Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. 1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. 2. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen dem Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen, behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Solche Unterlagen dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben. 3. Soweit Angaben über das zu liefernde Produkt Vertragsbestandteil werden, enthalten diese nur insoweit eine Zusicherung, eine Beschaffenheits-, Haltbarkeits- oder sonstige Garantie, als wir eine solche Garantie oder Zusicherung ausdrücklich übernehmen. Die Übernahme einer Zusicherung oder Garantie ist nur mit unserer ausdrücklichen Bestätigung wirksam. 4. Unsere Außendienstmitarbeiter sind zu unserer Vertretung nur befugt, wenn und soweit wir eine schriftliche Vollmacht erteilt haben. 5. Die Bestellung des Produkts durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen (Annahmefrist). Für die Dauer der Annahmefrist ist der Besteller an sein Angebot gebunden. Die Annahme erklären wir durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Produkte an den Besteller. 1. Für alle Lieferverträge gelten die in unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung angegebenen Preise, auch wenn sie vom Angebot abweichen. Liegen den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde und soll die Lieferung vertragsgemäß erst vier Monate nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen, gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderen Vereinbarung die bei Lieferung gültigen Listenpreise. Alle Preise verstehen sich in EURO ab Werk, Villingendorf „EXW“ (Incoterms® 2020), ausschließlich Fracht, Versicherung, Zoll, Gebühren und sonstiger öffentlicher Abgaben sowie zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei umsatzsteuerfreien Lieferungen im Auslandsgeschäft ist der Besteller verpflichtet, uns den Empfang des Produkts am vereinbarten Lieferort zu bescheinigen. 2. Grundsätzlich gilt ein Mindestbestellwert von 100,- € Warenwert netto. Kosten für Porto und Verpackung zählen nicht zum Warenwert. Wird der Mindestbestellwert nicht erreicht, sind wir berechtigt, einen Logistikzuschlag von 25,- € (netto) zu berechnen. 3. Unsere Preise gelten nur für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistung- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. 4. Alle Rechnungen sind, sofern nicht etwas anderes in Textform vereinbart wurde, am 5. Tag nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt. 5. Teillieferungen, zu denen wir berechtigt sind, können wir jeweils nach Auslieferung in Rechnung stellen. 6. Wird ein fälliger Rechnungsbetrag trotz zweimaliger Mahnung nicht bezahlt, so werden alle noch offenstehenden Rechnungen, für die wir ein Zahlungsziel gewährt haben, sofort fällig. 7. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller vorbehaltlich weitergehender gesetzlicher Voraussetzungen nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Bei Mängeln unserer Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers unberührt. 8. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und darüber hinaus rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.
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Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen dem Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen, behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Solche Unterlagen dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben.
3. Soweit Angaben über das zu liefernde Produkt Vertragsbestandteil werden, enthalten diese nur insoweit eine Zusicherung, eine Beschaffenheits-, Haltbarkeits- oder sonstige Garantie, als wir eine solche Garantie oder Zusicherung ausdrücklich übernehmen. Die Übernahme einer Zusicherung oder Garantie ist nur mit unserer ausdrücklichen Bestätigung wirksam.
4. Unsere Außendienstmitarbeiter sind zu unserer Vertretung nur befugt, wenn und soweit wir eine schriftliche Vollmacht erteilt haben.
5. Die Bestellung des Produkts durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen (Annahmefrist). Für die Dauer der Annahmefrist ist der Besteller an sein Angebot gebunden. Die Annahme erklären wir durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Produkte an den Besteller.
1. Für alle Lieferverträge gelten die in unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung angegebenen Preise, auch wenn sie vom Angebot abweichen. Liegen den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde und soll die Lieferung vertragsgemäß erst vier Monate nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen, gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderen Vereinbarung die bei Lieferung gültigen Listenpreise. Alle Preise verstehen sich in EURO ab Werk, Villingendorf Salmendingen „EXW“ (Incoterms® 2020), ausschließlich Fracht, Versicherung, Zoll, Gebühren und sonstiger öffentlicher Abgaben sowie zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei umsatzsteuerfreien Lieferungen im Auslandsgeschäft ist der Besteller verpflichtet, uns den Empfang des Produkts am vereinbarten Lieferort zu bescheinigen.
