Bestandsaufnahme. 1.3.2 Überwachen der Herstellung des Objekts hinsichtlich der Einzelheiten der Gestaltung (baukünstlerische Oberleitung) 4 .....................................................................................................................................
Bestandsaufnahme des Auftraggebers Es bestehen folgende Versicherungsverträge Nachfolgender Text wird an den jeweiligen Versicherer übermittelt: Der Mandant wünscht eine künftige Betreuung in den vorgenannten Versicherungsverträgen durch die Brokamp & Tinnefeld Versicherungsmakler GmbH, Drüpter Weg 2, 46519 Alpen(nachfolgend – Makler genannt). Aufgrund der Vereinbarungen des Maklervertrages ist dies nur dann möglich, wenn der jeweilige Versicherer den einzelnen Versicherungsvertrag courtagepflichtig in den Bestand des Maklers überträgt. Der Mandant fordert den jeweiligen Versicherer daher auf, die Bestandsübertragung unverzüglich vorzunehmen und zukünftige Courtagen an den Makler auszuzahlen. Sollte zwischen dem jeweiligen Versicherer und dem Makler keine Courtagevereinbarung bestehen, eine solche auch zukünftig nicht vereinbart werden oder der Makler aufgrund der bestehenden Courtagevereinbarung keinen Anspruch auf courtagepflichtige Übertragung meines jeweiligen Versicherungsvertrages in seinen Bestand haben, so fordert der Mandant den jeweiligen Versicherer hiermit auf, den Makler als Korrespondenzmakler zu berücksichtigen und zukünftig sämtlichen Schriftverkehr mit ihm zu führen. Da aufgrund der Bestimmungen des Maklervertrages eine Verwaltungs- und Betreuungstätigkeit vom Makler gegenüber dem Mandanten in diesem Fall ausgeschlossen ist, erwartet der Mandant, dass der jeweilige Versicherer die ihm nach § 6 Abs.4 VVG obliegende Betreuungspflicht weiterhin erfüllt. Zu diesem Zwecke hat der jeweilige Versicherer den Makler als Stellvertreter des Mandanten zu informieren, sofern ein Beratungsanlass für den Versicherer erkennbar ist. Eine direkte Kontaktaufnahme gegenüber dem Mandanten ist von diesem nicht gewünscht. Im Übrigen entzieht der Mandant den oben genannten Versicherern seine Einwilligung zur Datenspeicherung und -verarbeitung insoweit, dass diese auch eine Weitergabe an Dritte umfasst. Insbesondere eine Weitergabe an bzw. eine Speicherung von Daten durch Versicherungsvertreter im Sinne des § 59 Abs.2 VVG ist vom Mandanten nicht mehr gewünscht. Der Mandant weist den jeweiligen Versicherer daher an, zukünftig keine Daten mehr an andere Versicherungsvertreter, insbesondere nicht an den vorherigen Vermittler, weiterzuleiten und sämtliche vorherigen Versicherungsvertreter anzuweisen, die von ihnen gespeicherten Daten des Mandanten unverzüglich zu löschen. Eine Weitergabe von Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten, an den Makler ist von diesem Verbot selbstverständli...
Bestandsaufnahme. Die Parteien können eine Bestandsaufnahme des IT-Systems vereinbaren. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer in diesem Fall verpflichtet, mit Aufnahme des Systemservices die einzelnen Systemkomponenten* des jeweiligen Systems, einschließlich Art und Umfang der auf dem System genutzten Software* zu erfassen und das bestimmungsgemäße Funktionieren des Systems zu prüfen. Der Auftragnehmer stellt in einem Bericht sämtliche Ergebnisse seiner Bestandsaufnahme dar. Der Bericht umfasst insbesondere sämtliche Abweichungen zwischen den ihm bekannt gegebenen Spezifikationen des Systems und den tatsächlichen Verhältnissen, einschließlich etwaiger Unter-, Über- oder sonstiger Fehllizenzierung von Software*. In dem Bericht wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverbindliche Vorschläge zur Beseitigung der Abweichungen oder mehr als unwesent- lichen Defizite einschließlich einer Einschätzung der dafür erforderlichen Kosten unterbreiten. Der Auftraggeber entscheidet nach Vorlage des Berichts, wie er die einzelnen Befunde bewertet und damit umgeht. Der Auftragnehmer bleibt zur Erbringung der vereinbarten Leistungen auch verpflichtet, wenn der Auftraggeber die Befunde anders bewertet oder entscheidet, die Abweichungen oder solche Defizite nicht bzw. nicht vollständig zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Der Auftragnehmer hat jedoch Anspruch auf eine angemessene Anpassung des Vertrages, soweit die Leistungserbringung wegen der Abweichungen odersolche Defizite nachweislich mehr als unwesentlichen Mehraufwand oder mehr als unwesentliche andere Probleme verursacht.
