Verbindlichkeit. Durch die Registrierung, den Zugriff auf oder die anderweitige Nutzung dieser Website erklärst du dich hiermit einverstanden, an diese unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden zu sein. Die bloße Nutzung dieser Website setzt die Kenntnis und Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. In bestimmten Fällen können wir dich auch bitten, ausdrücklich zuzustimmen.
Verbindlichkeit. Telecom Liechtenstein ist als Full Service Telekommunikationsanbieter bestrebt ein höchstes Qualitäts- und Technologieniveau zu bieten. Die den Produkten oder Dienstleistungen direkt zugeordneten SLA’s (Standard 1 oder 3) sind als Richtwerte zu verstehen. Die vorgegebenen Zeiten werden in den meisten Fällen unterschritten. Bei Nichteinhalten der Vorgaben übernimmt Telecom Liechtenstein keine Verantwortung. Arbeitszeiten und Feiertage richten sich nach den Reglementen der Telecom Liechtenstein.
Verbindlichkeit. Angebote/Offerten der Bischag AG sind unverbindlich.
Verbindlichkeit. Eintragungen im Sprint Backlog stellen die abgestimmten Anforderungen an den Vertragsgegenstand für den jeweiligen Sprint dar. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Sprint Backlog werden dem Product Owner über ein Ticketsystem automatisch bereitgestellt. Zur Sicherstellung der Agilität der Vorgehensweise gelten Änderungen und Ergänzungen des Product Backlog, die der Product Owner erhalten hat und denen er nicht unverzüglich im Sprint Planning Meeting widerspricht, als verbindlich. Zusammen mit dem Product Backlog bilden die Sprint Backlogs die zum jeweiligen Zeitpunkt verbindliche Beschreibung der Anforderungen an den Vertragsgegenstand. Bei Widersprüchen haben zeitlich spätere Sprint Backlogs Vorrang gegenüber älteren.
Verbindlichkeit. Diese Kooperationsvereinbarung der „Allianz für Gesundheitsförderung in Wiener Spitälern, Pflegeeinrichtungen und Seniorenwohneinrich- tungen“ basiert vollständig auf Freiwilligkeit, Interesse an Gesundheitsförderung und gegen- seitigem Respekt der Allianzpartner füreinander und stellt keine rechtlichen Verbindlichkeiten her.
Verbindlichkeit. Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Aufgrund dieser verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer gemäß Nrn. 29 bis 30 die Entschädigung.
Verbindlichkeit. Die Kursanmeldung bzw. Buchung einer Behandlung ist verbindlich, d.h. Reservationen sind nicht möglich, der Kurs bzw. die Behandlung wird gebucht. Die Teilnahmegebühr muss bis spätestens 24 Stunden vor dem ersten Kurstermin beglichen werden, ansonsten wird der volle Zahlungsbetrag eingefordert. Behandlungen können nur online gebucht werden, wenn der Preis der Behandlung bei der Buchung über die Kreditkarte abgebucht wird. Bei Anmeldungen zu Kursen kann bis drei (3) Wochen vor Kursstart die Buchung kostenlos annulliert werden. Die Annullation hat schriftlich an xxxx@xxxxxxxx.xx oder per Post an OVAVERVA Hallenbad, Spa und Sportzentrum, Xxx Xxxxx 00, 0000 Xx. Xxxxxx) zu erfolgen (es zählt der Poststempel). Die Kursmitgliedschaft wird nicht automatisch verlängert. Die Kursteilnehmer sind verpflichtet sich vor jeder Kurseinheit beim Kursinstruktor zu melden (Anwesenheitskontrolle).
Verbindlichkeit. Aufträge werden von uns nur zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt, es sei denn wir hätten schriftlich etwas anderes bestätigt.
Verbindlichkeit. Zur Wahrung der Agilität des gewählten Vorgehensmodells Scrum kommen die Parteien überein, dass Einträge, Änderungen und Ergänzungen des Product Backlogs, die der Auftraggeber per E- Mail erhalten hat und denen er nicht spätestens in dem Sprint Planning Meeting (SPM), in dem sie für die Umsetzung weiter spezifiziert werden, widerspricht, verbindlich sind. Einträge, Änderungen und Ergänzungen der Sprint Backlogs sind verbindlich, soweit ihnen der Auftraggeber nicht vor Beginn des Sprints oder, soweit sie ihm erst nach Beginn des Sprints zugehen, unverzüglich widerspricht. Die Parteien betrachten das jeweilige Sprint Backlog als die verbindliche Beschreibung der Anforderungen an den Vertragsgegenstand für den jeweiligen Sprint. Sie betrachten außerdem die Kombination aus Product Backlog und sämtlichen Sprint Backlogs als die verbindliche Beschreibung der Anforderungen an den gesamten Vertragsgegenstand. Bei Widersprüchen zwischen den Anforderungen aus den unterschiedlichen Sprint Backlogs haben zeitlich nachfolgende Sprint Backlogs Vorrang. Die sich aus den Sprint Backlogs ergebenden Anforderungen sind im Lichte des Product Backlogs und der zeitlich vorausgehenden Sprint Backlogs auszulegen.
Verbindlichkeit. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte ansonsten verbindlich. Rechtlich unwirksame Punkte werden durch rechtlich wirksame