Common use of Heilbehandler Clause in Contracts

Heilbehandler. Im Rahmen dieser Tarife sind die Aufwendungen für Leistungen von Ärzten, Zahnärzten, Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Heilpraktikern sowie Hebammen bzw. Entbindungspflegern erstattungsfähig, ferner die Aufwendungen für die Behandlung durch Ärzte in Krankenhausambulanzen und in auch zur Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zugelassenen medizinischen Versorgungszentren. Erfolgt die Behandlung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, müssen die genannten Behandler am jeweiligen Aufenthaltsort zugelassen sein. Die Erstattung richtet sich - ausgenommen Entziehungsmaßnahmen (s. Nr. 3.2.5 und 3.2.6) - nach § 5 Nr. 1 Teil II AVB/KK 2013. Aufwendungen für eine ambulante Anschlussheilbehandlung in einer hierauf spezialisierten Einrichtung sind auch dann erstattungsfähig, wenn sie nach mit der gesetzlichen Krankenversicherung getroffenen Vereinbarungen abgerechnet werden. Aufwendungen für Hebammen/Entbindungspfleger sind nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Hebammen und Entbindungspfleger erstattungsfähig. Als medizinisch notwendige Heilbehandlung gilt auch der nicht rechtswidrige Schwangerschaftsabbruch; das ist der Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer oder kriminologischer Indikation.

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