mehrerer in Europa und in den außereuropäischen Gebie- ten, die zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Union gehören, gelegenen Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sonderei- gentümer) – einschließlich Ferien-/Wochenendwohnungen –einer Ferienwohnung. Bei Son- dereigentümern Wohnungseigentum besteht Versicherungsschutz als Sondereigentümer. Versichert sind dabei Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Woh- nungseigentümer Wohnungs- eigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichertGemeinschaftseigentums. Die Ersatzpflicht Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigen- tumsanteil Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. 1.2 von Ein-/Zweifamilienhäusern, die in Europa und in den außer- europäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Union gehören, gelegen sind; 1.3 von Ferien-/Wochenendhäusern in Europa und in den außereuropäi- schen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europä- ische Union gehören, gelegen sind; sofern sie vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden, einschließlich der zugehörigen Garagen, Carports, Kraftfahrzeug-Stellplätze und Gärten sowie (2) eines SchrebergartensEinfamilienhauses (auch Doppelhaushälfte oder Reihenhaus) oder eines Zweifamilienhauses. Zu Ziffer 1.2 und 1.3 gilt: Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus dem Miteigentum an zu einem Einfamilienhaus sowie zu Wochenend-/Ferienhäusern ge- hörenden Ein- oder Zweifamilienhaus gehörenden Gemeinschaftsanlagen – zum Beispiel Wege zur öffentlichen Straße(z. B. Durch- gangswege, Wege zu einem gemeinschaftlichen Wäschetrockenplatzprivate Park- und Stellplätze, dieser selbst, sonstige Wohnwege, Garagenhöfe und Stellplätze Abstellplätze für MüllgefäßeMülltonnen). Die Ersatzpflicht Bei Haftpflichtansprüchen der Gemeinschaft der Miteigentümer wegen Beschädigung der Gemeinschaftsanlagen erstreckt sich bei Schäden an der Gemeinschaftsanlage die Leistungspflicht nicht auf den Miteigentumsanteil des Versicherungsnehmers; (3) eines Wochenend- / Ferienhauses oder eines auf Dauer und ohne Unter- brechung fest installierten Wohnwagens; (4) eines unbebauten Grundstückes bis 1.500 qm, einschließlich der zugehörigen Garagen und Gärten sowie eines Schreber- gartens. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Immobilien und Grundstücke sich im Inland befinden und diese vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen ausschließlich zu privaten (Wohn-)Zwecken genutzt werden. 2. Hierbei ist mitversichert 4.1.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die in Ziffer 4.1.1 genannten Risiken auch auf die gesetzliche Haftpflicht 2.1 aus der Vermietung (1) als Vermieter – von Wohnräumen innerhalb der selbstbewohn- ten Wohnung einzelnen Wohnräumen, Räumen zu gewerblichen Zwecken und Garagen, – einer (Einlieger-)Wohnung im selbst genutzten Ein- bzw. des selbstbewohnten Einfamilienhauses mit dazuge- hörigen GaragenZweifamilien- haus; soweit dort eine Wohnung vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen selbst bewohnt wird, Carports und Kraftfahrzeug-Stellplätzen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 2 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, sowie – von bis zu insgesamt drei Eigentumswohnungen / Ferienwohnungen; (2) aus der Verletzung von Datenschutz- gesetzen Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Das gilt auch für die durch Verwendung Vertrag vom Versicherungsnehmer ausschließlich als Mieter, Pächter oder Weitergabe personenbezogener Da- ten. Eingeschlossen sind – abweichend von Ziffer 7.4 Entleiher übernommene gesetzliche Haftpflicht für Verkehrssicherungspflichten des Vertragspartners (1Vermieter, Verleiher, Verpächter) AHB – gesetz- liche Haftpflichtansprüche von Versicherten untereinander.in dieser Eigenschaft; 2.2 falls besonders vereinbart – (3) als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabear- beitenAbbruch- und Grabearbeiten) bis zu einer im Versicherungsschein genannten veranschlagten Bausumme von 00.000 € je Bauvorhaben. Wenn dieser Betrag überschritten wird, entfällt die Mitversicherungdieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung Vorsorgeversicherung (Ziffer 4 AHBAHB 2015). Die zeitliche Befristung von Xxxxxx 4.3 ; (4) AHB findet keine Anwendung.als Betreiber einer Photovoltaikanlage auf einem selbst bewohnten Ein-/ Zweifamilienhaus bis 15 kWp. Versichert ist hierbei auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die im Zusammenhang mit der Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers entstehen; 2.3 (5) als früherer Besitzer aus § 836 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand; 2.4 (6) der Zwangs- oder Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft. 2.5 als Inhaber und Betreiber von ausschließlich folgenden Anlagen für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien, die sich auf dem ver- sicherten Grundstück befinden. 2.5.1 Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 10 kWp

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Haus und Wohnung. 1. Versichert ist im Umfang von Ziffer I. Ziff. 1 die gesetzliche Haftpflicht als Haftpflicht 3.1. Inhaber 1.1 a) einer oder mehrerer in Europa und in den außereuropäischen Gebie- ten, die zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Union gehören, gelegenen im Inland gelegener Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sonderei- gentümerSondereigentümer) - einschließlich Ferien-/Wochenendwohnungen –einer Ferien-/Wochenendwohnung. Bei Son- dereigentümern Sondereigentümern sind versichert gesetzliche Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Woh- nungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichertGemeinschaftseigentums. Die Ersatzpflicht erstreckt sich jedoch je- doch nicht auf den Miteigen- tumsanteil Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum., 1.2 b) eines im Inland gelegenen Einfamilienwohnhauses, c) eines im Inland gelegenen selbst bewohnten Zweifamilienhauses, d) eines im Inland gelegenen Ferien-/Wochenendhauses, e) eines unbebauten Grundstücks bis 2.500 m². Für a) bis d) gilt: Sofern sie von Ein-/Zweifamilienhäusern, die in Europa und in den außer- europäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Union gehören, gelegen sind; 1.3 von Ferien-/Wochenendhäusern in Europa und in den außereuropäi- schen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrags über die Europä- ische Union gehören, gelegen sind; sofern sie vom dem Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden, einschließlich der sind mitver- sichert die zugehörigen Garagen, Carports, KraftfahrzeugKfz-Stellplätze und Gärten sowie eines SchrebergartensGärten. Zu Ziffer 1.2 und 1.3 gilt: Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Miteigentum an zu einem Einfamilienhaus sowie zu Wochenend-/Ferienhäusern ge- hörenden Ein- und Zweifamilienwohn- haus (Ziff. 3.1. b) und Ziff. 3.1. c)) gehörenden Gemeinschaftsanlagen – zum Beispiel Wege (z. B. Zuwege zur öffentlichen Straße, Wege Zuwege zu einem gemeinschaftlichen WäschetrockenplatzWäschetrocknerplatz, dieser selbst, sonstige Wohnwege, Garagenhöfe und Stellplätze für Müllgefäße). Die Ersatzpflicht erstreckt sich bei Schäden an der Gemeinschaftsanlage nicht auf den Miteigentumsanteil des Versicherungsnehmers. 23.2. Hierbei ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht 2.1 aus der Vermietung a) Vermieter (1) als Vermieter einer Einliegerwohnung und/oder von Wohnräumen nicht mehr als drei Räumen innerhalb der selbstbewohn- ten selbst bewohnten Wohnung bzw. des selbstbewohnten Einfamilienhauses mit dazuge- hörigen selbst bewohnten Ein-/Zweifamilienhauses, (2) als Vermieter von Eigentumswohnungen im Inland einschließlich der dazugehörigen Garagen, Carports und KraftfahrzeugKfz-Stellplätzen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 2 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, aus der Verletzung von Datenschutz- gesetzen durch Verwendung oder Weitergabe personenbezogener Da- ten. Eingeschlossen sind – abweichend von Ziffer 7.4 (1Stellplätze und Gärten sowie eines Schre- bergartens b) AHB – gesetz- liche Haftpflichtansprüche von Versicherten untereinander. 2.2 falls besonders vereinbart – Bauherr als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabear- beiten) bis zu einer im Versicherungsschein genannten veranschlagten Bausumme von 100.000 Euro je BauvorhabenBauvorha- ben. Wenn dieser Betrag überschritten wird, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen Bestimmun- gen über die Vorsorge-Versicherung Vorsorgeversicherung (Ziffer Ziff. 4 AHB-Privat 20/SD 10.2020). Die zeitliche Befristung von Xxxxxx 4.3 (4) AHB findet keine AnwendungBegrenzung in Ziff. 2.3 als früherer Besitzer aus § 836 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand; 2.4 der Zwangs- oder Insolvenzverwalter in dieser Eigenschaft. 2.5 als Inhaber und Betreiber von ausschließlich folgenden Anlagen für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien, die sich auf dem ver- sicherten Grundstück befinden. 2.5.1 Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 10 kWp

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