Hotels Musterklauseln

Hotels. Unsere Hotels sind sorgfältig ausgesucht und entspre- chen bei unseren Gruppenreisen meist der guten bzw. gehobenen Mittelklasse. In Regionen, in denen keine Hotels dieses Standards verfügbar sind, haben wir die bestverfügbaren Häuser für Sie ausgewählt. Über den Standard von Camps geben die Detailprogramme Aus- kunft. International ist es üblich, dass Zimmer meist ab 15 Uhr bezogen werden können und am Abreisetag bis 10 Uhr geräumt werden müssen. Bei Bedarf wird sich unsere Reisebegleitung jedoch bemühen, ein bis zwei Zimmer länger zur Verfügung zu erhalten. Wir behalten uns Hoteländerungen aus organisatorischen Gründen vor, sofern dadurch kein Qualitätsverlust entsteht. Xxxxx Xxxxxxxxxxxx und Mehrbettzimmer Wir bieten Ihnen fallweise die Möglichkeit, „halbe Doppelzimmer“ zu buchen. Sollte sich bis 4 Wochen vor Abreise kein geeigneter Zimmerpartner finden, wird automatisch der Einzelzimmerzuschlag verrech- net. Mehrbettzimmer sind meist normale Doppelzim- mer mit einem Zusatzbett. Dadurch wird es im Zimmer entsprechend eng. Daher bieten wir diese Unterbrin- gungsmöglichkeit nur auf expliziten Wunsch an.
Hotels xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx
Hotels. Hotels sind berechtigt, die von dem Karteninhaber übermit- telten Kartendaten zur Bonitätsprüfung oder für garantier- te Reservierungen bei Anreise des Karteninhabers nach einer bestimmten Uhrzeit manuell in das POS-Terminal einzuge- ben und Vor-Autorisierungen einzuholen. Zur Abrechnung von Übernachtungskosten im Rahmen von Express Check- Outs und sonstiger Entgelte für Telefon, Minibar etc. ohne Unterzeichnung durch den Karteninhaber hat der Vertrags- partner eine Blankoermächtigung zur Belastung des Karten- xxxxxx durch den Karteninhaber unterzeichnen zu lassen. Bei Akzeptanz der Kartendaten für garantierte Reservierun- gen oder Buchungen ist das Hotel gemäß den Regularien von MasterCard Worldwide und Visa Europe/International be- rechtigt, das vereinbarte Entgelt für lediglich eine Übernach- tung mittels der angegebenen Kartennummer abzurechnen. Das Hotel hat hierzu den Karteninhaber bei Durchführung einer Reservierung über die Höhe und Währung des Zimmer- preises, die Verfahrensweise bei Stornierung und Nichter- scheinen zu informieren. Das Hotel hat dem Karteninhaber zudem eine Reservierungsbestätigung und Reservierungs- nummer in Textform zukommen zu lassen, d.h. schriftlich, per Telefax oder per E-Mail. Das Hotel wird ferner auf der Unterschriftenzeile des Leistungsbelegs die Wort „No-Show“ vermerken und den Leistungsbeleg spätestens innerhalb von 2 Tagen an ConCardis übermitteln.
Hotels. Die Preise enthalten Zimmermiete und Frühstück bzw. Halbpension oder Vollpension. Sofern nicht anders angegeben, sind keine 🟏etränke zu den Mahlzeiten oder Extras inbegriffen. - Bezieht ein 🟏ast ein Zimmer alleine, das für zwei Personen eingerichtet ist, werden ihm Mehrkosten in Form eines Einzelzimmerzuschlags in Rechnung gestellt. - Die örtliche Aufenthaltsgebühr wird vom 🟏ast direkt in seiner Unterkunh entrichtet.
Hotels. Hotels sind berechtigt, die von dem Karteninhaber übermittelten Kar- tendaten zur Bonitätsprüfung oder für garantierte Reservierungen bei Anreise des Karteninhabers nach einer bestimmten Uhrzeit manuell in das POS-Terminal einzugeben und Vor-Autorisierungen einzuholen. Zur Abrechnung von Übernachtungskosten im Rahmen von Express Check-outs und sonstiger Entgelte für Telefon, Minibar etc. ohne Un- terzeichnung durch den Karteninhaber hat der Vertragspartner eine Blankoermächtigung zur Belastung des Kartenkontos durch den Kar- teninhaber unterzeichnen zu lassen. Bei Akzeptanz der Kartendaten für garantierte Reservierungen oder Buchungen ist das Hotel gemäß den Regularien von MasterCard Worldwide und Visa Europe/ International berechtigt, das vereinbarte Entgelt für lediglich eine Übernachtung mittels der angegebenen Kartennummer abzurechnen.
Hotels. Die Preise enthalten Zimmermiete und Frühstück bzw. Halbpension oder Voll- pension. Sofern nicht anders angegeben, sind keine 🟏etränke zu den Mahlzei- ten oder Extras inbegriffen. - Bezieht ein Reisegast ein Zimmer für zwei Personen, wird ein Einzelzimmer- zuschlag in Rechnung gestellt. - Die örtliche Aufenthaltsgebühr wird direkt vom Reisegast in der Unterbringung gezahlt.
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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.