Höchstbetrag der Versicherungsleistung. 4.1 Die Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag der dem Versicherer - abgesehen vom Kostenpunkt (x. Xxxxxx 7) - in jedem einzelnen Versicherungsfall obliegenden Leistung dar, und zwar mit der Maßgabe, dass nur eine einmalige Leistung der Versicherungssumme in Frage kommt, 4.1.1 gegenüber mehreren entschädigungspflichtigen Per- sonen, auf welche sich der Versicherungsschutz erstreckt, 4.1.2 bezüglich eines aus mehreren Verstößen fließenden einheitlichen Schadens, 4.1.3 bezüglich sämtlicher Folgen eines Verstoßes. Dabei gilt mehrfaches, auf gleicher oder gleichartiger Fehler- quelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitlicher Verstoß, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitein- ander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammen- hang stehen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung
Höchstbetrag der Versicherungsleistung. 4.1 Die Versicherungssumme stellt - abgesehen vom Kostenpunkt (s. u. Ziff. 7) - den Höchstbetrag der dem Versicherer - abgesehen vom Kostenpunkt (x. Xxxxxx 7) - in jedem einzelnen Versicherungsfall Versicherungs- fall obliegenden Leistung dar, und zwar mit der Maßgabe, dass nur eine einmalige Leistung der Versicherungssumme in Frage kommt,
4.1.1 4.1 gegenüber mehreren entschädigungspflichtigen Per- sonenPersonen, auf welche sich der Versicherungsschutz erstreckt,
4.1.2 4.2 bezüglich eines sich aus mehreren Verstößen fließenden erge- benden einheitlichen Schadens,
4.1.3 4.3 bezüglich sämtlicher Folgen eines Verstoßes. Dabei gilt mehrfaches, auf gleicher oder gleichartiger Fehler- quelle gleicharti- ger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitlicher Verstoß, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitein- ander miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammen- hang Zusammenhang stehen.
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Höchstbetrag der Versicherungsleistung. 4.1 Die Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag der dem Versicherer - – abgesehen vom Kostenpunkt (x. Xxxxxx 7) - – in jedem einzelnen Versicherungsfall Versicherungs- fall obliegenden Leistung dar, und zwar mit der Maßgabe, dass nur eine einmalige ein- malige Leistung der Versicherungssumme in Frage infrage kommt,
4.1.1 gegenüber mehreren entschädigungspflichtigen Per- sonenPersonen, auf welche die sich der Versicherungsschutz erstreckt,
4.1.2 bezüglich eines aus mehreren Verstößen fließenden einheitlichen Schadens,
4.1.3 bezüglich sämtlicher Folgen eines Verstoßes. Dabei gilt mehrfaches, auf gleicher oder gleichartiger Fehler- quelle Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitlicher Verstoß, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitein- ander miteinander in zeitlichem und rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammen- hang Zusammenhang stehen.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Höchstbetrag der Versicherungsleistung. 4.1 Die Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag der dem Versicherer - abgesehen vom Kostenpunkt Kostenpunkte (x. Xxxxxx 7Xxxx. 5) - in jedem einzelnen Versicherungsfall Scha- denfalle obliegenden Leistung dar, dar und zwar mit der Maßgabe, dass nur eine einmalige Leistung der Versicherungssumme in Frage kommt,:
4.1.1 a) gegenüber mehreren entschädigungspflichtigen Per- sonenPersonen, auf welche wel- che sich der Versicherungsschutz erstreckt,erstreckt oder
4.1.2 b) bezüglich eines aus mehreren Verstößen fließenden stammenden einheitlichen Schadens,Schadens oder
4.1.3 c) bezüglich sämtlicher Folgen eines Verstoßes. Dabei gilt mehrfachesmehrfa- ches, auf gleicher oder gleichartiger Fehler- quelle Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitlicher Verstoß, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitein- ander miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammen- hang Zusammenhang stehen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung Für Vermögensschäden
Höchstbetrag der Versicherungsleistung. 4.1 3.4.1 Die Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag der dem Versicherer - – abgesehen vom Kostenpunkt (x. Xxxxxx 7) - – in jedem einzelnen Versicherungsfall Versiche- rungsfall obliegenden Leistung dar, und zwar mit der Maßgabe, dass nur eine einmalige Leistung der Versicherungssumme in Frage kommt,
4.1.1 (1) gegenüber mehreren entschädigungspflichtigen Per- sonenPersonen, auf welche sich der Versicherungsschutz erstreckt,
4.1.2 (2) bezüglich eines aus mehreren Verstößen fließenden einheitlichen Schadens,
4.1.3 (3) bezüglich sämtlicher Folgen eines Verstoßes. Dabei gilt mehrfaches, auf gleicher oder gleichartiger Fehler- quelle Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitlicher Verstoß, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitein- ander Ange- legenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammen- hang Zu- sammenhang stehen.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Höchstbetrag der Versicherungsleistung. 4.1 Die Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag der dem Versicherer - abgesehen – abgese- hen vom Kostenpunkt (x. Xxxxxx siehe Ziff. 7) - – in jedem einzelnen Versicherungsfall Schadenfall obliegenden Leistung dar, und zwar mit der Maßgabe, dass nur eine einmalige Leistung der Versicherungssumme in Frage infrage kommt,
4.1.1 gegenüber mehreren entschädigungspflichtigen Per- sonenPersonen, auf welche wel che sich der Versicherungsschutz erstreckt,
4.1.2 bezüglich eines aus mehreren Verstößen fließenden einheitlichen Schadens,
4.1.3 bezüglich sämtlicher Folgen eines Verstoßes. Dabei gilt mehrfachesmehrfa ches, auf gleicher oder gleichartiger Fehler- quelle Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitlicher Verstoß, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitein- ander miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammen- hang Zusammenhang stehen.
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Höchstbetrag der Versicherungsleistung. 4.1 Die Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag der dem Versicherer - abgesehen vom Kostenpunkt (x. Xxxxxx 7) - in jedem einzelnen Versicherungsfall obliegenden Leistung dar, und zwar mit der Maßgabe, dass nur eine einmalige Leistung der Versicherungssumme in Frage kommt,
4.1.1 gegenüber mehreren entschädigungspflichtigen Per- sonen, auf welche sich der Versicherungsschutz erstreckt,
4.1.2 bezüglich eines aus mehreren Verstößen fließenden einheitlichen Schadens,
4.1.3 bezüglich sämtlicher Folgen eines Verstoßes. Dabei gilt mehrfaches, auf gleicher oder gleichartiger Fehler- quelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitlicher Verstoß, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitein- ander in zeitlichem und rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammen- hang Zusammenhang stehen.
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