Immobilien. Pflichtverletzung bei der Nutzung von Immobilien (Eigentum/Miete) Art der versicherten Immobilien Nutzung von Immobilien • Ein selbst bewohntes Zweifamilienhaus in Deutschland Bauvorhaben Hierunter zählen Neubauten, Umbauten, Anbauten, Reparaturen, Abbruch-und Grabe- Vermietung von • Eine Wohnung im selbst bewohnten Zweifamilienhaus Immobilien • Bis zu acht Betten an Feriengäste Unbewegliche Sachen Versichert sind Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten (Gebäude) Räumen in Gebäuden. Hierzu zählen auch Schäden an fest verbundenen Gegenständen wie Badewanne, Waschbecken oder Einbauschränken. Nicht versichert sind Schäden, die durch Abnutzung oder übermäßige Beanspruchung entstehen. Bewegliche Sachen in Ho- Schäden an beweglichen Sachen in Hotels und Ferienwohnungen sind mitversichert. tels und Ferienwohnungen bis zu 20.000 EUR Familie und Freizeit Beispiele/Erläuterungen Schlüsselverlust Das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, die zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer beruflichen Betriebspraktikum Bezieht sich auf die Zeit während der Ausbildung (Schule/Studium) und ist ein Bestandteil des Unterrichts (Schulveranstaltung), um einen ersten Einblick in die Berufs-und Arbeitswelt zu erhalten. In der Schule im Zeitraum der Klassen 8 bis 10 je nach Schulform. Häufig während der Schulzeit, aber auch in den Ferien, am Nachmittag oder am Wochenende je nach Vereinbarung. Findet in der Regel in anerkannten Ausbildungsbetrie- ben statt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Beschädigung von Lehrmaterial. Fachpraktischer Unterricht Neben dem allgemein bildenden und dem fachlichen Unterricht, z.B. an Fachoberschulen, findet auch der Ausbildungsabschnitt fachpraktischer Unterricht statt. Dieser erfolgt in der Regel in qualifizierten Betrieben und im Wechsel mit dem Schulunterricht. Die Beschädigung von Lehrmaterial ist mitversichert. Der Versiche- rungsschutz erstreckt sich auch auf die Beschädigung von Lehrmaterial. Gefälligkeitsschäden Versichert sind Schäden, für die aufgrund einer Gefälligkeitshandlung keine gesetzliche Haftungsgrundlage vorliegt, somit keine Schadenersatzleistung erfolgen muss. Der Versi- cherer beruft sich nicht auf den Einwand der Gefälligkeit, wenn der VN es wünscht.
Appears in 2 contracts
Samples: Crewcheck Crewcard Terms and Conditions, Haftpflichtversicherung
Immobilien. Pflichtverletzung bei der Nutzung 1 als Eigentümer, Besitzer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer, Nutznießer sowie aus Vermietung, Verpachtung oder sonstiger Überlassung von Immobilien bebauten und unbebauten Grundstücken (Eigentum/Miete) Art der versicherten Immobilien Nutzung nicht jedoch von Immobilien • Ein selbst bewohntes Zweifamilienhaus in Deutschland Bauvorhaben Hierunter zählen NeubautenLuftlandeplätzen), Umbauten, Anbauten, Reparaturen, Abbruch-und Grabe- Vermietung von • Eine Wohnung im selbst bewohnten Zweifamilienhaus Immobilien • Bis zu acht Betten Gebäuden oder Räumlichkeiten an Feriengäste Unbewegliche Sachen Dritte. Versichert sind Schäden an gemieteten Wohnräumen Ansprüche infolge Verstoßes gegen die Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streupflicht etc.), gleichgültig, ob diese Pflichten vertraglich übernommen wurden oder nicht. Mitversichert ist hinsichtlich dieser Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten auch die gesetzliche Haftpflicht
a. des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bau-, Reparatur- und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten (Gebäude) Räumen in Gebäuden. Hierzu zählen auch Schäden an fest verbundenen Gegenständen wie Badewanne, Waschbecken oder EinbauschränkenAbbrucharbeiten für eigene Bauvorhaben. Nicht versichert sind SchädenHaftpflichtansprüche aus Veränderungen der Grundwasserverhältnisse. Für das Risiko als Bauherr finden die Ausschlussbestimmungen der Ziffer 1.19.8 und 1.19.16 keine Anwendung. Soweit es sich um Schäden durch Unterfangungen, die durch Abnutzung Unterfahrungen, Senkungen eines Grundstückes, Erschütterungen infolge von Rammarbeiten oder übermäßige Beanspruchung entstehen. Bewegliche Sachen in Ho- Schäden an beweglichen Sachen in Hotels und Ferienwohnungen sind mitversichert. tels und Ferienwohnungen bis zu 20.000 EUR Familie und Freizeit Beispiele/Erläuterungen Schlüsselverlust Das Abhandenkommen von fremden SchlüsselnErdrutschungen handelt, die zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer beruflichen Betriebspraktikum Bezieht wird sich auf die Zeit während der Ausbildung (Schule/Studium) und ist ein Bestandteil des Unterrichts (Schulveranstaltung), um einen ersten Einblick in die Berufs-und Arbeitswelt zu erhalten. In der Schule im Zeitraum der Klassen 8 bis 10 je nach Schulform. Häufig während der Schulzeit, aber auch in den Ferien, am Nachmittag oder am Wochenende je nach Vereinbarung. Findet in der Regel in anerkannten Ausbildungsbetrie- ben statt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Beschädigung von Lehrmaterial. Fachpraktischer Unterricht Neben dem allgemein bildenden und dem fachlichen Unterricht, z.B. an Fachoberschulen, findet auch der Ausbildungsabschnitt fachpraktischer Unterricht statt. Dieser erfolgt in der Regel in qualifizierten Betrieben und im Wechsel mit dem Schulunterricht. Die Beschädigung von Lehrmaterial ist mitversichert. Der Versiche- rungsschutz erstreckt sich auch auf die Beschädigung von Lehrmaterial. Gefälligkeitsschäden Versichert sind Schäden, für die aufgrund einer Gefälligkeitshandlung keine gesetzliche Haftungsgrundlage vorliegt, somit keine Schadenersatzleistung erfolgen muss. Der Versi- cherer beruft sich Versicherer nicht auf den Einwand Ausschluss der GefälligkeitZiffer 1.19.11 Nr. 2 b berufen. Die Ausschlussbestimmungen der Ziffer 1.19.1 (Erfüllungsansprüche) und der Ziffer 1.19.9 (Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen. Soweit der vorstehende Einschluss auch Schäden durch Umwelteinwirkung erfasst, besteht kein Versicherungsschutz über die Bestimmungen zum Umweltrisiko gemäß Ziffer 4;
b. des Versicherungsnehmers als früherer Besitzer aus § 836 Absatz 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand;
c. der VN es wünschtInsolvenz- und Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft.
