Common use of Information über Zuwendungen Clause in Contracts

Information über Zuwendungen. (a) Xxxxxx erhält für die von ihr erbrachte Anlagevermittlung keine monetären Zuwendungen. Raisin wird nichtmonetäre Zuwendungen nur annehmen und behalten, wenn diese geringfügig und geeignet sind, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern, und dem bestmöglichen Interesse des Kunden nicht abträglich sind. Es handelt sich dabei u.a. um folgende geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen: ● Informationen oder Dokumentationen zu einem Finanzinstrument oder einer Wertpapierdienstleistung, sofern sie allgemein angelegt oder individuell auf die Situation eines bestimmten Kunden abgestimmt sind; ● von einem Dritten erstellte schriftliche Materialien, die von einem Emittenten oder potenziellen Emittenten aus dem Unternehmenssektor in Auftrag gegeben und vergütet werden, um eine Neuemission des betreffenden Emittenten zu bewerben, oder bei dem der Dritte vom Emittenten oder potentiellen Emittenten vertraglich dazu verpflichtet ist und dafür vergütet wird, derartiges Material fortlaufend zu erstellen, sofern ● die Beziehung zwischen dem Dritten und dem Emittenten in dem betreffenden Material unmissverständlich offengelegt wird und ● das Material gleichzeitig allen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die daran interessiert sind, oder dem Publikum zur Verfügung gestellt wird; ● die Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen, die zu den Vorteilen und Merkmalen eines bestimmten Finanzinstruments oder einer bestimmten Wertpapierdienstleistung abgehalten werden; ● Bewirtungen, deren Wert eine vertretbare Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreitet. Der Kunde stimmt zu, dass Xxxxxx diese nichtmonetären Vorteile behält. Insoweit treffen der Kunde und Xxxxxx die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen Xxxxxx auf Herausgabe dieser Zu-wendungen nicht entsteht. (b) Sollte Raisin zukünftig Vermittler in den Vertrieb von Anlageprodukten einschalten, gilt Folgendes: Raisin kann Vermittlern oder Vertriebspartnern für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder für die Vermittlung von Anlageprodukten Zahlungen leisten, deren Höhe sich anhand des vermittelten Investitionswertes berechnet. In diesem Fall wird der tatsächlich angefallene Zuwendungsbetrag dem Kunden nachträglich mitgeteilt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen

Information über Zuwendungen. (a) Xxxxxx a. Die Raisin GmbH erhält für die von ihr erbrachte Anlagevermittlung keine monetären Zuwendungen. Die Raisin GmbH wird nichtmonetäre nicht-monetäre Zuwendungen nur annehmen und behalten, wenn diese geringfügig und geeignet sind, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern, verbessern und dem bestmöglichen Interesse des Kunden nicht abträglich sind. Es handelt sich dabei u.a. um folgende geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen: Informationen oder Dokumentationen zu einem Finanzinstrument oder einer Wertpapierdienstleistung, sofern sie allgemein angelegt oder individuell auf die Situation eines bestimmten Kunden abgestimmt sind; von einem Dritten erstellte schriftliche Materialien, die von einem Emittenten oder potenziellen Emittenten aus dem Unternehmenssektor in Auftrag gegeben und vergütet werden, um eine Neuemission des betreffenden Emittenten zu bewerben, oder bei dem der Dritte vom Emittenten oder potentiellen Emittenten vertraglich dazu verpflichtet ist und dafür vergütet wird, derartiges Material fortlaufend zu erstellen, sofern o die Beziehung zwischen dem Dritten und dem Emittenten in dem betreffenden Material unmissverständlich offengelegt wird und o das Material gleichzeitig allen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die daran interessiert sind, oder dem Publikum zur Verfügung gestellt wird; die Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen, die zu den Vorteilen und Merkmalen eines bestimmten Finanzinstruments oder einer bestimmten Wertpapierdienstleistung abgehalten werden; Bewirtungen, deren Wert eine vertretbare Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreitet. Der Kunde stimmt zu, dass Xxxxxx die Raisin GmbH diese nichtmonetären Vorteile behält. Insoweit treffen der Kunde und Xxxxxx die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen Xxxxxx auf Herausgabe dieser Zu-wendungen Zuwendungen nicht entsteht. (b) b. Sollte die Raisin GmbH zukünftig Vermittler in den Vertrieb von Anlageprodukten einschalten, gilt Folgendes: die Raisin GmbH kann Vermittlern oder Vertriebspartnern für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder für die Vermittlung von Anlageprodukten Zahlungen leisten, deren Höhe sich anhand des vermittelten Investitionswertes berechnet. In diesem Fall wird der tatsächlich angefallene Zuwendungsbetrag dem Kunden nachträglich mitgeteilt.

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Samples: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Information über Zuwendungen. (a) Xxxxxx Die Raisin GmbH erhält für die von ihr erbrachte Anlagevermittlung keine monetären Zuwendungen. Die Raisin GmbH wird nichtmonetäre Zuwendungen nur annehmen und behalten, wenn diese geringfügig und geeignet sind, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern, verbessern und dem bestmöglichen Interesse des Kunden nicht abträglich sind. Es handelt sich dabei u.a. um folgende geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen: ● Informationen oder Dokumentationen zu einem Finanzinstrument oder einer Wertpapierdienstleistung, sofern sie allgemein angelegt oder individuell auf die Situation eines bestimmten Kunden abgestimmt sind; ● von einem Dritten erstellte schriftliche Materialien, die von einem Emittenten oder potenziellen Emittenten aus dem Unternehmenssektor in Auftrag gegeben und vergütet werden, um eine Neuemission des betreffenden Emittenten zu bewerben, oder bei dem der Dritte vom Emittenten oder potentiellen Emittenten vertraglich dazu verpflichtet ist und dafür vergütet wird, derartiges Material fortlaufend zu erstellen, sofern ● die Beziehung zwischen dem Dritten und dem Emittenten in dem betreffenden Material unmissverständlich offengelegt wird und ● das Material gleichzeitig allen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die daran interessiert sind, oder dem Publikum zur Verfügung gestellt wird; ● die Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen, die zu den Vorteilen und Merkmalen eines bestimmten Finanzinstruments oder einer bestimmten Wertpapierdienstleistung abgehalten werden; ● Bewirtungen, deren Wert eine vertretbare Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreitet. Der Kunde stimmt zu, dass Xxxxxx die Raisin GmbH diese nichtmonetären Vorteile behält. Insoweit treffen der Kunde und Xxxxxx die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen Xxxxxx auf Herausgabe dieser Zu-wendungen Zuwendungen nicht entsteht. (b) Sollte die Raisin GmbH zukünftig Vermittler in den Vertrieb von Anlageprodukten einschalten, gilt Folgendes: die Raisin GmbH kann Vermittlern oder Vertriebspartnern für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder für die Vermittlung von Anlageprodukten Zahlungen leisten, deren Höhe sich anhand des vermittelten Investitionswertes berechnet. In diesem Fall wird der tatsächlich angefallene Zuwendungsbetrag dem Kunden nachträglich mitgeteilt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen

Information über Zuwendungen. (a) Raisin leistet an die Depotbank Zuwendungen. Diese Zuwendungen werden von der Depotbank verwendet, um die Qualität der eigenen Leistung zu verbessern und ein hohes Qualitätsniveau der Dienstleistung zu gewährleisten. Die Höhe der Zuwendung hängt von der Gesamtsumme aller Depots ab und beträgt halbjährlich bis zu 0,08 % der durchschnittlichen Gesamtsumme aller Depots. Der auf Grundlage dieser Berechnungsmethode tatsächlich angefallene Zuwendungsbetrag wird dem Kunden nachträglich mitgeteilt. (b) Xxxxxx erhält für die von ihr erbrachte Anlagevermittlung keine monetären Zuwendungen. Raisin wird nichtmonetäre Zuwendungen nur annehmen und behalten, wenn diese geringfügig und geeignet sind, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern, und dem bestmöglichen Interesse des Kunden nicht abträglich sind. Es handelt sich dabei u.a. um folgende geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen: Informationen oder Dokumentationen zu einem Finanzinstrument oder einer Wertpapierdienstleistung, sofern sie allgemein angelegt oder individuell auf die Situation eines bestimmten Kunden abgestimmt sind; von einem Dritten erstellte schriftliche Materialien, die von einem Emittenten oder potenziellen Emittenten aus dem Unternehmenssektor in Auftrag gegeben und vergütet werden, um eine Neuemission des betreffenden Emittenten zu bewerben, oder bei dem der Dritte vom Emittenten oder potentiellen Emittenten vertraglich dazu verpflichtet ist und dafür vergütet wird, derartiges Material fortlaufend zu erstellen, sofern o die Beziehung zwischen dem Dritten und dem Emittenten in dem betreffenden Material unmissverständlich offengelegt wird und o das Material gleichzeitig allen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die daran interessiert sind, oder dem Publikum zur Verfügung gestellt wird; die Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen, die zu den Vorteilen und Merkmalen eines bestimmten Finanzinstruments oder einer bestimmten Wertpapierdienstleistung abgehalten werden; Bewirtungen, deren Wert eine vertretbare Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreitet. Der Kunde stimmt zu, dass Xxxxxx diese nichtmonetären Vorteile behält. Insoweit treffen der Kunde und Xxxxxx die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen Xxxxxx auf Herausgabe dieser Zu-wendungen Zuwendungen nicht entsteht. (bc) Sollte Raisin zukünftig Vermittler in den Vertrieb von Anlageprodukten einschalten, gilt Folgendes: Raisin kann Vermittlern oder Vertriebspartnern für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder für die Vermittlung von Anlageprodukten Zahlungen leisten, deren Höhe sich anhand des vermittelten Investitionswertes berechnet. In diesem Fall wird der tatsächlich angefallene Zuwendungsbetrag dem Kunden nachträglich mitgeteilt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen

Information über Zuwendungen. (a) Xxxxxx erhält für die von ihr erbrachte Anlagevermittlung keine monetären Zuwendungen. Raisin wird nichtmonetäre Zuwendungen Zuwen- dungen nur annehmen und behalten, wenn diese geringfügig und geeignet sind, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern, und dem bestmöglichen Interesse Inte- resse des Kunden nicht abträglich sind. Es handelt sich dabei u.a. um folgende geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen: Informationen oder Dokumentationen zu einem Finanzinstrument Finan- zinstrument oder einer Wertpapierdienstleistung, sofern sie allgemein angelegt oder individuell auf die Situation eines bestimmten Kunden abgestimmt sind; von einem Dritten erstellte schriftliche Materialien, die von einem Emittenten oder potenziellen Emittenten aus dem Unternehmenssektor in Auftrag gegeben und vergütet werden, um eine Neuemission des betreffenden Emittenten Emitten- ten zu bewerben, oder bei dem der Dritte vom Emittenten oder potentiellen Emittenten vertraglich dazu verpflichtet ist und dafür vergütet wird, derartiges Material fortlaufend zu erstellen, sofern die Beziehung zwischen dem Dritten und dem Emittenten in dem betreffenden Material unmissverständlich unmiss- verständlich offengelegt wird und das Material gleichzeitig allen WertpapierdienstleistungsunternehmenWertpapierdienst- leistungsunternehmen, die daran interessiert sind, oder dem Publikum zur Verfügung gestellt wird; die Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen, die