Common use of Heimfahrten Clause in Contracts

Heimfahrten. a) Unsere Servicetechniker haben nach einer vierwöchigen, ununterbrochenen Beschäftigungszeit am Montageort Anspruch auf eine Heimfahrt, sofern der Montageort mindestens 180 km vom inländischen Wohnort des Servicetechnikers entfernt liegt. Die Heimfahrten müssen so bemessen sein, dass für Servicetechniker 3 Kalendertage außer den Reisetagen zur Verfügung stehen. Die Kosten der Heimfahrten gehen zu Lasten des Bestellers. Die freien Tage werden nicht berechnet. b) Je eine Heimfahrt soll auf Weihnachten, Ostern, Pfingsten und den Beginn des Urlaubs gelegt werden. Die übrigen Heimfahrten sind jeweils in Verbindung mit einem Sonn- und Feiertag zu nehmen. c) Eine zusätzliche Heimfahrt ist zu gewähren bei Todesfällen von Eltern, Schwiegereltern, Kindern, Geschwistern und Ehegatten in häuslicher Gemeinschaft sowie bei Niederkunft der Ehefrau. d) Vom Besteller sind in den Fällen zu Ziff. II. 6. a), b) und c) die Reisekosten und die Auslösungen während der Reise nach Hause (Deutschland) und zurück zur Arbeitsstelle zu tragen. e) Bei Montagen in außereuropäischen Ländern können entsprechende besondere Vereinbarungen getroffen werden.

Appears in 3 contracts

Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Heimfahrten. a) Unsere Servicetechniker haben nach einer vierwöchigen, ununterbrochenen Beschäftigungszeit am Montageort Anspruch auf eine Heimfahrt, sofern der Montageort mindestens min- destens 180 km vom von dem inländischen Wohnort des Servicetechnikers Ser- vicetechnikers entfernt liegt. Die Heimfahrten müssen so bemessen sein, . dass für Servicetechniker 3 Kalendertage außer den Reisetagen zur Verfügung stehen. Die Kosten der Heimfahrten gehen zu Lasten des Bestellers. Die freien Tage werden nicht berechnet. b) Je eine Heimfahrt soll auf Weihnachten, Ostern, Pfingsten und den Beginn des Urlaubs gelegt werden. Die übrigen Heimfahrten sind jeweils in Verbindung mit einem Sonn- und Feiertag zu nehmen. c) Eine zusätzliche Heimfahrt ist zu gewähren bei Todesfällen Todesfäl- len von Eltern, Schwiegereltern, Kindern, Geschwistern und Ehegatten in häuslicher Gemeinschaft sowie Gemeinschaft, bei Niederkunft der Ehefrau. d) Vom Besteller sind in den Fällen zu Ziff. IIIl. 6. a), b) und c) die Reisekosten und die Auslösungen während der Reise nach Hause (Deutschland) und zurück zur Arbeitsstelle zu tragen. e) . Bei Montagen in außereuropäischen Ländern können entsprechende ent- sprechende besondere Vereinbarungen getroffen werden.

Appears in 1 contract

Samples: Montage Und Reparaturarbeiten