Heilbehandler. Im Rahmen dieser Tarife sind die Aufwendungen für Leistungen von Ärzten, Zahnärzten, Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Heilpraktikern sowie Hebammen bzw. Entbindungshelfern erstattungsfähig, ferner die Aufwendungen für die Behandlung durch Ärzte in Krankenhausambulanzen und in auch zur Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zugelassenen medizinischen Versorgungszentren. Erfolgt die Behandlung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, müssen die genannten Behandler am jeweiligen Aufenthaltsort zugelassen sein.
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Heilbehandler. Im Rahmen dieser Tarife sind ausschließlich die Aufwendungen für Leistungen von Ärzten, Zahnärzten, Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Heilpraktikern Hebammen sowie Hebammen bzw. Entbindungshelfern erstattungsfähig, ferner die Aufwendungen für die Behandlung durch Ärzte in Krankenhausambulanzen und in auch zur Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zugelassenen medizinischen Versorgungszentren. Erfolgt die Behandlung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, müssen die genannten Behandler am jeweiligen Aufenthaltsort zugelassen sein.
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