Bestand Musterklauseln

Bestand. Die Abschnitte 1 (Definitionen), 3 (Dauer), 5 (Preise und Zahlung), 6 (Geheimhaltungspflicht), 8 (Haftungsbeschränkungen) und 9 (Sonstige Bestimmungen) haben auch nach Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung Bestand.
Bestand. Das Landschaftsbild der Umgebung des Plangebietes wird von Verkehrs- und Gewerbeflächen im Osten und Süden sowie durch den Landschaftspark Johannisthal im Norden und Westen ge- prägt. Die darin eingebettete Fläche des Geltungsbereichs wird überwiegend extensiv gepflegt. Ein san- diger Schotterweg teilt das Plangebiet in zwei Teilbereiche: Der nördliche Teilbereich ist in seiner Eigenart in die Weite und Offenheit des nördlich angrenzen- den Landschaftsparks und der westlich angrenzenden Südfuge eingebunden. Die größtenteils von ruderalen Pionier- und Halbtrockenrasen bewachsene Fläche wird nur im südlichen Zentrum durch Laubbaumgruppen und Solitärbäumen gegliedert. Prägend sind dort vor allem wertgebende alte, einzel stehende Laubbäume (v.a. Birken, Pappeln) und die Reste einer Reihe Säulenpappeln entlang der ehemaligen Straße am Flugplatz, die eine deutliche Grenze zum südlichen Teilbereich bilden. Der südliche, über einen Geländesprung deutlich abgesenkte Teilbereich wird von den dichten Vegetationsbeständen ehemaliger Kleingärten, insbesondere durch wertgebende ältere Obst- baumgruppen geprägt. Der gesamte Geltungsbereich wird von noch jungen Baumreihen und Fuß- bzw. Radwegen um- geben. Der südwestliche Randbereich wird von einer dichten Haselnusshecke zum Plattenweg hin begrenzt. Das Landschaftserleben des gesamten Areals wird durch die visuellen, akustischen und geruch- lichen Belastungen der südlich und östlich gelegenen Verkehrswege und Gewerbebetriebe ein- geschränkt. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans ermöglichen die Entwicklung des Plan- gebietes zu einem Freizeitstandort (Thermalbadnutzung) mit 300 Stellplätzen, die durch Bäume gegliedert werden, Grün- und Freiflächen sowie einer Fläche zur Anpflanzung von 13 Traubenei- chen und 13 Kiefern. Nach gegenwärtigem Planungsrecht ist für das bestehende Landschaftsbild damit bereits ein Ver- lust naturräumlich prägender Strukturen gegeben (Überbauung der geologisch bedeutsamen Senke mit See- und Moorablagerungen (Torfe)). Bezüglich der stadträumlichen Gestaltung nimmt der Bebauungsplan die städtische Übergangs- situation von der dichten gewerblichen Bebauung hin zum Landschaftspark gestalterisch auf. Das geplante zentral gelegene Thermalbadgebäude schirmt dabei die belastende Parkplatznutzung von den Grünflächen ab. Die zulässige Höhe baulicher Anlagen beträgt 16 m über Gehweg. Landschaftstypische Elemente sind durch den Erhalt geschützter Bäume im Bereich nicht über- baubarer Grundstü...
Bestand. Das Plangebiet ist im Bestand des brachgefallenen ehemaligen „Spreeparks“ durch die Re- likte aus der Parknutzung geprägt. In dem Gebiet befinden sich sowohl noch Elemente der Fahrgeschäfte als auch der einst künstlich gestalteten Landschaft, bestehend aus Wasser- becken und Bergen. Die einstige gärtnerische Gestaltung ist zum Teil noch erkennbar z.B. im Bereich des ehem. Haupteinganges. Von besonderem Wert für das Landschaftsbild sind die alten Waldbestände an der nördlichen Grenze des ehemaligen „Spreeparks“. Entlang der Spree verläuft der Uferwanderweg, der vor allem von der Bulgarischen Allee kommend immer wieder reizvolle Blicke auf die Spree und die gegenüberliegenden Ufer er- möglicht. Im weiteren Verlauf wird der Bewuchs aber so dicht, dass sich immer weniger Aus- blicke und Wasserbezug ergeben. Im östlichen Teil des Plangebiets befinden sich auf der gegenüberliegenden Uferseite der Spree industrielle Nutzungen. Das „Alte Eierhäuschen“ stellt sich im Bestand als eingezäunte Baufläche dar. Das denkmal- geschützte Gebäude ist momentan eingerüstet. Umgeben wird das Gebäude durch einen alten Baumbestand. Der Plänterwald stellt sich als heterogenes Waldgebiet parkartig dar, mit wechselnder Baum- artenzusammensetzung, das durch Wege gut erschlossen ist. Der Dammweg ist im Bestand auf einer Breite von 4,5 m asphaltiert, einseitig befindet sich eine Beleuchtung. Beidseitig schließen Waldbestände an. Ausnahmen bilden die Flächen im Anschlussbereich der Neuen Krugallee. Hier sind Zierrasen und Einzelbäume prägend.