Appears in 2 contracts
Samples: Haftpflicht Police, Haftpflicht Police
Immobilien. Pflichtverletzung bei 1.1 Versichert ist –abweichend von Ziffer A IV. 2.– die ge- setzliche Haftpflicht als Inhaber
a) von Wohnungen (auch Ferienwohnungen) inner- halb Europas (nicht von kompletten Mehrfamilien- häusern). Bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer sind versichert gesetzliche Haftpflichtansprüche der Nutzung von Immobilien (Gemeinschaft der Wohnungseigentümer we- gen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftli- chen Eigentum/Miete.
b) Art der versicherten Immobilien Nutzung von Immobilien • Ein eines selbst bewohntes Zweifamilienhaus bewohnten Einfamilienhauses in Deutschland Bauvorhaben Hierunter zählen (gleich welcher Typ, z. B. freiste- hend, Reihenhaus, Doppelhaushälfte). Mitversichert ist bei den Objekten von a) und b) auch eine gewerbliche Teilnutzung durch versi- cherte Personen als z. B. Büro-, Praxis- oder La- gerraum. Besteht dafür Versicherungsschutz über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, z. B. ei- ner Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, entfällt der besondere Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
c) eines Wochenend- oder Ferienhauses (auch z. B. Jagdhütte, Finca, Datsche, Stuga), eines auf Dau- er fest abgestellten, nicht zugelassenen Wohn- wagens (Dauercamping), eines Kleingartens ein- schließlich Laube, innerhalb Europas.
d) von bis zu fünf separaten Garagen/Carports/Stell- plätzen in Deutschland. Versichert sind zu a) bis c) auch dazugehörige Garagen/Carports/Stellplätze und Gärten, Swim- mingpools oder Teiche, privat genutzte Nebenge- bäude auf dem versicherten Grundstück, wie z. B. Gartenhäuser, Gewächshäuser oder ehemalige Scheunen, sowie der Betrieb von Treppenliften.
e) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inha- ber von unbebauten Grundstücken in Deutsch- land sowie eines Grundstückes in Europa, bis zu einer Gesamtfläche von maximal 1.000 m². Versicherungsschutz besteht bei einer privaten, land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung, sowie wenn sich kleinere Gebäude oder sonstige Bau- ten bis 15 m² Grundfläche auf den Grundstücken befinden, wie z. B. Geräteschuppen, Schutzhütten oder Hochsitze. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung/Verpachtung dieser Grundstücke
1.2 Versichert ist bei den oben in 1.1 genannten Immobili- en und Grundstücken die gesetzliche Haftpflicht
a) aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflich- ten die hierzu obliegen (z. B. bauliche Instand- haltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen) – auch wenn die- se Pflichten durch Mietvertrag übernommen wur- den. Mitversichert ist darüber hinaus bei fremden Im- mobilien die gesetzliche Haftpflicht als Haushüter, sofern gefälligkeitshalber die Betreuung (inkl. der Verkehrssicherung) einer anderen Wohnung oder eines anderen Hauses übernommen wurde.
b) aus der Vermietung der in Deutschland gelegenen Wohnungen, Häusern, Garagen, Carports und Stellplätze, des Wohnwagens und Kleingartens. Mitversichert ist auch die Vermietung von Wohn- räumen/Zimmern zur Untermiete und die Vermie- tung/Verpachtung einzelner Räume zu gewerbli- chen Zwecken.
c) als Mitinhaber von Gemeinschaftsanlagen wie z. B. Spielplätze, gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter, Wäschetrocken- plätze und dergleichen. Nicht versichert ist die Haftpflicht der übrigen Mi- tinhaber.
d) als Bauherr oder Unternehmer von Baumaßnah- men (Neubauten, Umbauten, Anbauten, ReparaturenRepa- raturen, AbbruchAbbruch- und Grabearbeiten) inklusive privater Eigenleistungen, bis zu einer Gesamtbau- summe von 50.000 EUR je Bauvorhaben. Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwen- dungen für die Gesamtbaumaßnahme. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mit- versicherung. Es gelten dann die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung nach Ziffer 4 AHB.
e) als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestan- den hat.
f) des Insolvenz- und Grabe- Vermietung von • Eine Wohnung im selbst bewohnten Zweifamilienhaus Immobilien • Bis zu acht Betten an Feriengäste Unbewegliche Sachen Versichert sind Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten (GebäudeZwangsverwalter in dieser Ei- genschaft.
g) Räumen in Gebäuden. Hierzu zählen auch Schäden an fest verbundenen Gegenständen wie Badewanne, Waschbecken oder Einbauschränken. Nicht versichert sind wegen Schäden, die durch Abnutzung oder übermäßige Beanspruchung entstehen. Bewegliche Sachen in Ho- Schäden an beweglichen Sachen in Hotels häusliche Abwässer sowie aus dem Rückstau des Straßenkanals auf- treten.
