Hotelkosten. Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Ver- sicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 365 Tagen. Die Ent- schädigung ist pro Tag auf 200 Euro begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de, www.schwarzwaelder-versicherung.de, www.ostangler.de
Hotelkosten. Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten Neben- kosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte be- wohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 365 Tagen. Die Ent- schädigung Entschädigung ist pro Tag auf 200 Euro begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
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Hotelkosten. Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 365 Tageneinem Jahr. Die Ent- schädigung Entschädigung ist pro Tag auf 200 Euro 100 EUR begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
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Samples: www.mannheimer.de, www.continentale.de
Hotelkosten. Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 365 100 Tagen. Die Ent- schädigung Entschädigung ist auf 100 € pro Tag auf 200 Euro begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Im Exklusiv-Tarif vereinbarte Erweiterungen siehe A2-1.5.1.
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Hotelkosten. Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 365 180 Tagen. Die Ent- schädigung Entschädigung ist pro Tag auf 200 Euro begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
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Hotelkosten. Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Ver- sicherungsnehmer Versicherungsnehmer die Beschränkung Be- schränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 365 Tagen. Die Ent- schädigung Entschädigung ist pro Tag auf 200 Euro begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
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