Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich. Die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH (nachfolgend „nvb GmbH“) erbringt ihre im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines Teilnehmeranschlusses und/oder damit zusammenhängende Dienst- leistungen wie z. B. Internet und Sprachtelefonie (VoIP) (nachfolgend „Dienste“) gemäß den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen (nachfolgend „Multimedia-AGB“), der für die einzelnen Dienste anzuwendenden Ergänzenden Bestimmungen (s. Abschnitt B. und C.) und – soweit anwendbar – den Bestimmungen des Telekommunika- tionsgesetzes (TKG), die der Vertragspartner (Kunde) durch Erteilung des Auftrages oder Inanspruchnahme des Dienstes anerkennt. Sie finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Be- ratungen sowie die Beseitigung von Störungen Anwendung. Soweit die jeweils Ergänzenden Bestimmungen abweichende Regelungen ge- genüber diesen Multimedia-AGB enthalten, haben die Ergänzenden Bestimmungen vorrangige Geltung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn die nvb GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich. (1) Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten stets und ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich a) Diese Richtlinie gilt ausschließlich für Förderungen aus den Mitteln der Landesgedächtnisstiftung.
Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Ein- kaufsbedingungen“) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen CNCTeile24 GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxx, ein- getragen im Handelsregister des Amtsgerichts HRB 209482 B (nachfolgend „CNCTeile24“) und Ihnen (nachfolgend „Partnerbetrieb“), insbeson- dere für Verträge über die Herstellung und Liefe- rung beweglicher Sachen durch den Partnerbe- trieb an CNCTeile24 (nachfolgend: „Fertigungs- vertrag“). Die Einkaufsbedingungen sind Be- standteil aller Verträge, die CNCTeile24 mit den Partnerbetrieben über die von ihnen angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an CNCTeile24, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich. 1.1. Unsere Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbe- dingungen, die der Kunde bei Bestellung als verbindlich anerkennt. Ergänzend gelten die den Vertragsprodukten beilie- genden Lizenzbedingungen der Hersteller.
Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich. 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfol- gend „AGB“) regeln Rechtsbeziehungen zwischen der Achtbit Media GmbH (nachfolgend „ABM“) und ihren Kunden in Bezug auf die von der ABM zu erbringende Leistung beziehungsweise Lieferung.
Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich. Dieser Kollektivvertrag gilt für die dem Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers vom 21. Oktober 1949, dem Kollektivvertrag für Teilzeitbeschäftigte der Banken und Bankiers vorn 27. November 1986, dem Kollektivvertrag für die Angestellten der gewerblichen Kreditgenossenschaften Österreichs vom 5. Mai 1966, dem Kollektivvertrag für Angestellte der österreichischen Landes- Hypothekenbanken vom 18. November 1983, dem Kollektivvertrag der Angestellten der Raiffeisenkas- sen vom 21. Dezember 1984, dem Kollektivvertrag der Angestellten der Revisionsverbände und Zentral- kassen der österreichischen Raiffeisenorganisation vom 21. Dezember 1984 (die beiden letzteren ersetzt durch den Kollektivvertrag für die Angestellten der Raiffeisen Bankengruppe und der Raiffeisen- Revisionsverbände), dem Sparkassen-Dienstrecht vom 15. Juni 1966 und dem Kollektivvertrag für Teil- zeitbeschäftigte der österreichischen Sparkassen vom 1. Juli 1980 in deren jeweiliger Fassung unterlie- genden Dienstnehmer.
Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich. 1. Die folgenden Bedingungen sind maßgebend für sämtliche Bestellungen und Einkaufsverträge (Kauf-, Werk-, Dienstverträge) mit unseren Lieferanten.
Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich. 1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Vertragspartnern. Der Vertragspartner erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen als für ihn verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartner gelten jedoch nur insoweit, als daß die VERETA GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich. 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen (im Folgenden auch: „ALB“) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der NAF Neunkirchener Achsenfabrik AG (im Folgenden auch: „NAF“) und ihren Kunden über von der NAF zu erbringende Lieferungen und/oder Leistungen (im Folgenden auch: „Lieferungen“). Die ALB erfassen ausdrücklich auch Serviceleistun- gen der NAF (z.B. Ersatzteillieferungen, Monteurleistungen).