h) aus privatem Eigentum und Ferienwohnungen sind mitversichert. tels und Ferienwohnungen bis zu 20.000 EUR Familie und Freizeit Beispiele/Erläuterungen Schlüsselverlust Das Abhandenkommen Besitz von fremden Schlüsseln, die zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer beruflichen Betriebspraktikum Bezieht sich auf die Zeit während der Ausbildung Flüssig- gastanks (Schule/Studium) und ist ein Bestandteil des Unterrichts (Schulveranstaltungnicht Heizölbehältern), um einen ersten Einblick in die Berufs-Abwassergru- ben und Arbeitswelt zu erhalten. In der Schule im Zeitraum der Klassen 8 bis 10 je nach Schulform. Häufig während der Schulzeit, aber auch in den Ferien, am Nachmittag oder am Wochenende je nach Vereinbarung. Findet in der Regel in anerkannten Ausbildungsbetrie- ben statt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Beschädigung von Lehrmaterial. Fachpraktischer Unterricht Neben dem allgemein bildenden und dem fachlichen Unterricht, z.B. an Fachoberschulen, findet auch der Ausbildungsabschnitt fachpraktischer Unterricht statt. Dieser erfolgt in der Regel in qualifizierten Betrieben und im Wechsel mit dem Schulunterricht. Die Beschädigung von Lehrmaterial ist mitversichert. Der Versiche- rungsschutz erstreckt sich auch auf die Beschädigung von Lehrmaterial. Gefälligkeitsschäden Versichert sind Schäden, für die aufgrund einer Gefälligkeitshandlung keine gesetzliche Haftungsgrundlage vorliegt, somit keine Schadenersatzleistung erfolgen muss. Der Versi- cherer beruft sich nicht auf den Einwand der Gefälligkeit, wenn der VN es wünschtXxxxxxxxxxxxxxxx.
Appears in 1 contract
Immobilien. Pflichtverletzung bei 1.1 Versichert ist abweichend von Ziffer A IV. 2. die gesetz- liche Haftpflicht als Inhaber
a) von Wohnungen (auch Ferienwohnungen) innerhalb Europas (nicht von kompletten Mehrfamilienhäu- sern). Bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer sind versichert gesetzliche Haftpflichtansprüche der Nutzung von Immobilien (Ge- meinschaft der Wohnungseigentümer wegen Be- schädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum/Miete.
b) Art der versicherten Immobilien Nutzung von Immobilien • Ein eines selbst bewohntes Zweifamilienhaus bewohnten Einfamilienhauses in Deutschland Bauvorhaben Hierunter zählen (gleich welcher Typ, z. B. freistehend, Reihenhaus, Doppelhaushälfte). Mitversichert ist bei den Objekten von a) und b) auch eine gewerbliche Teilnutzung durch versicherte Personen als z. B. Büro-, Praxis- oder Lagerraum. Besteht dafür Versicherungsschutz über einen anderen Haft- pflichtversicherungsvertrag, z. B. einer Berufs- oder Betriebs- haftpflichtversicherung, entfällt der besondere Versicherungs- schutz aus diesem Vertrag.
c) eines Wochenend- oder Ferienhauses (auch z. X. Xxxxxxxxx, Finca, Datsche, Stuga), eines auf Dauer fest abgestellten, nicht zugelasse- nen Wohnwagens (Dauercamping), eines Kleingartens einschließlich Laube, innerhalb Europas.
d) von bis zu fünf separaten Gara- gen/Carports/Stellplätzen in Deutschland. Versichert sind zu a) bis c) auch dazugehörige Gara- gen/Carports/Stellplätze und Gärten, Swimmingpools oder Teiche, privat genutzte Nebengebäude auf dem versicherten Grundstück, wie z. B. Gartenhäuser, Gewächshäuser oder ehemalige Scheunen, sowie der Betrieb von Treppenliften.
e) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von unbebauten Grundstücken in Deutschland sowie eines Grundstückes in Europa, bis zu einer Gesamt- fläche von maximal 1.000 m². Versicherungsschutz besteht bei einer privaten, land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung, sowie wenn sich kleinere Ge- bäude oder sonstige Bauten bis 15 m² Grundfläche auf den Grundstücken befinden, wie z. B. Geräteschuppen, Schutzhüt- ten oder Hochsitze. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung/Verpachtung dieser Grundstücke
1.2 Versichert ist bei den oben in 1.1 genannten Immobilien und Grundstücken die gesetzliche Haftpflicht
a) aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten die hierzu obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräu- men auf Gehwegen) auch wenn diese Pflichten- durch Mietvertrag übernommen wurden. Mitversichert ist darüber hinaus bei fremden Immobi- lien die gesetzliche Haftpflicht als Haushüter, sofern gefälligkeitshalber die Betreuung (inkl. der Verkehrs- sicherung) einer anderen Wohnung odereines ande- ren Hauses übernommen wurde.
b) aus der Vermietung der in Deutschland gelegenen Wohnungen, Häusern, Garagen, Carports undStell- plätze, des Wohnwagens und Kleingartens. Mitversi- chert ist auch die Vermietung von Wohnräu- men/Zimmern zur Untermiete und die Vermie- tung/Verpachtung einzelner Räume zu gewerblichen Zwecken.
c) als Mitinhaber von Gemeinschaftsanlagen wie z. B. Spielplätze, gemeinschaftliche Zugänge zur öffentli- chen Straße, Privatstraßen, Garagenhöfe, Abstell- plätze für Abfallbehälter, Wäschetrockenplätze und dergleichen. Nicht versichert ist die Haftpflicht der übrigen Mitin- haber.
d) als Bauherr oder Unternehmer von Baumaßnahmen (Neubauten, Umbauten, Anbauten, Reparaturen, AbbruchAbbruch- und Grabearbeiten) inklusive privater Ei- genleistungen, bis zu einer Gesamtbausumme von 50.000 EUR je Bauvorhaben. Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwen- dungen für die Gesamtbaumaßnahme. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mitver- sicherung. Es gelten dann die Bestimmungen der- Vorsorge-Versicherung nach Ziffer 4 AHB.
