Inbetriebnahme. Für die erstmalige Inbetriebnahme eines Netzanschlusses wird kein gesonderter Kostenbeitrag erhoben. Diese Kosten sind in den Netzanschlusskosten enthalten. Scheitert eine Inbetriebnahme des Netzanschlusses aus Gründen, die der Anschlussnehmer/Anschlussnutzer zu vertreten hat, kann der Netzbetreiber die entstandenen Kosten dem Anschlussnehmer in Rechnung stellen.
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Samples: Netzanschlussvertrag, Ergänzende Bedingungen Zur Niederspannungsanschlussverordnung (Nav) Und Widerrufsbelehrung, Netzanschlussvertrag