Inbetriebnahme. Für die erstmalige Inbetriebnahme eines Netzanschlusses wird kein gesonderter Kostenbeitrag erhoben. Diese Kosten sind in den Netzanschlusskosten enthalten. Scheitert eine Inbetriebnahme des Netzanschlusses aus Gründen, die der Anschlussnehmer/Anschlussnutzer zu vertreten hat, kann der Netzbetreiber die entstandenen Kosten dem Anschlussnehmer in Rechnung stellen.
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Samples: www.n-ergie-netz.de, www.n-ergie-netz.de, Auftrag Zur Trennung Eines Stromhaus Anschlusses Mit Und Ohne Baustrom Hiermit Beauftrage Ich Die Main Donau Netzgesellschaft, Den Hausanschluss Vorläufig Zu Trennen Oder in Einen Baustromanschluss Zu Ändern