e) als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestanden- hat.
f) des Insolvenz- und Grabe- Vermietung von • Eine Wohnung im selbst bewohnten Zweifamilienhaus Immobilien • Bis zu acht Betten an Feriengäste Unbewegliche Sachen Versichert sind Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten (GebäudeZwangsverwalter in dieser Ei- genschaft.
g) Räumen in Gebäuden. Hierzu zählen auch Schäden an fest verbundenen Gegenständen wie Badewanne, Waschbecken oder Einbauschränken. Nicht versichert sind wegen Schäden, die durch Abnutzung häusliche Abwässer so- wie aus dem Rückstau des Straßenkanals auftreten.
h) aus privatem Eigentum und Besitz von Flüssig- gastanks (nicht Heizölbehältern), Abwassergruben und Kleinkläranlagen.
i) aus privatem Eigentum und Besitz von Anlagen zur Erzeugung von z. X. Xxxxx oder übermäßige Beanspruchung entstehenWärme durch Er- neuerbare Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung, wie z. B. Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- undEr- dwärmeanlagen, Kleinwindanlagen und Mini- Blockheizkraftwerke, einschließlich des Betriebs und der Stromeinspeisung in das elektrische Versor- gungsnetz (gilt auch bei einer Gewerbeanmeldung). Bewegliche Sachen *) Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in Ho- Schäden an beweglichen Sachen in Hotels und Ferienwohnungen sind mitversichert. tels und Ferienwohnungen bis zu 20.000 EUR Familie und Freizeit Beispiele/Erläuterungen Schlüsselverlust Das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, die zu privaten Zwecken oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Rahmen Sinne des Lebenspart- nerschaftsgesetzes oder einer beruflichen Betriebspraktikum Bezieht sich auf vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten lebt. Als eingetragene Le- benspartnerschaft gelten auch die Zeit während der Ausbildung (Schule/Studium) und ist ein Bestandteil des Unterrichts (Schulveranstaltung), um einen ersten Einblick in die Berufs-und Arbeitswelt zu erhalten. In der Schule den Partnerschaften im Zeitraum der Klassen 8 bis 10 je Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vergleichbaren Partnerschaften nach Schulform. Häufig während der Schulzeit, aber auch in den Ferien, am Nachmittag oder am Wochenende je nach Vereinbarung. Findet in der Regel in anerkannten Ausbildungsbetrie- ben statt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Beschädigung von Lehrmaterial. Fachpraktischer Unterricht Neben dem allgemein bildenden und dem fachlichen Unterricht, z.B. an Fachoberschulen, findet auch der Ausbildungsabschnitt fachpraktischer Unterricht statt. Dieser erfolgt in der Regel in qualifizierten Betrieben und im Wechsel mit dem Schulunterricht. Die Beschädigung von Lehrmaterial ist mitversichert. Der Versiche- rungsschutz erstreckt sich auch auf die Beschädigung von Lehrmaterial. Gefälligkeitsschäden Versichert sind Schäden, für die aufgrund einer Gefälligkeitshandlung keine gesetzliche Haftungsgrundlage vorliegt, somit keine Schadenersatzleistung erfolgen muss. Der Versi- cherer beruft sich nicht auf den Einwand der Gefälligkeit, wenn der VN es wünschtRecht anderer Staaten.
Appears in 1 contract
Samples: Haftpflichtversicherung
Immobilien. Pflichtverletzung 3.1.1 Versichert ist bei Immobilien die gesetzliche Haftpflicht als In- haber
1) von Wohnungen (auch Ferienwohnungen) innerhalb Europas. Bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer sind ver- sichert gesetzliche Haftpflichtansprüche der Nutzung von Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Ge- meinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaft- lichen Eigentum und alle sich daraus ergebenen Vermögens- schäden.
2) eines selbst bewohnten Ein- oder Mehrfamilienhauses in Deutschland.
3) eines Wochenendhauses, eines Ferienhauses, eines auf Dauer fest installierten, nicht zugelassenen Wohnwagens, eines Kleingartens einschließlich Laube, innerhalb Europas. Versichert sind bei diesen Immobilien (Eigentum/Mieteauch die dazugehörigen Grundstücke, Garagen, Gärten und dergleichen.
4) Art Versichert sind sonstige unbebaute, nicht gewerblich genutzte, Grundstücke bis 10.000 m² Gesamtfläche in Deutschland.
3.1.2 Versichert ist bei diesen Immobilien und Grundstücken die ge- setzliche Haftpflicht
1) aus der Verletzung der Pflichten, die versicherten Immobilien Nutzung von Immobilien • Ein selbst bewohntes Zweifamilienhaus Personen obliegen, wie z. B. Treppenreinigung, Streuen und Schnee- räumen, bauliche Instandhaltung
2) aus der Vermietung zu Wohnzwecken der in Deutschland Bauvorhaben Hierunter zählen gelegenen Wohnungen und Häuser
3) aus der Vermietung von bis zu 6 Betten an Gäste
4) als Miteigentümer von Gemeinschaftsanlagen wie z. B. Spiel- plätze, gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter, Wäschetrockenplätze und dergleichen. Nicht versichert ist die Haftpflicht der übrigen Miteigentümer.