Bestand. Im Untersuchungsgebiet befindet sich das Fließgewässer Leine, von der im Norden die Kleine Leine abzweigt. Das Gewässernetz der Leine besteht aus Teilabschnitten der Leine bzw. Kleinen Leine und einzelnen Gräben sowie mehreren unterschiedlich aus- geprägten Stillgewässern. Daneben finden sich mehrere Stillgewässer sowie größere und kleine Gräben. Der überwiegende Teil der Gewässer ist aufgrund der vergleichsweise naturnahen Struktur mit Einschränkung von besonderer Bedeutung. Lediglich die naturfernen Strukturen sind mit Einschränkung von allgemeiner Bedeutung beziehungsweise von geringer Bedeutung. Vorbelastungen von Grundwasser oder Oberflächengewässern ergeben sich aus direkten oder indirekten Beeinträchtigungen, die regelmäßig auf menschliche Nutzungen zurückzuführen sind. Grundwasserstände liegen bereichsweise oberflächennah. Von besonderer Bedeu- tung für das Grundwasser sind diejenigen Bereiche, die in qualitativer Hinsicht eine sehr geringe stoffliche Beeinträchtigung des sich erneuernden Grundwassers aufwei- sen. Allgemeine Bedeutung haben dabei die Flächen, die zur Grundwasserneubildung beitragen. Eine besondere Bedeutung für die Funktion der Hochwasserrückhaltung kommt den Flächen mit Dauervegetation, etwa Grünländern, Sümpfen und Wäldern zu.
Bestand. Die Politischen Gemeinden Bonstetten, Stallikon und Wettswil am Albis bilden unter dem Namen "Feuerwehr Unteramt" auf unbestimmte Dauer einen Zweckverband nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes.
Bestand. In der näheren Umgebung des planfestgestellten Hochwasserschutzdeiches finden sich im Wesentlichen Wohnbauflächen und soziale Grundversorgungseinrichtungen wie das Kreiskrankenhaus oder das Schloss Landestrost und eine Kindertagesstätte. Als siedlungsbezogene Freiräume sind zunächst auch die privaten Gärten auf privaten Grundstücksflächen anzuführen. Daneben nehmen Grünflächen und Parkanlagen so- wie ein Kinderspielplatz und andere vorhandene Freizeitanlagen die gleiche Funktion ein. Bei den unmittelbar an die Wohnbereiche angrenzenden freien Landschaften han- delt es sich ebenfalls um siedlungsnahen Freiraum, der zur Erholung und dem Wohl- befinden der Menschen dient. Die Voraussetzungen für eine landschaftsbezogene Erholungsnutzung sind in räumli- cher Hinsicht im Untersuchungsgebiet gegeben. Eine entsprechende Nutzung der vor- handenen Wege erfolgt auch. Eine bestehende Belastung für die Wohn- und Erholungsnutzung ergibt sich insbeson- dere aus der Gefährdung durch ein Hochwasser und den damit einhergehenden er- heblichen Risiken für die Siedlungsflächen.
Bestand. Im Plangebiet befindet sich mit dem „Alten Eierhäuschen“ ein Denkmal (Nr. 09020302). Im unmittelbaren Umfeld befinden sich weitere Baudenkmale wie die Siedlungen an der Neuen Krugallee (Nr. 09020305 und Nr. 09020306) und die Abteibrücke zur Insel der Jugend (Nr. 09020308). Der Treptower Park (Nr. 09046091,T) ist mit den Baudenkmalen ein Gartendenk- mal. Der Fischerbrunnen (Nr. 09020336), das Rathaus Treptow (Nr. 09020280) sowie das Amtsgebäude (Nr. 09020281) sind ebenfalls Baudenkmale. Auf der östlichen Spreeuferseite sind die Lichtenberger Flußbadeanstalt (Nr. 09096018), das Kraftwerk Klingenberg (Nr. 09020306) sowie das Rundfunkzentrum Nalepastraße (Nr. 09020102) jeweils als Gesamtanlagen Baudenkmale. In dem Plangebiet befinden sich zwei archäologische Fundstellen. Alle Bodeneingriffe sind im Vorfeld mit der archäologischen Bodendenkmalpflege des Landesdenkmalamtes Berlin abzustimmen.
Bestand. Biotoptypen
Bestand. Im Untersuchungsgebiet wird die Leineniederung zwischen der Ortslage Empede und Bordenau aus lokalklimatischer Sicht als Kalt- und Fischluftentstehungsgebiet einge- stuft. Dieses Gebiet nimmt eine Ausgleichsposition gegenüber den belasteten Sied- lungsgebieten der Stadt Neustadt am Rübenberge ein. Der Talraum ist verbunden mit dem Fließgewässer als Leitbahn für den Luftaustausch zwischen diesen Räumen zu betrachten. Demzufolge kommt dem Luftraum der Leineniederung und den daran an- grenzenden Frei- und Grünflächen im Untersuchungsgebiet insgesamt eine lokalklima- tische Sondersituation zu.
Bestand. Das Landschaftsbild ergibt sich ganz wesentlich aus dem Zusammenwirken flächiger, linienhafter und punktueller Landschaftsbildelemente. Bei den flächigen Landschafts- bildelementen dominieren insbesondere Grünlandflächen, sowie Sumpfbereiche, Röh- richte und Uferstaudenfluren. Seltener treten Staudenfluren, Gebüsch, Hecken sowie Wälder und Stillgewässer auf, die das Landschaftsbild ebenso prägen. Den Gesamtraum gliedernde linienhafte Ele- mente bilden die Leine und sonstige Gräben sowie Hecken, Baumreihen, Wege und Straßen. Punktuelle Landschaftsbildelemente stellen Einzelbäume und Gehölzgruppen dar. Resultierend aus den vorherrschenden Landschaftsbildelementen, der Nutzung und Störungen lassen sich insgesamt zehn Landschaftsbildeinheiten unterscheiden, die in Tabelle 3-24 der UVS dargestellt sind.104