Honorarpflicht. Jede Nutzung des Lizenzmaterials, mit Ausnahme der Nutzung für interne Layoutzwecke in der Projektphase, ist honorarpflichtig. Als Nutzung gilt unter anderem jede gedruckte oder digitale Reproduktion sowie die Verwendung von Lizenzmaterial als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, Kundenpräsentationen sowie die Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, Bildbearbeitung oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Nutzungsrechte (Lizenzen)
Honorarpflicht. Jede Nutzung des Lizenzmaterials, mit Ausnahme der Nutzung für interne Layoutzwecke in der Projektphase, ist honorarpflichtig. Als Nutzung gilt unter anderem jede gedruckte oder digitale Reproduktion sowie die Verwendung von Lizenzmaterial oder Ausschnitten des Lizenzmaterials als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, Kundenpräsentationen sowie die Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, Bildbearbeitung oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden.
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Honorarpflicht. Jede Nutzung des Lizenzmaterials, mit Ausnahme der Nutzung für interne Layoutzwecke in der ProjektphasePro- jektphase, ist honorarpflichtig. Als Nutzung gilt unter anderem jede gedruckte oder digitale Reproduktion sowie die Verwendung von Lizenzmaterial als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, Kundenpräsentationen sowie die Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, Bildbearbeitung oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden.
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Samples: Licensing Agreements