5) als Bauherr von Baumaßnahmen (Neubauten, Umbauten, Anbauten, Reparaturen, Abbruch-Abbruch- und Grabe- Vermietung Grabearbeiten) in- klusive Eigenleistungen, bis zu einer Gesamtbausumme von • Eine Wohnung im selbst bewohnten Zweifamilienhaus Immobilien • Bis zu acht Betten an Feriengäste Unbewegliche Sachen Versichert sind Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten (Gebäude000.000 € je Bauvorhaben. Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwendungen für die Gesamtbaumaßnahme. Wird dieser Betrag über- schritten, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen der Vorsorgeversicherung nach Ziffer 4 AHB
6) Räumen als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Ver- sicherung bis zum Besitzwechsel bestanden hat
7) des Insolvenzverwalters in Gebäuden. Hierzu zählen auch Schäden an fest verbundenen Gegenständen wie Badewanne, Waschbecken oder Einbauschränken. Nicht versichert sind Schädendieser Eigenschaft
8) wegen Sachschäden, die durch Abnutzung oder übermäßige Beanspruchung entstehen. Bewegliche Sachen in Ho- Schäden an beweglichen Sachen in Hotels Albwässer aus dem Rück- stau des Straßenkanals auftreten (abweichend von Ziffer 7.13 1) AHB)
9) aus privatem Eigentum und Ferienwohnungen sind mitversichert. tels Besitz von Flüssiggastanks (nicht Heizölbehältern)
10) aus privatem Eigentum und Ferienwohnungen Besitz von Heizöltanks bis zu 20.000 EUR Familie einem Gesamtfassungsvermögen aller stationären und Freizeit Beispiele/Erläuterungen Schlüsselverlust Das Abhandenkommen mobilen Anlagen von fremden Schlüsseln, die zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer beruflichen Betriebspraktikum Bezieht sich 6.000 Litern. Versicherungsschutz besteht auf die Zeit während Grundlage der Ausbildung Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Gewässerschadenhaftpflicht- versicherung für private Haftpflichtversicherungsrisiken – Anlagenrisiko (Schule/Studium) und ist ein Bestandteil des Unterrichts (SchulveranstaltungBBR GWH), um einen ersten Einblick in die Berufs-und Arbeitswelt zu erhalten. In der Schule im Zeitraum der Klassen 8 bis 10 je nach Schulform. Häufig während der Schulzeit, aber auch in den Ferien, am Nachmittag oder am Wochenende je nach Vereinbarung. Findet in der Regel in anerkannten Ausbildungsbetrie- ben statt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Beschädigung von Lehrmaterial. Fachpraktischer Unterricht Neben dem allgemein bildenden und dem fachlichen Unterricht, z.B. an Fachoberschulen, findet auch der Ausbildungsabschnitt fachpraktischer Unterricht statt. Dieser erfolgt in der Regel in qualifizierten Betrieben und im Wechsel mit dem Schulunterricht. Die Beschädigung Deckungssumme beträgt 0.000.000 € je Schadener- eignis für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
11) aus privatem Eigentum und Besitz von Lehrmaterial ist mitversichert. Der Versiche- rungsschutz erstreckt sich auch auf die Beschädigung von Lehrmaterial. Gefälligkeitsschäden Versichert sind SchädenPhotovoltaik- oder Geothermieanlagen, für die aufgrund einer Gefälligkeitshandlung keine gesetzliche Haftungsgrundlage vorliegt, somit keine Schadenersatzleistung erfolgen muss. Der Versi- cherer beruft sich nicht auf den Einwand einschließlich der Gefälligkeit, wenn der VN es wünschtStromeinspeisung in das elektrische Versorgungsnetz.
Appears in 1 contract
Samples: Bedingungen Und Vereinbarungen Für Private Haftpflichtversicherungsrisiken
Immobilien. Pflichtverletzung 1.1 Sofern die folgend genannten Immobilien vom Versicherungsnehmer ausschließ- lich zu Wohnzwecken verwendet werden, ist versichert die gesetzliche Haftpflicht als In- haber (z.B. Mieter oder Eigentümer)
(1) einer oder mehrerer im Inland (Deutschland) gelegener Wohnungen (bei Wohnungs- eigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnung (Bei Sondereigen- tümern sind Haftpflichtansprüche der Nutzung Gemeinschaft der Wohnungseigentümer we- gen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichert. Die Leistungspflicht er- streckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Ei- gentum.),
(2) eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses oder einer Doppelhaushälfte oder eines Reihenhauses,
(3) eines im Inland gelegenen Wochenend-/Ferienhauses (auf Dauer und ohne Unter- brechung fest installierte Wohnwagen sind einem Wochenendhaus gleichgestellt), einschließlich der zugehörigen Garagen, Gärten, Swimmingpools, (Schwimm-) Teiche, Biotope, sowie eines Schrebergartens inkl. Laube.
1.2 Hierbei ist bezüglich der genannten Immobilien mitversichert die gesetzliche Haft- pflicht – aus der Verletzung von Immobilien Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genann- ten Eigenschaften obliegen (Eigentum/Mietez.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen) Art der versicherten Immobilien Nutzung –auch wenn diese Pflichten durch Mietver- trag übernommen wurden; – als Bauherr oder Unternehmer von Immobilien • Ein selbst bewohntes Zweifamilienhaus in Deutschland Bauvorhaben Hierunter zählen Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Anbauten, Reparaturen, Abbruch-und Grabe- Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro je Bauvorhaben;
2. Ferner ist versichert die gesetzliche Haftpflicht – aus der dauerhaften oder vorübergehenden Vermietung von • Eine einer Wohnung oder – als Eigentümer eines im Ausland gelegenen Ferienhauses/Ferienwohnung, sofern es sich dabei um vom Versicherungsnehmer ausschließlich selbst bewohnten Zweifamilienhaus Immobilien • Bis zu acht Betten an Feriengäste Unbewegliche Sachen Versichert sind Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten (Gebäude) Räumen in Gebäuden. Hierzu zählen auch Schäden an fest verbundenen Gegenständen wie Badewanne, Waschbecken oder Einbauschränken. Nicht versichert sind Schäden, die durch Abnutzung oder übermäßige Beanspruchung entstehen. Bewegliche Sachen in Ho- Schäden an beweglichen Sachen in Hotels und Ferienwohnungen sind mitversichert. tels und Ferienwohnungen bis zu 20.000 EUR Familie und Freizeit Beispiele/Erläuterungen Schlüsselverlust Das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, die zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer beruflichen Betriebspraktikum Bezieht sich auf die Zeit während der Ausbildung (Schule/Studium) und ist ein Bestandteil des Unterrichts (Schulveranstaltung), um einen ersten Einblick in die Berufs-und Arbeitswelt zu erhalten. In der Schule im Zeitraum der Klassen 8 bis 10 je nach Schulform. Häufig während der Schulzeit, aber auch in den Ferien, am Nachmittag oder am Wochenende je nach Vereinbarung. Findet in der Regel in anerkannten Ausbildungsbetrie- ben statt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Beschädigung von Lehrmaterial. Fachpraktischer Unterricht Neben dem allgemein bildenden und dem fachlichen Unterricht, z.B. an Fachoberschulen, findet auch der Ausbildungsabschnitt fachpraktischer Unterricht statt. Dieser erfolgt in der Regel in qualifizierten Betrieben und im Wechsel mit dem Schulunterricht. Die Beschädigung von Lehrmaterial ist mitversichert. Der Versiche- rungsschutz erstreckt sich auch auf die Beschädigung von Lehrmaterial. Gefälligkeitsschäden Versichert sind Schäden, für die aufgrund einer Gefälligkeitshandlung keine gesetzliche Haftungsgrundlage vorliegt, somit keine Schadenersatzleistung erfolgen muss. Der Versi- cherer beruft sich nicht auf den Einwand der Gefälligkeit, wenn der VN es wünschtgenutztes Eigentum handelt.
