Versand, Verpackung und Gefahrübergang Musterklauseln

Versand, Verpackung und Gefahrübergang. 1. Wir bestimmen den Spediteur oder Frachtführer.
Versand, Verpackung und Gefahrübergang. 6.1 Alle unsere Lieferungen erfolgen ab Werk. Fracht, Versicherungskosten und Zölle gehen zu Lasten des Bestellers, wobei der Besteller für die Einhaltung der ausländischen Zoll- und Einfuhrvorschriften Sorge zu tragen hat. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, können wir die Versandart sowie die Versandpackung bestimmen. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers in dessen Namen und zu dessen Lasten geschlossen.
Versand, Verpackung und Gefahrübergang. 1. Grundsätzlich versenden wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers und wählen hierfür einen geeigneten Spediteur oder Frachtführer aus. Auf Anforderung des Käufers wird zu seinen Lasten eine Transportversicherung abgeschlossen.
Versand, Verpackung und Gefahrübergang. 1. Xxxx der Käufer die Ware nicht selbst ab, bestimmen wir den Spediteur oder Frachtführer. Bestehende Routing-Order des Käufers werden berücksichtigt, sofern dies für uns nicht unzumutbar ist.
Versand, Verpackung und Gefahrübergang. 1. Alle Versandkosten (z. B. Verpackung, Transport, Versicherung, Zölle und sonstige Abgaben) gehen zu Lasten des Lieferanten.
Versand, Verpackung und Gefahrübergang. 7.1. Sofern im Einzelfall schriftlich nicht anders vereinbart, ist die Lieferung "ab Werk" geschuldet.
Versand, Verpackung und Gefahrübergang. 15. Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt zu Lasten und auf Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer; spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder Lieferwerkes, geht die Gefahr; auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Besteller über. Verzögert sich die Absendung durch ein Verhalten des Bestellers, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über
Versand, Verpackung und Gefahrübergang. 1. Die Lieferung erfolgt ab Lagerstelle der TheKnot bzw. des beauftragten Dritten, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist TheKnot berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Eventuell entstehende Kosten trägt der Kunde.
Versand, Verpackung und Gefahrübergang. 4.1 Die Gefahr für zu bearbeitende Gegenstände des Bestellers geht mit dem Verlassen unseres Werkes, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, auf den Besteller über. Wir haften im Hinblick auf Transportschäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache und leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht handelt.
Versand, Verpackung und Gefahrübergang. 3.1 Wird die Ware vereinbarungsgemäß oder auf Wunsch des Auftraggebers diesem zugeschickt, so geht mit der Auslie- ferung an unseren Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.