Verbindlichkeit. Durch die Registrierung, den Zugriff auf oder die anderweitige Nutzung dieser Website erklärst du dich hiermit einverstanden, an diese unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden zu sein. Die bloße Nutzung dieser Website setzt die Kenntnis und Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. In bestimmten Fällen können wir dich auch bitten, ausdrücklich zuzustimmen.
Verbindlichkeit. Angebote/Offerten der Bischag AG sind unverbindlich.
Verbindlichkeit. Telecom Liechtenstein ist als Full Service Telekommunikationsanbieter bestrebt ein höchstes Qualitäts- und Technologieniveau zu bieten. Die den Produkten oder Dienstleistungen direkt zugeordneten SLA’s (Standard 1 oder 3) sind als Richtwerte zu verstehen. Die vorgegebenen Zeiten werden in den meisten Fällen unterschritten. Bei Nichteinhalten der Vorgaben übernimmt Telecom Liechtenstein keine Verantwortung. Arbeitszeiten und Feiertage richten sich nach den Reglementen der Telecom Liechtenstein.
Verbindlichkeit. Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Aufgrund dieser verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer gemäß Nrn. 29 bis 30 die Entschädigung.
Verbindlichkeit. Diese Kooperationsvereinbarung der „Wiener Allianz für Gesundheitsförderung in Gesundheits- einrichtungen“ basiert vollständig auf Freiwillig- keit, Interesse an Gesundheitsförderung und ge- genseitigem Respekt der Allianzpartner*innen füreinander und stellt keine rechtlichen Verbind- lichkeiten her.
Verbindlichkeit. Eintragungen im Sprint Backlog stellen die abgestimmten Anforderungen an den Vertragsgegenstand für den jeweiligen Sprint dar. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Sprint Backlog werden dem Product Owner bereitgestellt. Zur Sicherstellung der Agilität der Vorgehensweise gelten Änderungen und Ergänzungen des Product Backlog, die der Product Owner erhalten hat und denen er nicht unverzüglich im Sprint Planning Meeting widerspricht, als verbindlich. Zusammen mit dem Product Backlog bilden die Sprint Backlogs die zum jeweiligen Zeitpunkt verbindliche Beschreibung der Anforderungen an den Vertragsgegenstand. Bei Widersprüchen haben zeitlich spätere Sprint Backlogs Vorrang gegenüber älteren.
Verbindlichkeit. 1. Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen und dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Verbindlichkeit. 1.1 Die vorliegenden ASM Einkaufsbedingungen (nachfolgend "Bedingungen" genannt) sollen zur Anwendung gelangen, wenn ASM mit einem Lieferanten einen Kaufvertrag abschliesst.
Verbindlichkeit. 1.1 Wesentlicher Vertragsbestandteil: Die organisatorischen und technischen Sicherheitsbestimmungen sind verbindlich für alle Unternehmen, Organisationen und Personen, die in den Versammlungsräumen des E-Werks Veranstaltungen durchführen. Sie sind wesentlicher Bestandteil der Veranstaltungsbedingungen und des zu Grunde liegenden Mietvertrags. Zusätzliche Forderungen zur Sicherheit und zum Brandschutz für eine Veranstaltung können von Seiten der Baubehörden, der Ordnungs- und der Brandschutzdienststellen gestellt werden, insbesondere wenn sich aus der Art der geplanten Veranstaltung eine besondere Gefährdung für Personen und Sachwerte ergeben kann. Der Mieter hat für die vollständige Umsetzung aller an die Veranstaltung gestellten Anforderungen auf eigene Kosten zu sorgen.
Verbindlichkeit. 13.1. Zur Wahrung der Agilität des gewählten Vorgehensmodells Scrum kommen die Parteien überein, dass Einträge, Änderungen und Ergänzungen des Product Backlogs, die der Auftraggeber per E- Mail erhalten hat und denen er nicht spätestens in dem SPM widerspricht, in dem sie für die Umset- zung weiter spezifiziert werden, verbindlich sind. Einträge, Änderungen und Ergänzungen der Sprint Backlogs sind verbindlich, soweit ihnen der Auftraggeber nicht vor Beginn des Sprints oder, soweit sie ihm erst nach Beginn des Sprints zugehen, unverzüglich widerspricht.