Appears in 1 contract
Samples: Adac Privathaftpflicht Versicherung
Immobilien. Pflichtverletzung bei der Nutzung als Eigentümer, Besitzer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer, Nutznießer sowie aus Vermietung, Verpachtung oder sonstiger Überlassung von Immobilien (Eigentum/Miete) Art der versicherten Immobilien Nutzung bebauten und unbebauten Grundstücken – nicht jedoch von Immobilien • Ein selbst bewohntes Zweifamilienhaus in Deutschland Bauvorhaben Hierunter zählen NeubautenLuftlandeplätzen -, Umbauten, Anbauten, Reparaturen, Abbruch-und Grabe- Vermietung von • Eine Wohnung im selbst bewohnten Zweifamilienhaus Immobilien • Bis zu acht Betten Gebäuden oder Räumlichkeiten an Feriengäste Unbewegliche Sachen Dritte. Versichert sind Schäden an gemieteten Wohnräumen Ansprüche infolge Verstoßes gegen die Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streupflicht etc.), gleichgültig, ob diese Pflichten vertraglich übernommen wurden oder nicht. Mitversichert ist hinsichtlich dieser Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten auc h die gesetzliche Haftpflicht 1 des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bau-, Reparatur- und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten (Gebäude) Räumen in Gebäuden. Hierzu zählen auch Schäden an fest verbundenen Gegenständen wie Badewanne, Waschbecken oder EinbauschränkenAbbrucharbeiten für eigene Bauvorhaben. Nicht versichert sind SchädenHaftpflichtansprüche aus Veränderungen der Grundwasserverhältnisse. Für das Risiko als Bauherr finden die Ausschlussbestimmungen von 7.7 und 7.14 AHB keine Anwendung. Soweit es sich um Schäden durch Unterfangungen/Unterfahrungen, die durch Abnutzung Senkungen eines Grundstücks, Erschütterungen infolge von Rammarbeiten oder übermäßige Beanspruchung entstehen. Bewegliche Sachen in Ho- Schäden an beweglichen Sachen in Hotels und Ferienwohnungen sind mitversichert. tels und Ferienwohnungen bis zu 20.000 EUR Familie und Freizeit Beispiele/Erläuterungen Schlüsselverlust Das Abhandenkommen von fremden SchlüsselnErdrutschungen handelt, die zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer beruflichen Betriebspraktikum Bezieht wird sich auf die Zeit während der Ausbildung (Schule/Studium) und ist ein Bestandteil des Unterrichts (Schulveranstaltung), um einen ersten Einblick in die Berufs-und Arbeitswelt zu erhalten. In der Schule im Zeitraum der Klassen 8 bis 10 je nach Schulform. Häufig während der Schulzeit, aber auch in den Ferien, am Nachmittag oder am Wochenende je nach Vereinbarung. Findet in der Regel in anerkannten Ausbildungsbetrie- ben statt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Beschädigung von Lehrmaterial. Fachpraktischer Unterricht Neben dem allgemein bildenden und dem fachlichen Unterricht, z.B. an Fachoberschulen, findet auch der Ausbildungsabschnitt fachpraktischer Unterricht statt. Dieser erfolgt in der Regel in qualifizierten Betrieben und im Wechsel mit dem Schulunterricht. Die Beschädigung von Lehrmaterial ist mitversichert. Der Versiche- rungsschutz erstreckt sich auch auf die Beschädigung von Lehrmaterial. Gefälligkeitsschäden Versichert sind Schäden, für die aufgrund einer Gefälligkeitshandlung keine gesetzliche Haftungsgrundlage vorliegt, somit keine Schadenersatzleistung erfolgen muss. Der Versi- cherer beruft sich Versicherer nicht auf den Einwand Ausschluss nach 7.10 b) AHB berufen. Die Ausschlussbestimmungen gemäß 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen. Soweit der Gefälligkeitvorstehende Einschluss auch Schäden durch Umwelteinwirkung erfasst, besteht kein Versicherungsschutz über die Umwelthaftpflichtversicherung; 2 des Versicherungsnehmers als früherer Besitzer aus § 836, Absatz 2, BGB, wenn der VN es wünscht.die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand;
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung
Immobilien. Pflichtverletzung bei 1.1 Versichert ist –abweichend von Ziffer A IV. 2.– die gesetzli- che Haftpflicht als Inhaber
a) von Wohnungen (auch Ferienwohnungen) innerhalb Europas (nicht von kompletten Mehrfamilienhäu- sern). Bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer sind versichert gesetzliche Haftpflichtansprüche der Nutzung von Immobilien (Ge- meinschaft der Wohnungseigentümer wegen Be- schädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum/Miete.
