Hospitality Musterklauseln

Hospitality. Jede Form von Hospitality des Veranstalters/Mieters oder der Teilnehmer ist mit der MAO abzustimmen.
Hospitality. Unter den Bereich Hospitality der PS fällt der hauseigene Xxxxxxxxxxxxxxx derselben sowie der Vertrieb und Verkauf von Speisen und Getränken innerhalb sämtlicher baulicher Einrichtungen der PS sowie Veranstaltungen der PS in Gastronomie- und Hotelleriebetrieben, welche sich nicht am Red Bull Ring befinden. Dazu zählen Hotel Schönberghof, Gästehaus Enzinger, Hotel Steirerschlössl, Steirerschlössl Gästehaus, Cafe Wasserturm, Hotel Hofwirt, Schloss Gabelhofen und G’Schlössl Murtal (einsehbar unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xx)
Hospitality. Der Auftrag des Kunden wird mit der Unterfertigung des Angebotes der PS durch den Kunden und Übermittlung an die PS rechtsverbindlich. Dem Angebot der PS liegt die vom Kunden angegebene Anzahl an Teilnehmern zugrunde. Sollte sich die Zahl der Teilnehmer gegenüber dem Angebot ändern (Reduktion von max. 10% gegenüber dem Angebot ist kostenfrei), so ist dies vom Kunden spätestens vier Werktage vor dem ersten Tag der Veranstaltung der PS schriftlich mitzuteilen (Zugangszeitpunkt spätestens 18:00 Uhr ME(S)Z). Erfolgt diese Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig, so wird zumindest die im Angebot angegebene Teilnehmerzahl der Verrechnung zugrunde gelegt. Sollten mehr Teilnehmer als im Angebot angegeben an der Veranstaltung teilnehmen, so kommt die Anzahl der tatsächlich von der PS, verbindlich für den Kunden, ermittelte Teilnehmerzahl zur Verrechnung. Sollte die Zahl der tatsächlichen Teilnehmer die Zahl der im Angebot angegebenen Teilnehmer überschreiten, leistet die PS keine Gewähr dafür, dass für die Teilnehmer, die über die angegebene Zahl der Teilnehmer hinaus an der Veranstaltung teilnehmen, ausreichend Speisen und Getränke zur Verfügung gestellt werden können. Unterschreitet die Teilnehmerzahl der Veranstaltung jene der im Angebot, wird die im Angebot angegebene Teilnehmerzahl der Verrechnung zugrunde gelegt. Der Kunde ist verpflichtet, PS spätestens beim Vertragsabschluss darüber wahrheitsgemäß aufzuklären, sofern eine Veranstaltung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von PS und/oder der Red Bull GmbH in der Öffentlichkeit zu gefährden.
Hospitality. Bei Vertragsabschluss sind 25% des vereinbarten Gesamtentgelts fällig. Weitere 50% sind bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn zu begleichen, ohne dass es einer neuerlichen Rechnungsstellung bedarf (Zahlungseingang auf dem Konto der PS). Im Fall einer verkürzten Vorlaufzeit zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsbeginn von weniger als 14 Tagen werden 75% des Gesamtentgelts direkt bei Vertragsabschluss fällig und in Rechnung gestellt. Die PS behält sich vor, die auf das vereinbarte Gesamtentgelt verbleibenden 25% vor Veranstaltungsbeginn einzufordern und gegebenenfalls vor Veranstaltungsstart eine Vorlage der Einzahlungsbestätigung zu verlangen. Der allfällige Restbetrag sowie alle weiteren, nach Vertragsabschluss aufgetretenen zusätzlichen Leistungen, werden bei Endabrechnung nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Zur Verrechnung gelangen bestellte Speisen, welche nicht konsumiert werden, sowie die vollständige Verrechnung angebrochener Flaschen gemäß dem angenommenen Angebot.
Hospitality. Sollten einzelne Produkte, aus welchem Grund auch immer, nicht lieferbar sein, behält sich die PS das Recht vor, die im Anbot genannten Produkte gegen zumindest gleichwertige Produkte auszutauschen, insbesondere bei Bouteilleweinen einen Tausch des Jahrgangs vorzunehmen. Dadurch bedingte Preiserhöhungen bleiben vorbehalten. Reklamationen (Menge oder Qualität) sind bei sonstiger Vermutung der Unbegründetheit und Rechtsverlust unmittelbar nach der Veranstaltung bekannt zu geben. Tritt der Kunde selbst als Veranstalter auf und sind für Veranstaltungen im Rahmen der Hospitality etwaige behördliche Anmeldungen oder Genehmigungen erforderlich, so ist der Kunde hierfür selbst verantwortlich diese beizubringen und diesbezüglich die PS gegenüber allfälligen Ansprüchen Dritter vollkommen schad- und klaglos zu halten. Ebenso ist der Kunde für die Anmeldung und Abrechnung einer musikalischen Darbietung verantwortlich. Der Kunde hält die PS diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos. Der Kunde hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietungen und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen abzuwickeln. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Gelände der PS. Die PS übernimmt keine Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung, auch nicht bei Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der PS. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die PS ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigung sind die Aufstellung und das Anbringen von persönlichen Gegenständen vorher mit der PS abzustimmen. Die mitgebrachten Ausstellungs- und sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf die PS auf Kosten des Kunden entfernen und einlagern lassen. Ist die Entfernung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, kann die PS die Gegenstände im Veranstaltungsraum oder auf der Veranstaltungsfläche belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raum- bzw. Standmiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der PS der eines höheren Schadens vorbehalten. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoffe, etc.), das im Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Kunden oder Dritte anfäl...
Hospitality. Bei Verträgen im Bereich der Hospitality haftet der Kunde für sämtliche Schäden, die durch ihn oder seine Gäste, verursacht worden sind, im Sinne des Gesetzes.
Hospitality. Im Bereich der Hospitality kann der Kunde ohne Angaben von Gründen schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Hierfür gelten nachfolgende Rücktrittskostenstaffelungen:  Bei schriftlicher Absage innerhalb der letzten 7 Tage vor der Veranstaltung und bei nicht erfolgter Absage 100% der voraussichtlichen Gebühr.  Bei schriftlicher Absage vom 8. bis zum 14. Tag vor der Veranstaltung 80% der voraussichtlichen Gebühr.  Bei schriftlicher Absage vom 15. bis zum 28. Tag vor der Veranstaltung 60% der voraussichtlichen Gebühr.  Bei schriftlicher Absage vom 29. bis zum 45. Tag vor der Veranstaltung 40% der voraussichtlichen Gebühr.  Bei schriftlicher Absage vom 46. bis zum 59. Tag vor der Veranstaltung 25% der voraussichtlichen Gebühr.  Bei schriftlicher Absage bis zum 60. Tag vor der Veranstaltung 15% der voraussichtlichen Gebühr.
Hospitality. Bei Verträgen im Bereich der Hospitality der PS bzw. im Zusammenhang damit gegenständlich geregelte Einkaufsbedingungen ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des österreichischen internationalen Privatrechtes und des UN- Kaufrechtsübereinkommens anzuwenden.
Hospitality. Jede Form von Hospitality im Zusammenhang mit der vom Mieter durchgeführten Veranstal- tung ist vorher mit dem ADAC abzustimmen.

Related to Hospitality

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.