Informationen für die Anleger. Publikationsorgan des OGAW ist die Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx). Sämtliche Mitteilungen an die Anleger, auch über die Änderungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds im Überblick“ werden auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des OGAW sowie sonstigen im Prospekt genannten Medien und Datenträgern veröffentlicht. Der Nettoinventarwert sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile des OGAW bzw. der Anteilsklasse werden an jedem Bewertungstag auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des OGAW sowie sonstigen im Prospekt genannten Medien und dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) bekannt gegeben. Der von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Jahresbericht und der Halbjahresbericht, der nicht geprüft sein muss, werden den Anlegern am Sitz der Verwaltungsgesellschaft und Verwahrstelle kostenlos zur Verfügung gestellt.
Informationen für die Anleger. Publikationsorgan des OGAW ist die Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) sowie sons- tige im Prospekt genannte Medien. Sämtliche Mitteilungen an die Anleger, auch über die Änderungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Teilfonds im Überblick“ werden auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsor- gan des OGAW sowie sonstigen im Prospekt genannten Medien und Datenträgern veröffentlicht. Der Nettoinventarwert sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile des OGAW bzw. eines jeden Teilfonds bzw. der Anteilsklasse werden an jedem Bewertungstag auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des OGAW sowie sonstigen im Prospekt genannten Medien und dauerhaften Daten- trägern (Brief, Fax, E-Mail oder Vergleichbares) bekannt gegeben. Der von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Jahresbericht und der Halbjahresbericht, der nicht geprüft sein muss, werden den Anlegern am Sitz der Verwaltungsgesellschaft und Verwahrstelle kostenlos zur Verfügung gestellt.
Informationen für die Anleger. Publikationsorgan des AIF ist die Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) Zusätzlich werden die wesentlichen Informationen auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannte Medien veröffentlicht. Sämtliche Mitteilungen an die Anleger, auch über die Änderungen des Fondsvertrages und des Anhangs A „Teilfonds im Überblick“ werden auf der Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des AIF und zusätzlich auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannten Medien und Datenträgern veröffentlicht. Der Nettoinventarwert sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile des AIF bzw. eines Teilfonds werden an jedem Bewertungstag auf der Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des AIF und zusätzlich auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannten Medien und dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) bekannt gegeben. Der von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Jahresbericht und der allfällige Halbjahresbericht, der nicht geprüft sein muss, werden den Anlegern am Sitz des AIFM und Verwahrstelle kostenlos zur Verfügung gestellt.
Informationen für die Anleger. Publikationsorgan des OGAW ist die Internetseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) sowie sonstige im Prospekt genannte Medien. Sämtliche Mitteilungen an die Anleger, auch über die Änderungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Teilfonds im Überblick“ werden auf der Internetseit des LAFV Liechtensteiner An- lagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des OGAW sowie sonstigen im Prospekt ge- nannten Medien und Datenträgern veröffentlicht. Der Nettoinventarwert sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile eines jeden Teil- fonds bzw. Anteilsklasse werden an jedem Bewertungstag im oben genannten Publikationsorgan des OGAW sowie sonstigen im Prospekt genannten Medien und dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) bekannt gegeben. Der von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Jahresbericht und der Halbjahresbericht, der nicht ge- prüft sein muss, werden den Anlegern am Sitz der Verwaltungsgesellschaft und Verwahrstelle kostenlos zur Verfügung gestellt.
Informationen für die Anleger. Publikationsorgan des AIF ist die Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx). Zusätzlich werden die wesentlichen Informationen auf der Webseite des AIFM xxx.xxxxxxxxxx.xx sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannten Medien veröffentlicht. Sämtliche Mitteilungen an die Anleger, auch über die Änderungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „AIF im Überblick“ werden auf der Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des AIF und zusätzlich auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannten Medien und Datenträgern veröffentlicht. Der Nettoinventarwert sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile des AIF bzw. einer jeden Anteilsklasse werden an jedem Bewertungstag auf der Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des AIF und zusätzlich auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannten Medien und dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) bekannt gegeben. Der von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Jahresbericht und der allfällige Halbjahresbericht, der nicht geprüft sein muss, werden den Anlegern am Sitz des AIFM und Verwahrstelle kostenlos zur Verfügung gestellt. Halbjahresbericht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Fürstentum Liechtenstein. Spätestens sechs Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres veröffentlicht der AIFM einen geprüften Jahresbericht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Fürstentums Liechtenstein. Zwei Monate nach Ende der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres veröffentlicht der AIFM einen ungeprüften Halbjahresbericht, sofern erforderlich. Es können zusätzlich geprüfte und ungeprüfte Zwischenberichte erstellt werden.
Informationen für die Anleger. Publikationsorgan des AIF ist die Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) Zusätzlich werden die wesentlichen Informationen auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannte Medien veröffentlicht. Sämtliche Mitteilungen an die Anleger, auch über die Änderungen des Fondsvertrages und des Anhangs A „AIF im Überblick“ werden auf der Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des AIF und zusätzlich auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannten Medien und Datenträgern veröffentlicht. Der Nettoinventarwert sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile des AIF werden an jedem Bewertungstag auf der Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des AIF und zusätzlich auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie
Informationen für die Anleger. Publikationsorgan des OGAW ist die Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx). Sämtliche Mitteilungen an die Anleger, auch über die Änderungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Teilfonds im Überblick“ werden auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des OGAW sowie sonstigen im Prospekt genannten Medien und Datenträgern veröffentlicht. Der Nettoinventarwert sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile des OGAW bzw. eines jeden Teilfonds bzw. Anteilsklasse werden an jedem Bewertungstag auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des OGAW sowie sonstigen im Prospekt genannten Medien und dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) bekannt gegeben. Der von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Jahresbericht und der Halbjahresbericht, der nicht geprüft sein muss, werden den Anlegern am Sitz der Verwaltungsgesellschaft und Verwahrstelle kostenlos zur Verfügung gestellt.
Informationen für die Anleger. Publikationsorgan des AIF ist die Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) sowie sonstige in den Fondsdokumenten genannte Medien. Sämtliche Mitteilungen an die Anleger, auch über die Änderungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds im Überblick“ werden auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des AIF sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannten Medien und Datenträgern veröffentlicht. Der Nettoinventarwert sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile des AIF werden an jedem Bewertungstag auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des AIF sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannten Medien und dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) bekanntgegeben. Bei einem AIF für professionelle Anleger wird auf die Erstellung von Wesentlichen Anlegerinformationen und des Halbjahresberichts verzichtet. Der von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Jahresbericht wird den Anlegern am Sitz des AIFM und der Verwahrstelle kostenlos zur Verfügung gestellt.