Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich Musterklauseln

Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich. Die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH (nachfolgend „nvb GmbH“) erbringt ihre im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines Teilnehmeranschlusses und/oder damit zusammenhängende Dienst- leistungen wie z. B. Internet und Sprachtelefonie (VoIP) (nachfolgend „Dienste“) gemäß den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen (nachfolgend „Multimedia-AGB“), der für die einzelnen Dienste anzuwendenden Ergänzenden Bestimmungen (s. Abschnitt B. und C.) und – soweit anwendbar – den Bestimmungen des Telekommunika- tionsgesetzes (TKG), die der Vertragspartner (Kunde) durch Erteilung des Auftrages oder Inanspruchnahme des Dienstes anerkennt. Sie finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Be- ratungen sowie die Beseitigung von Störungen Anwendung. Soweit die jeweils Ergänzenden Bestimmungen abweichende Regelungen ge- genüber diesen Multimedia-AGB enthalten, haben die Ergänzenden Bestimmungen vorrangige Geltung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn die nvb GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich. 1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Vertragspartnern. Der Vertragspartner erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen als für ihn verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartner gelten jedoch nur insoweit, als daß die VERETA GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich die VERETA GmbH ihre eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der VERETA GmbH Dritten gegenüber zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Unterlagen des Vertragspartners; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen die VERETA GmbH zulässigerweise Aufträge übertragen hat.
Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich. 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen (im Folgenden auch: „ALB“) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der NAF Neunkirchener Achsenfabrik AG (im Folgenden auch: „NAF“) und ihren Kunden über von der NAF zu erbringende Lieferungen und/oder Leistungen (im Folgenden auch: „Lieferungen“). Die ALB erfassen ausdrücklich auch Serviceleistun- gen der NAF (z.B. Ersatzteillieferungen, Monteurleistungen). 1.2 Die ALB gelten nur für Verträge der NAF mit Unternehmen. 1.3 Im Zusammenhang mit Lieferungen im Geltungsbereich gelten ausschließ- lich diese Allgemeinen Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt NAF nicht an, es sei denn, NAF hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn NAF in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen All- gemeinen Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. 1.4 Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten auch für künftige Lieferun- gen von NAF an den Kunden.
Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich. (1)DieseVerkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischender Gesellschaft und dem Kunden abgeschlossenen Verträge, und das auch in dem Fall, wenn nachträgliche Verträge ohne Berufung auf diese Bedingungen abgeschlossen, oder diese Bedingungen ihnen nicht beigefügt werden. (2)Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Einkaufsbedingungen des Kunden sowie auch andere Vertragsbedingungen sind somit abgelehnt, sofern sie nicht ausdrücklich durch die Gesellschaft schriftlich angenommen werden. Die Annahme der Lieferungen und Leistungen der Gesellschaft wird als Zustimmung zu diesen Bedingungen betrachtet.
Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich. 1.1. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen sämtliche Leistungen und Produkte der Wakanda KG, im Folgenden Wakanda genannt, zugrunde, auch wenn diese im Einzelfall nicht zusätzlich erwähnt werden. Die Anerkennung und Kenntnis des Inhalts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird mit Abschluss der Mitgliedschaft als vereinbart angesehen. Abweichungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordern die ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit Wakanda. Eine einseitige Widerrufbarkeit seitens des Kunden ist nicht möglich. 1.2. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. 1.3. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Wakanda schriftlich bestätigt werden.
Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich. 1. Die folgenden Bedingungen sind maßgebend für sämtliche Bestellungen und Einkaufsverträge (Kauf-, Werk-, Dienstverträge) mit unseren Lieferanten. 2. Für unsere Geschäftsbeziehung mit Lieferanten gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen ausschließlich. Sie gelten jedoch nur, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 3. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir nicht ausdrücklich widersprochen haben oder Lieferungen und Leistungen des Lieferanten annehmen, Zahlungen leisten oder Bezug auf Unterlagen des Lieferanten nehmen, ohne den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten widersprochen zu haben. 4. Etwaige individuelle - auch mündliche - Abreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Für den Nachweis ihres Inhalts ist jedoch ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 5. Die Vertragssprache ist Deutsch. Sofern die Allgemeinen Einkaufsbedingungen auch in Englisch zur Verfügung gestellt werden, gilt bei abweichender Bedeutung einzelner Bestimmungen ausschließlich die deutsche Version der Allgemeinen Lieferbedingungen als maßgeblich. 6. Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch - in der jeweiligen bei Vertragsschluss gültigen Fassung - für sämtliche zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Lieferanten sowie für vorvertragliche Verhandlungen, auch wenn dabei nicht nochmals ausdrücklich Bezug auf die Allgemeinen Lieferbedingungen genommen wird. 7. Die jeweils gültigen Allgemeinen Einkaufsbedingungen sowie etwaige Änderungen sind auf der Internetseite xxx.xxxxxxx-xxxxx.xxx einsehbar. Sie können gespeichert, heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich a) Diese Richtlinie gilt ausschließlich für Förderungen aus den Mitteln der Landesgedächtnisstiftung. b) Die Landesgedächtnisstiftung stellt Geldmittel an natürliche Personen, Vereine, Gemeinschaften oder an juristische Personen als Xxxxxx von Privatrechten zur Verfügung, die eine Leistung erbringen, welches im öffentlichen Interesse ist. Mit Ausnahme der Förderungsaktionen „Ankauf von Einweisungsrechten in Studentenheimen und dem Ankauf von Kunstgegenständen“ erhält die Landesgedächtnisstiftung bzw. das Land Tirol keine geld- oder sachbezogenen Gegenleistungen. c) Förderungen dürfen nur für Vorhaben und Tätigkeiten bereitgestellt werden, die nicht gegen geltendes Recht der Europäischen Union oder gegen geltende Gesetze und Verordnungen der Republik Österreich oder des Landes Tirol verstoßen und den im Gesetz über die Errichtung einer Landesgedächtnisstiftung normierten Zwecken entsprechen. d) Förderungen können nur nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel bereitgestellt werden. e) Für die einzelnen Förderbereiche gelten die jeweiligen Vergaberichtlinien. f) Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung einer Förderung.
Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich. 1. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Be- steller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Ver- einbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Be- stätigung maßgebend. Allgemeine Geschäftsbedin- gungen des Bestellers gelten jedoch nur insoweit, als Hekatron ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 2. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Kunden, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handeln („Unternehmer“) sowie gegenüber juris- tischen Personen des öffentlichen Rechts oder ei- nem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gel- ten nicht gegenüber natürlichen Personen, die den Vertrag überwiegend zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständi- gen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“).
Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich. 2.1 POOLARSERVER erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemei- nen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“). Entgegenstehende, von den AGB abweichende, sowie solche Geschäftsbedingungen des KUNDEN, die in diesen AGB nicht geregelt sind, erkennt POOLARSERVER nicht an, es sei denn, POOLARSERVER hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn POOLARSERVER in Kenntnis entgegenstehender, von den AGB abweichender oder in den AGB nicht geregelten Geschäftsbedingungen des KUNDEN die Leistungen vorbehaltlos gegenüber dem KUNDEN erbringt, oder, wenn der KUNDE in seiner Anfrage, in seiner Bestellung oder sonst im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung auf die Geltung seiner Geschäftsbedingungen verweist und POOLARSERVER nicht ausdrücklich widerspricht. 2.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen POOLARSERVER und dem KUNDEN zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag und in diesen mit geltenden AGB schriftlich niedergelegt. 2.3 Die AGB gelten nur gegenüber einem Unternehmer/Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.
Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich. 1.1. Unsere Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbe- dingungen, die der Kunde bei Bestellung als verbindlich anerkennt. Ergänzend gelten die den Vertragsprodukten beilie- genden Lizenzbedingungen der Hersteller. 1.2. Entgegenstehende oder von unseren Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedin- gungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. 1.3. Xxxxxxxxxxxx, Zusicherungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. 1.4. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB; sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.