2. Grundsätzlich gilt ein Mindestbestellwert von 100,- € Warenwert netto. Kosten für Porto und Verpackung zählen nicht zum Warenwert. Wird der Mindestbestellwert nicht erreicht, sind wir berechtigt, einen Logistikzuschlag von 25,- € (netto) zu berechnen.
3. Unsere Preise gelten nur für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistung- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
4. Alle Rechnungen sind, sofern nicht etwas anderes in Textform vereinbart wurde, am 5. Tag nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.
5. Teillieferungen, zu denen wir berechtigt sind, können wir jeweils nach Auslieferung in Rechnung stellen.
6. Wird ein fälliger Rechnungsbetrag trotz zweimaliger Mahnung nicht bezahlt, so werden alle noch offenstehenden Rechnungen, für die wir ein Zahlungsziel gewährt haben, sofort fällig.
7. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller vorbehaltlich weitergehender gesetzlicher Voraussetzungen nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Bei Mängeln unserer Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers unberührt.
8. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und darüber hinaus rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.
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Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen VorschriftenVorschriften (auch für die Bereiche Umwelt-, Energie-, Arbeits- und Datenschutz), soweit sie in diesen AVB AEB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlichDer Lieferant hat unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab deren Zugang durch schriftliche Bestätigung oder durch vorbehaltlose Lieferung der Ware anzunehmen, sofern sie wenn nichts anderes vereinbart wurde. Erklärt er sich nicht ausdrücklich innerhalb dieser Frist, gilt die Bestellung als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthaltenangenommen, allerdings können wir in diesem Fall für die Zeit von weiteren 2 Wochen unsere Bestellung widerrufen.
2. An AbbildungenIm Rahmen der Zumutbarkeit für den Lieferanten können wir vom Lieferanten mit schriftlicher Mitteilung Änderungen, Zeichnungen Ergänzungen oder Abwandlungen der Produkte, Mengen, Empfänger, Spezifikationen, Zeichnungen, Entwürfe und sonstigen dem Besteller zur Verfügung gestellten UnterlagenLieferfristen verlangen. Dabei sind die Auswirkungen, behalten wir uns alle Eigentums- insbesondere hinsichtlich der Mehr- und Urheberrechte vor. Solche Unterlagen dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben.
3. Soweit Angaben über das Minderkosten, angemessen zu liefernde Produkt Vertragsbestandteil werden, enthalten diese nur insoweit eine Zusicherung, eine Beschaffenheits-, Haltbarkeits- oder sonstige Garantie, als wir eine solche Garantie oder Zusicherung ausdrücklich übernehmen. Die Übernahme einer Zusicherung oder Garantie ist nur mit unserer ausdrücklichen Bestätigung wirksam.
4. Unsere Außendienstmitarbeiter sind zu unserer Vertretung nur befugt, wenn und soweit wir eine schriftliche Vollmacht erteilt haben.
5. Die Bestellung des Produkts durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen (Annahmefrist). Für die Dauer der Annahmefrist ist der Besteller an sein Angebot gebunden. Die Annahme erklären wir durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Produkte an den Bestellerregeln.
1. Für alle Lieferverträge gelten die Die in unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung angegebenen Preise, auch wenn sie vom Angebot abweichender Bestellung ausgewiesenen Preise sind Festpreise. Liegen den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde und soll die Lieferung vertragsgemäß erst vier Monate nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen, gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderen Vereinbarung die bei Lieferung gültigen Listenpreise. Alle Die Preise verstehen sich in EURO als Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer frei angegebenem Liefer- oder Bestimmungsort einschließlich aller Verpackungs-, Kennzeichnungs-, Versand-und Frachtkosten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ist ein Preis „ab Werk“ oder „ab Lager“ vereinbart, Villingendorf „EXW“ (Incoterms® 2020), ausschließlich Fracht, Versicherung, Zoll, Gebühren und sonstiger öffentlicher Abgaben sowie zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuerübernehmen wir nur die günstigsten Frachtkosten. Bei umsatzsteuerfreien Lieferungen im Auslandsgeschäft ist Alle bis zur Übergabe an den Frachtführer entstehenden Kosten einschließlich Beladung trägt der Besteller verpflichtet, uns Lieferant. Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Empfang des Produkts am vereinbarten Lieferort zu bescheinigenErfüllungsort nicht berührt.
