GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. (a) Zwischen Raisin und dem Kunden kommt ein Plattform-Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insgesamt „Vertrag“) zustande.
GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. (a) Mit Blick auf das Produkt WeltSparen (Raisin Private Equity) bietet Raisin über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen in Form von Dachfonds (“Dachfonds”) im Rahmen und in den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an. Anlageobjekte der Dachfonds sind vornehmlich andere Fonds im Bereich Private Equity („Zielfonds“). Die Dachfonds werden schwerpunktmäßig Primärinvestitionen in Zielfonds tätigen. Außerdem können sie Sekundärinvestitionen und Direktbeteiligungen an Zielunternehmen in Form von Co-Investments eingehen
GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. 2.1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Regelung der Vertragsbedingungen, der Rechte und Pflichten zwischen dem Fördergeber und dem Fördernehmer bei der Bereitstellung der Fördermittel durch den Fördergeber für den Fördernehmer zur Umsetzung der Aktivitäten des Projekts, das Gegenstand des genehmigten Förderantrags im Sinne von § 19 Abs. 8 des ESIF-Gesetzes der SR ist:
GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS a. Mit Blick auf das Produkt WeltSparen (ETF Configurator) bietet Raisin über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von offenen Investmentvermögen (“Anlagevermittlung”) im Rahmen und in den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an (nachfolgend auch: „Fondsportfolios“).
GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. 1. Zwischen Xxxxxx und dem Kunden kommt ein Plattform- Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insgesamt „Vertrag“) zustande.
GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS a. Mit Blick auf das Produkt WeltSparen (ETF Robo) bietet Xxxxxx über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von offenen Investmentvermögen (“Anlagevermittlung”), zusammengefasst in vordefinierten Portfolios, im Rahmen und in den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an (nachfolgend auch: „Fondsportfolios“).
GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. 2.1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Regelung der Vertragsbedingungen, der Rechte und Pflichten zwischen dem Fördergeber und dem Fördernehmer bei der Bereitstellung der Fördermittel durch den Fördergeber für den Fördernehmer zur Umsetzung der Aktivitäten des Projekts, das Gegenstand des genehmigten Förderantrags im Sinne von § 19 Abs. 8 des ESIF-Gesetzes der SR ist: Projektbezeichnung: Protect Danube and Morava Akronym: ProDaM Code des Antrages im elektronischen Monitoringsyste m: Code des Projektes im elektronischen Monitoringsyste m: Art der Finanzierung: Zuschuss; Rückerstattung getätigter Ausgaben (nachstehend auch „Projekt“).
GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. 2.1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Regelung der Vertragsbedingungen, der Rechte und Pflichten zwischen dem Fördergeber und dem Fördernehmer bei der Bereitstellung der Fördermittel durch den Fördergeber an den Fördernehmer zur Umsetzung der Aktivitäten des Projekts, das Gegenstand des genehmigten Förderantrags im Sinne von § 19 Abs. 8 des ESIF-Gesetzes der SR ist: Projektbezeichnung: ............................................... Projektcode im elektronischen Monitoringsystem: Verwendetes Finanzierungssystem: ............................................... (nachstehend auch „Projekt“).
GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. (a) Mit Blick auf das Produkt WeltSparen (ETF Robo) bietet Raisin über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von offenen Investmentvermögen, zusammengefasst in vordefinierten Portfolios, im Rahmen und in den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an (nachfolgend auch: „Fondsportfolios“).
GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. (a) Mit Blick auf das Produkt WeltSparen (ETF Configurator) bietet Xxxxxx über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von offenen Investmentvermögen im Rahmen und in den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an (nachfolgend auch: „Fondsportfolios“).