Common use of Heilkosten Clause in Contracts

Heilkosten. Heilkosten sind jene Kosten, die zur Behebung der Unfallfolgen aufgewendet wurden und nach ärztlicher Verordnung notwendig waren. Dazu zählen auch die notwendigen Kosten des Verletztentransportes zu medizinisch verordneten Heilbehandlungen bei unfallkausaler Gehunfähigkeit der versicherten Person. Wir sehen die Gehunfähigkeit dann gegeben, wenn die versicherte Person die Heilbehandlung aus eigener Kraft nicht aufsuchen kann. Wir leisten diesen Kostenersatz • bis zur Versicherungssumme für konzessionierte Transportunternehmen (auch Krankenwagen, Krankentaxi) und öffentliche Verkehrsmittel; • bis 200 Euro je Versicherungsfall für amtliches Kilometergeld bei Fahrten mit dem Privat-PKW. Wir versichern auch medizinisch notwendige Heilkosten in privaten Sanatorien. Das bedeutet, wir übernehmen für stationäre oder ambulante Behandlungen von Unfallfolgen: • die privaten Ordinationskosten • die privaten Operationskosten • die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen Nicht versichert gelten Kosten für Kur-, Bade-, Erholungsreisen und -aufenthalte. Versichert gelten zur Behebung von Unfallfolgen nach ärztlichem Ermessen auch: • erstmalige Anschaffung von künstlichen Gliedmaßen. • erstmalige Anschaffung eines Zahnersatzes. • andere erstmalige Anschaffungen • Castverband (Kunststoffgips). Für Kosten der Reparatur oder der Wiederbeschaffung für vor dem Unfall vorhandene künstliche Gliedmaßen, Zahnersätze oder sonstiger künstlicher Behelfe leisten wir unter folgenden Voraussetzungen: • die Beschädigung muss im unmittelbaren Zusammenhang mit einem gleichzeitig eintretenden versicherten Unfallereignis stehen, bei dem eine Körperverletzung eintritt und eine ärztliche Behandlung oder Versorgung erfordert. • der Versicherte muss dem Versicherer eine schriftliche Bestätigung über die medizinische Erstversorgung durch den behandelnden Arzt oder das behandelnde Spital, die aufgrund der erlittenen Gesundheitsschädigung erfolgt ist, überbringen. Wir leisten Kostenersatz bis zum ursprünglichen Wertausmaß – gleiche Qualität und Ausstattungskategorie wie vor dem Unfall – im Rahmen der vereinbarten Summe für Heilkosten. Nicht versichert gelten: Ausbeißen von Zähnen bzw. Teilen von Zähnen, Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung von abnehmbaren Zahnersätzen. Versichert gelten auch Leihgebühren für Heilbehelfe – wie z. B. Krücken, Rollstühle. Nicht versichert gelten: Anschaffung von Trainingsgeräten. Die Versicherungssumme für Heilkosten inklusive den beschriebenen Erweiterungen gemäß den Punkten 1 bis 4 steht pro Unfallereignis gesamt einmal zur Verfügung.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Unfallversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Unfallversicherung

Heilkosten. Heilkosten sind jene Kosten, Für die zur Behebung der Unfallfolgen aufgewendet wurden und werden die innerhalb des ersten Jahres nach ärztlicher Verordnung notwendig waren. Dazu zählen auch die dem Unfall erwach- senden notwendigen Kosten des Verletztentransportes zu medizinisch verordneten Heilbehandlungen Heilverfahrens, für künstliche Glieder und anderweitige nach dem ärztlichem Ermessen erforderliche Anschaffungen bis zum versicherten Betrag für jeden Versiche- rungsfall ersetzt. Als Kosten des Heilverfahrens gelten Arzthonorare, soweit sie nach einer amtlichen Gebührenordnung unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Versicherten begründet sind, Kosten für Arzneien und sonstige ärztlich verordnete Heilmittel, Verbandszeug, notwendige Krankentrans- porte, stationäre Behandlung und Verpflegung sowie für Röntgenaufnahmen. Ausgeschlossen vom Heilkostenersatz sind – Selbstbeteiligungen sowie Beitragsrückvergütungen bei unfallkausaler Gehunfähigkeit der versicherten Person. Wir sehen die Gehunfähigkeit dann gegebenKrankenversicherungen, wenn die versicherte Person die Heilbehandlung aus eigener Kraft nicht aufsuchen kann. Wir leisten diesen Kostenersatz • bis zur Versicherungssumme für konzessionierte Transportunternehmen Rezeptgebühren, Verlust und Abhandenkommen von Prothesen (auch KrankenwagenZahnprothesen), Krankentaxi) und öffentliche Verkehrsmittel; • bis 200 Euro je Versicherungsfall für amtliches Kilometergeld bei Fahrten mit dem Privat-PKW. Wir versichern auch medizinisch notwendige Heilkosten in privaten Sanatorien. Das bedeutet, wir übernehmen für stationäre oder ambulante Behandlungen von Unfallfolgen: • die privaten Ordinationskosten • die privaten Operationskosten • die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen Nicht versichert gelten Kosten Nahrungs- und Genußmittel, für Kur-Bade- und Erholungsreisen sowie für Kranken- pflege, Bade-soweit nicht die Zuziehung von beruflichem Pflegepersonal ärztlich angeordnet wird. a) Voraussetzung für die Leistung: Heilkostenersatz wird nur insoweit gewährt, Erholungsreisen und -aufenthalte. Versichert gelten zur Behebung von Unfallfolgen nach ärztlichem Ermessen auch: • erstmalige Anschaffung von künstlichen Gliedmaßen. • erstmalige Anschaffung eines Zahnersatzes. • als andere erstmalige Anschaffungen • Castverband Kostenträger (Kunststoffgips). Für Kosten der Reparatur oder der Wiederbeschaffung für vor dem Unfall vorhandene künstliche Gliedmaßenz.B. Krankenkasse, Zahnersätze oder sonstiger künstlicher Behelfe leisten wir unter folgenden Voraussetzungen: • die Beschädigung muss im unmittelbaren Zusammenhang mit einem gleichzeitig eintretenden versicherten Unfallereignis stehen, bei dem eine Körperverletzung eintritt und eine ärztliche Behandlung oder Versorgung erfordert. • der Versicherte muss dem Versicherer eine schriftliche Bestätigung über die medizinische Erstversorgung durch den behandelnden Arzt oder das behandelnde Spital, die aufgrund der erlittenen Gesundheitsschädigung erfolgt ist, überbringen. Wir leisten Kostenersatz bis zum ursprünglichen Wertausmaß – gleiche Qualität und Ausstattungskategorie wie vor dem Unfall – private Unfallversicherer im Rahmen der vereinbarten Summe Unfall-Heilkostenversicherung, Beihilfe- und Versorgungsein- richtungen) ihre Leistungen voll erfüllt und diese zur Deckung der entstandenen Kosten nicht ausgereicht haben. b) Höhe der Leistung: Soweit ein Anspruch auf Heilkostenersatz im Rahmen dieses Vertrages besteht, werden für Heilkostendie Behebung der Unfallfolgen die innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall erwachsenden not- wendigen Kosten des Heilverfahrens bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt. Nicht versichert gelten: Ausbeißen von Zähnen bzw. Teilen von Zähnen, Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung von abnehmbaren Zahnersätzen. Versichert gelten Hierunter fallen auch Leihgebühren für Heilbehelfe – wie z. B. Krücken, Rollstühle. Nicht versichert gelten: Anschaffung von Trainingsgeräten. Die Versicherungssumme für Heilkosten inklusive den beschriebenen Erweiterungen gemäß den Punkten 1 bis 4 steht pro Unfallereignis gesamt einmal zur Verfügung.Kosten

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Samples: Sport Versicherungsvertrag / Auslandsreise Krankenversicherung

Heilkosten. Heilkosten sind jene Kosten, die zur Behebung der Unfallfolgen aufgewendet wurden und nach ärztlicher Verordnung notwendig waren. Dazu zählen auch die notwendigen Kosten des Verletztentransportes zu medizinisch verordneten Heilbehandlungen bei unfallkausaler Gehunfähigkeit der versicherten Person. Wir sehen die Gehunfähigkeit dann gegeben, wenn die versicherte Person die Heilbehandlung aus eigener Kraft nicht aufsuchen kann. Wir leisten diesen Kostenersatz - bis zur Versicherungssumme für konzessionierte Transportunternehmen (auch Krankenwagen, Krankentaxi) und öffentliche Verkehrsmittel; - bis 200 250 Euro je Versicherungsfall für amtliches Kilometergeld bei Fahrten mit dem Privat-PKW. Wir versichern auch medizinisch notwendige Heilkosten in sanitätsbehördlich genehmigten Krankenhäusern und privaten Sanatorien. Das bedeutet, wir übernehmen für stationäre oder ambulante Behandlungen von Unfallfolgen: - die privaten Ordinationskosten - die privaten Operationskosten - die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen Nicht versichert gelten Kosten für Kur-, Bade-, Erholungsreisen und -aufenthalte. Versichert gelten zur Behebung von Unfallfolgen nach ärztlichem Ermessen auch: - erstmalige Anschaffung von künstlichen Gliedmaßen. • Gliedmaßen - erstmalige Anschaffung eines Zahnersatzes. • Zahnersatzes - andere erstmalige Anschaffungen - Castverband (Kunststoffgips). ) Für Kosten der Reparatur oder der Wiederbeschaffung für vor dem Unfall vorhandene künstliche Gliedmaßen, Zahnersätze oder sonstiger künstlicher Behelfe leisten wir unter folgenden Voraussetzungen: • die - Die Beschädigung muss im unmittelbaren Zusammenhang mit einem gleichzeitig eintretenden versicherten Unfallereignis stehen, bei dem eine Körperverletzung eintritt und eine ärztliche Behandlung oder Versorgung erfordert. • der - Der Versicherte muss dem Versicherer eine schriftliche Bestätigung über die medizinische Erstversorgung durch den behandelnden Arzt oder das behandelnde Spital, die aufgrund der erlittenen Gesundheitsschädigung erfolgt ist, überbringen. Wir leisten Kostenersatz bis zum ursprünglichen Wertausmaß - gleiche Qualität und Ausstattungskategorie wie vor dem Unfall - im Rahmen der vereinbarten Summe für Heilkosten. Nicht versichert gelten: Ausbeißen von Zähnen bzw. Teilen von Zähnen, Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung von abnehmbaren Zahnersätzen. Versichert gelten auch Leihgebühren für Heilbehelfe - wie z. B. Krücken, Rollstühle. Nicht versichert gelten: Anschaffung von Trainingsgeräten. Die Versicherungssumme für Heilkosten inklusive den beschriebenen Erweiterungen gemäß den Punkten 1 bis 4 steht pro Unfallereignis gesamt einmal zur Verfügung.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Aktiver Go! Die Unfallversicherung Plus (Auvbp 2021)