Hotels Musterklauseln

Hotels. Unsere Hotels sind sorgfältig ausgesucht und entspre- chen bei unseren Gruppenreisen meist der guten bzw. gehobenen Mittelklasse. In Regionen, in denen keine Hotels dieses Standards verfügbar sind, haben wir die bestverfügbaren Häuser für Sie ausgewählt. Über den Standard von Camps geben die Detailprogramme Aus- kunft. International ist es üblich, dass Zimmer meist ab 15 Uhr bezogen werden können und am Abreisetag bis 10 Uhr geräumt werden müssen. Bei Bedarf wird sich unsere Reisebegleitung jedoch bemühen, ein bis zwei Zimmer länger zur Verfügung zu erhalten. Wir behalten uns Hoteländerungen aus organisatorischen Gründen vor, sofern dadurch kein Qualitätsverlust entsteht. Xxxxx Xxxxxxxxxxxx und Mehrbettzimmer Wir bieten Ihnen fallweise die Möglichkeit, „halbe Doppelzimmer“ zu buchen. Sollte sich bis 4 Wochen vor Abreise kein geeigneter Zimmerpartner finden, wird automatisch der Einzelzimmerzuschlag verrech- net. Mehrbettzimmer sind meist normale Doppelzim- mer mit einem Zusatzbett. Dadurch wird es im Zimmer entsprechend eng. Daher bieten wir diese Unterbrin- gungsmöglichkeit nur auf expliziten Wunsch an.
Hotels. Hotels sind berechtigt, die von dem Karteninhaber übermit- telten Kartendaten zur Bonitätsprüfung oder für garantier- te Reservierungen bei Anreise des Karteninhabers nach einer bestimmten Uhrzeit manuell in das POS-Terminal einzuge- ben und Vor-Autorisierungen einzuholen. Zur Abrechnung von Übernachtungskosten im Rahmen von Express Check- Outs und sonstiger Entgelte für Telefon, Minibar etc. ohne Unterzeichnung durch den Karteninhaber hat der Vertrags- partner eine Blankoermächtigung zur Belastung des Karten- xxxxxx durch den Karteninhaber unterzeichnen zu lassen. Bei Akzeptanz der Kartendaten für garantierte Reservierun- gen oder Buchungen ist das Hotel gemäß den Regularien von MasterCard Worldwide und Visa Europe/International be- rechtigt, das vereinbarte Entgelt für lediglich eine Übernach- tung mittels der angegebenen Kartennummer abzurechnen. Das Hotel hat hierzu den Karteninhaber bei Durchführung einer Reservierung über die Höhe und Währung des Zimmer- preises, die Verfahrensweise bei Stornierung und Nichter- scheinen zu informieren. Das Hotel hat dem Karteninhaber zudem eine Reservierungsbestätigung und Reservierungs- nummer in Textform zukommen zu lassen, d.h. schriftlich, per Telefax oder per E-Mail. Das Hotel wird ferner auf der Unterschriftenzeile des Leistungsbelegs die Wort „No-Show“ vermerken und den Leistungsbeleg spätestens innerhalb von 2 Tagen an ConCardis übermitteln.
Hotels. Die Preise enthalten Zimmermiete und Frühstück bzw. Halbpension oder Vollpension. Sofern nicht anders angegeben, sind keine 🟏etränke zu den Mahlzeiten oder Extras inbegriffen. - Bezieht ein 🟏ast ein Zimmer alleine, das für zwei Personen eingerichtet ist, werden ihm Mehrkosten in Form eines Einzelzimmerzuschlags in Rechnung gestellt. - Die örtliche Aufenthaltsgebühr wird vom 🟏ast direkt in seiner Unterkunh entrichtet.
Hotels. Hotels sind berechtigt, die von dem Karteninhaber übermittelten Kar- tendaten zur Bonitätsprüfung oder für garantierte Reservierungen bei Anreise des Karteninhabers nach einer bestimmten Uhrzeit manuell in das POS-Terminal einzugeben und Vor-Autorisierungen einzuholen. Zur Abrechnung von Übernachtungskosten im Rahmen von Express Check-outs und sonstiger Entgelte für Telefon, Minibar etc. ohne Un- terzeichnung durch den Karteninhaber hat der Vertragspartner eine Blankoermächtigung zur Belastung des Kartenkontos durch den Kar- teninhaber unterzeichnen zu lassen. Bei Akzeptanz der Kartendaten für garantierte Reservierungen oder Buchungen ist das Hotel gemäß den Regularien von MasterCard Worldwide und Visa Europe/ International berechtigt, das vereinbarte Entgelt für lediglich eine Übernachtung mittels der angegebenen Kartennummer abzurechnen.
Hotels. See: xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx
Hotels. Die Preise enthalten Zimmermiete und Frühstück bzw. Halbpension oder Voll- pension. Sofern nicht anders angegeben, sind keine 🟏etränke zu den Mahlzei- ten oder Extras inbegriffen. - Bezieht ein Reisegast ein Zimmer für zwei Personen, wird ein Einzelzimmer- zuschlag in Rechnung gestellt. - Die örtliche Aufenthaltsgebühr wird direkt vom Reisegast in der Unterbringung gezahlt.
Hotels xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx 3. Checks and scrutineering 4. Compulsory Pit Stop Youngtimer Trophy 1 und 2 Dunlop FHR Langstreckencup FHR HTGT Refuelling Race Dunlop FHR Langstreckencup See Regulations Dunlop FHR Langstreckencup The fire extinguishers must be available (6 kg) by
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  • Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

  • Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

  • Services Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen Services auf professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten Branchenstandards erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei jeglichem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist der Lizenzgeber lediglich verpflichtet, entweder die Services so zu verändern, dass sie mit dieser Gewährleistung übereinstimmen, oder Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie für den Teil der Services an den Lizenzgeber bezahlt haben, der nicht mit dieser Gewährleistung übereinstimmt. Sie erklären sich damit einverstanden, entsprechende Maßnahmen zur Isolierung und Sicherung Ihres Systems vorzunehmen.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden. F.2 Brandschutzanlagen dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. F.3 Die missbräuchliche Benutzung von Feuerlöschern ist untersagt. F.4 Das Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern, Bierkästen und anderen Gegenständen in den Fluren, den Treppenhäusern oder auf den Vorplätzen der Wohnung ist nicht gestattet.

  • Installation Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.

  • Marketing Die Hochschulen beteiligen sich weiterhin aktiv an hochschulübergreifenden Aktivitäten des Hoch- schulmarketings der Landesrektorenkonferenz (wirk lichweiterk ommen).

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3: