Vertrieb in Österreich Musterklauseln

Vertrieb in Österreich. Die nachfolgenden Informationen richten sich an potenzielle Erwerber in der Republik Österreich, indem sie diesen Pros- pekt bezüglich des Vertriebs in der Republik Österreich präzisieren und ergänzen.
Vertrieb in Österreich. Die nachfolgenden Informationen richten sich an potenzielle Erwerber in der Republik Österreich, indem sie diesen Prospekt bezüglich des Vertriebs in der Republik Österreich präzisieren und ergänzen. Zahl- und Informationsstelle sowie Vertreter in Österreich ist die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG mit Sitz in 0000 Xxxxxxx, Xxxx-Xxxxxxx 0. Anteile können über die Zahlstelle erworben und zurückgegeben werden. Der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinfor- mationen (KIID), den Treuhandvertrag sowie den jeweils neuesten Jahresbericht - und sofern nachfolgend veröffentlicht, auch den neuesten Halbjahresbericht können bei der vorgenannten Stelle kostenfrei bezogen werden. Dort können auch die Ausgabe-, Rücknahme- und Umtauschpreise kostenlos erfragt werden.
Vertrieb in Österreich. Die nachfolgenden Informationen richten sich an potenzielle Erwerber in der Republik Österreich, indem sie diesen Pros- pekt bezüglich des Vertriebs in der Republik Österreich präzisieren und ergänzen. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Absicht, die Anteile der Teilfonds SSF Emerging Markets Opportunities FoF, SSF Liquid Alternative UCITS FoF, SSF European Opportunities FoF und swisspartners Strategy Fund Euro-balanced in der Republik Österreich öffentlich zu vertreiben, der Finanzmarktaufsicht Österreich anzuzeigen und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens zum öffentlichen Vertrieb berechtigen zu lassen. Zahl- und Informationsstelle sowie Vertreter in Österreich ist die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG mit Sitz in 0000 Xxxxxxx, Xxxx-Xxxxxxx 0. Anteile können über die Zahlstelle erworben und zurückgegeben werden. Der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinfor- mationen (KIID), den Treuhandvertrag sowie den jeweils neuesten Jahresbericht - und sofern nachfolgend veröffentlicht, auch den neuesten Halbjahresbericht können bei der vorgenannten Stelle kostenfrei bezogen werden. Dort können auch die Ausgabe-, Rücknahme- und Umtauschpreise kostenlos erfragt werden.
Vertrieb in Österreich. Die nachfolgenden Informationen richten sich an potenzielle Erwerber in der Republik Österreich, indem sie diesen Prospekt bezüglich des Vertriebs in der Republik Österreich präzisieren und ergänzen. Der folgende Teilfonds ist nicht zum öffentlichen Vertrieb in der Republik Österreich zugelassen: - Craton Capital Global Resources Fund Der Teilfonds Craton Capital Fund Precious Metal ist zum öffentlichen Vertrieb in der Republik Österreich zugelassen. Zahl- und Informationsstelle sowie Vertreter in Österreich ist die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG mit Sitz in 0000 Xxxxxxx, Xxxx-Xxxxxxx 0. Anteile können über die Zahlstelle erworben und zurückgegeben werden. Der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinfor- mationen (KIID), den Treuhandvertrag sowie den jeweils neuesten Jahresbericht - und sofern nachfolgend veröffentlicht, auch den neuesten Halbjahresbericht können bei der vorgenannten Stelle kostenfrei bezogen werden. Dort können auch die Ausgabe-, Rücknahme- und Umtauschpreise kostenlos erfragt werden.
Vertrieb in Österreich. Der Quantex AIF Funds - Quantex Multi Asset Fund zum Vertrieb an professionelle Anleger in Österreich bei der Finanz- marktaufsicht (FMA), Wien, notifiziert. Alle Ausgabe- und Rücknahmepreise des AIF und alle übrigen Bekanntmachungen werden auf dem Liechtensteinischen Anlagefondsverbandes (LAFV) unter xxx.xxxx.xx und auf der elektronischen Plattform xxx.xxxxxxxx.xxx publiziert. Der deutsche Wortlaut des Treuhandvertrags sowie sonstiger Unterlagen und Veröffentlichungen ist massgebend.
Vertrieb in Österreich. Die nachfolgenden Informationen richten sich an potentielle Erwerber des Teilfonds Global Value Quant Selection Fund in der Republik Österreich, indem sie den Prospekt einschliesslich Treuhandvertrag mit Bezug auf den Vertrieb in Österreich präzisieren und ergänzen: Zahl- und Informationsstelle ist die UniCredit Bank Austria AG, Xxxxxxxxxxxxx 0 – 0, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx. Anteile können über die Zahlstelle erworben und zurückgegeben werden. Der Prospekt, der Treuhandvertrag, die wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) sowie der jeweils neueste Jahresbericht – und sofern nachfolgend veröffentlicht, auch der neueste Halbjahresbericht können bei der vorgenannten Stelle kostenlos bezogen werden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.