Indikatoren Musterklauseln

Indikatoren. Die zu veröffentlichenden Indikatorenergebnisse basieren auf den in den Maßstäben und Grundsätzen für die vollstationäre Pflege (Anlage 2 der Maßstäbe und Grundsät- ze für die Qualität, die Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstatio- nären Pflege - Indikatoren) aufgeführten 15 Indikatoren.
Indikatoren. Der Portfolioverwalter klärt im Rahmen des Anlageprozesses mittels Recherchen ab, ob Unterneh- men ihre Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit den oben genannten Governance Prinzipien durchführen. Für die Beurteilung werden grundsätzlich die folgenden Indikatoren hinzugezogen: Dabei wird festgestellt, ob schwere Verfehlungen vorliegen. Als schwere Verfehlungen gelten Verhaltensweisen, welche ohne objektive Rechtfertigung berech- tigte Interessen von Interessensgruppen in signifikanter Weise negativ beeinträchtigen. Es erfolgt jeweils ein Abgleich der Unternehmen mit externen Datenbanken. Diese werden entspre- chend den Kriterien im Abschnitt "Wie werden die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensfüh- rung der Unternehmen, in die investiert wird, bewertet?" Bst. B parametrisiert. Für die Beurteilung der Schwere sind primär Bewertungen und Ratings von Datenbanken massgebend. Die externen Datenbanken weisen für die gescreenten Unternehmen individuelle Bewertungen aus. Generell ist im Zusammenhang mit quantitativen Modellen bei Werten im negativsten Viertel der Skala (d.h. z.B. bei einer Risikoskala von 1 bis 100 ab einem Wert von 75) von einer schweren Verfehlung aus- zugehen. Allgemeine Informationen zu Verfehlungen sind nicht relevant. Erbringt ein Unternehmen inhaltlich unproblematische Dienstleistungen gegenüber einem anderen Unternehmen, welches seinerseits mit Verfehlungen in Verbindung gebracht wird, steht diese Erbringung von Dienstleistungen einer Investition nicht absolut entgegen. Somit wird in Bezug auf Unternehmen deren Wertschöpfungs- kette nicht betrachtet. Die geplante Vermögensaufteilung entspricht den folgenden Parametern i. S.v. SFDR Artikel 8 und verfolgen zudem gute Unternehmensführungspraktiken Daraus ergibt sich die folgende mögliche Allokation der Vermögenswerte: #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden. #2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitio- nen eingestuft werden.
Indikatoren. Indikatoren konkretisieren Schlüsselprozesse und Merkmale auf der Ebene beobachtbarer Ereignisse. Sie dienen der Reflexion der Zielerreichung, der Anpassung der Qualitätserwartungen und ggf. der Änderung der Leistungserbringung. Indikatoren vermitteln keine objektiven Wahrheitsgehalte, sondern bedürfen der Interpretation durch die Beteiligten. Der Leistungserbringer benennt Indikatoren für Schlüsselprozesse und Qualitätsmerkmale, die eine Einschätzung und Bewertung der Zielerreichung der Qualität der Einrichtung ermöglichen.
Indikatoren. Nachverfolgung der Vereinbarung durch die Unterzeichnerparteien
Indikatoren. Eine Reihe von Schlüsselindikatoren werden auf örtlicher und auf europäischer Ebene implementiert und verfolgt, um die vorstehend erwähnten Maßnahmen zu überwachen. Zum Beispiel: - Anzahl der Schulungsstunden und Durchschnitt für Mitarbeiter auf allen Ebenen - Anzahl der Tutoren/Mentoren - Anzahl der Jahresgespräche je Ebene - Anzahl der Orientierungsgespräche nach einigen Berufsjahren („Mid-Career-Gespräche“) - Anzahl und Prozentsatz der Mitarbeiter ab 55 - Anzahl der internen Stellenbesetzungen in Gegenüberstellung zu externen Stellenbesetzungen - Anzahl der Führungskräfte, die in der Führung und im Coaching von Mitarbeitern geschult sind - Anzahl der Trainees und Auszubildenden
Indikatoren. Die Bewertung der jobspezifischen Ergebnisse/Ziele erfolgt auf der Basis der fünfstufigen verbalen Skala nach § 4 Ziff. 2.6 dieser Vereinbarung. Bei der Bewertung der allgemeinen Ergebnisse/Ziele für die Führungskräfte wird ebenfalls die fünfstufige Skala herangezogen. 1. Alle Mitarbeiter und Führungskräfte werden in den zur Zielerreichung erforderlichen Komponenten dieser Vereinbarung geschult. Die Schulungen finden grundsätzlich während der regelmäßigen Arbeitszeit statt. 2. Die Schulungen sind im Sinne von § 98 BetrVG mit den einzelnen Betriebsräten in den Zentralen bzw. Niederlassungen einvernehmlich abzustimmen. Bei Nichteinigung gilt das Verfahren gemäß § 11 dieser Vereinbarung entsprechend.
Indikatoren. Die Maßzahl „Verbleibequote“ für den Erfolg der einzuleitenden Maßnahmen kann aus dem chronologisch rückverfolgten und studiengangspezifisch dokumentierten Abbruchverhalten bzw. Scheitern in früheren Jahrgängen und dem Vergleich mit dem Abbruchverhalten nach der Einleitung der Maßnahmen abgeleitet werden. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass es sich nicht um ein wissenschaftlich be- lastbares bzw. statistisch signifikantes Resultat handeln kann und die Aussagekraft dadurch deutlich eingeschränkt ist, dass innerhalb der Laufzeit des Innovationsbünd- nisses und der Gültigkeitsdauer der Zielvereinbarung weitere Einflussgrößen wie z.B. die Einführung von Studienbeiträgen zum Sommersemester 2007 und die sukzessive Umstellung der Studiengänge vom Diplom auf das modularere Bachelor-Master- Konzept nahezu zeitgleich verändert werden. Es ist vorgesehen, in der weiteren Analyse zunächst exemplarisch vorzugehen, be- sonders betroffene Studiengänge zu identifizieren und systematisch mit den eigenen Positiv-Beispielen zu vergleichen. Dabei werden die Hürden offen zu legen sein, die letztlich Zeitpunkt und ggf. Motiv eines Studienabbruchs bestimmen. Diese könnten neben den bereits genannten Gründen u.U. auch dem Bereich der Prüfungsorgani- sation und der Prüfungsmodalitäten, der Anonymität der anfänglichen Studiensituati- on oder einer unterentwickelten Selbstorganisation zuzuordnen sein.
Indikatoren. Zielmarke für die Entsendequote ist eine Verdopplung der bestehenden Quote.
Indikatoren. Erhöhung der Studienanfängerzahlen bis zum Ende der Laufzeit dieser Zielvereinba- rung bei entsprechender Nachfrage in Summe um bis zu 10% im Vergleich zum WS 2005/2006.
Indikatoren. ▪ Steigerung der Export-Import-Leistung zwischen den Fakultäten ▪ Generell fachbereichsübergreifende Konzeption von Studienplänen (Verifikation in der Senatskommission für Lehre und Studium) ▪ Gemeinsame Beschaffungsanträge für Großgeräte. Zustimmung der Hoch- schulleitung nur beim Nachweis einer möglichen Mehrfachnutzung. ▪ Stärkung der Querschnittskompetenz im Wettbewerb um mittelfristig mehr Drittmittel.