Heizung Musterklauseln

Heizung. Es wird eine ausreichende Beheizung für die Studionutzung zur Verfügung gestellt. Die Kosten hierfür werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste nach den verbrauchten Heizkosten ermittelt und abgerechnet.
Heizung. Die Kosten für die Beheizung des Objektes werden anteilsmäßig nach der Auftragssumme auf alle im Gebäudeinneren arbeitenden Firmen aufgeteilt; diese Kosten werden von der Schlussrechnung einbehalten.
Heizung abschließbare trockene Lagerräumlichkeiten
Heizung. Es werden werksmäßig RAL geprüfte, weiß lackierte Plattenheizkörper montiert. Die Raumtemperatur lässt sich energiesparend durch Thermostatköpfe an jedem Heizkörper regeln, die eine individuelle Wärmeregelung in allen beheizten Wohnräumen ermöglichen. In Abstellräumen (HAR) oder anderen Nutzräumen wird kein Heizkörper installiert. Die Rohrleitungen für die Heizkörperanbindungen bestehen aus einem hochwertigen Mehrschichtverbundrohr und sind gemäß Energieeinsparverordnung gedämmt.
Heizung. Die Beheizung des Gründerzentrums erfolgt durch eine Heizungsanlage mit Erd- gas.
Heizung. Objekt Zu Lasten des Vermieters Zu Lasten des Mieters
Heizung. Luft-/Wasserwärmepumpe Novelan Luft-Wasserwärmepumpe-Außenaufstellung, Außenwandmon- tage, LAD, Novelan Compact-Station Dual für LAD mit ca. 185 l. Warm- wasserspeicher, Energieeffizienz-Umwälzpumpe, Umschaltventil, Über- stromventil, Außenfühler, Regler und Sicherheitsgruppe. Die Anlage be- sitzt eine energiesparende, witterungsgeführte Regelung mit Nachtabsen- kung über einen Außenfühler. Die Leistung der Wärmepumpe wird nach der Wärmebedarfsberechnung bemessen. Die Heizungsanlage wird den Bauherren betriebsfertig inkl. Gebrauchsan- weisung übergeben. Zusammen mit einer genauen Einweisung durch unse- ren Heizungsfachpartner wird die Heizungsanlage gemeinsam mit den Bau- herren in Betrieb genommen. Je nach Heizwärmebedarf und Bemessung der Wärmepumpe kann es zeitweise zu einer monoenergetischen Wärme- versorgung des Gebäudes kommen (Unterstützung durch E-Heizstab). Bei Einsatz von Kompaktgeräten ist darauf zu achten, dass diese zur Auf- stellung eine Rohbauhöhe von ca. 2,50 m benötigen. Wenn der Standort der Wärmepumpe im Keller vorgesehen ist, muss die Aufstellungsmöglichkeit im Keller vorher geprüft werden. Die Standortbedingungen des Hauses müssen eine Außenwandaufstellung ausschließlich für die Wärmepumpe ermöglichen (Grundstück, Aufstellfläche, Lage Nachbarhaus u. ä.). Es wird von einer 5 m langen Anbindeleitung (Wärmepumpe-Haus) ausgegangen. Bei größeren Abständen ist ein Mehrpreis zu vereinbaren. Bei Einsatz von Wärmepumpen in Bungalows mit unausgebautem Dach- geschoss wird davon ausgegangen, dass die Wärmepumpe die Beheizung des Erdgeschosses bemessen werden soll. Soll ein späterer Ausbau des Obergeschosses erfolgen, deren Beheizung auch über die Wärmepumpe er- folgt, muss dies im Vertrag definiert und vereinbart werden. Die technische Machbarkeit als auch die Höhe eventueller Zusatzkosten sind bei HÄU- SERLAND-Immobilien GmbH zu erfragen, wenn von den vorgenannten Kriterien abgewichen wird.
Heizung. Während der Heizperiode darf die Heizung in keinem Raum ganz abgestellt werden. Wohn- und andere Räume sind während der Heizpe- riode nur kurze Zeit zu lüften. Keller- und Estrichfenster sollen bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt geschlossen werden. In Woh- nungen mit Bodenheizung ist darauf zu achten, dass nur dafür geeignete Teppiche verwendet werden. Der Vermieter kann sonst keine Gewähr für eine angemessene Beheizung übernehmen.
Heizung. Die Wohnungen werden mittels Zentral- oder Elektroheizung auf die gesetzlich vorgeschriebene Temperatur geheizt. Möchte der Xxxx eine höhere Temperatur, bleibt es ihm überlassen, ggf. mit Holz zuzuheizen. Holz ist nicht im Mietpreis enthalten. Es darf nur naturbelassenes Holz verbrannt werden! Jegliche Manipulation an den Heizungsreglern ist untersagt! Die Wohnungen sind in der Regel bei Anreise nicht vorgeheizt. (a) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen und Haustiere. (b) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden. (c) Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese ist in der digitalen Gästemappe abrufbar oder kann beim Vermieter gesondert angefordert werden.
Heizung. Doppelt spart besser: Brennwert- und Solartechnik in Kombination