zu den Vorteilen und Merkmalen Merk- malen eines bestimmten Finanzinstruments oder einer bestimmten Wertpapierdienstleistung abgehalten werdenwer- den; Bewirtungen, deren Wert eine vertretbare Geringfügigkeitsschwelle Geringfügig- keitsschwelle nicht überschreitet. Der Kunde stimmt zu, dass Xxxxxx diese nichtmonetären Vorteile Vortei- le behält. Insoweit treffen der Kunde und Xxxxxx die von der gesetzlichen ge- setzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen Xxxxxx auf Herausgabe dieser Zu-Zu- wendungen nicht entsteht. (b) Sollte Raisin zukünftig Vermittler in den Vertrieb von Anlageprodukten Anlagepro- dukten einschalten, gilt Folgendes: Raisin kann Vermittlern oder Vertriebspartnern für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss Ab- schluss oder für die Vermittlung von Anlageprodukten Zahlungen Zahlun- gen leisten, deren Höhe sich anhand des vermittelten Investitionswertes Investiti- onswertes berechnet. In diesem Fall wird der tatsächlich angefallene ange- fallene Zuwendungsbetrag dem Kunden nachträglich mitgeteilt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Information über Zuwendungen. (a) a. Xxxxxx erhält für die von ihr erbrachte Anlagevermittlung keine monetären Zuwendungen. Raisin wird nichtmonetäre Zuwendungen nur annehmen und behalten, wenn diese geringfügig und geeignet sind, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern, und dem bestmöglichen Interesse des Kunden nicht abträglich sind. Es handelt sich dabei u.a. um folgende geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen: Informationen oder Dokumentationen zu einem Finanzinstrument oder einer Wertpapierdienstleistung, sofern sie allgemein angelegt oder individuell auf die Situation eines bestimmten Kunden abgestimmt sind; von einem Dritten erstellte schriftliche Materialien, die von einem Emittenten oder potenziellen Emittenten aus dem Unternehmenssektor in Auftrag gegeben und vergütet werden, um eine Neuemission des betreffenden Emittenten zu bewerben, oder bei dem der Dritte vom Emittenten oder potentiellen Emittenten vertraglich dazu verpflichtet ist und dafür vergütet wird, derartiges Material fortlaufend zu erstellen, sofern o die Beziehung zwischen dem Dritten und dem Emittenten in dem betreffenden Material unmissverständlich offengelegt wird und o das Material gleichzeitig allen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die daran interessiert sind, oder dem Publikum zur Verfügung gestellt wird; die Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen, die zu den Vorteilen und Merkmalen eines bestimmten Finanzinstruments oder einer bestimmten Wertpapierdienstleistung abgehalten werden; Bewirtungen, deren Wert eine vertretbare Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreitet. Der Kunde stimmt zu, dass Xxxxxx diese nichtmonetären Vorteile behält. Insoweit treffen der Kunde und Xxxxxx die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen Xxxxxx auf Herausgabe dieser Zu-wendungen Zuwendungen nicht entsteht. (b) b. Sollte Raisin zukünftig Vermittler in den Vertrieb von Anlageprodukten einschalten, gilt Folgendes: Raisin kann Vermittlern oder Vertriebspartnern für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder für die Vermittlung von Anlageprodukten Zahlungen leisten, deren Höhe sich anhand des vermittelten Investitionswertes berechnet. In diesem Fall wird der tatsächlich angefallene Zuwendungsbetrag dem Kunden nachträglich mitgeteilt.

