Hotelkosten. Der Versicherer ersetzt die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten von dem Versicherungsnehmer selbst zu Wohnzwecken genutzte Wohnung unbewohnbar wurde und auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, jedoch längstens für die im Versicherungsschein genannte Dauer. Soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag Entschädigung für Hotelkosten beanspruchen kann, wird aus diesem Vertrag keine Entschädigung geleistet.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Sachversicherung, R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Hotelkosten. Der Versicherer ersetzt die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten von dem Versicherungsnehmer selbst zu Wohnzwecken genutzte ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Diese Kosten werden auch dann ersetzt, wenn im Bereich der Wohnung Gebäudeteile durch versicherte Gefahren zerstört oder beschädigt werden. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, jedoch längstens für die im Versicherungsschein genannte vereinbarte Dauer. Soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag Entschädigung für Hotelkosten beanspruchen kann, wird aus diesem Vertrag keine Entschädigung geleistet.
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Hausratversicherung
Hotelkosten. Der Versicherer ersetzt die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten von dem Versicherungsnehmer selbst zu Wohnzwecken genutzte ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, jedoch längstens für die im Versicherungsschein genannte vereinbarte Dauer. Soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag Entschädigung für Hotelkosten beanspruchen kann, wird aus diesem Vertrag keine Entschädigung geleistet.
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Hotelkosten. Der Versicherer ersetzt die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung inklusive Frühstück, aber ohne weitere Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten von dem Versicherungsnehmer selbst zu Wohnzwecken genutzte ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Diese Kosten werden auch dann ersetzt, wenn im Bereich der Wohnung Gebäudeteile durch versicherte Gefahren zerstört oder beschädigt werden. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, jedoch längstens für die im Versicherungsschein genannte vereinbarte Dauer. Soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag Entschädigung für Hotelkosten beanspruchen kann, wird aus diesem Vertrag keine Entschädigung geleistet.
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Samples: Hausratversicherung