Common use of Immobilien Clause in Contracts

Immobilien. 1.1 Versichert ist –abweichend von Ziffer A IV. 2.– die ge- setzliche Haftpflicht als Inhaber a) von Wohnungen (auch Ferienwohnungen) inner- halb Europas (nicht von kompletten Mehrfamilien- häusern). Bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer sind versichert gesetzliche Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer we- gen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftli- chen Eigentum. b) eines selbst bewohnten Einfamilienhauses in Deutschland (gleich welcher Typ, z. B. freiste- hend, Reihenhaus, Doppelhaushälfte). Mitversichert ist bei den Objekten von a) und b) auch eine gewerbliche Teilnutzung durch versi- cherte Personen als z. B. Büro-, Praxis- oder La- gerraum. Besteht dafür Versicherungsschutz über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, z. B. ei- ner Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, entfällt der besondere Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. c) eines Wochenend- oder Ferienhauses (auch z. B. Jagdhütte, Finca, Datsche, Stuga), eines auf Dau- er fest abgestellten, nicht zugelassenen Wohn- wagens (Dauercamping), eines Kleingartens ein- schließlich Laube, innerhalb Europas. d) von bis zu fünf separaten Garagen/Carports/Stell- plätzen in Deutschland. Versichert sind zu a) bis c) auch dazugehörige Garagen/Carports/Stellplätze und Gärten, Swim- mingpools oder Teiche, privat genutzte Nebenge- bäude auf dem versicherten Grundstück, wie z. B. Gartenhäuser, Gewächshäuser oder ehemalige Scheunen, sowie der Betrieb von Treppenliften. e) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inha- ber von unbebauten Grundstücken in Deutsch- land sowie eines Grundstückes in Europa, bis zu einer Gesamtfläche von maximal 1.000 m². Versicherungsschutz besteht bei einer privaten, land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung, sowie wenn sich kleinere Gebäude oder sonstige Bau- ten bis 15 m² Grundfläche auf den Grundstücken befinden, wie z. B. Geräteschuppen, Schutzhütten oder Hochsitze. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung/Verpachtung dieser Grundstücke 1.2 Versichert ist bei den oben in 1.1 genannten Immobili- en und Grundstücken die gesetzliche Haftpflicht a) aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflich- ten die hierzu obliegen (z. B. bauliche Instand- haltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen) – auch wenn die- se Pflichten durch Mietvertrag übernommen wur- den. Mitversichert ist darüber hinaus bei fremden Im- mobilien die gesetzliche Haftpflicht als Haushüter, sofern gefälligkeitshalber die Betreuung (inkl. der Verkehrssicherung) einer anderen Wohnung oder eines anderen Hauses übernommen wurde. b) aus der Vermietung der in Deutschland gelegenen Wohnungen, Häusern, Garagen, Carports und Stellplätze, des Wohnwagens und Kleingartens. Mitversichert ist auch die Vermietung von Wohn- räumen/Zimmern zur Untermiete und die Vermie- tung/Verpachtung einzelner Räume zu gewerbli- chen Zwecken. c) als Mitinhaber von Gemeinschaftsanlagen wie z. B. Spielplätze, gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter, Wäschetrocken- plätze und dergleichen. Nicht versichert ist die Haftpflicht der übrigen Mi- tinhaber. d) als Bauherr oder Unternehmer von Baumaßnah- men (Neubauten, Umbauten, Anbauten, Repa- raturen, Abbruch- und Grabearbeiten) inklusive privater Eigenleistungen, bis zu einer Gesamtbau- summe von 50.000 EUR je Bauvorhaben. Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwen- dungen für die Gesamtbaumaßnahme. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mit- versicherung. Es gelten dann die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung nach Ziffer 4 AHB. e) als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestan- den hat. f) des Insolvenz- und Zwangsverwalter in dieser Ei- genschaft. g) wegen Schäden, die durch häusliche Abwässer sowie aus dem Rückstau des Straßenkanals auf- treten. h) aus privatem Eigentum und Besitz von Flüssig- gastanks (nicht Heizölbehältern), Abwassergru- ben und Xxxxxxxxxxxxxxxx.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Privatpersonen

Immobilien. 1.1 Versichert ist abweichend von Ziffer A IV. 2.– . die ge- setzliche gesetz- liche Haftpflicht als Inhaber a) von Wohnungen (auch Ferienwohnungen) inner- halb innerhalb Europas (nicht von kompletten Mehrfamilien- häusernMehrfamilienhäu- sern). Bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer sind versichert gesetzliche Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft Ge- meinschaft der Wohnungseigentümer we- gen Beschädigung wegen Be- schädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftli- chen gemeinschaftlichen Eigentum. b) eines selbst bewohnten Einfamilienhauses in Deutschland (gleich welcher Typ, z. B. freiste- hendfreistehend, Reihenhaus, Doppelhaushälfte). Mitversichert ist bei den Objekten von a) und b) auch eine gewerbliche Teilnutzung durch versi- cherte versicherte Personen als z. B. Büro-, Praxis- oder La- gerraumLagerraum. Besteht dafür Versicherungsschutz über einen anderen HaftpflichtversicherungsvertragHaft- pflichtversicherungsvertrag, z. B. ei- ner einer Berufs- oder BetriebshaftpflichtversicherungBetriebs- haftpflichtversicherung, entfällt der besondere Versicherungsschutz Versicherungs- schutz aus diesem Vertrag. c) eines Wochenend- oder Ferienhauses (auch z. B. JagdhütteX. Xxxxxxxxx, Finca, Datsche, Stuga), eines auf Dau- er Dauer fest abgestellten, nicht zugelassenen Wohn- wagens zugelasse- nen Wohnwagens (Dauercamping), eines Kleingartens ein- schließlich einschließlich Laube, innerhalb Europas. d) von bis zu fünf separaten GaragenGara- gen/Carports/Stell- plätzen Stellplätzen in Deutschland. Versichert sind zu a) bis c) auch dazugehörige GaragenGara- gen/Carports/Stellplätze und Gärten, Swim- mingpools Swimmingpools oder Teiche, privat genutzte Nebenge- bäude Nebengebäude auf dem versicherten Grundstück, wie z. B. Gartenhäuser, Gewächshäuser oder ehemalige Scheunen, sowie der Betrieb von Treppenliften. e) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inha- ber Inhaber von unbebauten Grundstücken in Deutsch- land Deutschland sowie eines Grundstückes in Europa, bis zu einer Gesamtfläche Gesamt- fläche von maximal 1.000 m². Versicherungsschutz besteht bei einer privaten, land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung, sowie wenn sich kleinere Gebäude Ge- bäude oder sonstige Bau- ten Bauten bis 15 m² Grundfläche auf den Grundstücken befinden, wie z. B. Geräteschuppen, Schutzhütten Schutzhüt- ten oder Hochsitze. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung/Verpachtung dieser Grundstücke 1.2 Versichert ist bei den oben in 1.1 genannten Immobili- en Immobilien und Grundstücken die gesetzliche Haftpflicht a) aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflich- ten Verkehrssicherungspflichten die hierzu obliegen (z. B. bauliche Instand- haltungInstandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen Schneeräu- men auf Gehwegen) auch wenn die- se Pflichten diese Pflichten- durch Mietvertrag übernommen wur- denwurden. Mitversichert ist darüber hinaus bei fremden Im- mobilien Immobi- lien die gesetzliche Haftpflicht als Haushüter, sofern gefälligkeitshalber die Betreuung (inkl. der VerkehrssicherungVerkehrs- sicherung) einer anderen Wohnung oder eines anderen odereines ande- ren Hauses übernommen wurde. b) aus der Vermietung der in Deutschland gelegenen Wohnungen, Häusern, Garagen, Carports und StellplätzeundStell- plätze, des Wohnwagens und Kleingartens. Mitversichert Mitversi- chert ist auch die Vermietung von Wohn- räumenWohnräu- men/Zimmern zur Untermiete und die Vermie- tung/Verpachtung einzelner Räume zu gewerbli- chen gewerblichen Zwecken. c) als Mitinhaber von Gemeinschaftsanlagen wie z. B. Spielplätze, gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen öffentli- chen Straße, Privatstraßen, Garagenhöfe, Abstellplätze Abstell- plätze für Abfallbehälter, Wäschetrocken- plätze Wäschetrockenplätze und dergleichen. Nicht versichert ist die Haftpflicht der übrigen Mi- tinhaberMitin- haber. d) als Bauherr oder Unternehmer von Baumaßnah- men Baumaßnahmen (Neubauten, Umbauten, Anbauten, Repa- raturenReparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) inklusive privater EigenleistungenEi- genleistungen, bis zu einer Gesamtbau- summe Gesamtbausumme von 50.000 EUR je Bauvorhaben. Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwen- dungen für die Gesamtbaumaßnahme. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mit- versicherungMitver- sicherung. Es gelten dann die Bestimmungen der der- Vorsorge-Versicherung nach Ziffer 4 AHB. e) als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestan- den bestanden- hat. f) des Insolvenz- und Zwangsverwalter in dieser Ei- genschaft. g) wegen Schäden, die durch häusliche Abwässer sowie so- wie aus dem Rückstau des Straßenkanals auf- tretenauftreten. h) aus privatem Eigentum und Besitz von Flüssig- gastanks (nicht Heizölbehältern), Abwassergru- ben Abwassergruben und XxxxxxxxxxxxxxxxKleinkläranlagen. i) aus privatem Eigentum und Besitz von Anlagen zur Erzeugung von z. X. Xxxxx oder Wärme durch Er- neuerbare Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung, wie z. B. Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- undEr- dwärmeanlagen, Kleinwindanlagen und Mini- Blockheizkraftwerke, einschließlich des Betriebs und der Stromeinspeisung in das elektrische Versor- gungsnetz (gilt auch bei einer Gewerbeanmeldung). *) Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspart- nerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten lebt. Als eingetragene Le- benspartnerschaft gelten auch die den Partnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vergleichbaren Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Immobilien. 1.1 Versichert Sofern die folgend genannten Immobilien vom Versicherungsnehmer ausschließ- lich zu Wohnzwecken verwendet werden, ist –abweichend von Ziffer A IV. 2.– versichert die ge- setzliche gesetzliche Haftpflicht als InhaberIn- haber (z.B. Mieter oder Eigentümer) a(1) von einer oder mehrerer im Inland (Deutschland) gelegener Wohnungen (auch Ferienwohnungen) inner- halb Europas bei Wohnungs- eigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnung (nicht von kompletten Mehrfamilien- häusern). Bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer Sondereigen- tümern sind versichert gesetzliche Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer we- gen Beschädigung des GemeinschaftseigentumsGemeinschaftseigentums versichert. Die Leistungspflicht erstreckt er- streckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftli- chen Eigentumgemeinschaftlichen Ei- gentum.), (2) eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses oder einer Doppelhaushälfte oder eines Reihenhauses, (3) eines im Inland gelegenen Wochenend-/Ferienhauses (auf Dauer und ohne Unter- brechung fest installierte Wohnwagen sind einem Wochenendhaus gleichgestellt), einschließlich der zugehörigen Garagen, Gärten, Swimmingpools, (Schwimm-) Teiche, Biotope, sowie eines Schrebergartens inkl. Laube. b) eines selbst bewohnten Einfamilienhauses in Deutschland (gleich welcher Typ, z. B. freiste- hend, Reihenhaus, Doppelhaushälfte). Mitversichert 1.2 Hierbei ist bei den Objekten von a) und b) auch eine gewerbliche Teilnutzung durch versi- cherte Personen als z. B. Büro-, Praxis- oder La- gerraum. Besteht dafür Versicherungsschutz über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, z. B. ei- ner Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, entfällt bezüglich der besondere Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. c) eines Wochenend- oder Ferienhauses (auch z. B. Jagdhütte, Finca, Datsche, Stuga), eines auf Dau- er fest abgestellten, nicht zugelassenen Wohn- wagens (Dauercamping), eines Kleingartens ein- schließlich Laube, innerhalb Europas. d) von bis zu fünf separaten Garagen/Carports/Stell- plätzen in Deutschland. Versichert sind zu a) bis c) auch dazugehörige Garagen/Carports/Stellplätze und Gärten, Swim- mingpools oder Teiche, privat genutzte Nebenge- bäude auf dem versicherten Grundstück, wie z. B. Gartenhäuser, Gewächshäuser oder ehemalige Scheunen, sowie der Betrieb von Treppenliften. e) Versichert ist genannten Immobilien mitversichert die gesetzliche Haftpflicht als Inha- ber von unbebauten Grundstücken in Deutsch- land sowie eines Grundstückes in Europa, bis zu einer Gesamtfläche von maximal 1.000 m². Versicherungsschutz besteht bei einer privaten, land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung, sowie wenn sich kleinere Gebäude oder sonstige Bau- ten bis 15 m² Grundfläche auf den Grundstücken befinden, wie z. B. Geräteschuppen, Schutzhütten oder Hochsitze. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung/Verpachtung dieser Grundstücke 1.2 Versichert ist bei den oben in 1.1 genannten Immobili- en und Grundstücken die gesetzliche Haftpflicht a) Haft- pflicht – aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflich- Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genann- ten die hierzu Eigenschaften obliegen (z. z.B. bauliche Instand- haltungInstandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen) auch wenn die- se diese Pflichten durch Mietvertrag Mietver- trag übernommen wur- den. Mitversichert ist darüber hinaus bei fremden Im- mobilien die gesetzliche Haftpflicht als Haushüter, sofern gefälligkeitshalber die Betreuung (inkl. der Verkehrssicherung) einer anderen Wohnung oder eines anderen Hauses übernommen wurde. b) aus der Vermietung der in Deutschland gelegenen Wohnungen, Häusern, Garagen, Carports und Stellplätze, des Wohnwagens und Kleingartens. Mitversichert ist auch die Vermietung von Wohn- räumen/Zimmern zur Untermiete und die Vermie- tung/Verpachtung einzelner Räume zu gewerbli- chen Zwecken. c) als Mitinhaber von Gemeinschaftsanlagen wie z. B. Spielplätze, gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter, Wäschetrocken- plätze und dergleichen. Nicht versichert ist die Haftpflicht der übrigen Mi- tinhaber. d) wurden; – als Bauherr oder Unternehmer von Baumaßnah- men Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, AnbautenReparaturen, Repa- raturenAbbruch-, Abbruch- und Grabearbeiten) inklusive privater Eigenleistungen, bis zu einer Gesamtbau- summe Bausumme von 50.000 EUR Euro je Bauvorhaben; 2. Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwen- dungen für Ferner ist versichert die Gesamtbaumaßnahme. Wird dieser Betrag überschrittengesetzliche Haftpflicht – aus der dauerhaften oder vorübergehenden Vermietung einer Wohnung oder – als Eigentümer eines im Ausland gelegenen Ferienhauses/Ferienwohnung, entfällt die Mit- versicherung. Es gelten dann die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung nach Ziffer 4 AHBsofern es sich dabei um vom Versicherungsnehmer ausschließlich selbst genutztes Eigentum handelt. e) als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestan- den hat. f) des Insolvenz- und Zwangsverwalter in dieser Ei- genschaft. g) wegen Schäden, die durch häusliche Abwässer sowie aus dem Rückstau des Straßenkanals auf- treten. h) aus privatem Eigentum und Besitz von Flüssig- gastanks (nicht Heizölbehältern), Abwassergru- ben und Xxxxxxxxxxxxxxxx.

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Samples: Adac Privathaftpflicht Versicherung

Immobilien. 1.1 3.1.1 Versichert ist –abweichend von Ziffer A IV. 2.– bei Immobilien die ge- setzliche gesetzliche Haftpflicht als InhaberIn- haber a1) von Wohnungen (auch Ferienwohnungen) inner- halb Europas (nicht von kompletten Mehrfamilien- häusern)innerhalb Europas. Bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer sind versichert ver- sichert gesetzliche Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer we- gen wegen Beschädigung des GemeinschaftseigentumsGe- meinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftli- chen Eigentumgemeinschaft- lichen Eigentum und alle sich daraus ergebenen Vermögens- schäden. b2) eines selbst bewohnten Einfamilienhauses Ein- oder Mehrfamilienhauses in Deutschland (gleich welcher Typ, z. B. freiste- hend, Reihenhaus, Doppelhaushälfte). Mitversichert ist bei den Objekten von a) und b) auch eine gewerbliche Teilnutzung durch versi- cherte Personen als z. B. Büro-, Praxis- oder La- gerraum. Besteht dafür Versicherungsschutz über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, z. B. ei- ner Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, entfällt der besondere Versicherungsschutz aus diesem VertragDeutschland. c3) eines Wochenend- oder Ferienhauses (auch z. B. JagdhütteWochenendhauses, Finca, Datsche, Stuga)eines Ferienhauses, eines auf Dau- er Dauer fest abgestellteninstallierten, nicht zugelassenen Wohn- wagens (Dauercamping)Wohnwagens, eines Kleingartens ein- schließlich einschließlich Laube, innerhalb Europas. d) von bis zu fünf separaten Garagen/Carports/Stell- plätzen in Deutschland. Versichert sind zu abei diesen Immobilien auch die dazugehörigen Grundstücke, Garagen, Gärten und dergleichen. 4) Versichert sind sonstige unbebaute, nicht gewerblich genutzte, Grundstücke bis c10.000 m² Gesamtfläche in Deutschland. 3.1.2 Versichert ist bei diesen Immobilien und Grundstücken die ge- setzliche Haftpflicht 1) auch dazugehörige Garagen/Carports/Stellplätze und Gärtenaus der Verletzung der Pflichten, Swim- mingpools oder Teiche, privat genutzte Nebenge- bäude auf dem die versicherten GrundstückPersonen obliegen, wie z. B. Gartenhäuser, Gewächshäuser oder ehemalige Scheunen, sowie der Betrieb von Treppenliften. e) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inha- ber von unbebauten Grundstücken in Deutsch- land sowie eines Grundstückes in Europa, bis zu einer Gesamtfläche von maximal 1.000 m². Versicherungsschutz besteht bei einer privaten, land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung, sowie wenn sich kleinere Gebäude oder sonstige Bau- ten bis 15 m² Grundfläche auf den Grundstücken befinden, wie z. B. Geräteschuppen, Schutzhütten oder Hochsitze. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung/Verpachtung dieser Grundstücke 1.2 Versichert ist bei den oben in 1.1 genannten Immobili- en und Grundstücken die gesetzliche Haftpflicht a) aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflich- ten die hierzu obliegen (z. B. bauliche Instand- haltung, Beleuchtung, ReinigungTreppenreinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen) – auch wenn die- se Pflichten durch Mietvertrag übernommen wur- den. Mitversichert ist darüber hinaus bei fremden Im- mobilien die gesetzliche Haftpflicht als HaushüterSchnee- räumen, sofern gefälligkeitshalber die Betreuung (inkl. der Verkehrssicherung) einer anderen Wohnung oder eines anderen Hauses übernommen wurde.bauliche Instandhaltung b2) aus der Vermietung zu Wohnzwecken der in Deutschland gelegenen Wohnungen, Häusern, Garagen, Carports Wohnungen und Stellplätze, des Wohnwagens und Kleingartens. Mitversichert ist auch die Häuser 3) aus der Vermietung von Wohn- räumen/Zimmern zur Untermiete und die Vermie- tung/Verpachtung einzelner Räume bis zu gewerbli- chen Zwecken.6 Betten an Gäste c4) als Mitinhaber Miteigentümer von Gemeinschaftsanlagen wie z. B. SpielplätzeSpiel- plätze, gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter, Wäschetrocken- plätze Wäschetrockenplätze und dergleichen. Nicht versichert ist die Haftpflicht der übrigen Mi- tinhaberMiteigentümer. d5) als Bauherr oder Unternehmer von Baumaßnah- men Baumaßnahmen (Neubauten, Umbauten, Anbauten, Repa- raturenReparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) inklusive privater in- klusive Eigenleistungen, bis zu einer Gesamtbau- summe Gesamtbausumme von 50.000 EUR 000.000 € je Bauvorhaben. Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwen- dungen Aufwendungen für die Gesamtbaumaßnahme. Wird dieser Betrag überschrittenüber- schritten, entfällt die Mit- versicherungMitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung Vorsorgeversicherung nach Ziffer 4 AHB. e6) als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung Ver- sicherung bis zum Besitzwechsel bestan- den bestanden hat. f7) des Insolvenz- und Zwangsverwalter Insolvenzverwalters in dieser Ei- genschaft.Eigenschaft g) 8) wegen SchädenSachschäden, die durch häusliche Abwässer sowie Albwässer aus dem Rückstau Rück- stau des Straßenkanals auf- treten.auftreten (abweichend von Ziffer 7.13 1) AHB) h9) aus privatem Eigentum und Besitz von Flüssig- gastanks Flüssiggastanks (nicht Heizölbehältern) 10) aus privatem Eigentum und Besitz von Heizöltanks bis zu einem Gesamtfassungsvermögen aller stationären und mobilen Anlagen von 6.000 Litern. Versicherungsschutz besteht auf Grundlage der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Gewässerschadenhaftpflicht- versicherung für private Haftpflichtversicherungsrisiken – Anlagenrisiko (BBR GWH). Die Deckungssumme beträgt 0.000.000 € je Schadener- eignis für Personen-, Abwassergru- ben Sach- oder Vermögensschäden. 11) aus privatem Eigentum und XxxxxxxxxxxxxxxxBesitz von Photovoltaik- oder Geothermieanlagen, einschließlich der Stromeinspeisung in das elektrische Versorgungsnetz.

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Samples: Bedingungen Und Vereinbarungen Für Private Haftpflichtversicherungsrisiken

Immobilien. 1.1 Versichert Sofern die folgend genannten Immobilien vom Versicherungsnehmer ausschließ- lich zu Wohnzwecken verwendet werden, ist –abweichend von Ziffer A IV. 2.– versichert die ge- setzliche gesetzliche Haftpflicht als InhaberIn- haber (z.B. Mieter oder Eigentümer) a(1) von einer oder mehrerer im Inland (Deutschland) gelegener Wohnungen (auch Ferienwohnungen) inner- halb Europas bei Wohnungs- eigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnung (nicht von kompletten Mehrfamilien- häusern). Bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer Sondereigen- tümern sind versichert gesetzliche Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer we- gen Beschädigung des GemeinschaftseigentumsGemeinschaftseigentums versichert. Die Leistungspflicht erstreckt er- streckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftli- chen Eigentumgemeinschaftlichen Ei- gentum.), (2) eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses oder einer Doppelhaushälfte oder eines Reihenhauses, (3) eines im Inland gelegenen Wochenend-/Ferienhauses (auf Dauer und ohne Unter- brechung fest installierte Wohnwagen sind einem Wochenendhaus gleichgestellt), einschließlich der zugehörigen Garagen, Gärten, Swimmingpools, (Schwimm-) Teiche, Biotope, sowie eines Schrebergartens inkl. Laube. b) eines selbst bewohnten Einfamilienhauses in Deutschland (gleich welcher Typ, z. B. freiste- hend, Reihenhaus, Doppelhaushälfte). Mitversichert 1.2 Hierbei ist bei den Objekten von a) und b) auch eine gewerbliche Teilnutzung durch versi- cherte Personen als z. B. Büro-, Praxis- oder La- gerraum. Besteht dafür Versicherungsschutz über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, z. B. ei- ner Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, entfällt bezüglich der besondere Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. c) eines Wochenend- oder Ferienhauses (auch z. B. Jagdhütte, Finca, Datsche, Stuga), eines auf Dau- er fest abgestellten, nicht zugelassenen Wohn- wagens (Dauercamping), eines Kleingartens ein- schließlich Laube, innerhalb Europas. d) von bis zu fünf separaten Garagen/Carports/Stell- plätzen in Deutschland. Versichert sind zu a) bis c) auch dazugehörige Garagen/Carports/Stellplätze und Gärten, Swim- mingpools oder Teiche, privat genutzte Nebenge- bäude auf dem versicherten Grundstück, wie z. B. Gartenhäuser, Gewächshäuser oder ehemalige Scheunen, sowie der Betrieb von Treppenliften. e) Versichert ist genannten Immobilien mitversichert die gesetzliche Haftpflicht als Inha- ber von unbebauten Grundstücken in Deutsch- land sowie eines Grundstückes in Europa, bis zu einer Gesamtfläche von maximal 1.000 m². Versicherungsschutz besteht bei einer privaten, land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung, sowie wenn sich kleinere Gebäude oder sonstige Bau- ten bis 15 m² Grundfläche auf den Grundstücken befinden, wie z. B. Geräteschuppen, Schutzhütten oder Hochsitze. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung/Verpachtung dieser Grundstücke 1.2 Versichert ist bei den oben in 1.1 genannten Immobili- en und Grundstücken die gesetzliche Haftpflicht a) Haft- pflicht – aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflich- Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genann- ten die hierzu Eigenschaften obliegen (z. z.B. bauliche Instand- haltungInstandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen) auch wenn die- se diese Pflichten durch Mietvertrag Mietver- trag übernommen wur- den. Mitversichert ist darüber hinaus bei fremden Im- mobilien die gesetzliche Haftpflicht als Haushüter, sofern gefälligkeitshalber die Betreuung (inkl. der Verkehrssicherung) einer anderen Wohnung oder eines anderen Hauses übernommen wurde. b) aus der Vermietung der in Deutschland gelegenen Wohnungen, Häusern, Garagen, Carports und Stellplätze, des Wohnwagens und Kleingartens. Mitversichert ist auch die Vermietung von Wohn- räumen/Zimmern zur Untermiete und die Vermie- tung/Verpachtung einzelner Räume zu gewerbli- chen Zwecken. c) als Mitinhaber von Gemeinschaftsanlagen wie z. B. Spielplätze, gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter, Wäschetrocken- plätze und dergleichen. Nicht versichert ist die Haftpflicht der übrigen Mi- tinhaber. d) wurden; – als Bauherr oder Unternehmer von Baumaßnah- men Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, AnbautenReparaturen, Repa- raturenAbbruch-, Abbruch- und Grabearbeiten) inklusive privater Eigenleistungen, bis zu einer Gesamtbau- summe Bausumme von 50.000 EUR Euro je Bauvorhaben; – als Betreiber einer Photovoltaik- bzw. Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwen- dungen Solar- oder Geothermieanlage für die Gesamtbaumaßnahmedurch den Versicherungsnehmer selbst genutzte Immobilie. Wird dieser Betrag überschrittenDer Versicherungsschutz bezieht sich dabei auf die Verkehrssicherungspflicht nicht jedoch auf die Einspeisung von Strom in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens. Eine Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht als Betreiber einer Geothermieanlage besteht jedoch nur unter der Voraus- setzung, entfällt dass die Mit- versicherung. Es gelten dann selbst genutzte Immobilie sowie die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung nach Ziffer 4 AHBGeothermieanlage nicht in einem Wasserschutzgebiet gelegen sind. e) 2. Ferner ist versichert die gesetzliche Haftpflicht – aus der dauerhaften oder vorübergehenden Vermietung einer Wohnung oder – als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGBEigentümer eines im Ausland gelegenen Ferienhauses/Ferienwohnung, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestan- den hatsofern es sich dabei um vom Versicherungsnehmer ausschließlich selbst genutztes Eigen- tum handelt. f) des Insolvenz- und Zwangsverwalter in dieser Ei- genschaft. g) wegen Schäden, die durch häusliche Abwässer sowie aus dem Rückstau des Straßenkanals auf- treten. h) aus privatem Eigentum und Besitz von Flüssig- gastanks (nicht Heizölbehältern), Abwassergru- ben und Xxxxxxxxxxxxxxxx.

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Samples: Adac Privathaftpflicht Versicherung

Immobilien. 1.1 Versichert ist –abweichend von Ziffer A IV. 2.– die ge- setzliche gesetzli- che Haftpflicht als Inhaber a) von Wohnungen (auch Ferienwohnungen) inner- halb innerhalb Europas (nicht von kompletten Mehrfamilien- häusernMehrfamilienhäu- sern). Bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer sind versichert gesetzliche Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft Ge- meinschaft der Wohnungseigentümer we- gen Beschädigung wegen Be- schädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftli- chen gemeinschaftlichen Eigentum. b) eines selbst bewohnten Einfamilienhauses in Deutschland (gleich welcher Typ, z. B. freiste- hendfreistehend, Reihenhaus, Doppelhaushälfte). Mitversichert ist bei den Objekten von a) und b) auch eine gewerbliche ge- werbliche Teilnutzung durch versi- cherte versicherte Personen als z. B. Büro-, Praxis- oder La- gerraumLagerraum. Besteht dafür Versicherungsschutz über einen anderen HaftpflichtversicherungsvertragHaft- pflichtversicherungsvertrag, z. B. ei- ner einer Berufs- oder BetriebshaftpflichtversicherungBetriebs- haftpflichtversicherung, entfällt der besondere Versicherungsschutz Versicherungs- schutz aus diesem Vertrag. c) eines Wochenend- oder Ferienhauses (auch z. B. JagdhütteX. Xxxxxxxxx, Finca, Datsche, Stuga), eines auf Dau- er Dauer fest abgestellten, nicht zugelassenen Wohn- wagens zugelasse- nen Wohnwagens (Dauercamping), eines Kleingartens ein- schließlich einschließlich Laube, innerhalb Europas. d) von bis zu fünf separaten Garagen/Carports/Stell- plätzen in Deutschland. Versichert sind zu a) bis c) auch dazugehörige Garagen/CarportsCar- ports/Stellplätze und Gärten, Swim- mingpools Swimmingpools oder Teiche, privat pri- vat genutzte Nebenge- bäude Nebengebäude auf dem versicherten Grundstück, wie z. B. Gartenhäuser, Gewächshäuser oder ehemalige Scheunen, sowie der Betrieb von Treppenliften. e) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inha- ber Inhaber von unbebauten Grundstücken in Deutsch- land Deutschland sowie eines Grundstückes in Europa, bis zu einer Gesamtfläche Gesamtflä- che von maximal 1.000 m². Versicherungsschutz besteht bei einer privaten, land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung, sowie wenn sich kleinere Gebäude Ge- bäude oder sonstige Bau- ten Bauten bis 15 m² Grundfläche auf den Grundstücken befinden, wie z. B. Geräteschuppen, Schutzhütten Schutzhüt- ten oder Hochsitze. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung/Verpachtung dieser Grundstücke 1.2 Versichert ist bei den oben in 1.1 genannten Immobili- en Immobilien und Grundstücken die gesetzliche Haftpflicht a) aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflich- ten Verkehrssicherungspflichten die hierzu obliegen (z. B. bauliche Instand- haltungInstandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen Schneeräu- men auf Gehwegen) – auch wenn die- se diese Pflichten durch Mietvertrag übernommen wur- denwurden. Mitversichert ist darüber hinaus bei fremden Im- mobilien Immobi- lien die gesetzliche Haftpflicht als Haushüter, sofern gefälligkeitshalber die Betreuung (inkl. der VerkehrssicherungVerkehrs- sicherung) einer anderen Wohnung oder eines anderen ande- ren Hauses übernommen wurde. b) aus der Vermietung der in Deutschland gelegenen Wohnungen, Häusern, Garagen, Carports und StellplätzeStell- plätze, des Wohnwagens und Kleingartens. Mitversichert Mitversi- chert ist auch die Vermietung von Wohn- räumenWohnräumen/Zimmern Zim- mern zur Untermiete und die Vermie- tungVermietung/Verpachtung Verpach- tung einzelner Räume zu gewerbli- chen gewerblichen Zwecken. c) als Mitinhaber von Gemeinschaftsanlagen wie z. B. Spielplätze, gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen öffentli- chen Straße, Privatstraßen, Garagenhöfe, Abstellplätze Abstell- plätze für Abfallbehälter, Wäschetrocken- plätze Wäschetrockenplätze und dergleichen. Nicht versichert ist die Haftpflicht der übrigen Mi- tinhaberMitin- haber. d) als Bauherr oder Unternehmer von Baumaßnah- men Baumaßnahmen (Neubauten, Umbauten, Anbauten, Repa- raturenReparaturen, Abbruch- Ab- bruch- und Grabearbeiten) inklusive privater EigenleistungenEigen- leistungen, bis zu einer Gesamtbau- summe Gesamtbausumme von 50.000 EUR je Bauvorhaben. Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwen- dungen für die Gesamtbaumaßnahme. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mit- versicherungMitver- sicherung. Es gelten dann die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung nach Ziffer 4 AHB. e) als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestan- den bestanden hat. f) des Insolvenz- und Zwangsverwalter in dieser Ei- genschaftEigen- schaft. g) wegen Schäden, die durch häusliche Abwässer sowie so- wie aus dem Rückstau des Straßenkanals auf- tretenauftreten. h) aus privatem Eigentum und Besitz von Flüssig- gastanks (nicht Heizölbehältern), Abwassergru- ben Abwassergruben und XxxxxxxxxxxxxxxxKleinkläranlagen. i) aus privatem Eigentum und Besitz von Anlagen zur Erzeugung von z. X. Xxxxx oder Wärme durch Er- neuerbare Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung, wie z. B. Photovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Kleinwindanlagen und Mini- Blockheizkraftwerke, einschließlich des Betriebs und der Stromeinspeisung in das elektrische Versor- gungsnetz (gilt auch bei einer Gewerbeanmeldung). *) Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer ein- getragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartner- schaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten lebt. Als eingetragene Lebenspart- nerschaft gelten auch die den Partnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vergleichbaren Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten.

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