IaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden Musterklauseln

IaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. 1. Soweit wir „Infrastucture as a Service“ (kurz „IaaS“) erbringen, also der Kunde über das Internet auf bestehende Dienste innerhalb unseres Systems zugreift (insbesondere bei Inanspruchnahme sog. „virtueller Server“ in unseren Rechenzentren,) obliegt ihm die alleinige Verwaltung aller Recheninstanzen.
IaaS: Leistungsinhalt, Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. 3.1.Soweit wir „Infrastrukturen as a Service“ (kurz „IaaS“) erbringen, also der Kunde über das Internet auf bestehende Dienste innerhalb unseres Systems zugreift (insbesondere bei Inanspruchnahme sog. „virtueller Server“ in unseren Rechenzentren,) obliegt ihm die alleinige Verwaltung aller Recheninstanzen. 3.2.Wir überlassen dem Kunden die in dem Vertrag im Volumen bezeichneten Hardware- Infrastrukturen zu eigenverantwortlichen, für die Dauer dieses Vertrages ausschließlich durch die nachfolgenden Bestimmungen beschränkten Nutzung. Der Kunde ist berechtigt, eigene Daten und eigene Programme auf der Infrastruktur zu nutzen. 3.3.Die Nutzung erfolgt durch den Kunden in eigener Verantwortung und zu eigenen Zwecken. Dem Kunden ist es nicht gestattet, auf unserer Infrastruktur Software oder Daten für Zwecke einzusetzen oder vorzuhalten, welche gesetzlichen Verboten zuwiderlaufen, insbesondere Urheberrechte verletzen oder jugendgefährdenden oder gewaltverherrlichenden Inhaltes sind. Dem Kunden ist bekannt, dass die urheberrechtliche Nutzung von Programmen, die auf den von uns zum Gebrauch überlassenen Infrastrukturen allein durch ihn erfolgt und er sich selbst darum kümmern muss, dass die Programme ausreichend lizenziert sind.