2. Grundsätzlich gilt ein Mindestbestellwert von 100,- € Warenwert nettoFür jede Bestellung ist gesondert Rechnung zu legen. Kosten für Porto Die Rechnung muss den Anforderungen des Bestimmungslandes entsprechen und Verpackung zählen nicht zum Warenwertklar, übersichtlich und nachvollziehbar die erbrachten Leistungen aufführen. Wird Auf allen Lieferdokumenten und Rechnungen sind Bestellnummer, Positionsnummer der Mindestbestellwert nicht erreichtBestellung, Sachnummer und Anlieferort anzugeben. Fehlen Angaben, sind wir zur Rücksendung der Ware und Belastung unseres Mehraufwandes berechtigt, einen Logistikzuschlag von 25,- € (netto) zu berechnen.
3. Unsere Preise gelten nur für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistung- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
4. Alle Rechnungen sind, sofern nicht etwas anderes in Textform vereinbart wurde, am 5. Tag nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Warenrücksendung entfällt unsere Zahlungspflicht für die gesetzlichen Regelungenzurückgesandte Ware. Soweit eine Abnahme der Leistung vereinbart ist, ist das Abnahmeprotokoll der Rechnung beizufügen. Für die Berechnung sind die von uns anerkannten Mengen, Gehalte und Stückzahlen maßgebend. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Anerkennung von Mehr- oder Minderlieferungen vor.
3. Unser Anspruch auf Wir bezahlen, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührtKaufpreis gemäß folgender Zahlungsbedingungen: 14 Tage - 5%, 30 Tage - 3%, 60 Tage - 2%, oder 90 Tage netto. Für die Rechtzeitigkeit der von uns geschuldeten Zahlungen genügt der Eingang unseres Überweisungsauftrages bei der Bank.
4. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin.
5. Teillieferungen, zu denen wir berechtigt sind, können wir jeweils nach Auslieferung in Rechnung stellenZahlungen bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung oder Ordnungsgemäßheit der Lieferung.
6. Wird ein fälliger Rechnungsbetrag trotz zweimaliger Mahnung Der Lieferant ist nicht bezahltberechtigt, so werden alle noch offenstehenden Rechnungenseine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. Dies gilt nicht, für die wir ein Zahlungsziel gewährt habensoweit es sich um Geldforderungen handelt. Der Lieferant ist ebenfalls nicht berechtigt, sofort fälligseine Forderungen durch Dritte einziehen zu lassen.
7. Aufrechnungs- Aufrechnungs-und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nichterfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller vorbehaltlich weitergehender gesetzlicher Voraussetzungen nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Bei Mängeln unserer Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers unberührtmangelhaften Leistungen gegen den Lieferanten zustehen.
8. Gegen Forderungen, die der Lieferant gegen uns hat, können wir mit sämtlichen Forderungen aufrechnen, die uns oder uns verbundenen Unternehmen gegen den Lieferanten zustehen. Auf Wunsch werden wir dem Lieferanten die von dieser Regelung erfassten Unternehmen im Einzelnen bekanntgeben.
9. Bei Zahlungsverzug schulden wir Verzugszinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB.
1. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugtLieferant verpackt, als sein Gegenanspruch kennzeichnet und versendet die Waren unter Einhaltung unserer Verpackungsstandards und möglicher Verpackungsstandards des Beförderungsunternehmens. Unsere Verpackungsstandards werden auf demselben Vertragsverhältnis beruht Anfrage mitgeteilt. Auf Anfrage unterstützen wir den Lieferanten hinsichtlich Verpackung, Kennzeichnung, Ablauf und darüber hinaus rechtskräftig festgestelltVersand, unbestritten so dass der Lieferant in der Lage ist, die wirtschaftlichsten Transportpreise zu erzielen.
2. Der Lieferant berechnet keine Zusatzkosten für Verpackung, Kennzeichnung und Versand, es sei denn, wir haben uns schriftlich eigens verpflichtet, dem Lieferanten diese Kosten zu erstatten.
3. Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Lieferungen mit den notwendigen Versanddokumenten versehen sind.
