Mieter Musterklauseln

Mieter. Der durch einen Mietvertrag gebundene Versicherte. Ein unentgeltlicher Bewohner ist einem Mieter gleichgestellt.
Mieter. Der Mieter hat auf sämtlichen Werbedrucksachen, Plakaten, in Anzeigen etc. als Veranstaltungsort den „Treff am See“ zu nennen. Es entsteht im Rahmen der Veranstaltungen nur ein Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Besucher, nicht aber zwischen Besucher und der Stadt Böblingen.
Mieter. Muster Vertrag Vorname: Straße: Personalausweis Nr. Handy Nr.: Name: Xxxxxxx: Geburtstag: E-Mail:
Mieter. Die Benützung des Mietobjekts steht Vereinsmitgliedern des FC Witikon, anderen Vereinen, Organisationen und Gesellschaften sowie nicht einem Verein angehörende Einzelpersonen offen. Der Mietvertrag wird vom Vermieter nur mit einer natürlichen Person abgeschlossen, welche für die Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag gegenüber dem Vermieter ausschliesslich haftet. Der Mieter ist dem Vermieter gegenüber persönlich für die Benützung des Mietobjektes und Bezahlung des Mietzinses verantwortlich. Er ist sowohl für die Übernahme als auch für die Rückgabe des Mietobjektes zuständig und ist Ansprechperson der Verwaltung. Der Mieter muss während der Mietdauer stets persönlich anwesend sein.
Mieter. Die Person, auf deren Namen die Buchung erfolgt, ist der verantwortliche Mieter.
Mieter. Jede natürliche oder Rechtsperson, die als Mieter mit MFTC eine Mietvereinbarung abschließt.
Mieter e) Ein wichtiger Grund liegt für den Mieter insbesondere vor, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung / des Ferienhauses / des Clubraums gewährt. f) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
Mieter. Veranstalter/Organisation/Privatperson: Vertreten durch (bei Veranstaltern/Organisationen): Straße / Hausnummer / PLZ / Wohnort: Telefon / E-Mail:
Mieter. Versichert ist die Haftpflicht als Mieter oder Pächter von selbstbewohn- ten Wohngebäuden oder -räumlichkeiten unter Einschluss von Ansprü- chen aus Schäden an gemeinsam benützten Bauteilen und Anlagen. Mitversichert ist auch die Haftpflicht als Mieter von Hotelzimmern, Ferien- wohnungen und Ferienhäusern sowie Mobilheimen und nicht immatriku- lierten Wohnwagen mit festem Standort inkl. Schäden am gesamten gemieteten Mobiliar und Hausrat des nicht ständigen Wohnsitzes. Nicht versichert ist die Haftpflicht für Schäden durch bewusste Verände- rung der Mietsache sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.
Mieter. 2.1 Ausschliesslich der Mieter ist während der vereinbarten Mietzeit zum Führen des Fahrzeuges berechtigt. 2.2 Der Mieter bringt bei der Abholung des Fahrzeuges das Original der ID oder des Reisepasses und den Führerausweis mit. 2.3 Der Mieter muss mindestens 25 Jahre alt oder seit 5 Jahren im Besitz eines gültigen Führerausweises sein.