b) Art der versicherten Immobilien Nutzung von Immobilien • Ein eines selbst bewohntes Zweifamilienhaus bewohnten Einfamilienhauses in Deutschland Bauvorhaben Hierunter zählen (gleich welcher Typ, z. B. freistehend, Reihenhaus, Doppelhaushälfte). Mitversichert ist bei den Objekten von a) und b) auch eine ge- werbliche Teilnutzung durch versicherte Personen als z. B. Büro-, Praxis- oder Lagerraum. Besteht dafür Versicherungsschutz über einen anderen Haft- pflichtversicherungsvertrag, z. B. einer Berufs- oder Betriebs- haftpflichtversicherung, entfällt der besondere Versicherungs- schutz aus diesem Vertrag.
c) eines Wochenend- oder Ferienhauses (auch z. X. Xxxxxxxxx, Finca, Datsche, Stuga), eines auf Dauer fest abgestellten, nicht zugelasse- nen Wohnwagens (Dauercamping), eines Kleingartens einschließlich Laube, innerhalb Europas.
d) von bis zu fünf separaten Garagen/Carports/Stell- plätzen in Deutschland. Versichert sind zu a) bis c) auch dazugehörige Garagen/Car- ports/Stellplätze und Gärten, Swimmingpools oder Teiche, pri- vat genutzte Nebengebäude auf dem versicherten Grundstück, wie z. B. Gartenhäuser, Gewächshäuser oder ehemalige Scheunen, sowie der Betrieb von Treppenliften.
e) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von unbebauten Grundstücken in Deutschland sowie eines Grundstückes in Europa, bis zu einer Gesamtflä- che von maximal 1.000 m². Versicherungsschutz besteht bei einer privaten, land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung, sowie wenn sich kleinere Ge- bäude oder sonstige Bauten bis 15 m² Grundfläche auf den Grundstücken befinden, wie z. B. Geräteschuppen, Schutzhüt- ten oder Hochsitze. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung/Verpachtung dieser Grundstücke
1.2 Versichert ist bei den oben in 1.1 genannten Immobilien und Grundstücken die gesetzliche Haftpflicht
a) aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten die hierzu obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräu- men auf Gehwegen) – auch wenn diese Pflichten durch Mietvertrag übernommen wurden. Mitversichert ist darüber hinaus bei fremden Immobi- lien die gesetzliche Haftpflicht als Haushüter, sofern gefälligkeitshalber die Betreuung (inkl. der Verkehrs- sicherung) einer anderen Wohnung oder eines ande- ren Hauses übernommen wurde.
b) aus der Vermietung der in Deutschland gelegenen Wohnungen, Häusern, Garagen, Carports und Stell- plätze, des Wohnwagens und Kleingartens. Mitversi- chert ist auch die Vermietung von Wohnräumen/Zim- mern zur Untermiete und die Vermietung/Verpach- tung einzelner Räume zu gewerblichen Zwecken.
c) als Mitinhaber von Gemeinschaftsanlagen wie z. B. Spielplätze, gemeinschaftliche Zugänge zur öffentli- chen Straße, Privatstraßen, Garagenhöfe, Abstell- plätze für Abfallbehälter, Wäschetrockenplätze und dergleichen. Nicht versichert ist die Haftpflicht der übrigen Mitin- haber.
d) als Bauherr oder Unternehmer von Baumaßnahmen (Neubauten, Umbauten, Anbauten, Reparaturen, AbbruchAb- bruch- und Grabearbeiten) inklusive privater Eigen- leistungen, bis zu einer Gesamtbausumme von 50.000 EUR je Bauvorhaben. Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwen- dungen für die Gesamtbaumaßnahme. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mitver- sicherung. Es gelten dann die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung nach Ziffer 4 AHB.
e) als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestanden hat.
f) des Insolvenz- und Grabe- Vermietung von • Eine Wohnung im selbst bewohnten Zweifamilienhaus Immobilien • Bis zu acht Betten an Feriengäste Unbewegliche Sachen Versichert sind Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten (GebäudeZwangsverwalter in dieser Eigen- schaft.
g) Räumen in Gebäuden. Hierzu zählen auch Schäden an fest verbundenen Gegenständen wie Badewanne, Waschbecken oder Einbauschränken. Nicht versichert sind wegen Schäden, die durch Abnutzung häusliche Abwässer so- wie aus dem Rückstau des Straßenkanals auftreten.
h) aus privatem Eigentum und Besitz von Flüssig- gastanks (nicht Heizölbehältern), Abwassergruben und Kleinkläranlagen.
i) aus privatem Eigentum und Besitz von Anlagen zur Erzeugung von z. X. Xxxxx oder übermäßige Beanspruchung entstehenWärme durch Er- neuerbare Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung, wie z. B. Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen und Mini- Blockheizkraftwerke, einschließlich des Betriebs und der Stromeinspeisung in das elektrische Versor- gungsnetz (gilt auch bei einer Gewerbeanmeldung). Bewegliche Sachen *) Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in Ho- Schäden an beweglichen Sachen in Hotels und Ferienwohnungen sind mitversichert. tels und Ferienwohnungen bis zu 20.000 EUR Familie und Freizeit Beispiele/Erläuterungen Schlüsselverlust Das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, die zu privaten Zwecken oder einer ein- getragenen Lebenspartnerschaft im Rahmen Sinne des Lebenspartner- schaftsgesetzes oder einer beruflichen Betriebspraktikum Bezieht sich auf vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten lebt. Als eingetragene Lebenspart- nerschaft gelten auch die Zeit während der Ausbildung (Schule/Studium) und ist ein Bestandteil des Unterrichts (Schulveranstaltung), um einen ersten Einblick in die Berufs-und Arbeitswelt zu erhalten. In der Schule den Partnerschaften im Zeitraum der Klassen 8 bis 10 je Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vergleichbaren Partnerschaften nach Schulform. Häufig während der Schulzeit, aber auch in den Ferien, am Nachmittag oder am Wochenende je nach Vereinbarung. Findet in der Regel in anerkannten Ausbildungsbetrie- ben statt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Beschädigung von Lehrmaterial. Fachpraktischer Unterricht Neben dem allgemein bildenden und dem fachlichen Unterricht, z.B. an Fachoberschulen, findet auch der Ausbildungsabschnitt fachpraktischer Unterricht statt. Dieser erfolgt in der Regel in qualifizierten Betrieben und im Wechsel mit dem Schulunterricht. Die Beschädigung von Lehrmaterial ist mitversichert. Der Versiche- rungsschutz erstreckt sich auch auf die Beschädigung von Lehrmaterial. Gefälligkeitsschäden Versichert sind Schäden, für die aufgrund einer Gefälligkeitshandlung keine gesetzliche Haftungsgrundlage vorliegt, somit keine Schadenersatzleistung erfolgen muss. Der Versi- cherer beruft sich nicht auf den Einwand der Gefälligkeit, wenn der VN es wünschtRecht anderer Staaten.
