Höchstarbeitszeit Musterklauseln

Höchstarbeitszeit. Aufgrund des Arbeitszeitgesetzes darf die tägliche Arbeitszeit - ohne Pausenzeiten - 10 Stunden nicht überschreiten. Daher darf eine darüber hinausgehende Anwesenheit nicht als Arbeitszeit berücksichtigt werden. Ausnahmen müssen aus dienstlichen Gründen zwingend und unter Beachtung der Ausnahmere- gelungen des Arbeitszeitrechts in der Regel vorher angeordnet bzw. genehmigt sein.
Höchstarbeitszeit. Die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 50 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit muss mit Einschluss der Pausen, Überstunden und allfälliger Überzeit innerhalb von 14 Stunden liegen (Art. 9 und 10 ArG).
Höchstarbeitszeit. Wöchentliche Höchstarbeitszeit Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 48 Stunden. – Jährliche Höchstarbeitszeit Die jährliche Höchstarbeitszeit beträgt für das Jahr 2016 brutto 2088 Stunden; Berechnungsgrundlage: 261 Arbeitstage × 8 Stunden.
Höchstarbeitszeit. 1) Die wöchentliche Höchstarbeitszeit mit Einschluss der Präsenzzeit beträgt für: Bei Inkrafttreten diese Vertrages 2 Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages (ab 1. 1.
Höchstarbeitszeit. (1) Mit den im § 5 Abs. 1 genannten Vor- und Abschlußarbei- ten dürfen weibliche Gefolgschaftsmitglieder höchstens eine Stunde über die für den Betrieb oder die Betriebsabteilung zulässige Dauer der Arbeitszeit hinaus beschäftigt werden.
Höchstarbeitszeit. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit für Bahnbetriebe ist im AZG geregelt: Als Höchstar- beitszeit innerhalb einer einzelnen Dienstschicht gilt 10 Stunden bzw. im Durchschnitt von 7 aufeinander folgenden Arbeitstagen max. 9 Stunden = 63 Stunden. Für das Verwaltungspersonal gelten die Vorschriften des ArG. Die Tages- und Abendarbeit des einzelnen Arbeitnehmers muss mit Einschluss der Pausen und allfälliger Überzeit in- nerhalb von höchstens 14 Stunden liegen.
Höchstarbeitszeit. Länger als 10 Stunden soll nicht, länger als 12 Stunden darf nicht gearbeitet werden (§ 4 ArbZVO). Längere tägliche Arbeitszeiten als 12 Stunden können deshalb nicht gutgeschrieben werden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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