Identitätsdiebstahl Musterklauseln

Identitätsdiebstahl. Wir leisten nicht bei Schäden, die auftreten, weil ein Dritter durch Identitätsdiebstahls missbräuchlich Ihr Online-Kundenkonto (das Sie ausschließlich privat nutzen) verwendet hat und Sie dadurch geschädigt wurden.
Identitätsdiebstahl. Deckung wird gewährt im Falle eines Schadensersatzanspruchs auf der Grundlage der außervertraglichen Haftpflicht für Schäden, die der Versicherte im Rahmen seines Privatlebens erleidet und die von einem Dritten infolge eines Identitätsdiebstahls des Versicherten verursacht werden. Die Deckung umfasst das Auftreten als Zivilpartei und die Erklärung als Geschädigter vor dem Strafgericht für jeden Schaden, der dem Versicherten innerhalb der nachstehenden erwähnten Bestimmungen zugefügt wird. Die Deckung wird für einen außervertraglichen zivilrechtlichen Regress auf Ihre Entschädigung für jeden Schaden am versicherten Objekt und/oder dessen Inhalt gewährt, der durch einen Dritten verursacht wird ■ Gebäude oder Gebäudeteile, die als Haupt- oder Nebenwohnsitz des Versicherten genutzt werden, einschließlich, wenn sie Teil davon sind: – Räumlichkeiten, die für die Ausübung eines freien Berufs genutzt werden – Wohnungen (einschließlich Garagen), die an Dritte vermietet oder unentgeltlich überlassen werden, sofern diese Gebäude über höchstens 3 Wohnungen verfügen – Aufzüge und Hebevorrichtungen ■ Wohnwagen, die als Haupt- oder Zweitwohnsitz des Versicherten genutzt werden ■ Garagen und Parkplätze zur privaten Nutzung durch den Versicherten ■ Gärten und Grundstücke, die insgesamt 5 Hektar nicht überschreiten ■ von Ihren versicherten Kindern bewohnte Studentenzimmer oder Studios Alle Gegenstände im genannten Gebäude, einschließlich seiner Höfe, Gärten, Anbauten und Nebengebäude, die Ihnen gehören oder Ihnen anvertraut wurden. Bei Kraftfahrzeugen beschränken wir den Inhalt auf maximal drei funktionstüchtige Kraftfahrzeuge, die nicht für den gewerblichen Verkauf bestimmt sind. Nicht versichert sind Inhalte zur gewerblichen Nutzung (insbesondere Möbel, Geräte und Waren). ■ Mobiliar: alle beweglichen Gegenstände in dem bezeichneten Gebäude, einschließlich der von den Mietern oder Nutzern eingebrachten Einrichtungsgegenstände. ■ Material: Gegenstände, auch wenn sie fest mit dem Grundstück verbunden sind, einschließlich der von Mietern oder Nutzern eingebrachten festen Einrichtungsgegenstände, die keine Waren sind. ■ Waren: Vorräte, Rohstoffe, Lebensmittel, unfertige Erzeugnisse, Fertigerzeugnisse, Verpackungen, Abfälle, die für den gewerblichen Gebrauch oder für Wartungs- und Reparaturarbeiten geeignet sind, sowie Waren, die Kunden gehören. Versicherungsschutz wird gewährt für Ihre Verteidigung vor einem Strafgericht aufgrund von Verstößen gegen Gesetze, Erlasse, Dekrete o...
Identitätsdiebstahl. Leistungen des Versicherers Obliegenheiten des Versicherungsnehmers Kapitel III Datenwiederherstellung / Entfernung von Schadsoftware Leistungen des Versicherers Risikoausschluss Kapitel IV Ersatz von Hardware Leistungen des Versicherers
Identitätsdiebstahl. Der Diebstahl personenbezogener Daten über das Internet, der dazu geführt hat oder nach vernünftiger Einschätzung dazu führen könnte, dass solche personenbezogenen Daten zweckentfremdet werden und ein Dritter diese personenbezogenen Daten dazu benutzt, um sich Ihrer virtuellen Identität des Versicherungsnehmers zu bemächtigen.
Identitätsdiebstahl. Jegliche Mitteilungen der Gesellschaft oder der Verwaltungsgesellschaft sind persönlich und vertraulich. Zum Schutz ihres Anteilsbesitzes sollten Anleger ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale geheimhalten, ihr Authentifizierungsgerät vor dem Zugriff durch andere Personen schützen und im Fall des Abhandenkommens oder Diebstahls von Korrespondenz mit der Gesellschaft oder der Verwaltungsgesellschaft (oder von Ausweisdokumenten, Reisepass oder persönlichen Sicherheitsmerkmalen) umgehend ihre lokale Xxxxxxxx Xxxxxxxxx Niederlassung informieren.
Identitätsdiebstahl. Identitätsdiebstahl bezeichnet die nicht genehmigte Verwendung von Identifizierungs- oder Au- thentifizierungselementen des Versicherten durch einen Dritten mit dem Ziel einer betrügeri- schen Handlung, die zu einer Schädigung des Versicherten führt. Die Garantie bezieht sich auf folgende Identifizierungselemente : ◼ den Namen, ◼ die postalische oder physische Adresse, ◼ die Telefonnummer, ◼ den Personalausweis, ◼ den Reisepass, ◼ den Führerschein, ◼ den Fahrzeugschein oder das Kennzeichen eines Fahrzeugs, das dem Versicherten gehört, ◼ den Bankkontoidentitätsnachweis, ◼ die Sozialversicherungsnummer, ◼ die Bankkartennummer, wenn keine Belastung des Xxxxxx erfolgt ist (anderenfalls liegt eine Streitigkeit aufgrund einer betrügerischen Nutzung von Zahlungsmitteln vor). Authentifizierungselemente sind : ◼ Identifikationsdaten, ◼ Benutzernamen, Passwörter, ◼ IP-Adressen, ◼ E-Mail-Adressen, ◼ Nummern von Bankkarten (wenn keine Belastung des Xxxxxx erfolgt ist), ◼ digitale Fingerabdrücke.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.