Bestandsaufnahme. Überwachen der Herstellung des Objekts hinsichtlich der Einzelheiten der Gestaltung (baukünstlerische Oberleitung) 4 .....................................................................................................................................
Bestandsaufnahme. Die Parteien können eine Bestandsaufnahme des IT-Systems vereinbaren. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer in diesem Fall verpflichtet, mit Aufnahme des Systemservices die einzelnen Systemkomponenten* des jeweiligen Systems, einschließlich Art und Umfang der auf dem System genutzten Software* zu erfassen und das bestimmungsgemäße Funktionieren des Systems zu prüfen. Der Auftragnehmer stellt in einem Bericht sämtliche Ergebnisse seiner Bestandsaufnahme dar. Der Bericht umfasst insbesondere sämtliche Abweichungen zwischen den ihm bekannt gegebenen Spezifikationen des Systems und den tatsächlichen Verhältnissen, einschließlich etwaiger Unter-, Über- oder sonstiger Fehllizenzierung von Software*. In dem Bericht wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverbindliche Vorschläge zur Beseitigung der Abweichungen oder mehr als unwesent- lichen Defizite einschließlich einer Einschätzung der dafür erforderlichen Kosten unterbreiten. Der Auftraggeber entscheidet nach Vorlage des Berichts, wie er die einzelnen Befunde bewertet und damit umgeht. Der Auftragnehmer bleibt zur Erbringung der vereinbarten Leistungen auch verpflichtet, wenn der Auftraggeber die Befunde anders bewertet oder entscheidet, die Abweichungen oder solche Defizite nicht bzw. nicht vollständig zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Der Auftragnehmer hat jedoch Anspruch auf eine angemessene Anpassung des Vertrages, soweit die Leistungserbringung wegen der Abweichungen odersolche Defizite nachweislich mehr als unwesentlichen Mehraufwand oder mehr als unwesentliche andere Probleme verursacht.
Bestandsaufnahme. Die Arbeitnehmervertretung und die Geschäftsleitung am jeweiligen Standort erarbeiten gemeinsam eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Zusammenarbeit, um die geltenden Rechte und Pflichten beider Seiten darzustellen.
Bestandsaufnahme des Auftraggebers
Bestandsaufnahme. Für die Bestandsaufnahme (Ziff. 1.3) wird ein Honorar wie folgt vereinbart: Pauschal € oder nach Stundennachweis – Stundensatz € geschätzter Stundenaufwand
Bestandsaufnahme. Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* (Störungsbeseitigung) Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) Überlassung neuer Programmstände* Hotline Rufbereitschaft Vor Ort-Service Lizenzmanagement Mängelhaftungs-, Garantie- und Servicevertragsabwicklung Datensicherungsservices Besondere Serviceleistungen in Bezug auf Systemkomponenten* Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten* Modifikation von Systemkomponenten* Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* Schulung Dienstleistungen - Pflege und Betreuung sowie fachlicher Support der Software nach Produktivstart (Beratungsleistungen gegen Vergütung nach Aufwand auf Basis eines Abrufkontingents gem. Anlage 4a2.6 der Vergabeunterlagen)
Bestandsaufnahme. Für die Bestandsaufnahme (Ziff. 1.3.1) kann ein Honorar frei vereinbart werden: 14 Vgl. Ziff. 3.13 oder Pauschal .............................................................. EUR nach Stundennachweis - Stundensatz XXX,00 EUR geschätzter Stundenaufwand XXX,00
Bestandsaufnahme. Die Bayerische Staatskanzlei erfüllt in vorbildlicher Weise ihre gesetzliche Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und steht damit an der Spitze der o- bersten Dienstbehörden im Freistaat Bayern. Dies ist besonders dem großen Inte- grationswillen der Beschäftigten zu verdanken, die trotz überdurchschnittlicher Ar- beitsbelastung ausgeprägte Solidarität mit ihren behinderten Kolleginnen und Kolle- gen zeigen.
Bestandsaufnahme. Die Bereitschaft zur Versorgung der schwerbehinderten und von Behinderung be- drohten Menschen mit den notwendigen Hilfsmitteln ist in der Bayerischen Xxxxxx- kanzlei vorbildlich. Deshalb haben die schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter in der Regel einen behindertengerechten Arbeitsplatz mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen.
Bestandsaufnahme. Das räumliche Arbeitsumfeld der schwerbehinderten Beschäftigten entspricht weit- gehend den Erfordernissen. Das Betreten und Verlassen der Bayerischen Xxxxxx- kanzlei in der Dienststelle in München ist für Rollstuhlfahrer und stark gehbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne fremde Hilfe jedoch nicht ohne weiteres mög- lich. Schwer zu öffnende Türen in der Tiefgarage sowie in den Übergängen zwischen den Flügelbauten erfordern zum Teil enorme Kraftanstrengungen.