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Samples: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Information über Zuwendungen. (a) a. Raisin leistet an die Depotbank keine Zuwendungen. Grundsätzlich werden Zuwendungen von der Depotbank verwendet, um die Qualität der eigenen Leistung zu verbessern und ein hohes Qualitätsniveau der Dienstleistung zu gewährleisten. b. Xxxxxx erhält für die von ihr erbrachte Anlagevermittlung keine monetären Zuwendungen. Raisin wird nichtmonetäre nicht-monetäre Zuwendungen nur annehmen und behalten, wenn diese geringfügig und geeignet sind, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern, verbessern und dem bestmöglichen Interesse des Kunden nicht abträglich sind. Es handelt sich dabei u.a. um folgende geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen: Informationen oder Dokumentationen zu einem Finanzinstrument oder einer Wertpapierdienstleistung, sofern sie allgemein angelegt oder individuell auf die Situation eines bestimmten Kunden abgestimmt sind; von einem Dritten erstellte schriftliche Materialien, die von einem Emittenten oder potenziellen Emittenten aus dem Unternehmenssektor in Auftrag gegeben und vergütet werden, um eine Neuemission des betreffenden Emittenten zu bewerben, oder bei dem der Dritte vom Emittenten oder potentiellen Emittenten vertraglich dazu verpflichtet ist und dafür vergütet wird, derartiges Material fortlaufend zu erstellen, sofern o die Beziehung zwischen dem Dritten und dem Emittenten in dem betreffenden Material unmissverständlich offengelegt wird und o das Material gleichzeitig allen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die daran interessiert sind, oder dem Publikum zur Verfügung gestellt wird; die Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen, die zu den Vorteilen und Merkmalen eines bestimmten Finanzinstruments oder einer bestimmten Wertpapierdienstleistung abgehalten werden; Bewirtungen, deren Wert eine vertretbare Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreitet. Der Kunde stimmt zu, dass Xxxxxx diese nichtmonetären nicht-monetären Vorteile behält. Insoweit treffen der Kunde und Xxxxxx die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen Xxxxxx auf Herausgabe dieser Zu-wendungen Zuwendungen nicht entsteht. (b) c. Sollte Raisin zukünftig Vermittler in den Vertrieb von Anlageprodukten einschalten, gilt Folgendes: Raisin kann Vermittlern oder Vertriebspartnern für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder für die Vermittlung von Anlageprodukten Zahlungen leisten, deren Höhe sich anhand des vermittelten Investitionswertes berechnet. In diesem Fall wird der tatsächlich angefallene Zuwendungsbetrag dem Kunden nachträglich mitgeteilt.

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Samples: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Information über Zuwendungen. (a) Xxxxxx erhält a. Raxxxx xrhält für die von ihr erbrachte Anlagevermittlung keine monetären Zuwendungen. Raisin wird nichtmonetäre Zuwendungen nur annehmen und behalten, wenn diese geringfügig und geeignet sind, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern, und dem bestmöglichen Interesse des Kunden nicht abträglich sind. Es handelt sich dabei u.a. um folgende geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen: Informationen oder Dokumentationen zu einem Finanzinstrument oder einer Wertpapierdienstleistung, sofern sie allgemein angelegt oder individuell auf die Situation eines bestimmten Kunden abgestimmt sind; von einem Dritten erstellte schriftliche Materialien, die von einem Emittenten oder potenziellen Emittenten aus dem Unternehmenssektor in Auftrag gegeben und vergütet werden, um eine Neuemission des betreffenden Emittenten zu bewerben, oder bei dem der Dritte vom Emittenten oder potentiellen Emittenten vertraglich dazu verpflichtet ist und dafür vergütet wird, derartiges Material fortlaufend zu erstellen, sofern o die Beziehung zwischen dem Dritten und dem Emittenten in dem betreffenden Material unmissverständlich offengelegt wird und o das Material gleichzeitig allen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die daran interessiert sind, oder dem Publikum zur Verfügung gestellt wird; die Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen, die zu den Vorteilen und Merkmalen eines bestimmten Finanzinstruments oder einer bestimmten Wertpapierdienstleistung abgehalten werden; Bewirtungen, deren Wert eine vertretbare Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreitet. Der Kunde stimmt zu, dass Xxxxxx diese Raxxxx xiese nichtmonetären Vorteile behält. Insoweit treffen der Kunde und Xxxxxx die Raxxxx xie von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen Xxxxxx auf Raxxxx xuf Herausgabe dieser Zu-wendungen Zuwendungen nicht entsteht. (b) b. Sollte Raisin zukünftig Vermittler in den Vertrieb von Anlageprodukten einschalten, gilt Folgendes: Raisin kann Vermittlern oder Vertriebspartnern für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder für die Vermittlung von Anlageprodukten Zahlungen leisten, deren Höhe sich anhand des vermittelten Investitionswertes berechnet. In diesem Fall wird der tatsächlich angefallene Zuwendungsbetrag dem Kunden nachträglich mitgeteilt.