Bestandsaufnahme. Die Arbeitnehmervertretung und die Geschäftsleitung am jeweiligen Standort erarbeiten gemeinsam eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Zusammenarbeit, um die geltenden Rechte und Pflichten beider Seiten darzustellen.
Bestandsaufnahme. 5.1. Die Vertragspartner werden die für die Kooperationsarbeit erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Dazu gehören Bewirtschaftungsdaten, Analysenergebnisse zu Wasser und Boden sowie kartographische Daten.
Bestandsaufnahme. Das Plangebiet umfasst das Gut Rantzau, welches durch das Gewässer „Kossau“ und im Osten durch die Straße „Im Kossau-Grund“ (B430) begrenzt ist. Das Plangebiet wird heute durch das noch bestehende Schloss und wenige historische Nebengebäude sowie die gro- ßen landwirtschaftlichen Hallen geprägt. Das historische Gesamtensemble zeichnete sich durch den eindrucksvollen Landschaftsgarten aus, der mittlerweile nicht mehr vorhanden ist, dem jedoch der Baumbestand zu verdanken ist. Die Einfahrt ist durch eine prägnante Baumallee klar zu erkennen. Der Uferbereich der Kossau ist durch Gehölzstrukturen geprägt. Die landwirtschaftlichen Hallen befinden sich zu großen Teilen innerhalb des Gewässer- schutzstreifens. <.. image(Ein Bild, das Karte enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..> Abb.: Luftbild mit Geltungsbereich; Quelle: Digitaler Atlas Nord
Bestandsaufnahme. Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* (Störungsbeseitigung) Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) Überlassung neuer Programmstände* Hotline Rufbereitschaft Vor Ort-Service Lizenzmanagement Mängelhaftungs-, Garantie- und Servicevertragsabwicklung Datensicherungsservices Besondere Serviceleistungen in Bezug auf Systemkomponenten* Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten* Modifikation von Systemkomponenten* Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* Schulung Dienstleistungen - Pflege und Betreuung sowie fachlicher Support der Software nach Produktivstart (Beratungsleistungen gegen Vergütung nach Aufwand auf Basis eines Abrufkontingents gem. Anlage 4a2.6 der Vergabeunterlagen)
Bestandsaufnahme. Die Bayerische Staatskanzlei erfüllt in vorbildlicher Weise ihre gesetzliche Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und steht damit an der Spitze der o- bersten Dienstbehörden im Freistaat Bayern. Dies ist besonders dem großen Inte- grationswillen der Beschäftigten zu verdanken, die trotz überdurchschnittlicher Ar- beitsbelastung ausgeprägte Solidarität mit ihren behinderten Kolleginnen und Kolle- gen zeigen.
Bestandsaufnahme. Die Bereitschaft zur Versorgung der schwerbehinderten und von Behinderung be- drohten Menschen mit den notwendigen Hilfsmitteln ist in der Bayerischen Xxxxxx- kanzlei vorbildlich. Deshalb haben die schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter in der Regel einen behindertengerechten Arbeitsplatz mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen.
Bestandsaufnahme. Das räumliche Arbeitsumfeld der schwerbehinderten Beschäftigten entspricht weit- gehend den Erfordernissen. Das Betreten und Verlassen der Bayerischen Xxxxxx- kanzlei in der Dienststelle in München ist für Rollstuhlfahrer und stark gehbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne fremde Hilfe jedoch nicht ohne weiteres mög- lich. Schwer zu öffnende Türen in der Tiefgarage sowie in den Übergängen zwischen den Flügelbauten erfordern zum Teil enorme Kraftanstrengungen.