Common use of Informationsaustausch Clause in Contracts

Informationsaustausch. In Anwendung von Artikel 8 des Abkommens teilen die Parteien einander folgendes mit: – die zuständige(n) Behörde(n) sowie deren jeweiliger räumlicher und fachli- cher Kompetenzbereich, – das Verzeichnis der mit den Kontrollanalysen beauftragten Laboratorien, – gegebenenfalls das Verzeichnis der Orte, über die die verschiedenen Arten von Erzeugnissen in das Gebiet der jeweiligen Partei eingeführt werden, – ihre Kontrollprogramme, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Erzeugnisse die einschlägigen futtermittelrechtlichen Anforderungen erfül- len. Die unter dem vierten Gedankenstrich genannten Programme müssen den besonde- ren Bedingungen der Parteien Rechnung tragen und insbesondere vorsehen, wie und wie oft die Kontrollen, die regelmässig stattfinden müssen, durchzuführen sind.

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Samples: www.kmu.admin.ch, lex.weblaw.ch

Informationsaustausch. In Anwendung von Artikel 8 des Abkommens teilen die Parteien einander folgendes mit: – die zuständige(n) Behörde(n) sowie deren jeweiliger räumlicher und fachli- cher Kompetenzbereich, – das Verzeichnis der mit den Kontrollanalysen beauftragten Laboratorien, – gegebenenfalls das Verzeichnis der Orte, über die die verschiedenen Arten von Erzeugnissen in das Gebiet der jeweiligen Partei eingeführt werden, – ihre Kontrollprogramme, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Erzeugnisse Er- zeugnisse die einschlägigen futtermittelrechtlichen Anforderungen erfül- lenerfüllen. Die unter dem vierten Gedankenstrich genannten Programme müssen den besonde- ren Bedingungen der Parteien Rechnung tragen und insbesondere vorsehen, wie und wie oft die Kontrollen, die regelmässig stattfinden müssen, durchzuführen sind.

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Samples: bundesblatt.weblaw.ch

Informationsaustausch. In Anwendung von Artikel 8 des Abkommens teilen die Parteien einander folgendes mit: – die zuständige(n) Behörde(n) sowie deren jeweiliger räumlicher und fachli- cher fach- licher Kompetenzbereich, – das Verzeichnis der mit den Kontrollanalysen beauftragten Laboratorien, – gegebenenfalls das Verzeichnis der Orte, über die die verschiedenen Arten von Erzeugnissen in das Gebiet der jeweiligen Partei eingeführt werden, – ihre Kontrollprogramme, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Erzeugnisse Er- zeugnisse die einschlägigen futtermittelrechtlichen Anforderungen erfül- lenerfüllen. Die unter dem vierten Gedankenstrich genannten Programme müssen den besonde- ren Bedingungen der Parteien Rechnung tragen und insbesondere vorsehen, wie und wie oft die Kontrollen, die regelmässig stattfinden müssen, durchzuführen sind.

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Samples: fedlex.data.admin.ch