Appears in 1 contract
Samples: Haftpflichtversicherung
Immobilien. Pflichtverletzung 1.1 Sofern die folgend genannten Immobilien vom Versicherungsnehmer ausschließ- lich zu Wohnzwecken verwendet werden, ist versichert die gesetzliche Haftpflicht als In- haber (z.B. Mieter oder Eigentümer)
(1) einer oder mehrerer im Inland (Deutschland) gelegener Wohnungen (bei Wohnungs- eigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnung (Bei Sondereigen- tümern sind Haftpflichtansprüche der Nutzung Gemeinschaft der Wohnungseigentümer we- gen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichert. Die Leistungspflicht er- streckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Ei- gentum.),
(2) eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses oder einer Doppelhaushälfte oder eines Reihenhauses,
(3) eines im Inland gelegenen Wochenend-/Ferienhauses (auf Dauer und ohne Unter- brechung fest installierte Wohnwagen sind einem Wochenendhaus gleichgestellt), einschließlich der zugehörigen Garagen, Gärten, Swimmingpools, (Schwimm-) Teiche, Biotope, sowie eines Schrebergartens inkl. Laube.
1.2 Hierbei ist bezüglich der genannten Immobilien mitversichert die gesetzliche Haft- pflicht – aus der Verletzung von Immobilien Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genann- ten Eigenschaften obliegen (Eigentum/Mietez.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen) Art der versicherten Immobilien Nutzung –auch wenn diese Pflichten durch Mietver- trag übernommen wurden; – als Bauherr oder Unternehmer von Immobilien • Ein selbst bewohntes Zweifamilienhaus in Deutschland Bauvorhaben Hierunter zählen Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Anbauten, Reparaturen, Abbruch-und Grabe- Vermietung Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von • Eine Wohnung im selbst bewohnten Zweifamilienhaus Immobilien • Bis zu acht Betten an Feriengäste Unbewegliche Sachen Versichert sind Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten (Gebäude) Räumen in Gebäuden50.000 Euro je Bauvorhaben; – als Betreiber einer Photovoltaik- bzw. Hierzu zählen auch Schäden an fest verbundenen Gegenständen wie Badewanne, Waschbecken Solar- oder Einbauschränken. Nicht versichert sind Schäden, Geothermieanlage für die durch Abnutzung oder übermäßige Beanspruchung entstehen. Bewegliche Sachen in Ho- Schäden an beweglichen Sachen in Hotels und Ferienwohnungen sind mitversichert. tels und Ferienwohnungen bis zu 20.000 EUR Familie und Freizeit Beispiele/Erläuterungen Schlüsselverlust Das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, die zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer beruflichen Betriebspraktikum Bezieht sich auf die Zeit während der Ausbildung (Schule/Studium) und ist ein Bestandteil des Unterrichts (Schulveranstaltung), um einen ersten Einblick in die Berufs-und Arbeitswelt zu erhalten. In der Schule im Zeitraum der Klassen 8 bis 10 je nach Schulform. Häufig während der Schulzeit, aber auch in den Ferien, am Nachmittag oder am Wochenende je nach Vereinbarung. Findet in der Regel in anerkannten Ausbildungsbetrie- ben stattVersicherungsnehmer selbst genutzte Immobilie. Der Versicherungsschutz erstreckt bezieht sich auch dabei auf die Beschädigung Verkehrssicherungspflicht nicht jedoch auf die Einspeisung von LehrmaterialStrom in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens. Fachpraktischer Unterricht Neben dem allgemein bildenden und dem fachlichen UnterrichtEine Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht als Betreiber einer Geothermieanlage besteht jedoch nur unter der Voraus- setzung, z.B. an Fachoberschulen, findet auch dass die selbst genutzte Immobilie sowie die Geothermieanlage nicht in einem Wasserschutzgebiet gelegen sind.
2. Ferner ist versichert die gesetzliche Haftpflicht – aus der Ausbildungsabschnitt fachpraktischer Unterricht statt. Dieser erfolgt in der Regel in qualifizierten Betrieben und dauerhaften oder vorübergehenden Vermietung einer Wohnung oder – als Eigentümer eines im Wechsel mit dem Schulunterricht. Die Beschädigung von Lehrmaterial ist mitversichert. Der Versiche- rungsschutz erstreckt Ausland gelegenen Ferienhauses/Ferienwohnung, sofern es sich auch auf die Beschädigung von Lehrmaterial. Gefälligkeitsschäden Versichert sind Schäden, für die aufgrund einer Gefälligkeitshandlung keine gesetzliche Haftungsgrundlage vorliegt, somit keine Schadenersatzleistung erfolgen muss. Der Versi- cherer beruft sich nicht auf den Einwand der Gefälligkeit, wenn der VN es wünschtdabei um vom Versicherungsnehmer ausschließlich selbst genutztes Eigen- tum handelt.
Appears in 1 contract
Samples: Adac Privathaftpflicht Versicherung