4. Für jede Lieferung hat der Lieferant die Zoll- bzw. NAFTA- Verpflichtungen, die Anforderungen an die Ursprungskennzeichnung und Beschriftung, die Anforderungen des Ziellandes bzgl. der Rechnungsstellung und Dokumentation sowie die Anforderungen für die umsatzsteuerlichen Nachweise zu befolgen. Wenn im Einzelfall nichts anderes Schriftliches vereinbart ist, beschafft der Lieferant die erforderlichen Exportlizenzen und -genehmigungen. Liegt dazu eine abweichende Vereinbarung vor, besorgt der Lieferant die erforderlichen Informationen, die wir benötigen, um diese Lizenzen und Genehmigungen zu erhalten. Der Lieferant wird uns im Übrigen unverzüglich informieren, wenn eine Lieferung ganz oder zum Teil Exportbeschränkungen nach deutschem oder sonstigem Recht unterliegt.
1. Die von uns anerkannt in der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin oder –frist) ist bindend. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei uns bzw. am vereinbarten Lieferort. Ist nicht Lieferung „frei Werk“ vereinbart, hat der Lieferant die Ware unter Berücksichtigung der mit dem Frachtführer abzustimmenden Zeit für Verladung und Versand rechtzeitig bereit zu stellen.
2. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Diese Information muss Angaben enthalten zum Grund der Verzögerung, zur Dauer der Verzögerung und zu den Maßnahmen des Auftragnehmers, die Verzögerung so gering wie möglich zu halten. Die Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit bleibt davon unberührt.
3. Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Absatz 5 bleiben unberührt.
4. Höhere Gewalt, Pandemie, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige für den Lieferanten unabwendbare Ereignisse berechtigen uns – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, falls diese Ereignisse nicht von ganz unerheblicher Dauer sind. Ein Ereignis im Sinne von Satz 1 liegt insbesondere dann nicht vor, falls ein Vorlieferant oder Subunternehmer des Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig liefert oder erfüllt.
5. Im Falle des zu vertretenden Lieferverzugs sind wir berechtigt, neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen -eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1 % des Nettoauftragswertes, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % des Nettoauftragswertes. Dem Lieferanten bleibt der Nachweis gestattet, dass uns infolge des Verzugs kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
6. Teillieferungen sind unzulässig, es sei denn, wir haben ihnen ausdrücklich zugestimmt.
7. Die vorbehaltlose Annahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf die uns wegen der verspäteten Lieferung oder Leistung zustehenden Ansprüche, insbesondere Ersatzansprüche. Auch nach der Annahme durchgeführte Handlungen oder Unterlassungen stellen bis zur vollständigen Bezahlung keine Anerkennung der Ordnungsgemäßheit der Lieferung oder Leistung dar.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Diese Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Die enthaltenen technischen Daten (einschließlich Gewichts- und Maßangaben) sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthaltensorgfältig erstellt, Irrtum vorbehalten. Das Gleiche gilt für alle Daten unserer Verkaufsunterlagen.
2. An AbbildungenAngaben in bei Vertragsschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Zeichnungen Aussehen, Leistungen, Maße und sonstigen dem Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen, behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vorGewichte etc. Solche Unterlagen dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugebendes Kaufgegenstandes stellen keine Garantiezusage dar.
3. Soweit Angaben Durch eine Aufgabe einer Bestellung in unserem eShop (welche die vorherige Registrierung und Bestätigung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen erfordert) macht der Käufer ein verbindliches Angebot zum Kauf der betreffenden Ware. Vor dem Absenden der Bestellung kann der Käufer die Daten seiner Bestellung jederzeit ändern und einsehen. Der Käufer kann sein Angebot uns gegenüber jedoch nur abgeben und an uns übermitteln, wenn er durch anklicken des Button „Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen akzeptieren“ diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat. Nach Eingang seines Angebots erhält der Käufer von uns eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail, in welcher die Bestellung des Käufers nochmals aufgeführt wird und die der Käufer über das zu liefernde Produkt Vertragsbestandteil werden, enthalten diese nur insoweit eine Zusicherung, eine Beschaffenheits-, Haltbarkeits- oder sonstige Garantie, als wir eine solche Garantie oder Zusicherung ausdrücklich übernehmendie Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die Übernahme einer Zusicherung oder Garantie automatische Empfangsbestätigung dokumentiert nur, dass die Bestellung des Käufers bei uns eingegangen ist nur mit unserer ausdrücklichen Bestätigung wirksamund stellt keine Annahme des Angebots dar. Das Angebot des Käufers gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Käufer die Annahme erklären.
4. Unsere Außendienstmitarbeiter Bestellungen, die unseren Außendienstmitarbeitern und Vertretungen erteilt werden, sind zu erst nach unserer Vertretung nur befugt, wenn und soweit wir eine schriftliche Vollmacht erteilt habenBestätigung rechtsverbindlich.
5. Die Bestellung des Produkts der Ware durch den Besteller Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen (Annahmefrist). Für die Dauer der Annahmefrist ist der Besteller an sein Angebot gebundenanzunehmen.
6. Die Annahme erklären wir kann entweder schriftlich, per Fax oder per E-Mail (z.B. durch Auftragsbestätigung Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Produkte Ware an den BestellerKäufer erklärt werden.
1. Für alle Lieferverträge gelten Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern die in unserer Auftragsbestätigung Versendung der Ware vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Rechnung angegebenen Preisesonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Dies gilt nicht, auch wenn sie vom Angebot abweichen. Liegen den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde und soll die Lieferung vertragsgemäß erst vier Monate nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen, gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderen Vereinbarung die bei Lieferung gültigen Listenpreise. Alle Preise verstehen sich in EURO ab Werk, Villingendorf „EXW“ (Incoterms® 2020), ausschließlich Fracht, Versicherung, Zoll, Gebühren und sonstiger öffentlicher Abgaben sowie zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei umsatzsteuerfreien Lieferungen im Auslandsgeschäft ist der Besteller verpflichtet, uns den Empfang des Produkts am vereinbarten Lieferort zu bescheinigenvertraglich eine Abnahme bedungen oder wenn eine Montageverpflichtung vereinbart ist.
2. Grundsätzlich gilt ein Mindestbestellwert von 100,- € Warenwert netto. Kosten für Porto Lieferfristen beginnen, soweit nicht anders vereinbart, mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der rechtzeitigen und Verpackung zählen ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers, insbesondere also nicht zum Warenwert. Wird vor der Mindestbestellwert nicht erreichtBeibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, sind wir berechtigtGenehmigungen, einen Logistikzuschlag von 25,- € (netto) zu berechnenFreigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
3. Unsere Preise gelten nur Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn • die Teillieferung für den in Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, • die Lieferung der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistung- restlichen bestellten Ware sichergestellt ist, und Lieferumfang. Mehr- • dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder Sonderleistungen werden gesondert berechnetzusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
4. Alle Rechnungen sind, sofern nicht etwas anderes Für speziell angefertigte oder konfektionierte Ware behalten wir uns Unter- bzw. Überlieferungen in Textform vereinbart wurde, am 5. Tag nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Höhe der angebotenen Fertigungstoleranzen vor. Unser Im Fall einer Unterlieferung von speziell angefertigten oder Kundenspezifischen Waren besteht keinerlei Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührtNachproduktion der Restmenge. Der Käufer erklärt sich bei Abschluss des Kaufvertrages ausdrücklich bereit, fertigungsbedingte Abweichungen der Bestellmenge zur Liefermenge zu akzeptieren.
5. TeillieferungenWir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, zu denen wir berechtigt soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, unvermeidbare Rohstoffverknappung wie bspw. Material- oder Energiebeschaffung, Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Ausnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, können die wir jeweils nach Auslieferung in Rechnung stellennicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle des Rücktritts werden wir eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers unverzüglich erstatten.
6. Wird ein fälliger Rechnungsbetrag trotz zweimaliger Mahnung nicht bezahlt, so werden alle noch offenstehenden Rechnungen, für Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die wir ein Zahlungsziel gewährt haben, sofort fälligLiefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
7. Aufrechnungs- Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller vorbehaltlich weitergehender gesetzlicher Voraussetzungen nur zuLeistung nicht zuzumuten ist, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns anerkannt sind. Bei Mängeln unserer Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers unberührtgegenüber vom Vertrag zurücktreten.
8. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und darüber hinaus rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen