Common use of Inbetriebnahme Clause in Contracts

Inbetriebnahme. Die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage muss über ein Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) von Hand einzuschalten sein. Verfügt das Gebäude über eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Integrierten Leit- stelle des Schwarzwald-Baar-Kreises, muss die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage auch durch das Auslösen der Brandmeldeanlage (BMA) selbsttätig einschalten. Beim Zurücksetzen der BMA darf die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage nicht eigenständig wieder in Ruhe gehen. Die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage muss über das Feuerwehr- Gebäudefunkbedienfeld (FGB) von Hand ausgeschaltet werden. Damit ein Dauerbetrieb der Feuerwehr-Gebäudefunkanlage verhindert wird, muss sich die Anlage 24 Stunden nach Einschalten automatisch abschalten. Somit wird ein unbeab- sichtigter Dauerbetrieb der Feuerwehr-Gebäudefunkanlage verhindert. Wird die Anlage innerhalb der 24 Stunden erneut in Betrieb genommen, so beginnt das Zeitintervall neu. Das Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) muss DIN 14663 entsprechen. Am FGB, Anzeigeteil „Ein“, muss optisch der Betriebszustand der Feuerwehr-Gebäudefunkanlage angezeigt sein: • grünes Dauerlicht 🡺 Gebäudefunkanlage ist eingeschaltet • keine Leuchtanzeige 🡺 Gebäudefunkanlage ist nicht eingeschaltet oder bei Altanlagen • rotes Licht (Funk AUS) 🡺 Gebäudefunkanlage ist nicht eingeschaltet Bei Funkanlagen, die über weitere Kanäle verfügen, bezieht sich dies nur auf die beiden Feuerwehr-Funkkanäle.

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Samples: www.uds-beratung.de, www.din-14675.de, www.din-14675.de