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Samples: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Information über Zuwendungen. (a) Xxxxxx erhält Fassung: Januar 2018 Wir bieten Ihnen vor Ort und aus einer Hand eine breite Palette an Dienstleis- tungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung und Verwahrung von Finanzinstrumenten. Dabei unterstützen wir Sie sowohl im Vorfeld Ihrer Anlageentscheidung als auch im Nachgang hierzu. In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen eine umfassende und auf Ihre individuellen Ziele und Wün- sche zugeschnittene Beratung sowie weitere Serviceleistungen über verschie- dene Zugangswege an. Die Aufrechterhaltung dieses Angebotes ist für uns mit einem hohen personellen, sachlichen und organisatorischen Aufwand verbunden. Dieser Aufwand wird auch durch Zuwendungen, die wir von ihr erbrachte Anlagevermittlung keine monetären Zuwendungenun- seren Vertriebspartnern erhalten, gedeckt. Raisin wird nichtmonetäre Zuwendungen nur annehmen und behalten, wenn diese geringfügig und geeignet sindkönnen in Form von einmaligen oder fortlaufenden Geldleistungen oder als unterstützende Sachleistungen gewährt werden. Sie dienen ausschließlich dazu, die Qualität der unseres Dienstleistungsangebotes aufrechtzuerhalten und zu verbessern sowie effiziente und qualitativ hochwertige Infrastrukturen für den Kunden erbrachten Dienstleistung Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten zu verbessern, und dem bestmöglichen Interesse des Kunden nicht abträglich sinderhalten bzw. Es handelt sich dabei u.aaufzubauen. um folgende geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen: ● Informationen oder Dokumentationen zu einem Finanzinstrument oder einer Wertpapierdienstleistung, sofern sie allgemein angelegt oder individuell auf die Situation eines bestimmten Kunden abgestimmt sind; ● von einem Dritten erstellte schriftliche Materialien, die von einem Emittenten oder potenziellen Emittenten aus dem Unternehmenssektor in Auftrag gegeben und vergütet werden, um eine Neuemission des betreffenden Emittenten zu bewerben, oder bei dem der Dritte vom Emittenten oder potentiellen Emittenten vertraglich dazu verpflichtet ist und dafür vergütet wird, derartiges Material fortlaufend zu erstellen, sofern ● die Beziehung zwischen dem Dritten und dem Emittenten in dem betreffenden Material unmissverständlich offengelegt wird und ● das Material gleichzeitig allen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die daran interessiert sind, oder dem Publikum zur Verfügung gestellt wird; ● die Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen, die zu den Vorteilen und Merkmalen eines bestimmten Finanzinstruments oder einer bestimmten Wertpapierdienstleistung abgehalten werden; ● Bewirtungen, deren Wert eine vertretbare Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreitet. Der Kunde stimmt zuDabei stellen wir sicher, dass Xxxxxx diese nichtmonetären Vorteile behältdie Zuwendungen Ihren Interessen als Kunde nicht zuwiderlaufen. Insoweit treffen der Kunde und Xxxxxx die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675Vertriebsprovisionen werden einmalig absatzabhängig für Geschäftsabschlüs- se gezahlt. Zu den Vertriebsprovisionen zählen auch erfolgsabhängige Leis- tungen, 667 BGBalso volumenabhängige Zahlungen, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen Xxxxxx auf Herausgabe dieser Zu-wendungen nicht entsteht. (b) Sollte Raisin zukünftig Vermittler in Erfolgsbonifikationen usw. Für den Vertrieb von Anlageprodukten einschaltenFonds, gilt Folgendes: Raisin kann Vermittlern oder Vertriebspartnern bei denen ein Ausgabeaufschlag erhoben wird, erhalten wir einmalig Vertriebsprovisionen für Vermittlungsleistungen. Als Vertriebsprovision erhalten wir einen Anteil am Ausgabeaufschlag, der bis zu 100% des Ausgabeaufschlags betragen kann. Die Höhe des Ausgabeauf- schlags können Sie dem Verkaufsprospekt für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder für betreffenden Fonds ent- nehmen. Für die Vermittlung von Anlageprodukten Zahlungen leistenDerivategeschäften (z.B. Zins-Swaps, deren Devisenoptions- termin und –swapgeschäfte) erhalten wir eine Provision in Höhe sich anhand des vermittelten Investitionswertes berechnet. In diesem Fall wird von bis zu 50 % der tatsächlich angefallene Zuwendungsbetrag von Ihrem Vertragspartner aus dem Kunden nachträglich mitgeteiltGeschäft erzielten Bruttomarge.

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Samples: Telefon Banking Vereinbarung

Information über Zuwendungen. (a) Xxxxxx erhält a. Raisin leistet an die Depotbank Zuwendungen. Grundsätzlich werden Zuwendungen von der Depotbank verwendet, um die Qualität der eigenen Leistung zu verbessern und ein hohes Qualitätsniveau der Dienstleistung zu gewährleisten. b. Raxxxx xrhält für die von ihr erbrachte Anlagevermittlung keine monetären Zuwendungen. Raisin wird nichtmonetäre nicht-monetäre Zuwendungen nur annehmen und behalten, wenn diese geringfügig und geeignet sind, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern, verbessern und dem bestmöglichen Interesse des Kunden nicht abträglich sind. Es handelt sich dabei u.a. um folgende geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen: Informationen oder Dokumentationen zu einem Finanzinstrument oder einer Wertpapierdienstleistung, sofern sie allgemein angelegt oder individuell auf die Situation eines bestimmten Kunden abgestimmt sind; von einem Dritten erstellte schriftliche Materialien, die von einem Emittenten oder potenziellen Emittenten aus dem Unternehmenssektor in Auftrag gegeben und vergütet werden, um eine Neuemission des betreffenden Emittenten zu bewerben, oder bei dem der Dritte vom Emittenten oder potentiellen Emittenten vertraglich dazu verpflichtet ist und dafür vergütet wird, derartiges Material fortlaufend zu erstellen, sofern o die Beziehung zwischen dem Dritten und dem Emittenten in dem betreffenden Material unmissverständlich offengelegt wird und o das Material gleichzeitig allen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die daran interessiert sind, oder dem Publikum zur Verfügung gestellt wird; die Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen, die zu den Vorteilen und Merkmalen eines bestimmten Finanzinstruments oder einer bestimmten Wertpapierdienstleistung abgehalten werden; Bewirtungen, deren Wert eine vertretbare Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreitet. Der Kunde stimmt zu, dass Xxxxxx diese nichtmonetären Raxxxx xiese nicht-monetären Vorteile behält. Insoweit treffen der Kunde und Xxxxxx die Raxxxx xie von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen Xxxxxx auf Raxxxx xuf Herausgabe dieser Zu-wendungen Zuwendungen nicht entsteht. (b) c. Sollte Raisin zukünftig Vermittler in den Vertrieb von Anlageprodukten einschalten, gilt Folgendes: Raisin kann Vermittlern oder Vertriebspartnern für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder für die Vermittlung von Anlageprodukten Zahlungen leisten, deren Höhe sich anhand des vermittelten Investitionswertes berechnet. In diesem Fall wird der tatsächlich angefallene Zuwendungsbetrag dem Kunden nachträglich mitgeteilt.

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